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   OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05   

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https://dejure.org/2005,2242
OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05 (https://dejure.org/2005,2242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.2005 - 1 Ss 120/05 (https://dejure.org/2005,2242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 2005 - 1 Ss 120/05 (https://dejure.org/2005,2242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei unvorhersehbarer Geschwindigkeitsbeschränkung außerhalb geschlossener Ortschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines "Augenblicksversagens" und eines besonderen Härtefalls aus beruflichen Gründen bei der Verhängung eines Fahrverbots nach wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässigkeit hinsichtlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer dreispurig ausgebauten Landstraße; Anforderungen an die Urteilsgründe; Auseinandersetzung mit Augenblicksversagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot wegen Augenblicksversagens außerhalb geschlossener Ortschaft

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Augenblicksversagen auf Autobahn

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf dreispuriger Landstraße muß nicht mit 70 km/h gerechnet werden!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Augenblicksversagen: Kein Fahrverbot bei Tempoverstoß durch auswärtigen Fahrer auf ausgebauter Landstraße

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Augenblicksversagen außerhalb geschlossener Ortschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 152
  • NZV 2006, 325
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).

    Einem Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten, solche Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (Senat NZV 2004, 211 ff.).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    In einem solchen Fall ist die Verhängung eines Fahrverbots nicht angezeigt, wenn der Verstoß nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht (grundlegend BGHSt 43, 241 ff.; OLG Köln VRS 97, 375: "einzelnes Verkehrszeichen am linken Fahrbahnrand").
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    Auch kann im Einzelfall Anlass zur Prüfung bestehen, ob ein Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden kann (Pkw) und hiervon bestimmte Fahrerlaubnisklassen ausgenommen werden können (Senat NZV 2004, 653 f.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    Zwar ist das Amtsgericht zunächst zu Recht vom Vorliegen eines Regelfalles der Anordnung eines Fahrverbots nach dem Bußgeldkatalog ausgegangen, da gegen den Betroffenen innerhalb der Frist eines Jahres aufgrund des Bußgeldbescheides des Kreises C. vom 09.10.2003 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 30.10.2003 bestandkräftige Geldbuße festgesetzt worden war und er nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117 ff.; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Köln, 23.07.1999 - Ss 310/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    In einem solchen Fall ist die Verhängung eines Fahrverbots nicht angezeigt, wenn der Verstoß nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht (grundlegend BGHSt 43, 241 ff.; OLG Köln VRS 97, 375: "einzelnes Verkehrszeichen am linken Fahrbahnrand").
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    Erforderlich hierfür ist aber, dass es sich beim Fahrzeugführer um einen wiederholt auffällig gewordenen uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den nur noch durch die Verhängung eines Fahrverbot eingewirkt werden kann (Senat NZV 2004, 316 f.).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    Auch bei einem beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV muss die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem Mangel an rechtstreuer Gesinnung beruhen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 ff.; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 f.), woran es bei einem bloßen "Augenblicksversagen" in der Regel fehlen wird.
  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    Auch bei einem beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV muss die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem Mangel an rechtstreuer Gesinnung beruhen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 ff.; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 f.), woran es bei einem bloßen "Augenblicksversagen" in der Regel fehlen wird.
  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Dem Vorliegen eines Regelfalls steht auch nicht der von der Betroffenen geltend gemachte Einwand entgegen, dass sie davon ausgegangen sei, dass die zulässige Geschwindigkeit zur Tatzeit auf 100 km/h beschränkt gewesen wäre, so dass ein Augenblicksversagen vorgelegen haben könnte, aufgrund dessen möglicherweise nicht von der für die Anordnung des Fahrverbots erforderlichen groben oder beharrlichen Pflichtverletzung ausgegangen werden könnte (dazu siehe OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18, juris Rn. 17, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2014 - IV-1 RBs 183/13, juris Rn. 6, DAR 2015, 213; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.11.2005 - 1 Ss 120/05, juris Rn. 8, NStZ-RR 2006, 152).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

    Von der Anordnung eines Fahrverbots ist abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325 ; NZV 2007, 213 ).

    Ein entsprechender Vorwurf kann nur bei gleichzeitig besonders verantwortungslosem, d.h. durch groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gekennzeichnetem Handeln erhoben werden (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2007, 213 ; NZV 2006, 325 ; OLG Hamm NZV 2005, 489 ).

  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Fehlende

    So ist einem Betroffenen regelmäßig die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zuzumuten; bei Fehlen anderweitiger öffentlicher Transportmittel kommt in Betracht, die Zeit des Fahrverbotes durch Nutzung von Taxidiensten oder eines Fahrers zu überbrücken (vgl. BayObLG NZV 2002, 143, 144; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312, 313; NStZ-RR 2003, 123; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325, 326; OLG Hamm a.a.O.; König a.a.O. § 25 StVG Rdn. 25), erforderlichenfalls auch durch arbeitstägliche Anmietung eines Zimmers in der Nähe des Arbeitsplatzes (vgl. OLG Bamberg DAR 2009, 401).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Nur in diesem Fall kann der Senat nämlich prüfen, ob der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, welche es ausnahmsweise gebieten, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 27.3.2001, 1 Ss 163/04: Augenblicksversagen; zu einem Ausnahmefall, vgl. Senat DAR 2006, 227 f.: Rückgriff auf in Bezug genommene Lichtbilder der Verkehrsüberwachung).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonderes grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf den Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff., 463; dass. NZV 2006, 325 f.).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem

    Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonderes grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf den Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff., 463; dass. NZV 2006, 325 f.).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 116/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von einem

    Von der Anordnung eines Fahrverbots ist hingegen abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325; NZV 2007, 213).
  • OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ss 313/07

    Notwendigkeit der Mitteilung der Einlassung des Betroffenen in den Urteilsgründen

    Nur dann kann der Senat nämlich prüfen, ob der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, welche es ausnahmsweise gebieten, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.3.2001, 1 Ss 163/04: Augenblicksversagen; zu einem Ausnahmefall, vgl. OLG Karlsruhe DAR 2006, 227f.: Rückgriff auf in Bezug genommene Lichtbilder der Verkehrsüberwachung).
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