Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 10.10.2007 - Ss (OWi) 95/07 |
Zitiervorschläge
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - Ss (OWi) 95/07 (https://dejure.org/2007,34009)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Salzgitter - 8a OWi 901 Js 19178/07
- OLG Braunschweig, 10.10.2007 - Ss (OWi) 95/07
Papierfundstellen
- NZV 2008, 108 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71
Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2007 - Ss OWi 95/07
da zwischen der Bekanntgabe an den Betroffenen vom 6.10.2006, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sei, und dem Erlass des Bußgeldbescheids vom 26.1.2007 keine wirksame Handlung zur Unterbrechung der Verjährung mehr vorgenommen worden (die Wiederholung der Maßnahme nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG unter dem 9.11.2006 war unstatthaft;… vgl. KK-Weller, OWiG , 5. Aufl., § 33 Rn. 13), mithin die dreimonatige Verjährungsfrist nach § 26 Abs. 3 StVG verstrichen ist (vgl. zur Anwendung des § 206a StPO noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz BGHSt 24, 208, 212 ).
Rechtsprechung
AG Bensheim, 04.12.2007 - 52 Ds 130 Js 19869/05 |
Zitiervorschläge
AG Bensheim, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 52 Ds 130 Js 19869/05 (https://dejure.org/2007,34941)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2008, 108
Wird zitiert von ... (2)
- AG Lüdenscheid, 18.04.2013 - 70 Ls 24/11
Terminsgebühr, Bemessungskriterien
AG Bensheim NZV 2008, 108. - LG Potsdam, 05.09.2013 - 24 Qs 85/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Strafverteidigers bei Strafsache von geringer …
Die Wartezeit, die nach dem richterlichen Vermerk lediglich 50 Minuten (14:40 Uhr bis 15:30 Uhr) gedauert hat, bewegte sich noch unterhalb der als durchschnittlich anzusehenden Dauer eines Strafrichter-Termins von einer Stunde (vgl. hierzu nur LG Magdeburg JurBüro 2008, 85; AG Bensheim NZV 2008, 108) und ist daher nicht geeignet, im Rahmen einer Gesamtschau die fehlende Schwierigkeit der Sache auszugleichen und die Annahme einer durchschnittlichen anwaltlichen Tätigkeit zu rechtfertigen.