Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2687
VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06 (https://dejure.org/2006,2687)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.08.2006 - 2 TG 673/06 (https://dejure.org/2006,2687)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. August 2006 - 2 TG 673/06 (https://dejure.org/2006,2687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Eignungszweifeln wegen Alkoholproblemen trotz Anerkennung eines ausländischen Führerscheins; Anwendung innerstaatlicher Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis zur ...

  • archive.org
  • Judicialis

    ("Führerschein"-) Richtlinie 91/439 EWG Art. 1 Abs. 2; ; ("Führerschein"-) Richtlinie 91/439 EWG Art. 8 Abs. 2; ; StVG § ... 3 Abs. 2 S. 2; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV § 11; ; FeV § 12; ; FeV § 13; ; FeV § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Fahrerlaubnisse: Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen [hier: tschechischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen] - EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung, Entziehung, innerstaatliches Recht, medizinisch-psychologisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 102
  • NZV 2006, 668
  • DÖV 2006, 1013
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Chemnitz, 05.07.2006 - 2 K 1025/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    Im Ergebnis mit dem Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 K 752/06 -, vgl. auch Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 K 1025/05 -, juris) ist der beschließende Senat vielmehr der Auffassung, dass Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie auch nach dem Beschluss des EuGH vom 6. April 2006 nicht so eng und formal auszulegen ist, dass die nationale Fahrerlaubnisbehörde sehenden Auges eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch einen infolge seiner Alkoholproblematik womöglich fahruntauglichen Fahrerlaubnisinhaber hinzunehmen hätte und allein auf Grund des formalen Umstandes des Vorliegens einer ausländischen Fahrerlaubnis wider besseres Wissen davon ausgehen müsste, dass damit die Wiedererlangung der Fahreignung durch die ausländische Führerscheinbehörde dokumentiert worden sei, auch wenn diese ersichtlich aus Unkenntnis von der Alkohol- oder Drogenproblematik keine eigene weitergehende medizinische Eignungsuntersuchung angestellt hat und daher mit der Erteilung der Fahrerlaubnis ersichtlich nicht die Aussage treffen konnte, der Betreffende sei auch unter diesem Aspekt wieder fahrtauglich.

    Im Hinblick darauf hält es der Senat im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO für angebracht, die Beantwortung derjenigen Fragen, die demnächst Gegenstand eines Vorlagebeschlusses in einem Verfahren zur Hauptsache sein werden (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 5. Juli 2006 - 2 K 1025/05 -, Rz. 30), dem EuGH selbst zu überlassen und deshalb weiterhin von allenfalls offenen Erfolgsaussichten des Antragstellers auszugehen.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    Der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung von in den EU - Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen (zuletzt Beschluss vom 6. April 2006 - C- 227/05 - , NJW 2006, 2173 ff) lässt sich nicht hinreichend sicher entnehmen, dass der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes generell - selbst unter Inkaufnahme einer erheblichen Gefährdung der Verkehrssicherheit - daran gehindert sei, gemäß Art. 8 Abs. 2 der Führerschein - Richtlinie auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung - hier: § 46 Abs. 3 i.V.m. §§ 1 bis 14 FeV - anzuwenden, es sei denn dass der ausländische Führerschein schon ausgestellt wurde, bevor die mit einem früheren Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war.

    Es erscheint aber - auch in Kenntnis der jüngsten Entscheidung des EuGH (Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 - , NJW 2006, 2173) - weiterhin zweifelhaft, ob diese Auslegung es entsprechend der Auffassung des Antragstellers auch in Fällen der vorliegenden Art dem Anerkennungsstaat gebietet, (ohne eigene Überprüfungsbefugnis) das Ergebnis einer Eignungsprüfung im Verfahren der Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsstaat ohne weiteres hinzunehmen und erst ein erneutes Auffälligwerden nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis zum Anlass dafür zu nehmen, die nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Maßnahmen auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie zu ergreifen.

  • VG Augsburg, 29.05.2006 - Au 3 S 06.600

    Straßenverkehrsrecht: Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis, Aberkennung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen - , vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb - im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - , vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    Insoweit ist das Verwaltungsgericht der einschlägigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (seit dem Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 TG 2511/05 -, DAR 2006, 345 ff. = VRS 110, 235 ff. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ausdrücklich nicht der gegenteiligen Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05 -, DAR 2005, 650 = NJW 2005, 3228 = NZV 2005, 605) gefolgt.
  • VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06

    Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    Im Ergebnis mit dem Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 K 752/06 -, vgl. auch Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 K 1025/05 -, juris) ist der beschließende Senat vielmehr der Auffassung, dass Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie auch nach dem Beschluss des EuGH vom 6. April 2006 nicht so eng und formal auszulegen ist, dass die nationale Fahrerlaubnisbehörde sehenden Auges eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch einen infolge seiner Alkoholproblematik womöglich fahruntauglichen Fahrerlaubnisinhaber hinzunehmen hätte und allein auf Grund des formalen Umstandes des Vorliegens einer ausländischen Fahrerlaubnis wider besseres Wissen davon ausgehen müsste, dass damit die Wiedererlangung der Fahreignung durch die ausländische Führerscheinbehörde dokumentiert worden sei, auch wenn diese ersichtlich aus Unkenntnis von der Alkohol- oder Drogenproblematik keine eigene weitergehende medizinische Eignungsuntersuchung angestellt hat und daher mit der Erteilung der Fahrerlaubnis ersichtlich nicht die Aussage treffen konnte, der Betreffende sei auch unter diesem Aspekt wieder fahrtauglich.
  • VG Neustadt, 01.06.2006 - 3 L 685/06

