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   OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05   

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https://dejure.org/2006,12548
OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05 (https://dejure.org/2006,12548)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2006 - 19 U 242/05 (https://dejure.org/2006,12548)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2006 - 19 U 242/05 (https://dejure.org/2006,12548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 252 BGB, § 254 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB, § 287 ZPO
    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mitverschulden eines verletzten Beifahrers bei Mitfahrt mit einem alkoholisierten Fahrzeugführer; Bemessung des Verdienstausfallschadens; Schmerzensgeld für schwerste Kopfverletzungen mit Dauerfolgen

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § 254; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mithaftung des Beifahrers aufgrund der Pflicht zur Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung eines Verdienstausfallschadens; Bestehen einer Pflicht eines KFZ-Führers zur Prüfung der eigenen Fähigkeit zur sicheren Führung des KFZ; Anforderungen an die Mithaftung eines Beifahrers; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alkohol am Steuer - Sorgfaltspflichten als Beifahrer und Mithaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 525
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Hat der Verletzte - wie hier - nichts unternommen, um die ihm verbliebene Arbeitskraft zu verwerten, so kann, je nach der Gestaltung des Falles, in Anpassung der Beweislastregelung an die Grundsätze von Treu und Glauben die Regel des Anscheinsbeweises herangezogen werden, die unter Umständen sogar bis zur Umkehr der Beweislast führen kann (BGH NJW 1979 S. 2142 f., 2143).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60

    Wegfall der Schadensersatzansprüche oder Minderung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Denn den Fahrer trifft in erster Linie die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer (BGH VersR 1961 S. 427 und 1964 S. 1171; OLG Celle VersR 1978 S. 330 f., 331; OLG Koblenz a.a.O.).
  • OLG Hamm, 15.08.1994 - 6 U 184/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Im Rahmen der Schadensschätzung gemäß §§ 287 ZPO, 252 S. 2 BGB ist davon auszugehen, dass der Kläger ohne den Unfall auch in der Zeit danach nur in diesem Umfang einer Beschäftigung nachgegangen wäre (BGH VersR 1991 S. 703; OLG Hamm r+s 1995 S. 256 f., 257).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Denn es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es in der Verantwortlichkeit des Schädigers liegt, wenn die berufliche Entwicklung des Geschädigten beeinträchtigt worden ist und daraus erst die besondere Schwierigkeit folgt, eine Prognose über die hypothetische Entwicklung anzustellen (BGH VersR 2000 S. 233; BGH NJW 1998 S. 1633 f., 1634).
  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 179/90

    Berücksichtigung unfallbedingter Erwerbslosigkeit auch nach Wiederherstellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Im Rahmen der Schadensschätzung gemäß §§ 287 ZPO, 252 S. 2 BGB ist davon auszugehen, dass der Kläger ohne den Unfall auch in der Zeit danach nur in diesem Umfang einer Beschäftigung nachgegangen wäre (BGH VersR 1991 S. 703; OLG Hamm r+s 1995 S. 256 f., 257).
  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Denn es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es in der Verantwortlichkeit des Schädigers liegt, wenn die berufliche Entwicklung des Geschädigten beeinträchtigt worden ist und daraus erst die besondere Schwierigkeit folgt, eine Prognose über die hypothetische Entwicklung anzustellen (BGH VersR 2000 S. 233; BGH NJW 1998 S. 1633 f., 1634).
  • OLG Celle, 12.10.1976 - 10 U 25/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Denn den Fahrer trifft in erster Linie die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer (BGH VersR 1961 S. 427 und 1964 S. 1171; OLG Celle VersR 1978 S. 330 f., 331; OLG Koblenz a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 23.10.1978 - 12 U 142/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Das Landgericht stellt in seinem angegriffenen Urteil nicht in Zweifel, dass eine Mitverantwortung desjenigen Fahrgastes an einem Schadensereignis zu bejahen ist, der weiß, dass der Fahrer in erheblichen Mengen Alkohol zu sich genommen hat (BGH VersR 1970 S. 624; vgl. OLG Koblenz VersR 1980 S. 238 f.).
  • OLG Braunschweig, 05.10.1994 - 1 U 10/94

    Schmerzensgeldanspruch wegen ärztlichem Behandlungsfehlers; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, obwohl bei verständig-lebensnaher objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandspflicht auszugehen ist oder wenn der Schädiger bzw. seine Versicherung nicht einmal Teilbeträge leistet, die nach der von ihm selbst vertretenen Rechtsauffassung oder nach der insoweit geklärten Rechtslage dem Geschädigten zusteht (OLG Braunschweig ZfS 1995 S. 90).
  • OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11

    Mitverschulden des Beifahrers durch die Teilnahme an einer Autofahrt trotz

    Die Rechtsprechung gelangt dabei in Einzelfällen zu einer Gleichgewichtigkeit der Haftungsanteile oder auch einem Übergewicht der Haftung des Beifahrers (vgl. OLG Frankfurt, NZV 2007, 525, juris Rdnr. 21; Senat, NJW-RR 2005, 752; zahlreiche Nachweise bei Wenker, juris Praxisreport Verkehrsrecht 12, 2009, Anm. 1, lit. C).
  • LG Bielefeld, 01.09.2014 - 6 O 71/13

    Schadensersatzansprüche mittelbar geschädigter Dritter (hier: Angehörige) gegen

    Ein eine Quote von 25% (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt/Main, NZV 2007, 525) übersteigendes Mitverschulden des verstorbenen T. T. ist demgegenüber nicht feststellbar.
  • AG Langen, 28.09.2015 - 55 C 166/13
    Ein eine Quote von 25% (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt/Main, NZV 2007, 525) übersteigendes Mitverschulden des Klägers ist demgegenüber nicht feststellbar.

    In erster Linie trifft den Fahrer die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer (vgl. OLG Frankfurt, NZV 2007, 525).

  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 1 U 170/10

    Verkehrsunfallhaftung: Selbstgefährdung eines Beifahrers durch Mitfahrt mit einem

    ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (s. OLG Frankfurt, 19. Zivilsenat, Urt. v. 18.08.2006, NZV 2007, 525 [juris Rn. 21]), durfte der Kläger dies nicht nur bei seiner Einschätzung, dass der Zeuge in seiner Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt sei, berücksichtigen.
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