Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 15/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
OWiG § 77, StPO § 244
Beweisantrag; Ablehnung; OWi-Verfahren; Kurzbegründung; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die gerichtliche Behandlung von Beweisanträgen bzw. die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags im Bußgeldverfahren
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 77; StPO § 244
Beweisantrag; Ablehnung; OWi-Verfahren; Kurzbegründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Minden - 15 OWi 54 Js 1941/04 OWi (834/04
- OLG Hamm, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 15/06
Papierfundstellen
- NZV 2007, 319
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 11.04.2006 - Ss 101/01 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- NZV 2007, 319
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
Strafverfahren: Gefahr der Strafverfolgung als Voraussetzung eines …
Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Verfahren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falschaussage dort nicht grundsätzlich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Bedeutung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris). - OLG Köln, 12.04.2002 - Ss 141/02
Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des Anspruchs auf rechtliches …
Zwar ist das Rechtsbeschwerdegericht auch im Fall der Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs an die im Urteil getroffenen Feststellungen über den Inhalt der Einlassung des Betroffenen und über das Ergebnis der Beweisaufnahme gebunden und nicht berechtigt, durch Rekonstruktion der Beweisaufnahme zu klären, was in der richterlichen Verhandlung ausgesagt worden ist (vgl. Senatsentscheidung vom 11.07.00 - Ss 293/00; Senatsentscheidung vom 20.03.01 - Ss 101/01; Senatsentscheidung VRS 100, 388).