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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07 (https://dejure.org/2007,1001)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2007 - 16 B 178/07 (https://dejure.org/2007,1001)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 (https://dejure.org/2007,1001)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis im Fall missbräuchlicher Umstände des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis bzw. der missbräuchlichen Inanspruchnahme europarechtlicher Freizügigkeitsverbürgungen; Versagung des Gebrauchs einer tschechischen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1900 (Ls.)
  • NZV 2007, 266
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07
    Der Senat geht auch unter Berücksichtigung des EuGH-Beschlusses vom 28.2.2006 - C-340/05 (Rechtssache Kremer) -, DAR 2007, 77, weiter davon aus, dass Ordnungsverfügungen, mit denen inländische Behörden unter Berufung auf fortbestehende und vom Fahrerlaubnisinhaber nicht ausgeräumte Zweifel an seiner Fahreignung das Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland untersagen, nicht offensichtlich rechtswidrig sind, wenn sich die Umstände des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis bzw. das Sichberufen auf europarechtliche Freizügigkeitsverbürgungen als missbräuchlich darstellen.

    EuGH, Beschluss vom 28.9.2006 - C-340/05 (Rechtssache Kremer) -, DAR 2007, 77, außerdem veröffentlicht unter http://curia.eu (aufrufbar über "Aktuelles" und "Suchformular").

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -, Blutalkohol 43 (2006), 507, sowie Juris - steht dem auch nicht die bisherige Rechtsprechung des EuGH - vgl. Urteil vom 29.4.2004 - C-467/01 (Rechtssache Kapper), NJW 2004, 1725, und Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 (Rechtssache Halbritter), NJW 2006, 2173 - entgegen.
  • EuGH, 19.06.2003 - C-467/01

    Eribrand

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -, Blutalkohol 43 (2006), 507, sowie Juris - steht dem auch nicht die bisherige Rechtsprechung des EuGH - vgl. Urteil vom 29.4.2004 - C-467/01 (Rechtssache Kapper), NJW 2004, 1725, und Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 (Rechtssache Halbritter), NJW 2006, 2173 - entgegen.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -, Blutalkohol 43 (2006), 507, sowie Juris - steht dem auch nicht die bisherige Rechtsprechung des EuGH - vgl. Urteil vom 29.4.2004 - C-467/01 (Rechtssache Kapper), NJW 2004, 1725, und Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 (Rechtssache Halbritter), NJW 2006, 2173 - entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -, Blutalkohol 43 (2006), 507, sowie Juris - steht dem auch nicht die bisherige Rechtsprechung des EuGH - vgl. Urteil vom 29.4.2004 - C-467/01 (Rechtssache Kapper), NJW 2004, 1725, und Beschluss vom 6.4.2006 - C-227/05 (Rechtssache Halbritter), NJW 2006, 2173 - entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    OVG NRW, Beschlüsse vom 4.11.2005 - 16 B 736/05 -, DAR 2006, 43 = NWVBl. 2006, 103 = BA 2006, 333, vom 13.9.2006 - 16 B 989/06 -, Blutalkohol 43 (2006), 507 = VRS 111 (2006), 466, und vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44 (2007), 265 = NWVBl. 2007, 346.
  • VG Koblenz, 30.04.2007 - 5 L 496/07

    Rechtsmissbräuchlicher Â"FührerscheintourismusÂ'

    Aus alledem wird deutlich, dass es sich hier ganz offensichtlich um einen der unter dem Schlagwort des "Führerscheintourismus" zusammengefassten Fälle des Rechtsmissbrauchs handelt, in denen es im Kern gerade nicht um das Gebrauchmachen von europarechtlichen Freizügigkeitsrechten geht, sondern in denen die Betroffenen ohne erkennbare Bindungen zum Ausstellerstaat lediglich die nach wie vor bestehenden Unzulänglichkeiten im innereuropäischen Informationsaustausch ausnutzen, um etwaige strengere fahrerlaubnisrechtliche Vorschriften des Heimatstaates zu umgehen und dabei gegebenenfalls auch die Fahrerlaubnisbehörden des Ausstellerstaates über die vormalige Fahrererlaubnisentziehung bzw. die einer Wiedererlangung der Fahrererlaubnis im Heimatstaat entgegenstehenden Eignungsbedenken täuschen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 [juris], Rn. 9).

    Bereits jetzt kann überdies festgehalten werden, dass namhafte Obergerichte ihre Rechtsprechung zum "Führerschein-Tourismus" auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache "Kremer" aufrechterhalten (s. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 [juris] und HessVGH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 2 TG 13/07 [juris]).

  • VG Gelsenkirchen, 29.05.2007 - 7 L 419/07

    Fahrerlaubnis; Führerscheintourismus; Missbrauch; EU- Fahrerlaubnis

    Diese Maßstäbe, die durch den kürzlich ergangenen Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 - gelten auch im vorliegenden Fall.

    vgl. zuletzt: OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, NRWE-Datei.

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