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   OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06   

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OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06 (https://dejure.org/2007,10254)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06 (https://dejure.org/2007,10254)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 280/06 (https://dejure.org/2007,10254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung; Zulässigkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung; Wechselwirkung zwischen der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ...

  • blutalkohol PDF, S. 489

    Keine Rechtsmittelbeschränkung auf Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei untrennbarer Wechselwirkung mit Maßregel nach §§ 69, 69a StGB

  • Judicialis

    StPO § 318; ; StGB § 56; ; StGB § 69; ; StGB § 69a; ; StGB § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 642
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
    aa) Unstreitig ist zwar, dass eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung unter den gleichen Voraussetzungen wie jede wirksame Rechtsmittelbeschränkung grundsätzlich - und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 32, 35) sogar regelmäßig - möglich ist.

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn bestimmte Feststellungen - etwa zu Vorstrafen - doppelrelevant sind und sich der Beschwerdeführer nach dem erkennbaren Sinn und Ziel seines Rechtsmittels gegen diese Feststellungen wendet oder wenn die Bewährungsentscheidung mit der Maßregelanordnung »eng verzahnt« ist und deshalb die Gefahr besteht, dass die (stufenweise) entstehende Gesamtentscheidung nicht frei von inneren Widersprüchen bleiben würde (BGHSt 47, 32, 38; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 318 Rn. 20a).

    Vorliegend bestand aber - bezogen auf den Zeitpunkt des Beratungsergebnisses bei Erlass des Berufungsurteils (vgl. BGHSt 47, 32, 38) - eine Wechselwirkung zwischen der Aussetzungsfrage und der (isolierten) Sperrfristanordnung nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB schon deshalb, weil trotz des Vorliegens einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB Anlass dazu bestanden hätte, die Frage der charakterlichen Ungeeignetheit des Angeklagten genauer zu erörtern.

  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
    Hierzu hat er eine erschöpfende individuelle Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, welche Rückschlüsse auf das künftige Verhalten des Täters zulassen, wobei mit besonderer Sorgfalt vorzugehen ist, wenn der Täter - wie hier - einschlägig vorbestraft und Bewährungsversager ist (OLG Nürnberg Beschl. v. 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05 = OLGSt StGB § 47 Nr. 10).
  • BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03

    Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
    Unerlässlich für die nach dieser Vorschrift anzustellenden prognostischen Erwägungen ist es, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehende Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42 f.).
  • BayObLG, 05.07.1989 - 3 ObOWi 94/89

    Betroffener; Hauptverhandlung; Entschuldigung; Persönliches Erscheinen;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
    In einem solchen Fall muss deshalb die Täterpersönlichkeit besonders eingehend geprüft und unter Berücksichtigung der gesetzlich bereits vorgenommenen Prognose untersucht werden, ob der Täter nach den Gesamtumständen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist (LG Oldenburg DAR 1990, 72; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 69 Rn. 25 f.).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2005 - 2 St OLG Ss 13/05

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn, wie hier, das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (stRspr. des Senats, vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 15.3.2005 - 2 St OLG Ss 13/05, S. 3 m.w.N.; Ruß in: KK-StPO 5. Aufl. § 318 Rn. 1).
  • LG Dortmund, 07.02.2020 - 31 Qs 1/20

    Trunkenheitsfahrt, E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Rechtsprechung hat teilweise bereits für Leichtmofas angenommen, dass diese unter Umständen generell wie Fahrräder einer erhöhten Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit unterliegen (vgl. etwa LG Oldenburg DAR 1990, 72; dagegen aber etwa Burmann, a.a.O., Rn. 21: "contra legem") oder aber jedenfalls bei kurzer Fahrstrecke und altruistischer Motivation des Täters eine Ausnahme der Regelwirkung von § 69 Abs. 2 StGB gesehen werden kann (vgl. OLG Nürnberg NZV 2007, 642).
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

    Zwar soll eine Wechselwirkung zwischen der Höhe einer verhängten Freiheitsstrafe und der Frage, ob deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, nicht bestehen, wenn sich die Frage der Aussetzung von der Strafzumessung trennen lässt (vgl. OLG Nürnberg StraFo 2007, 339; Fischer a. a. O., § 56 Rn. 27).
  • OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09

