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   LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07   

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LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 (https://dejure.org/2007,1979)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 (https://dejure.org/2007,1979)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 (https://dejure.org/2007,1979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten im Falle eines begründeten Verdachts von Trunkenheitsfahrten; Entbehrlichkeit einer richterlichen Anordnung der Blutentnahme bei einer sonst drohenden Gefährdung des Untersuchungserfolges; ...

  • blutalkohol PDF, S. 110
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ermittlungsverfahren: Wer darf die Entnahme einer Blutprobe anordnen?

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Beim Verdacht der Trunkenheitsfahrt ist regelmäßig wegen der Gefährdung des Untersuchungserfolges die Einholung einer richterlichen Anordnung der Blutentnahme entbehrlich

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Richterliche Anordnung bei Blutentnahme wegen Trunkenheitsfahrt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ermittlungsverfahren: Wer darf die Entnahme einer Blutprobe anordnen?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Blutentnahme - Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 213
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07
    Der Verteidiger beruft sich unter Hinweis auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 2 BvR 273/06 vom 12.02.2007) auf ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des Ergebnisses der Blutentnahme, weil diese unter bewusster Umgehung des Richtervorbehaltes aus § 81a Abs. 2 StPO unmittelbar durch die Polizei selbst angeordnet worden sei.
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07
    Dabei genügt es, wenn der Fahrer zur Zeit der Fahrt so viel Alkohol im Körper hatte, dass der Blutalkoholgehalt zu irgendeinem Zeitpunkt nach Beendigung der Fahrt auf den Grenzwert oder mehr ansteigt (BGHSt 25, 246).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Die tatsächlichen Abbauwerte liegen im allgemeinen (z.T. deutlich) höher, so dass sich mit zunehmendem Zeitablauf zwischen Tat und Blutprobenentnahme auch die Abweichungen zwischen einem zeitnah gemessenen tatsächlichen BAK-Wert und einem durch Rückrechnung ermittelten BAK-Wert ergeben (vgl. dazu näher: LG Braunschweig Beschl. v. 04.01.2008 - 9.Qs 381/07 - juris; LG Hamburg NZV 2008, 213,214; LG Heidelberg Beschl. v. 19.06.2008 -1 Qs 41/08 - juris; Laschewski NZV 2007, 582, 583; a.A. OLG Stuttgart Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ss 532/07 - juris).

    Die dahingehende Ansicht des LG Hamburg (NZV 2008, 213,214 f.) und des LG Braunschweig (a.a.O.) ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar, wonach durchaus zunächst zu versuchen ist, eine mündliche Anordnung einzuholen (BGH NJW 2007, 2269, 2273; vgl. auch: AG Essen Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07 - juris; Laschewski NZV 2008, 215).

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Verschiedene Instanzgerichte etwa hatten die Auffassung vertreten, wegen der Unsicherheiten einer Rückrechung bestehe auch beim Verdacht einer Trunkenheitsfahrt allgemein das polizeiliche Anordnungsrecht (LG Hamburg NZV 2008, 213; LG Braunschweig NdsRpfl. 2008, 84; AG Tiergarten Blutalkohol 2008, 322).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Denn Ende 2007/Anfang 2008 ist auch in der Rechtsprechung durchaus die Auffassung vertreten worden, dass bei Verdacht von Fahrten unter Alkohol oder BtM-Einfluss generell eine polizeiliche Eilanordnungskompetenz bestehe, da jede zeitliche Verzögerung zu Beweismittelverlust führen könne (vgl. etwa LG Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2008, 9 Qs 381/07, Nds.Rpfl. 2008, 84, 85; LG Hamburg NZV 2008, 213, 214; die jeweils davon ausgehen, dass die Dringlichkeit in diesen Fällen "evident" sei; tendenziell auch noch jüngst OLG Oldenburg NdsRpfl. 2009, 296 f.; siehe zur Problematik auch die Anmerkung Laschewski NZV 2008, 215).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Entscheidend ist insoweit - abhängig von der jeweiligen Tages- oder Nachtzeit - allein der Zeitraum, der mit einer Antragstellung und Bearbeitung durch den zuständigen Ermittlungsrichter verbunden ist, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Ersuchen um eine richterliche Anordnung nach § 81 a StPO zwingend unter Aktenvorlage schriftlich zu erfolgen hat, sondern es durchaus genügt, zunächst eine mündliche Anhörung zu erwirken (vgl. BGHSt 51, 285, 295; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215; a. A. aber LG Hamburg NZV 2008, 213, 214 f. und LG Braunschweig, Beschluss vom 04. Januar 2008 - 9 Qs 381/07 - juris, wonach durch eine bloße telefonische Einschaltung des Richters dem Richtervorbehalt nicht Genüge getan wird).
  • LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07

    Zulässigkeit der Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei; Gefährdung des

    In dieser Fallkonstellation ging es in erster Linie darum, grundsätzlich zu klären, ob der Beschwerdeführer Cannabis-Konsument war oder nicht, und es nicht darauf ankam, den Grad seiner aktuellen Intoxikation festzustellen, war es letztlich egal, ob die Blutentnahme sofort um 9.00 Uhr früh oder erst nach Einholung einer richterlichen Entscheidung im Laufe des Tages erfolgt wäre (so bereits LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 ).

