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   OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07   

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https://dejure.org/2007,21903
OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,21903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.07.2007 - 2 Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,21903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 2 Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,21903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2 § 74 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen in der Hauptverhandlung bei Aussageverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 587
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07
    Die Verwertbarkeit setzt vielmehr voraus, dass der Mandant den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat und sie sich auf diese Weise zu eigen macht (vgl. BGH in NStZ 2005, 703 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07
    Allein die theoretische, durch keinerlei konkrete Anzeichen gestützte und damit letztlich spekulative Erwägung, ein Betroffener werde seinen zuvor mitgeteilten Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung nochmals überdenken, reicht nicht aus, eine Aufklärungserwartung im Sinne des § 73 Abs. 2 OWiG zu stützen und ihm die Befreiung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu verweigern (vgl. KG aaO.; OLG Zweibrücken in VRS 98, 215, 216).
  • OLG Bamberg, 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Befreiung von der Anwesenheitspflicht in

    22 b) Die als naheliegend bezeichnete Annahme, der Betroffene werde angesichts zu erwartender, im Widerspruch zu seiner Einlassung stehender Beweiserhebungen seinen zuvor mitgeteilten Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung revidieren, stellt lediglich eine theoretische, durch keinerlei konkrete Anzeichen gestützte und damit letztlich spekulative Erwägung dar, die nicht ausreicht, eine Aufklärungserwartung im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG zu stützen und dem Betroffenen die Befreiung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu verweigern (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587/588; KG VRS 113, 63/64; OLG Düsseldorf wistra 2007, 586 sowie juris und ZfS 2008, 594/595).
  • OLG Zweibrücken, 19.08.2010 - 1 SsBs 26/09

    Verfallsanordnung wegen Anordnung und Zulassung von Lkw-Fahrten mit Überladung:

    Die Verwertbarkeit als solche setzt vielmehr voraus, dass der Mandant den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder sich die Erklärung durch nachträgliche Genehmigung ausdrücklich zu eigen macht (BGH NStZ 2005, 703, OLG Koblenz Beschluss vom 10.07.2007 - 2 Ss 160/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2023 - 1 ORbs 48/23

    Gehörsverletzung; Entbindungsantrag; Sachaufklärung; Fehlerhafte Begründung der

    Jedoch genügen rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, nicht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juli 2007, 2 Ss 160/07 , juris, Rn. 7f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Januar 2007, 1 Ss (B) 210/06 , juris, Rn. 11; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. August 2007, 3 Ss OWi 764/07 , juris, Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2011, 3 Ws (B) 78/11, juris, Rn. 5).
  • KG, 11.12.2017 - 3 Ws (B) 310/17

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17

    Einspruchsverwerfungsurteil wegen des Nichterscheinens des Betroffenen zur

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2016 - 3 (4) SsRs 350/16

    Zur Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der

    Das Verteidigungsvorbringen des Betroffenen, der über das bloße Einräumen der Fahrereigenschaft hinaus - ausdrücklich - von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und durch diese Art der Verteidigung den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf im Übrigen bestritten hat, ist dadurch - seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzend - unberücksichtigt geblieben (vgl. OLG Brandenburg, NZV 2003, 432 ; OLG Hamm, VRS 107, 120 ; OLG Koblenz, NZV 2007, 587 ; OLG Rostock, VRS 115, 138; OLG Celle, DAR 2010, 708 ; OLG Bamberg, NZV 2013, 204).
  • KG, 01.04.2019 - 3 Ws (B) 103/19

    Ablehnung des Entbindungsantrags zur Aufklärung nur persönlicher Umstände

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
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