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   BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06   

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https://dejure.org/2007,3151
BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06 (https://dejure.org/2007,3151)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 StR 524/06 (https://dejure.org/2007,3151)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06 (https://dejure.org/2007,3151)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Begriff des Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug bei einer Körperverletzung - Herausfallen aus einem fahrenden Fahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines zur Verletzung einer Person eingesetzten, fahrenden Kraftfahrzeuges als gefährliches Werkzeug; Auslegung der Tatbestandvoraussetzung "mittels" eines gefährlichen Werkzeuges; Auswirkungen festgestellter Rechtsfehler auf den Bestand des Strafausspruchs des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 223; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 230; ; StGB § 315 Abs. 3; ; StGB § 315 b Abs. 3

  • ra.de
  • RA Kotz

    Rangelei mit Polizeibeamten während Fahrzeugkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Verletzung beim Sturz aus einem Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährliche Körperverletzung - Einwirkung durch das gefährliche Werkzeug selbst

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizist versucht, betrunkenen Autofahrer aufzuhalten und fällt beim Gerangel mit dem renitenten Mann aus dem Auto

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährliche Körperverletzung - Einwirkung durch das gefährliche Werkzeug selbst

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 405
  • NZV 2007, 481
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06
    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB); Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
  • KG, 28.01.2005 - 1 Ss 333/04

    Gefährliche Körperverletzung: Verletzung "mittels" eines Pkws als anderes

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06
    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB); Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06
    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB); Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Die Verletzungen der Nebenklägerin sind mittels des gefährlichen Werkzeugs Kraftfahrzeug unmittelbar verursacht worden (vgl. BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 3).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    a) Eine Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer sein Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

    Das Landgericht hat zwar zutreffend erkannt, dass danach erst durch den Sturz des Nebenklägers verursachte Verletzungen den Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht erfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, in der Regel als ein solches gefährliches Werkzeug anzusehen (Senatsbeschluss aaO; Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 200/14

    Zufahren auf einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Pkw: Vorsatz der

    Fährt der Täter mit einem Pkw auf einen anderen Verkehrsteilnehmer zu, ist der innere Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB daher nur dann erfüllt, wenn er sich dabei wenigstens mit der Möglichkeit abgefunden hat, dass die betroffene Person angefahren oder überfahren wird und unmittelbar hierdurch eine Körperverletzung erleidet (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 f.; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 5).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (Senat, Urt. vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573, Beschl. vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 7).
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs; das Leben

    Soweit er sich diese - was unklar bleibt - bei dem Sturz auf den Asphalt zugezogen hat, wäre der Körperverletzungserfolg nicht "mittels" des Kraftfahrzeugs eingetreten (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405 und vom 10. Juli 2008 - 4 StR 220/08).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen, sodass eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB allein darauf nicht gestützt werden kann (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • OLG Zweibrücken, 18.10.2018 - 1 OLG 2 Ss 42/18

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Eingriffs in

    Zwar kommt ein fahrendes Fahrzeug, wenn es zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, grundsätzlich als ein gefährliches Werkzeug in diesem Sinne in Betracht (BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen, die nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind, können für sich allein die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht tragen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12 Rn. 10 aaO; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11 Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

  • BGH, 10.07.2008 - 4 StR 220/08

    Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht (analoge Anwendung des § 354

  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

  • OLG Jena, 18.09.2007 - 1 Ss 191/07

    Körperverletzung, gefährliche

  • LG Köln, 30.03.2020 - 111 Ks 3/16
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

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