    Wegen des Abbaus des Blutalkoholgehalts führt jede zeitliche Verzögerung bei der Blutentnahme zu größeren Ungenauigkeiten oder bei geringen Alkoholisierungsgraden um 0, 3 ? sogar dazu, dass eine im Tatzeitpunkt gegebene Alkoholisierung gar nicht mehr nachweisbar wäre (so auch LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 ).

    Keinem Richter kann zugemutet werden, ohne Aktenkenntnis, ohne schriftliche Entscheidungsgrundlage, nur aufgrund telefonischer Anhörung der Beteiligten eine Entscheidung zu fällen (LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 ).

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

    Allerdings sahen das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 04.01.2008, 9 Qs 381/07 (juris)) und das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 12.11.07, 603 Qs 470/07 (juris)) beim Verdacht auf Trunkenheitsfahrten eine Dringlichkeit als "evident" an.
  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

    Auch nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wird in der Rechtsprechung zum Teil weiterhin die Auffassung vertreten, dass bei der Abnahme einer Blutprobe zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt die Einholung einer richterlichen Entscheidung stets entbehrlich sei, weil wegen des raschen Abbaus von Alkohol und Drogen im Körper stets eine Gefährdung des Untersuchungserfolges bestehe und damit Gefahr im Verzug vorliege (LG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2007, 603 Qs 470/07, juris = Blutalkohol 45, 77 f.).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Während die obergerichtliche Rechtsprechung zunehmend dazu neigt, eine solche allenfalls in Ausnahmefällen anzunehmen (vgl. OLG Köln aaO.; OLG Hamm NJW 2009, 242 ff.; Hanseatisches OLG Hamburg aaO.; krit. zur Relevanz sog. Schwellenwerte: Fikenscher NStZ 2009, 124 ff.), wurde bislang vor allem von Instanzgerichten die Ansicht vertreten, bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt bestehe generell eine polizeiliche Anordnungskompetenz, weil jede zeitliche Verzögerung bis zur Blutentnahme zu Unsicherheiten bis hin zur Unmöglichkeit führen könne, zuverlässige Blutalkohol-konzentrationswerte zu bestimmen (LG Hamburg NZV 2008, 213; LG Braunschweig NdsRpfl. 2008, 84 ff.; LG Heidelberg aaO., LG Cottbus aaO.; AG Tiergarten aaO.).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Der Senat lässt offen, ob - wie es der überwiegenden (veröffentlichten) Rechtsprechung der Instanzgerichte entspricht - bei dem Verdacht der Trunkenheitsfahrt die Einholung einer richterlichen Anordnung wegen der Gefährdung des Untersuchungserfolges schon im Hinblick darauf regelmäßig entbehrlich ist, weil wegen des Abbaus des Blutalkoholgehalts jede zeitliche Verzögerung bei der Blutentnahme zu größeren Ungenauigkeiten oder gar einer Unmöglichkeit der Rückrechnung und daher zu größeren Ungenauigkeiten bei der Feststellung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit führt (so u.a. LG Hamburg, B. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 - = NZV 2008, 213 = Blutalkohol 45 [2008], 77; LG Braunschweig, B. v. 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 - = NdsRpfl 2008, 84; LG Nürnberg-Fürth, B. v. 24.06.2008 - 5 Qs 93/08 - bei juris; AG Tiergarten, Urt. v. 05.06.2008 - 3032 PLs 9355/07 - = Blutalkohol 45 [2008], 322; a.A. LG Berlin, B. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 - = DAR 2008, 534 = Blutalkohol 45 [2008], 266; offen gelassen von LG Heidelberg, B. v. 11.08.2008 - 2 Qs 39/08 - = Blutalkohol 45 [2008], 321).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

  • VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08

    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter

  • AG Berlin-Tiergarten, 28.05.2008 - 310 Gs 52/08

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Verwertung einer von Polizeibeamten

  • LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme unter Verstoß gegen

  • LG Ansbach, 08.12.2008 - Qs 96/08
  • AG Essen, 26.08.2008 - 44 Gs 1816/08

    Rechtswidrigkeit einer wegen Gefahr im Verzug durch Polizeibeamte angeordneten

  • KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09

    Blutentnahme: Anordnung einer Blutentnahme durch Ermittlungsbeamten bei Verdacht

  • LG Heidelberg, 11.08.2008 - 2 Qs 39/08

    Missachtung des Richtervorbehalts bei Blutproben unbeachtlich?

  • KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09

    Habt euch nicht so, der einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist doch bloß eine

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2008 - 5 Qs 93/08

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Drogeneinfluss:

  • LG Oldenburg, 09.12.2008 - 1 Qs 487/08

    Zwingendes Erfordernis der richterlichen Anordnung für Blutentnahmen im Falle des

  • AG Berlin-Tiergarten, 05.06.2008 - 299 Ds 78/07

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Anordnung einer Blutentnahme durch

  • VG Saarlouis, 26.01.2010 - 10 L 2144/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Blutprobe ohne richterliche Zustimmung;

  • LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
  • OLG Braunschweig, 15.02.2008 - Ss 9/08
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