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   OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08   

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https://dejure.org/2008,3202
OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08 (https://dejure.org/2008,3202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2008 - 6 U 48/08 (https://dejure.org/2008,3202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 6 U 48/08 (https://dejure.org/2008,3202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung des haftungsausfüllenden Tatbestandes im Rahmen der haftungsrechtlichen Regulierung eines Verkehrsunfalls; Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als Schaden eines Verkehrsunfalls; Schadensersatzanspruch eines Fahrradfahrers infolge eines ...

  • Judicialis

    RVG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO §... 4; ; ZPO § 4 Abs. 1; ; ZPO § 4 Abs. 1, 2. Halbs.; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 9; ; StVG § 18; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 250; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; PflVG § 3 Nr. 1 a.F.; ; RVG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGebO §§ 31 ff.; ; BRAGebO § 118; ; VVG § 67 Abs. 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der Erteilung eines beschränkten von einem unbeschränkten Klageauftrags an einen Anwalt - Außergerichtliche Anwaltskosten als Hauptforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein sofortiger Klagauftrag bei Verkehrsunfallregulierung notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1334
  • NZV 2008, 521
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08
    Es muss zu erwarten sein, dass der Versuch einer außgerichtlichen Regulierung mit Hilfe eines Anwalts Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BGH NJW 68, 2334; OLG Hamm - 24 ZS. - NJW-RR 06, 242).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08
    Bei derartigen im Rahmen der Unfallschadensregulierung angefallenen Anwaltskosten handelt es sich um einen adäquaten Unfallschaden, so dass sie im Rahmen des Erforderlichen zu ersetzen sind (vgl. BGH, NJW 06, 1065; OLG Oldenburg, NJW 61, 613; OLG Nürnberg, OLGZ, 69, 140), ohne dass vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe der Gegner in Verzug gesetzt worden sein muss (vgl. Palandt-Heinrichs, § 249 Rdn. 38).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08
    Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich der ihm entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (vgl. BGH MDR 08, 351 = z.f.s. 08, 164 = RVGReport 3/2008 S. 111).
  • BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06

    Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08
    Die Berufung betrifft zwar nur einen Betrag, der in erster Instanz als Nebenforderung i.S. von § 4 Abs. 1, 2. Halbs. ZPO geltend gemacht wurde (vgl. BGH, SP 07, 370; BGH MDR 07, 1149; BGH NJW 07, 3289).
  • OLG Hamm, 24.10.1996 - 6 U 68/96
    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08
    Derartige Anhaltspunkte bestanden hier bei der Mandatsübernahme keineswegs, zumal nach der einschlägigen Rechtsprechung (auch des erkennenden Senats, vgl. NZV 97, 123 = OLGR Hamm 97, 43) der "Radfahrer auf der falschen Seite" nach einem Zusammenstoß mit einem Grundstückseinbieger keineswegs chancenlos bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche ist, was im vorliegenden Fall auch durch die inzwischen rechtskräftig gewordene Entscheidung des Landgerichts zur Hauptsache bestätigt worden ist.
  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08
    Die Berufung betrifft zwar nur einen Betrag, der in erster Instanz als Nebenforderung i.S. von § 4 Abs. 1, 2. Halbs. ZPO geltend gemacht wurde (vgl. BGH, SP 07, 370; BGH MDR 07, 1149; BGH NJW 07, 3289).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Auch die Einschaltung zu einem außergerichtlichen Güteversuch ist möglich, wenn dieser nicht von vornherein aussichtslos ist (OLG Hamm 19.6.08 - 6 U 48/08 - OLG R 08, 627; allgemein zur Erstattungsfähigkeit bei geschäftsgewandten Geschädigten: Böhm/Lennartz MDR 13, 313).
  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Die inhaltlich sehr begrenzte Inkassotätigkeit eines Inkasso-Büros ist nämlich grundsätzlich auch nicht ohne weiteres mit der Regulierungstätigkeit eines Rechtsanwalts zu vergleichen ( OLG Hamm , OLG-Report 2008, Seiten 627 f. = ZfSch 2008, Seiten 587 ff. = NZV 2008, Seiten 521 f. = AGS 2008, Seiten 518 ff. = MDR 2008, Seite 1334; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff.; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ).

    Die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten wird zudem aber auch immer wohl nur dann zu bejahen sein, wenn der Auftraggeber aus besonderen Gründen darauf vertrauen durfte, dass der Gegner ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes oder des Gerichts den Anspruch anerkennen werde ( OLG Hamm , OLG-Report 2008, Seiten 627 f. = ZfSch 2008, Seiten 587 ff. = NZV 2008, Seiten 521 f. = AGS 2008, Seiten 518 ff. = MDR 2008, Seite 1334; OLG Hamm , IBR 2009, Seite 141 AG Brandenburg , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ).

    Das erkennende Gericht bejaht die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten unter Berücksichtigung der Obersätze des RVG insofern - wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen - somit auch nur dann, wenn der Gläubiger aus besonderen Gründen darauf vertrauen durfte, dass der Schuldner ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes und/oder des Gerichts leisten wird, weil sein Verhalten in diesem Fall demjenigen eines wirtschaftlich vernünftig denkenden Geschädigten entspricht, der sich selbst vor Schaden bewahren will, da nicht ersichtlich ist, dass durch die Neuregelung der 2400 RVG VV eine Änderung dieser Rechtsprechung bezweckt und die Beauftragung von Inkassounternehmen zum Nachteil der Anwaltschaft wirtschaftlich erleichtert werden soll ( OLG Hamm , NJW-RR 2006, Seiten 242 f.; OLG Oldenburg , JurBüro 2006, Seiten 481 f. = OLG-Report 2006, Seiten 850 ff.; OLG Hamm , OLG-Report 2008, Seiten 627 f. = ZfSch 2008, Seiten 587 ff. = NZV 2008, Seiten 521 f. = AGS 2008, Seiten 518 ff. = MDR 2008, Seite 1334; OLG Hamm , IBR 2009, Seite 141; OLG Karlsruhe , NJW-RR 1987, Seite 15; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ).

  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus

    Nach § 249 I, II 1 BGB sind dem Grunde nach diejenigen adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten in Form vorprozessualer Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 30, 154 [157 f.] = NJW 1959, 1631; 39, 73 [74] = NJW 1963, 640; 127, 348; BGH NJW 1970, 1122 ; 1986, 2243 [2245]; 2004, 444 [446]; 2006, 1065 = DAR 2006, 386 ; KG VRS 106 [2004] 356 [357 f.]; Senat AnwBl 2006, 768 f. = VersR 2007, 267 = NZV 2007, 211 ; Urt. v. 13.11.2009 - 10 U 3258/09; v. 04.03.2011 - 10 U 4408/10; OLG Hamm NZV 2008, 521 ; LG Bonn AGS 2006, 19 = NJW 2005, 1873 [1874] = NZV 2005, 583 [585]; Nixdorf VersR 1995, 257 ff.).
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