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   BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07   

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BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07 (https://dejure.org/2008,2655)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2008 - 4 StR 639/07 (https://dejure.org/2008,2655)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07 (https://dejure.org/2008,2655)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 2 Buchst. c StGB; § 212 StGB; § 15 StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit: Bedeutung von Fahrfehlern; Überholen an Fußgängerüberwegen); Tötungsvorsatz (Totschlag; Hemmschwelle)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer absoluten Fahruntüchtigkeit bei körperlichen Entzugserscheinungen eines Rauschgiftabhängigen; Anforderungen an die Feststellung eines Körperverletzungsvorsatzes im Fall des Anfahrens eines Fußgängers durch einen unter Suchtdruck stehenden ...

  • blutalkohol PDF, S. 378
  • Judicialis

    StGB § 315 c; ; StGB § ... 315 c Abs. 1; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b); ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c); ; StPO § 154; ; StPO § 154 a; ; StPO § 154 a Abs. 3; ; StVO § 26; ; StVO § 41; ; StVO § 42

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Nr. 2 c
    Absolute und relative Fahruntauglichkeit; "Fußgängerüberwege"

  • rechtsportal.de

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Nr. 2 c
    Absolute und relative Fahruntauglichkeit; "Füßgängerüberwege"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Drogenthemen - Drogen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Fahrerlaubnisthemen

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Straßenverkehrsgefährdung - Zebrastreifen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Drogenfahrt - Drogenfahrt: Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Falschfahren an Fußgängerüberwegen

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Straftat Straßenverkehrsgefährdung - Fußgängerüberwege sind nur Zebrastreifen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Relative Fahruntüchtigkeit durch drogenbedingte Entzugserscheinungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrt unter Drogen: Wann ist strafbare Fahruntüchtigkeit anzunehmen?

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Drogenfahrt - Drogenfahrt: Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Falschfahren an Fußgängerüberwegen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tötungsvorsatz bei Straßenverkehrsstraftaten und Fahruntüchtigkeit bei Suchtdruck

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 376
  • NZV 2008, 528
  • JR 2009, 120
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
    Da sich die "absolute" von der "relativen" Fahruntüchtigkeit allein in ihrem Nachweis unterscheidet (BGHSt 31, 42, 44), erscheint bereits fraglich, ob außerhalb des Bereichs der unwiderlegbaren Vermutung der Fahruntüchtigkeit auf Grund eines Blutalkoholgrenzwerts der Begriff der "absoluten" Fahruntüchtigkeit überhaupt Verwendung finden kann.

    Vielmehr können unter Umständen zum Nachweis der Fahrunsicherheit auch sonstige Auffälligkeiten im Verhalten des Fahrzeugführers genügen, sofern sie konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung seiner psychophysischen Leistungsfähigkeit, insbesondere seiner Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (vgl. BGHSt 31, 42, 44 f.; 44, 221 f.).

  • OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 2 Ss 458/83
    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
    Der Senat hätte indes Bedenken, die Vorschrift des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB von vornherein dann nicht eingreifen zu lassen, wenn der "Fußgängerüberweg" zusätzlich durch eine in Betrieb befindliche Lichtzeichenanlage gesichert ist (so aber OLG Düsseldorf VRS 66 (1984), 135; OLG Hamm NJW 1969, 440; OLG Stuttgart NJW 1969, 889; Fischer StGB 55. Aufl. § 315 c Rdn. 7; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. StGB § 315 c Rdn. 35; Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. StGB § 315 c Rdn. 23; Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 315 c Rdn. 15; LK-König aaO Rdn. 102; a.A. mit beachtlichen Gründen OLG Koblenz VM 1976, 12; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 315 c Rdn. 21; Horn/Wolters in SK StGB 67. Lieferung (Oktober 2006) § 315 c Rdn. 12).
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
    Unter den hier gegebenen besonderen Umständen erscheint vielmehr denkbar, dass dem unter starkem Suchtdruck befindlichen Angeklagten - wenn er schon die Anwesenheit von Passanten im Bereich der Fußgängerfurt und deren Gefährdung in Kauf nahm - auch deren mögliche Verletzung gleichgültig war (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1968 - 2 Ss 752/68
    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
    Der Senat hätte indes Bedenken, die Vorschrift des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB von vornherein dann nicht eingreifen zu lassen, wenn der "Fußgängerüberweg" zusätzlich durch eine in Betrieb befindliche Lichtzeichenanlage gesichert ist (so aber OLG Düsseldorf VRS 66 (1984), 135; OLG Hamm NJW 1969, 440; OLG Stuttgart NJW 1969, 889; Fischer StGB 55. Aufl. § 315 c Rdn. 7; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. StGB § 315 c Rdn. 35; Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. StGB § 315 c Rdn. 23; Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 315 c Rdn. 15; LK-König aaO Rdn. 102; a.A. mit beachtlichen Gründen OLG Koblenz VM 1976, 12; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 315 c Rdn. 21; Horn/Wolters in SK StGB 67. Lieferung (Oktober 2006) § 315 c Rdn. 12).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
    Darauf, dass die Revision der Staatsanwaltschaft auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nicht an, weil die Gründe, die Rechtsfehler des angefochtenen Urteils zum Nachteil des Angeklagten aufdecken, auf dessen Revision zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 a.E.).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
    Relative Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit), wie sie hier allein in Betracht zu ziehen ist, setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
    Relative Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit), wie sie hier allein in Betracht zu ziehen ist, setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Das sind allein die durch Zeichen 293 (Zebrastreifen) markierten Fahrbahnflächen (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 102; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315c Rn. 17 mwN), an denen zu Fuß Gehende und ihnen gleichgestellte Verkehrsteilnehmer nach § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO vor Fahrzeugen uneingeschränkt Vorrang haben und Fahrzeug Fahrende gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 StVO sowie § 41 Abs. 1 StVG i.V.m. Anlage 2 und Zeichen 293 besonderen Pflichten unterliegen (Einzelheiten bei König in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO, § 26 Rn. 18-21, 23-25 mwN).
  • OLG Hamburg, 19.12.2016 - 1 Rev 76/16

    Trunkenheitsfahrt: Einstufung eines "Segway" als Kraftfahrzeug

    aa) Als fahrunsicher ist hiernach anzusehen, wer sein Fahrzeug nicht mehr hinreichend zu beherrschen vermag (vgl. BGH, Urt. v. 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528; LK-StGB/König, 12. Aufl., § 316 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11

    Beweisanforderungen bei einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit

    Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund noch weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGH, Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529).
  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

    Es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 Rn. 9; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 221 ff.).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund noch weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (Senatsurteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Fahrunsicherheit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge des geistigen oder körperlichen Mangels soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529; vom 20. März 1959 - 4 StR 306/58, BGHSt 13, 83, 90; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 221).
  • OLG Celle, 03.01.2013 - 31 Ss 50/12

    Notwendigkeit des Vorliegens einers Fußgängerüberweges i.S.d. § 26 StVO für eine

    Entgegen der Ansicht der Kammer erfasst diese Norm nämlich ausschließlich Fußgängerüberwege i. S. des § 26 StVO, also die durch Zeichen 293 zu § 41 StVO i. V. m. dem Hinweiszeichen 350 zu § 42 StVO markierten Zebrastreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008, 4 StR 639/07; Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben/Hecker, 28. Aufl., § 315 c StGB Rdnr. 19; LK-König, 12. Aufl., § 315 c StGB Rdnr. 102; von Heintschel-Heinegg, § 315 c StGB, Rdnr. 44; MK-Groeschke, § 315 c StGB Rdnr. 38; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 26 StVO Rdnr. 2; weitergehend Fischer, 60. Aufl., § 315 c StGB Rdnr. 7).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Als Auffälligkeiten, die durch den Drogenkonsum zumindest mitverursacht sein müssen und die sich unmittelbar auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit beziehen, kommen insbesondere rauschmittelbedingte Fahrfehler, aber auch Verhaltensauffälligkeiten in der Anhaltesituation wie z.B. schwerwiegende Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, mangelnde Ansprechbarkeit, Unfähigkeit zu koordinierter Bewegung, deutliche motorische Ausfallerscheinungen (Schwanken und Torkeln), sowie entsprechende Verhaltensauffälligkeiten bei der ärztlichen Untersuchung in Betracht (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 16 nach juris; BGH DAR 2008, 390 ff. - Rn. 10 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - und vom 28. Oktober 2010, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 316 Rn. 40; LK-König, a. a. O.).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 535/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Fehlen der Unrechtseinsicht

    Abgesehen davon, dass Feststellungen zu den Blutwirkstoffkonzentrationen fehlen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats allerdings für sich genommen zum Nachweis rauschmittelbedingter Fahrunsicherheit ohnehin nicht ausreichend gewesen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11, NStZ 2012, 324, 325 und vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222), hätte es der Feststellung und näheren Erörterung aussagekräftiger Beweisanzeichen bedurft, die im konkreten Einzelfall belegten, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Beschuldigten so weit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig war, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528).
  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 9/23

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer

    Denn anders als bei Alkohol kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit auch weiterhin nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden, sondern es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22, NStZ 2022, 741 Rn. 8; Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10, NStZ-RR 2017, 123, 124; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, Rn. 9, insoweit nicht abgedruckt in NZV 2015, 562; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11, NStZ 2012, 324; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; vgl. auch Fischer, StGB, 70. Aufl., § 316 Rn. 39a mwN).
  • LG Kassel, 22.10.2012 - 4 Qs 26/12

    Zur Gefährdung des Straßenverkehrs durch Falschfahren an Fußgängerüberwegen

  • AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Regressanspruch wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2016 - L 2 R 216/15
  • LG Ravensburg, 28.06.2013 - 6 Ns 36 Js 412/13

    Straßenverkehrsgefährdung: Rücksichtsloses falsches Überholen an einer roten

  • LG Kiel, 15.10.2008 - 37 Qs 79/08

    Fahruntüchtigkeit infolge Kokainkonsums

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