    Keine direkte Eingriffsmöglichkeit der Verwaltung bei Erteilung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen - , vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb - im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - , vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-372/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    Diese Erwägungen treffen auch für § 46 FeV (i.V.m. den §§ 11 bis 14) zu, weil auch diese Bestimmung nicht Gegenstand des erwähnten und inzwischen durch Urteil des EuGH vom 15. September 2005 (- C-372/03 -, DAR 2005, 614 ff.) abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahrens war.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen - , vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb - im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - , vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    In seinem Beschluss vom 16. Dezember 2005 hat sich der Senat auf den Standpunkt gestellt, dass auch dann, wenn die Anwendbarkeit der nationalen Eignungsüberprüfungs- und Fahrerlaubnisentziehungsvorschriften im Hinblick auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine in der Auslegung durch den EuGH auf solche Umstände beschränkt sein sollte, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis aufgetreten sind, eine solche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in dem vorliegenden Eilverfahren nicht zwingend zu einem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis führen würde; denn auch unter dieser Prämisse könnten nur solche Sachverhalte als Grundlage für Überprüfungsmaßnahmen und gegebenenfalls Fahrerlaubnisentziehungen ausgeschlossen sein, die zum Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis in ihrem tatsächlichen Verlauf bereits abgeschlossen waren (vgl. Beschluss des Niedersächs. Oberverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704 ff.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06
    In dem der Argumentation des Antragstellers zugrunde liegenden Urteil des EuGH vom 29. April 2004 (- C-476/01 - , DAR 2004, 333, 339, insoweit nicht abgedruckt in NJW 2004, 1725 ff.) ist nämlich unter Ziffer 69 die schriftliche Antwort der Kommission auf die ihr von dem Gerichtshof gestellte Frage wiedergegeben, ob die Bundesrepublik Deutschland die in Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie genannte Zustimmung eingeholt habe.
  • VGH Hessen, 16.12.2005 - 2 TG 2511/05

    EU-Führerschein; Anerkennung im Inland; Alkoholproblematik

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Diese Rechtsprechung des EuGH hält der Senat insofern für eindeutig, als die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nach Ablauf einer vom Anerkennungsstaat ausgesprochenen Sperrfrist nicht von innerstaatlichen Vorschriften über Erwerb, Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis abhängig gemacht werden darf (ebenso OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50; a.A. LG Freiburg (Breisgau) vom 8.5.2006 in juris Rn. 45; VGH Baden-Württemberg VM 2006 Nr. 92; VGH Kassel NZV 2006, 668).

    Eine solche Interessenabwägung, wie sie die Verwaltungsgerichte - überwiegend im Rahmen von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.9.2006 Az. 16 B 989/06 in juris; VGH Kassel NZV 2006, 668; VGH Baden-Württemberg VM 2006 Nr. 92) - durchführen, hält der Senat im vorliegenden strafrechtlichen Zusammenhang für unzulässig, weil sie möglicherweise im Einzelfall voneinander abweichende Ergebnisse erbrächte, was einer eindeutigen Bestimmbarkeit des regelmäßig im Einzelfall strafbaren Verhaltens durch den Betroffenen und damit Art. 103 Abs. 2 GG widerspräche (Vgl. BVerfG vom 20.03.2002 in juris Rn. 66 -68).

    Soweit hiergegen mit gutem Recht eingewendet wird, die innerstaatlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten seien nicht harmonisiert und dies führe daher im Einzelfall zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. z.B. LG Freiburg (Breisgau) a.a.O. Rn 45 ff; VGH Kassel NZV 2006, 668/670), erscheint dies auch dem erkennenden Senat unbefriedigend, ist allerdings durch die Strafgerichte solange hinzunehmen, wie die entsprechende Gesetzeslage besteht.

  • OLG München, 12.07.2007 - 1 U 2042/07
    Die aufgetretenen Unzulänglichkeiten sind Folge der europarechtlichen Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen einerseits und der fehlenden Harmonisierung der Rechtslage in den Mitgliedsstaaten andererseits ( VGH Kassel, NJW 2007, 102).

    Der Senat hält das in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ( OVG Münster, Beschluss vom 13.09.2006, Az. 16 B 989/06 ; VGH Kassel, NJW 2007, 102; VG Chemnitz, BeckRS 2006 25688) vorgeschlagene einschränkende Verständnis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht für tragfähig.