    Berechnung der Drei-Jahres-Frist des § 69a Abs. 3 StGB; Isolierte Anfechtbarkeit

    Ist die Ungeeignetheit dagegen, wie hier, auf einen Charaktermangel zurückzuführen, so stehen Straf- und Maßregelausspruch grundsätzlich in einer so engen gegenseitigen Abhängigkeit, dass sich ein Angriff gegen die Anordnungen nach §§ 69, 69a StGB auch auf die Strafzumessung erstreckt (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 16.03.1998, 1 Ss 31/98, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.1996, 3 Ss 114/96, NZV, 1996, 414f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.01.2007, 2 Ss 280/06, NZV 2007, 642f; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 318 Rn 29; KK-Paul, StPO , 6. Aufl., § 318 Rn 8a, HeidelbergerKomm/Rautenberg, StPO , 4. Aufl., § 318 Rn. 27).
  • OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08

    Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als

    Jedenfalls für eine nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 354 Abs. 1a StPO grundsätzlich denkbare (vgl. Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 354 Rn. 26d) eigene Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB bedarf es wegen der erforderlichen erschöpfenden individuellen Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. nur OLG Nürnberg StraFo 2006, 502, 504 f.; OLG Nürnberg NZV 2007, 642, 643) dazu regelmäßig tatrichterlicher Aufklärungsbemühungen.
  • KG, 15.08.2018 - 121 Ss 123/18

    Bewährung und Sperrfrist bei Bewährungsbrecher

    Weil zwischen der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung und der (isolierten) Sperrfristanordnung nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB jedenfalls dann eine Wechselwirkung besteht, wenn - wie vorliegend - die Frage der charakterlichen Ungeeignetheit des Angeklagten zu prüfen ist (vgl. OLG Nürnberg NZV 2007, 642), und der Senat nicht ausschließen kann, dass die - die Bewährungsentscheidung betreffenden - lückenhaften Erwägungen auch Einfluss auf die Bestimmung der Freiheitsstrafe gehabt haben, hebt der Senat das angefochtene Urteil im gesamten Rechtsfolgenausspruch auf.
  • OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der

    Insbesondere ist die Beschränkung auf die Bewährungsfrage dann nicht wirksam, wenn die vom Tatrichter vorgenommene Strafzumessung nicht einmal in Umrissen erkennen lässt, ob die verhängte Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion für die abgeurteilte Tat ist oder wenn die Feststellungen zur Straftat selbst, etwa zur inneren Tatseite, lückenhaft sind oder überhaupt fehlen (BGHSt 47, 32/35 = NJW 2001, 3134 f.; OLG Braunschweig NStZ-RR 2005, 139 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18 ff.; Senatsurteil vom 28.03.2006 - 3 Ss 14/06; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339 f.; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 [bei juris]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 sowie Urteil vom 16.09.2009 - 1 Ss 63/09 [jeweils bei juris]; ferner Schönke/Schröder/ Stree/Kinzig StGB 27. Aufl. § 56 Rn. 53; BeckOK- von Heintschel-Heinegg StGB [Stand: 01.12.2011] § 56 Rn. 44; Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 27 sowie Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 20a, jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn, wie hier, das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (stRspr. des Senats, vgl. OLG Nürnberg ZfSch 2006, 288 f.; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339, je m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 1 Ss 63/09

    Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht bei offensichtlichen Fehlern;

    Wegen dieser Wechselwirkung erfasst schließlich die Berufung der Staatsanwaltschaft Neuruppin den gesamten Rechtsfolgenausspruch (vgl. KG in NZV 2002, 240; OLG Nürnberg in NZV 2007, 642).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 53 Ss 225/09

    Berufungsbeschränkung: Wirksamkeit bei unzureichenden Schuldfeststellungen im

    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn, wie hier, das Berufungsgericht wegen der von den Berufungsführern erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (OLG Nürnberg, StraFo 2007, 339 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 06.02.2008 - 2 St OLG Ss 8/08

    Fehlende Auseinandersetzung mit §§ 21 , 64 StGB als Urteilsmangel in BtM-Sachen

    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn, wie hier, das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. OLG Nürnberg ZfSch 2006, 288; StraFo 2007, 339 f.; je mit weiteren Nachweisen).
  • AG Heidelberg, 20.10.2021 - 11 Cs 560 Js 15453/21

    Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

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