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   OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06   

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https://dejure.org/2006,3526
OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06 (https://dejure.org/2006,3526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06 (https://dejure.org/2006,3526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 2 Ss OWi 31/06 (https://dejure.org/2006,3526)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Nichtbeachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage durch einen Taxifahrer und unzumutbare Härte durch die Verhängung eines Fahrverbots; Voraussetzungen eines "Augenblicksversagens" bei einem Rotlichtverstoß; Besinnungsfunktion des Fahrverbotes; Gebotenheit ...

  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Fahrverbot für Taxifahrer - "Augenblicksversagen" bei einem Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; Taxifahrer; Augenblicksversagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    Selbst wenn hier - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 19. Januar 2006 zutreffend hingewiesen hat - genügend Umstände hätten festgestellt werden können, hätte ein Betroffener, wenn er aufgrund des Fahrverbotes mit durchgreifenden beruflichen Schwierigkeiten zu rechnen hätte, diese auch dann hinzunehmen, wenn - wie hier - wegen der Vielzahl der bereits in der Vergangenheit begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine andere Maßnahme als die Verhängung der Denkzettelmaßnahme "Fahrverbot" mehr bleibt (vgl. OLG Hamm, VRS 93, 377).

    Derjenige, der ein von ihm zu beachtendes Wechsellichtzeichen überhaupt nicht wahrnimmt, zeigt gerade die grobe Nachlässigkeit und Verantwortungslosigkeit, derentwegen es regelmäßig geboten ist, die Besinnungsfunktion des Fahrverbotes anzuwenden (zu vgl. OLG Hamm, VRS 93, 377).".

  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04

    Augenblicksversagen, Begriff des Augenblicks; kurzes Versagen;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    Unter einem Augenblicksversagen kann nur ein kurzfristiges Fehlverhalten bzw. Außerachtlassen der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt verstanden werden (OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04 -).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalles der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGHSt 38, 125 ff. = NZV 1992, 286 ff.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalles der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGHSt 38, 125 ff. = NZV 1992, 286 ff.).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    In der Rechtsprechung ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es nicht dem gesetzgeberischen Willen entspricht, nur gewisse Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Hausfrauen und Rentner, die sich in aller Regel nicht auf die Notwendigkeit ihrer Fahrerlaubnis berufen können, mit dem Regelfahrverbot zu belegen, Berufstätige aber selbst im Falle beharrlicher Verstöße davon auszunehmen (vgl. zur Frage der Verhängung eines Fahrverbotes gegen einen mehrfach verkehrsrechtlich in Erscheinung getretenen Taxifahrer: Senatsbeschluss vom 18. Juli 1995 in 2 Ss OWi 386/95 = NZV 1995, 498; ferner Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 02. Dezember 2003 in 4 Ss OWi 719/03).
  • OLG Hamm, 02.12.2003 - 4 Ss OWi 719/03

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Aushilfsfahrer; Voreintragungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    In der Rechtsprechung ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es nicht dem gesetzgeberischen Willen entspricht, nur gewisse Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Hausfrauen und Rentner, die sich in aller Regel nicht auf die Notwendigkeit ihrer Fahrerlaubnis berufen können, mit dem Regelfahrverbot zu belegen, Berufstätige aber selbst im Falle beharrlicher Verstöße davon auszunehmen (vgl. zur Frage der Verhängung eines Fahrverbotes gegen einen mehrfach verkehrsrechtlich in Erscheinung getretenen Taxifahrer: Senatsbeschluss vom 18. Juli 1995 in 2 Ss OWi 386/95 = NZV 1995, 498; ferner Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 02. Dezember 2003 in 4 Ss OWi 719/03).
  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    Die Regelahndung nach der Bußgeldkatalogverordnung geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. BayObLG, NZV 1994, 487; vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 1999 in 2 Ss OWi 1533/98 -m. w. N., OLG Hamm, NZV 1995, 366, 367).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, autobahnähnlich ausgebaute Straße, Absehen vom

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    Die Regelahndung nach der Bußgeldkatalogverordnung geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. BayObLG, NZV 1994, 487; vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 1999 in 2 Ss OWi 1533/98 -m. w. N., OLG Hamm, NZV 1995, 366, 367).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    Im Übrigen hat der Amtsrichter die Angaben des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (vgl. OLG Hamm, VRS 95, 138).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06
    Die Regelahndung nach der Bußgeldkatalogverordnung geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. BayObLG, NZV 1994, 487; vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 1999 in 2 Ss OWi 1533/98 -m. w. N., OLG Hamm, NZV 1995, 366, 367).
  • OLG Hamm, 20.05.2005 - 2 Ss OWi 108/05

    Fahrverbot; Absehen; begründung der Entscheidung; Taxifahrer

  • OLG Hamm, 27.08.1996 - 2 Ss OWi 926/96
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben oder so zu behandeln ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer geständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (Anschluss an BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer teilgeständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des künftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

  • OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; massive

    Einen solchen Ausnahmefall können z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06 - OLG Hamm VRS 92, 369, 371).
  • OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Gastwirt und zum Augenblicksversagen bei

    Einen solchen Ausnahmefall können z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 in 2 Ss OWi 31/06; OLG Hamm, VRS 92, 369).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 2 Ss OWi 712/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 in 2 Ss OWi 31/06 m.w.Nachw.; vgl. auch BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rz. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.10.2006 - 2 Ss OWi 237/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Gründe

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 in 2 Ss OWi 31/06 m.w.Nachw.; vgl. auch BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rz. 25 m.w.N.).
  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    Denn es entspricht obergerichtlicher Rechtsprechung, dass kein Augenblicksversagen anzunehmen ist, wenn ein ortskundiger Taxifahrer bei Dunkelheit mit unverminderter Geschwindigkeit eine bereits seit Längerem Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage überfährt, weil er diese überhaupt nicht wahrgenommen hat (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 259).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 2 Ss OWi 271/07

    Absehen: Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Erhöhung der Geldbuße

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 in 2 Ss OWi 31/06 m.w.Nachw.; vgl. auch BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rz. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 4 RBs 321/20

    Fahrverbot, Vorbelastungen, länger zurückliegende Tat, BKatV

    Die Regelahndung nach der Bußgeldkatalogverordnung geht gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (OLG Hamm, Beschluss vom 06. Februar 2006 - 2 Ss OWi 31/06 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2010 - 1 RBs 51/10

    Begriff und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senat ist das Regelfahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme (BVerfGE 27, 36, 42 = NJW 1969, 1623) in aller Regel auch gegen Berufskraftfahrer oder berufliche Vielfahrer zu verhängen (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 259, 260: "nicht nur gewisse Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Hausfrauen und Rentner").
  • OLG Hamm, 08.09.2006 - 2 Ss OWi 456/06

    Roltichtverstoß, Anlegen des Sicherheitsgurtes; Fahrverbot; Absehen; geringfügig

    Einen solchen Ausnahmefall kann zwar insbesondere der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06 - m. w. N.).
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