Weitere Entscheidung unten: AG Viechtach, 24.07.2006

Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 25.10.2006 - 920 Cs - 213 Js 23993/06, 920 Cs 213 Js 23993/06   

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AG Frankfurt/Main, 25.10.2006 - 920 Cs - 213 Js 23993/06, 920 Cs 213 Js 23993/06 (https://dejure.org/2006,18811)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.10.2006 - 920 Cs - 213 Js 23993/06, 920 Cs 213 Js 23993/06 (https://dejure.org/2006,18811)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 920 Cs - 213 Js 23993/06, 920 Cs 213 Js 23993/06 (https://dejure.org/2006,18811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmen von der Sperre einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für bestimmte beruflich genutzte Fahrzeugarten; Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert i.S.d. § 315c Strafgesetzbuch (StGB)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Trunkenheit im Strassenverkehr - Führerscheinsperre - Ausnahme von bestimmten Kraftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können Müllwagen sowie Abroll- und Absetzkipper ausgenommen werden, wenn besondere Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel hierdurch nicht gefährdet wird

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 312 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 25
  • NZV 2007, 159 (Ls.)
  • NZV 2007, 264
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 11.10.1991 - 603 Qs 769/91
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.10.2006 - 920 Cs 213 Js 23993/06
    Solche Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn es sich um eine erstmalige Trunkenheitsfahrt eines bisher verkehrsrechtlich unbelasteten Berufskraftfahrers mit seinem Privatfahrzeug handelt, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Trunkenheitsfahrt mit seinem Dienstfahrzeug als äußerst gering zu veranschlagen ist (OLG Hamburg, Beschluß vom 11.10.1991 - 603 Qs 769/91 - Beschluß vom 17.07.1992 - 603 Qs 524/92 - vgl. AG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.1982 - 97 Cs 8 Js 9719/92 - [Orientierungssatz], alle zit. nach juris).
  • LG Frankenthal, 13.02.1998 - III Qs 50/98
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.10.2006 - 920 Cs 213 Js 23993/06
    Die Vorschrift des § 69a Abs. 2 StGB ist insoweit besonders gedacht für Berufskraftfahrer, die die Anlasstat nicht während der Berufs- oder Arbeitszeit und nicht mit ihrem beruflich genutzten Kraftfahrzeug begangen haben (LG Frankenthal, Beschluß vom 13.02.1998 III Qs 50/98 - , zit. nach juris [Orientierungssatz]).
  • OLG Frankfurt, 04.08.1976 - 2 Ss 344/76

    Erteilung einer eingeschränkten Fahrerlaubnis; Führen landwirtschaftlicher

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.10.2006 - 920 Cs 213 Js 23993/06
    Zwar kommt beim Fehlen der charakterlichen Zuverlässigkeit des Angeklagten - wie hier - eine Ausnahme gemäß § 69a Abs. 2 StGB in der Regel nicht in Betracht (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.08.1976 - 2 Ss 344/76 - , zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 17.07.1992 - 603 Qs 524/92
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.10.2006 - 920 Cs 213 Js 23993/06
    Solche Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn es sich um eine erstmalige Trunkenheitsfahrt eines bisher verkehrsrechtlich unbelasteten Berufskraftfahrers mit seinem Privatfahrzeug handelt, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Trunkenheitsfahrt mit seinem Dienstfahrzeug als äußerst gering zu veranschlagen ist (OLG Hamburg, Beschluß vom 11.10.1991 - 603 Qs 769/91 - Beschluß vom 17.07.1992 - 603 Qs 524/92 - vgl. AG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.1982 - 97 Cs 8 Js 9719/92 - [Orientierungssatz], alle zit. nach juris).
  • BayObLG, 31.05.1991 - RReg. 1 St 63/91

    Ausnahmegenehmigung für das Führen von Feuerlöschfahrzeugen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.10.2006 - 920 Cs 213 Js 23993/06
    Auch wird nicht verkannt, dass es nur in ganz besonderen Fällen angeht, bei einer auf charakterliche Mängel gestützten Fahrerlaubnisentziehung gerade solche Fahrzeuge, deren Führung - wie hier - wegen der von ihnen ausgehenden höheren Mangel die Entziehung der Fahrerlaubnis beruht - erfordert, von der Sperre auszunehmen (BayObLG, Beschluss vom 31.05.1991 - RReg 1 St 63/91 - , zit. nach juris; vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. A., § 69a RN 33 m. w. N.; Sch/Sch-Stree, StGB, 27. A., § 69a RN 3 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   AG Viechtach, 24.07.2006 - 7 II OWi 808/06   

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https://dejure.org/2006,20581
AG Viechtach, 24.07.2006 - 7 II OWi 808/06 (https://dejure.org/2006,20581)
AG Viechtach, Entscheidung vom 24.07.2006 - 7 II OWi 808/06 (https://dejure.org/2006,20581)
AG Viechtach, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 7 II OWi 808/06 (https://dejure.org/2006,20581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Fahrverbotsfrist bei Verlust des Führerscheins nach Rechtskraft des Fahrverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wenn ein Betroffener seinen Führschein nach Rechtskraft der ein Fahrverbot anordnenden Entscheidung verloren hat, so ist für den Beginn der Verbotsfrist auf den Tag des Verlustes abzustellen

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 167 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 352
  • NZV 2007, 159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1999 - 5 Ss 45/99

    Beginn der Verbotsfrist bei Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus AG Viechtach, 24.07.2006 - 7 II OWi 808/06
    Demgegenüber berechnet das OLG Düsseldorf (NZV 1999, 521 ff.) die Verbotsfrist erst ab dem Tage, ab dem der Betr.
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