Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 423/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8857
OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 423/07 (https://dejure.org/2008,8857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2008 - 2 Ss OWi 423/07 (https://dejure.org/2008,8857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 (https://dejure.org/2008,8857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rotlichtverstoß - Überfahren der Haltelinie nach über 1 Sekunde

  • Judicialis

    StVO § 37; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Hohe Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Anforderungen an qualifizierten Rotlichtverstoß / Ampel = länger als 1 Sekunde rot!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Anforderungen an qualifizierten Rotlichtverstoß / Ampel = länger als 1 Sekunde rot

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Anforderungen an qualifizierten Rotlichtverstoß / Ampel = länger als 1 Sekunde rot!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 29 OWi 25 Js 1426/06
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 423/07

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07

    Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 423/07
    "Der von dem Amtsgericht angenommene qualifizierte Rotlichtverstoß erfordert die Feststellung, dass der Fahrzeugführer das Rotlicht nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde missachtet hat, wobei nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie und, wenn diese nicht vorhanden ist, das Einfahren in den von der Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich ausschlaggebend ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 23.10.2003, - 2 SsOWi 649/03; Beschluss vom 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2001 - 3 Ss 1223/00

    Revisionsgrund, absoluter, Aufhebung vor Zustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 423/07
    Zwar ist die Protokollergänzung nicht durch den Protokollführer genehmigt und das Urteil nicht nochmals zugestellt worden; da das Urteil unabhängig davon jedoch der Aufhebung unterliegt, erscheint es entbehrlich, auf eine Genehmigung und eine erneute Zustellung des Urteils an den Betroffenen hinzuwirken (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2001 - 3 Ss 1223/00 -).".
  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 423/07
    "Der von dem Amtsgericht angenommene qualifizierte Rotlichtverstoß erfordert die Feststellung, dass der Fahrzeugführer das Rotlicht nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde missachtet hat, wobei nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie und, wenn diese nicht vorhanden ist, das Einfahren in den von der Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich ausschlaggebend ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 23.10.2003, - 2 SsOWi 649/03; Beschluss vom 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Daher bedarf es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß in den Urteilsgründen der Feststellung, ob vor der Lichtzeichenanlage eine Haltelinie vorhanden ist und ggf. wie lange das Rotlicht beim Überfahren der Haltelinie schon andauerte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2000 - Ss 51/00 B -, ; OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 - und vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 729/02 -, ; KG, Beschluss vom 14. März 2014 - 3 Ws (B) 124/14 -, ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2015 - Ss (Bs) 76/2015 (44/15 OWi) -, ).

    Zwar kann die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes grundsätzlich auch - wie hier - auf die Schätzungen von Zeugen, insbesondere von Polizeibeamten gestützt werden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - III-4 RBs 27/18 -, vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 - und vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 729/02 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; König, a.a.O., § 37 StVO Rn. 45 m.w.N.).

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall der zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 -, ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) -, ; OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. November 2002 - 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I -, ; für den Fall der gezielten Überwachungeiner Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 1999 - 2b Ss (OWi) 129/99 - (OWi) 65/99 I -, ; VRS 93, 462) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln,Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2015 - Ss (Bs) 76/2015 (44/15OWi) -, ).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Ob eine solche Haltelinie vorhanden war, muss daher in einem tatrichterlichen Bußgeldurteil festgestellt werden (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 577 f. - Rn. 12; NZV 2008, 309 f. - Rn. 7 f. nach juris; KG NZV 2015, 203 f. - Rn. 4 nach juris).

    Zwar können für den Beweis eines - auch eines qualifizierten - Rotlichtverstoßes neben den Ergebnissen von Überwachungsanlagen grundsätzlich auch Schätzungen von Zeugen, insbesondere von Polizeibeamten herangezogen werden (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 577 f. - Rn. 15 nach juris; NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m. w. N.).

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall einer zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 3-26/11 (RB), Rn. 7 nach juris; OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris; für den Fall einer gezielten Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2001, 177 f. - Rn. 6 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 11 nach juris; für beide Fälle: vgl. OLG Düsseldorf DAR 2003, 234 - Rn. 7 f. nach juris) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris).

  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 6 Rb 20/22

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Urteilsfeststellungen

    Insbesondere, wenn die Feststellungen zum Zeitablauf nicht auf einer technischen Messung mittels eines geeichten Messgerätes beruhen, sind wegen der damit verbundenen Fehlerquellen klare und erschöpfende Feststellungen zum Zeitablauf sowie zur Entfernung des Fahrzeugs zum Einmündungsbereich, zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie zu treffen (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 309, 310).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht