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   OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06   

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https://dejure.org/2006,1814
OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,1814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,1814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06 (https://dejure.org/2006,1814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des Bußgeldkatalogs bei drohender Unverhältnismäßigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschreiten der in einer Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Regelsätze bei einer im Falle des Festhaltens vorliegenden unverhältnismäßigen, da vom Betroffenen nicht leistbaren, Sanktion; Prüfung der Fähigkeit eines Arbeitslosen zur Bezahlung des im Bußgeldkatalog ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bussgeldregelsatzunterschreitung - Möglichkeiten und Prüfung durch das Gericht

  • blutalkohol PDF, S. 432

    Reduzierung des Regelsatzes einer Geldbuße nach der BKatV für einen mehrfachen Verstoß gegen § 24a StVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Unterschreitung der Regelsätze der Bußgeldkatalog-VO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geldbuße: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bußgeldkatalogverordnung - Regelsätze

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bußgeldhöhe - Wirtschaftliche Verhältnisse müssen berücksichtigt werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geldbuße: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Gericht darf Geldbuße herabsetzen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nur hohe Bußgelder können gesenkt werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 166
  • NStZ 2007, 182
  • NStZ 2008, 80
  • NZV 2007, 98
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Unabhängig hiervon wäre die Verhängung eines auch zeitlich nachdrücklichen Fahrverbots gleichwohl deshalb angezeigt gewesen, weil es sich beim Betroffenen ersichtlich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer und gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den nur durch die Verhängung eines Fahrverbots eingewirkt werden kann (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 f. = DAR 2005, 644 f. = VRS 109, 284 ff.).

    Einer besonders eingehenden und kritischen Bewertung bedarf es aber - anders als beim Absehen vom Regelfahrverbot wegen Vorliegens einer besonderen Härte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 ff.; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.) - nur dann, wenn Anhaltspunkte eine nähere Sachaufklärung gebieten.

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Besondere Umstände, welche ein Abweichen hiervon gebieten könnten, hat das Amtsgericht nicht festgestellt (vgl. hierzu Senat VRS 98, 385 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1992 - 5 Ss OWi 183/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    In einem solchen Fall ist abgesehen von Geldbußen unterhalb des Höchstbetrages des Verwarnungsgeldes nach § 56 Abs. 1 OWiG von derzeit 35 Euro (OLG Brandenburg VRS 107, 61 ff., 64; OLG Düsseldorf NZV 1992, 418; Hentschel, a.a.O., Rn. 48a) unter entsprechender Darstellung im Urteil regelmäßig zu prüfen, ob der Betroffene ggf. auch unter Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Bezahlung des im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsatzes in der Lage ist.
  • BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04

    Anordnung des Fahrverbots wegen Trunkenheit; Erforderlichkeit einer Aufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Auch über diesen Betrag hinaus können nähere Feststellungen zu den Einkommensverhältnissen (ggf. Grundbesitz, Eigentum am Pkw) und den Schulden oder sonstigen Verpflichtungen des Betroffenen im Urteil dann entbehrlich sein, wenn die Regelbuße festgesetzt wird und ersichtlich keine Besonderheiten in der Person des Betroffenen vorliegen (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 107, 61 ff.; zu den dabei diskutierten Wertgrenzen OLG Celle Zfs 1992, 32 [100 Euro]; BayObLG DAR 2004, 593 [250 Euro]; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2006, StVG, § 24 Rn. 48a; Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 17 Rn. 24).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Einer besonders eingehenden und kritischen Bewertung bedarf es aber - anders als beim Absehen vom Regelfahrverbot wegen Vorliegens einer besonderen Härte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 ff.; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.) - nur dann, wenn Anhaltspunkte eine nähere Sachaufklärung gebieten.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04

    Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Ein Festhalten an solchen Richtlinien darf nämlich nicht zur der Verhängung einer unverhältnismäßigen, da vom Betroffenen nicht mehr leistbaren, Sanktion führen (vgl. näher Senat VRS 108, 63; Göhler, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Dabei geht § 1 Abs. 2 BKatV von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus, weshalb bei Vorliegen von Milderungsgründen oder erschwerenden Umständen eine Reduzierung oder Erhöhung der katalogmäßig vorgesehen Geldbuße in Betracht kommen kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 100, 460: Mitverschulden; Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 17 Rn. 28b m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06

    Fahrverbot: Nichtverhängung des Regelfahrverbots bei entzogener Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06
    Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hob der Senat dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit Beschluss vom 24.2.2006 auf (1 Ss 10/06), weil das Amtsgericht sein Abweichen von der in der Bußgeldkatalogverordnung unter Nr. 242.2 vorgesehenen Regelfolge für einen mehrfach einschlägig auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer (Bußgeldhöhe: 750 Euro; Dauer des Fahrverbots drei Monate) nicht ausreichend begründet hatte.
  • OLG Hamm, 10.07.2019 - 3 RBs 82/19

    Abweichung von Regelgeldbuße bei außergewöhnlich guten wirtschaftlichen

    Systematisch stellen die Regelsätze des Bußgeldkatalogs Zumessungsrichtlinien im Rahmen von § 17 Abs. 3 OWiG dar ( Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rdnr. 28), die für die Gerichte grundsätzlich Bindungswirkung entfalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06, juris, Rdnr. 6).

    Die Berücksichtigung außergewöhnlich guter wirtschaftlicher Verhältnisse ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz OWiG ohne weiteres zulässig (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2001 - 2b Ss (OWi) 265/01 - (OWi) 64/01 IV, juris, Rdnr. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06, juris, Rdnr. 7, 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ss OWi 1575/09, juris, Rdnr. 31, 32; Mitsch in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl., § 17, Rdnr. 90, 92; Gürtler in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 17, Rdnr. 24 unter Hinweis auf die Regelung des § 28a Abs. 1 StVG).

  • OLG Hamm, 08.01.2015 - 3 RBs 354/14

    Keine Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung eines Bußgeldes

    Als Anhaltspunkt für eine schlechte finanzielle Situation kann allerdings regelmäßig die Arbeitslosigkeit eines Betroffenen zu sehen sein (vgl. Göhler-Gürtler, a.a.O.; KK-OWiG/Mitsch, a.a.O., Rdnr. 92; Senat, Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11, NJOZ 2013, 829; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2006 - Ss(OWi) 532/05, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Ss 82/06, NStZ 2007, 182; KG Berlin, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 3 Ws (B) 52/12 - 162 Ss 372/11, juris).

    Soweit das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 13. Oktober 2006 (1 Ss 82/06, NStZ 2007, 182) ausgeführt hat, dass im Falle von Arbeitslosigkeit des Betroffenen abgesehen von Geldbußen unterhalb des Höchstbetrages des Verwarnungsgeldes nach § 56 Abs. 1 OWiG unter entsprechender Darstellung im Urteil regelmäßig zu prüfen sei, ob der Betroffene ggf. auch unter Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Bezahlung des im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsatzes in der Lage ist, war diese Rechtsansicht in Bezug auf die Bußgeldhöhe nicht tragend, da das Tatgericht in dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall die Regelgeldbuße von 750, 00 EUR aufgrund der Arbeitslosigkeit des Betroffenen auf 400, 00 EUR ermäßigt hatte.

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 2 (5) SsBs 720/14

    Führen eines Kraftsfahrzeugs unter Rauschmittelwirkung: Untersuchung einer

    c) Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass bei der Verhängung einer Geldbuße über der nunmehr bei 250 EUR festzusetzende Geringfügigkeitsgrenze des § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG (KK-Mitsch, aaO, § 17 Rn. 91) genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße zu treffen sind (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2007, 182).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 2 (7) SsBs 632/16

    Bußgeldverfahren bei Verstoß gegen das Anzeigeverfahren für Kleidersammlungen:

    Bei der Verhängung einer Geldbuße über der regelmäßig bei 250 EUR festzusetzende Geringfügigkeitsgrenze des § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG (Senat, Beschluss vom 19.01.2015 - 2 (5) SsBs 720/14; OLG Koblenz ZfSch 2016, 652; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2015 - 2 Ss OWi 474/15 -, juris; KK-Mitsch, aaO, § 17 Rn. 91) hat dies als Bemessungskriterium für die Höhe der Geldbuße zu erfolgen (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 2007, 182).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2022 - 1 Rb 34 Ss 398/22

    Corona, Verstoß gegen Corona-VO, Geldbuße, Bemessung, Gefährlichkeit des

    Vorliegend handelt es sich nicht um eine so genannte geringfügige Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 17 Abs. 3 OWiG, so dass die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und eine Darstellung im Urteil nicht unterbleiben können (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe - Beschl. v. 13.10.2006 - 1 Ss 82/06 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    Dass der Tatrichter im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit des Betroffenen die hierin vorgesehene Regelbuße von 275 auf 120 reduziert hat, lag in seinem rechtsfehlerfrei ausgeübten Ermessen und ist aus Rechtsgründen auch unter der Berücksichtigung des Wechselwirkung mit dem Fahrverbot nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 166 f. = NZV 2007, 98 f. = VRS 111, 436 ff.).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 1 RBs 72/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Regelgeldbuße

    Die Grenze der Geringfügigkeit wird bei 250 Euro angesetzt (KG Berlin, Beschl. v. 17.02.2012 - 3 Ws (B) 52/12 - juris; OLG Bremen NZV 2010, 42; OLG Celle NJW 2008, 3079; OLG Köln ZfSch 2006, 116; OLG Schleswig NZV 2011, 410; vgl. auch OLG Hamm ZfSch 2012, 171; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.10.2006 - 1 Ss 82/06 - juris; OLG Naumburg ZfSch 2005, 415).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2023 - 1 OWi 2 SsRs 64/22

    Abweichen vom Regelsatz aufgrund freiwilliger Teilnahme an

    Bei der gleichwohl vorzunehmenden individuellen Zumessungsentscheidung ist zu prüfen, ob Milderungs- oder Erschwerungsgründe vorliegen, die ein Abweichen von den Regelsätzen rechtfertigen (KG, aaO; OLG Karlsruhe, Beschluss 13.10.2006 - 1 Ss 82/06, NJW 2007, 166).
  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 483/22

    Gewinnabschöpfung bei Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot

    (3) Bestehen - wie hier - Anhaltspunkte für außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen und sollen diese deshalb über § 17 Abs. 3 Satz 2, 1. Hs. OWiG bei einer gewichtigen Ordnungswidrigkeit zu Gunsten des Betroffenen "in Betracht" kommen, so bedarf es schon deshalb konkreter Feststellungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Betroffenen, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine - wenn auch nur eingeschränkte - Überprüfung der rechtlichen Tragfähigkeit der Bußgeldbemessung dahin zu ermöglichen, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.10.2019 - 202 ObOWi 948/19, BeckRS 2019, 28175; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2013 - 1 RBs 72/13 bei juris; OLG Karlsruhe NZV 2007, 98; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2686; Göhler/Gürtler/Thoma a.a.O. § 17 Rn. 24).
  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 854/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Auslegung einer als

    Die auf dieser Grundlage getroffene Einschätzung, dass an den Betroffenen "mit einer Geldbuße in Höhe von 820,- EUR (...) in wirtschaftlicher Hinsicht keine unzumutbaren Anforderungen gestellt" werden, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, zumal selbst mit der Rechtsbeschwerde keine Gründe (z.B. Arbeitslosigkeit, Vermögenslosigkeit, Schulden, Unterhaltspflichten oder sonstige, vom Durchschnitt erheblich abweichende Verpflichtungen des Betroffenen) vorgebracht werden, welche die Annahme einer unverhältnismäßig harten, vom Betroffenen entweder überhaupt nicht oder nur durch die Gewährung von Zahlungserleichterungen leistbaren Bußgeldsanktion nahe legen (vgl. OLG Jena VRS 108, 269 f.; OLG Karlsruhe NJW 2007, 166 f. = NStZ 2007, 182 f. = VRR 2007, 73 f.; OLG Dresden DAR 2006, 222 f.; OLG Celle NJW 2008, 3079 f. = VRS 115, 198 f. sowie zuletzt OLG Bremen NZV 2010, 42 ff. und OLG Koblenz NZV 2009, 573 f.; vgl. auch Göhler/ Gürtler § 17 Rn. 29 und Gübner in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., Rn. 1210 ff., insbes.
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der

  • OLG Hamm, 08.10.2012 - 3 RBs 273/12

    Urteilsunterzeichnung; Unterschrift auf dem Hauptverhandlungsprotokoll

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2011 - Ss B 60/11

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einem Verstoß gegen §

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