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   KG, 13.10.2005 - 12 U 296/03   

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https://dejure.org/2005,5670
KG, 13.10.2005 - 12 U 296/03 (https://dejure.org/2005,5670)
KG, Entscheidung vom 13.10.2005 - 12 U 296/03 (https://dejure.org/2005,5670)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 12 U 296/03 (https://dejure.org/2005,5670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verpflichtung des Gerichts zur Erforschung psychoreaktiver Unfallfolgen von Amts wegen; Voraussetzungen für die Zulassung eines erst im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrags; Kompensierbarkeit einer unfallbedingten Minderung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
    Abweisung eines erst im Berufungsverfahren gestellten Antrags auf Einholung eines Gutachtens eines Facharztes für Psychiatrie gem. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 305
  • VersR 2006, 661
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1965 - VI ZR 228/63

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus KG, 13.10.2005 - 12 U 296/03
    War der Klägerin aufgrund fachärzlicher Behandlung bereits in erster Instanz eine unfallbedingte reaktive Depression bekannt, kann ein erst im Berufungsverfahren gestellter Antrag auf Einholung eines Facharztes für Psychiatrie gem. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht zugelassen werden Eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von bis zu 20% ist grundsätzlich kompensierbar (vgl. BGH VersR 1965, 461); entsprechendes gilt für eine Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit um 5%.

    Der Senat folgt dem Landgericht darin, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % grundsätzlich kompensierbar ist (vgl. BGH VersR 1965, 461).

  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 217/73

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses

    Auszug aus KG, 13.10.2005 - 12 U 296/03
    Für die Bejahung eines rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung des Rechtsverhältnisses im Sinne von § 256 ZPO bzgl. künftiger materieller und immaterieller Schäden reicht es in dem hier vorliegenden Fall der Verletzung eines absoluten Rechtsgutes aus, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH NJW 2001, 1234; BGH VersR 1976, 291, 292; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 256 Rdnr. 8 a m. w. N.).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 13.10.2005 - 12 U 296/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH in NZV 2000, 121, 122. Dort war ein entsprechender Antrag ausdrücklich gestellt worden.
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 587/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Feststellung einer medizinisch

    Weiterhin ist zu beachten, dass eine Minderung der Erwerbstätigkeit bis zu 20% in aller Regel kompensationslos hinzunehmen ist (Palandt/Grüneberg, aaO, § 252 Rdnr. 14; KG, NZV 2006, 305).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Die bei der Klägerin eingetretene MdE ist jedoch mit 25% zu bewerten, bei der in der Regel eine Kompensationsmöglichkeit nicht mehr gesehen wird (BGH VersR 1965, 461; KG VersR 2006, 661; NZV 2010, 148 [149]).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07

    Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines

    Zum anderen hätte eine solche Preisspanne dem Kläger - wenn sie ihm bekannt gemacht worden wäre - erst recht Veranlassung geben müssen, nach einem günstigeren Tarif als dem ihm zunächst angebotenen zu fragen und ggf. - bei anderen Anbietern - ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 19; 25; vom 14. Februar 2006 - VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 671, vom 13. Februar 2007 - VI ZR 105/06 - VersR 2006, 661 und vom 11. März 2008 - VI ZR 164/07 - VersR 2008, 699; 701, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 12.01.2018 - 10 U 958/17

    Schmerzensgeld wegen dislozierten Sternumfraktur sowie der Thoraxprellung

    Eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% ist jedenfalls als nicht wesentlich anzusehen und wegen der Kompensationsmöglichkeiten nicht ersatzfähig (BGH VersR 1965, 461; KG VersR 2006, 661; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010, Az.: 1 U 244/09 - juris - Senat, Beschluss vom 11.08.2006 - 10 W 2104/06), weswegen für den Zeitraum danach ebenfalls kein Lohnausfall anzusetzen ist.
  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Es ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass Minderungen der Erwerbsfähigkeit im Bereich von 20% durch Anstrengungen des Geschädigten ausgeglichen werden können (vgl. BGH VersR 1965, 461; KG VersR 2006, 661) und nicht dazu führen, dass ein 54-jähriger Geschädigter auf Dauer jegliche Erwerbstätigkeit einstellen hätte müssen, worauf bereits das Landgericht (S. 23 EU) zu Recht hingewiesen hat.
  • OLG Hamm, 01.08.2016 - 6 U 170/14

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung

    Unter diesen Umständen ist nicht zu beanstanden, dass das Landgericht von einer weiteren Beweiserhebung durch Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens abgesehen und nach Beweislast zulasten der Klägerin entschieden hat (vgl. BGH NJW 1986, 2371, 2372; KG NZV 2006, 305, 306).
  • LG Bochum, 31.08.2009 - 3 O 421/07

    Ersatzfähiger Schaden bei geringfügigen Beeinträchtigungen kompensierbar durch

    Bei solchen geringfügigen Beeinträchtigungen, die der Verletzte durch Anpassung oder Gewöhnung bei den konkrete Hausarbeiten kompensieren kann, ist ein ersatzfähiger Schaden noch nicht anzunehmen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 13.10.2005, in Versicherungsrecht 2006, 661 ff m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18
    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass bei einer unfallbedingten MdE von bis zu 20 % eine schadensrechtlich relevante Einbuße in der Haushaltsführung entfalle, weil die Einschränkungen in der Regel zu kompensieren seien (vgl. OLG Brandenburg, 13.10.2016, 12 U 180/15; Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 842 BGB, Rn. 93 m.w.N.; soweit auf KG Berlin vom 13.10.2005, 12 U 296/03 verwiesen ist, soll aber nach dem Leitsatz der Entscheidung in Bezug auf den Haushaltsführungsschaden kein - nicht zu kompensierender - Schaden vorliegen bei einer Einschränkung von um 5 %).
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