Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 19.01.2007

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   OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06   

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https://dejure.org/2006,4889
OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06 (https://dejure.org/2006,4889)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2006 - 1 Ss 69/06 (https://dejure.org/2006,4889)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 1 Ss 69/06 (https://dejure.org/2006,4889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß wegen Ablenkung durch ein liegen gebliebenes Fahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme grober Fahrlässigkeit bzgl. eines Rotlichtverstoßes bei Verdeckung nur eines von mehreren an einer Kreuzung aufgestellten Lichtzeichens durch ein liegengebliebenes Fahrzeug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rotlichtverstoß (fahrlässiger) - Fahrverbot trotz Augenblicksversagens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 37
    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß; Begriff des Augenblicksversagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vorliegen einer Augenblicksversagens

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Kein Augenblicksversagen bei Übersehen einer roten Ampel aufgrund Ablenkung durch liegen gebliebenen Lkw

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Rot über die Ampel - Fahrverbot - Nicht jede Unachtsamkeit ist ein entschuldbares "Augenblicksversagen"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Augenblicksversagen beim Rotlichtverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Allerdings ist die Anordnung eines Fahrverbots dann nicht angezeigt, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jeden sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (grundlegend BGHSt 43, 241 ff.; OLG Hamm NZV 2005, 489 f.).

    Auf nur einfache Fahrlässigkeit kann sich nämlich derjenige nicht berufen, welcher die an sich gebotene Aufmerksamkeit in grob pflichtwidriger Weise unterlassen hat (BGHSt 43, 241 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonderes grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf den Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff., 463; dass. NZV 2006, 325 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02

    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Denn gerade im innerstädtischen Straßenverkehr muss ein Verkehrsteilnehmer stets mit belebten Kreuzungen rechnen, sein Fahrverhalten darauf einrichten und besonders bei einem vorausgegangenen Fahrstreifenwechsel erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen (vgl. ähnlich BayObLG VRS 103, 390 f.; KG Beschluss vom 11.8.2004, 2 Ss 152/00; differenzierend OLG Dresden VD 2002, 353; OLG Hamm NZV 2005.489 f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonderes grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf den Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff., 463; dass. NZV 2006, 325 f.).
  • OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05

    Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Allerdings ist die Anordnung eines Fahrverbots dann nicht angezeigt, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jeden sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (grundlegend BGHSt 43, 241 ff.; OLG Hamm NZV 2005, 489 f.).
  • KG, 11.08.2000 - 3 Ws (B) 310/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06
    Denn gerade im innerstädtischen Straßenverkehr muss ein Verkehrsteilnehmer stets mit belebten Kreuzungen rechnen, sein Fahrverhalten darauf einrichten und besonders bei einem vorausgegangenen Fahrstreifenwechsel erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen (vgl. ähnlich BayObLG VRS 103, 390 f.; KG Beschluss vom 11.8.2004, 2 Ss 152/00; differenzierend OLG Dresden VD 2002, 353; OLG Hamm NZV 2005.489 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

    Von der Anordnung eines Fahrverbots ist abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325 ; NZV 2007, 213 ).

    Ein entsprechender Vorwurf kann nur bei gleichzeitig besonders verantwortungslosem, d.h. durch groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gekennzeichnetem Handeln erhoben werden (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2007, 213 ; NZV 2006, 325 ; OLG Hamm NZV 2005, 489 ).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Das OLG Karlsruhe - 1. Senat für Bußgeldsachen - hat ein "Augenblicksversagen" bei einem Rotlichtverstoß selbst dann verneint, wenn sich ein Fahrzeugführer in seiner Aufmerksamkeit durch ein wegen eines Defektes liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (VRS 111, 439).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2021 - 1 Rb 34 Ss 457/21

    Rotlichtverstoß an unübersichtlicher Kreuzung - Absehen von Fahrverbot

    Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonders grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf den Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (Senat, Beschl. v. 10.10.2006 - 1 Ss 69/06, BeckRS 2006, 13398 m.w.N.).

    Soweit in einem früheren Verfahren vor dem Senat zu eben dieser Kreuzung festgestellt worden war, es handele sich um eine größere mit einem Haltestreifen auf der Fahrbahn markierte und ohne weiteres erkennbare Kreuzung mit drei Fahrspuren, an welcher Ampeln rechts und links der Fahrbahn aufgestellt sind (Senat, Beschl. v. 10.10.2006 - 1 Ss 69/06, BeckRS 2006, 13398) spräche dies gegen eine solche Annahme, wobei der Senat als Rechtsbeschwerdegericht jedoch nicht beurteilen kann, ob dies (noch immer und vollständig) den örtlichen Verhältnissen entspricht.

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.01.2007 - 2 Ss OWi 1653/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24177
OLG Bamberg, 19.01.2007 - 2 Ss OWi 1653/05 (https://dejure.org/2007,24177)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.01.2007 - 2 Ss OWi 1653/05 (https://dejure.org/2007,24177)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 2 Ss OWi 1653/05 (https://dejure.org/2007,24177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StVG § 24 § 25; StVO § 41 Abs. 2
    Zeitliche Reduzierung eines Regelfahrverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 2a Ss OWi 101/99

    Absehen vom Regelfahrverbot wegen nicht nachgeprüfter Einlassung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.2007 - 2 Ss OWi 1653/05
    Grundsätzlich sind die Angaben eines Betroffenen, der sich auf eine drohende Existenzgefahr beruft, kritisch zu hinterfragen (OLG Düsseldorf NZV 99, 477).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.2007 - 2 Ss OWi 1653/05
    Seine Entscheidung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob er sein Ermessen deshalb fehlerhaft ausgeübt hat, weil er die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt, die Grenzen des Ermessens durch unzulässige Erwägungen überschritten und sich nicht nach den Grundsätzen und Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet hat (BayObLGSt 2002, 6/7).
  • OLG Brandenburg, 30.12.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 630/20

    Ermäßigung eines zweimonatigen Regelfahrverbots bei einem Zeitablauf von über

    Ein völliger Verzicht auf die Verhängung eines Fahrverbots war nicht geboten, da dies auf eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung schwererer Verkehrsverstöße, für die zur Ahndung ein mehrmonatiges Fahrverbot geboten ist, mit leichteren, bei denen als Ahndung ein einmonatiges Fahrverbot ausreichend ist, hinauslaufen würde (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2007 - 2 Ss OWi 1653/05 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 30.12.2020 - 1 Ss OWi 630/20
    Ein völliger Verzicht auf die Verhängung eines Fahrverbots war nicht geboten, da dies auf eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung schwererer Verkehrsverstöße, für die zur Ahndung ein mehrmonatiges Fahrverbot geboten ist, mit leichteren, bei denen als Ahndung ein einmonatiges Fahrverbot ausreichend ist, hinauslaufen würde (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2007 - 2 Ss OWi 1653/05 m. w. N.).
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