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07

    Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen

    Der Senat hat dies in seinem Grundsatzbeschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - (NZV 2006, 668) insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (- C-476/01 - Kapper, NJW 2004, 1725) und vom 6. April 2006 (- C-227/05 - Halbritter, NJW 2006, 2173) dargelegt und begründet.
  • VG Gera, 22.02.2007 - 3 E 613/06

    EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist, und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts zu verwehren (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006, a.a.O., Seite 251 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 - NJW 2007, 99 [100] m.w.N.; im Ergebnis ebenso HessVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - NJW 2007, 102 [103]).

    Eine entsprechende Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kann aber erst - nach vollständiger Klärung des Sachverhalts - in einem etwaigen Hauptsacheverfahren erfolgen (ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 - a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer

    Bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Gemeinschaftsrecht, wie im vorliegenden Fall, ist es dem Kläger demnach verwehrt, sich auf die für ihn günstigeren gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zu berufen, so im Ergebnis auch, VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, NJW 2007, S. 99, VGH Kassel, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 -, NJW 2007, S. 102; OVG Lüneburg, DAR 2005, S. 704 , Ludowisy, DAR 2006, S. 9, 13; VG Osnabrück, Urteil vom 17. November 2006 - 2 A 194/05 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 7. November 2006 - 6 E 1359/06 - m.w.N., juris; VG Stade, Urteil vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 - juris (für einen vergleichbaren Fall); VG Sigmaringen, Beschluss vom 25. Juli 2006, 6 K 924/06 -, juris (mit umfangreichen Nachweisen); OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris (geht davon aus, dass in bestimmten Konstellationen Rechtsmissbrauch vorliegen kann); OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 EO 485/06 -, DAR 2007, Seite 538.
  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
    Bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Gemeinschaftsrecht, wie im vorliegenden Fall, ist es dem Kläger demnach verwehrt, sich auf die für ihn günstigeren gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zu berufen, so im Ergebnis auch, VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, NJW 2007 S. 99, VGH Kassel, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 -, NJW 2007 S. 102; OVG Lüneburg, DAR 2005 S. 704 , Ludowisy, DAR 2006 S. 9, 13; VG Osnabrück, Urteil vom 17. November 2006 - 2 A 194/05 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 7. November 2006 - 6 E 1359/06 - m.w.N., juris; VG Stade, Urteil vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 - juris (für einen vergleichbaren Fall); VG Sigmaringen, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 6 K 924/06 -, juris (mit umfangreichen Nachweisen); OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris (geht davon aus, dass in bestimmten Konstellationen Rechtsmissbrauch vorliegen kann).
  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06

    EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung,

    Ob Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 2 und 4 der Führerscheinrichtlinie uneingeschränkte Geltung beanspruchen oder dahin ausgelegt werden können, dass eine Berufung auf sie wegen Rechtsmissbräuchlichkeit und Vorrangs der als Erwägungsgrund zu Art. 8 ausdrücklich hervorgehobenen Belange der Verkehrssicherheit ausscheidet, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch nach der Entscheidung Halbritter nach wie vor umstritten (vgl. für eingeschränkte Geltung: OVG NW, Beschl. v. 13.9.2006, Blutalkohol 43, 507; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.9.2006 - 1 S 122.05 - zitiert nach JURIS; OVG MV, Beschl. v. 29.8.2006, Blutalkohol 43, 501; NdsOVG, Beschl. v. 15.8.2006 - 12 ME 123/06 - zitiert nach JURIS; HessVGH, Beschl. v. 3.8.2006, NJW 2007, 102; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.7.2006, ZfSch 2006, 482; ThürOVG, Beschl. v. 29.6.2006, ThürVBl.
  • VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958

    Rechtsschutzbedürfnis

    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarlouis vom 27.3.2006 Az. 1 W 12/06; OVG Koblenz vom 14.6.2006 ZfSch 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; OVG Lüneburg vom 15.8.2006 Az. 12 ME 123/06).
  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.3306

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

  • VG Düsseldorf, 03.04.2007 - 6 L 207/07
  • VG Augsburg, 16.01.2007 - Au 3 K 06.1123

    Aufhebung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

  • OVG Sachsen, 05.02.2008 - 3 BS 88/06
  • VG Augsburg, 13.12.2010 - Au 7 S 10.1809

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

  • VG München, 20.07.2009 - M 6b S 09.2448

    EU-Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für Drogenkonsum nach Erwerb der italienischen

  • VGH Bayern, 17.01.2008 - 11 ZB 07.105

    Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG München, 23.11.2010 - M 6a K 10.2739

    Entfall des Widerspruchsverfahrens; Rechtsbehelfsbelehrung; Punktesystem;

  • VG München, 09.12.2008 - M 6b S 08.5497

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der niederländischen

  • VG München, 24.04.2008 - M 6b K 07.3843

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 16.01.2007 - Au K 06.1123
  • VG München, 04.11.2009 - M 6b K 08.5438

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der niederländischen

  • VG Augsburg, 18.11.2008 - Au 3 K 07.1329
  • VG München, 09.01.2008 - M 6a S 07.5780

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der tschechischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht