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   OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06   

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https://dejure.org/2007,26889
OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06 (https://dejure.org/2007,26889)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.02.2007 - 1 U 108/06 (https://dejure.org/2007,26889)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 1 U 108/06 (https://dejure.org/2007,26889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; EBO § 11; EBO § 13
    Verkehrssicherungspflicht des Bahnbetriebsunternehmers für einen Bahnübergang für Reisende im Bereich eines Bahnhofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bahnbetreiber haftet für ungesicherten Bahnübergang - Fehlverhalten von Reisenden ist einzukalkulieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 89
  • VersR 2008, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 30.12.1985 - 9 U 80/84

    Vertragsübernahme ; Zustimmung; Rechtsmißbrauch; Schadensersatzanspruch;

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06
    Im Rahmen der vorzunehmenden Ursachen- und Verschuldensabwägung ist auch bei Annahme eines grob fahrlässigen Verhaltens des Verletzten nicht regelmäßig ein Zurücktreten des Verursachungs- und Verschuldensbeitrags des Unfallgegners anzunehmen (vgl. etwa BGH VRS 70, 323 , zitiert nach juris, und auch die Fallgestaltungen OLG Koblenz, Az. 12 U 461/02 vom 13.01.2003 , zitiert nach iuris).
  • OLG Frankfurt, 30.09.1992 - 13 U 171/91

    Schutzgesetz; Fußweg; Radweg; Sicherungsmaßnahmen; Überquerung von Bahngleisen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06
    Der Inhalt der Verkehrssicherungspflichten der Beklagten folgt jedenfalls auch aus den Vorgaben der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO , vgl. hierzu OLG Frankfurt, ZfS 1994, 237 f.), insbesondere aus § 13 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 2 EBO , bei denen es sich im Übrigen um Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB handelt (vgl. zu § 11 OLG Frankfurt/M, NZV 1994, 155 f.; Palandt-Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, aaO, § 823 BGB, Rdnr. 63).
  • OLG München, 21.02.2002 - 24 U 570/01

    Zur Pflicht per Lautsprecherdurchsage auf die Gefahr hinzuweisen, daß auf einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06
    Die Auffassung des Gerichts, eine über die Achtungsschilder hinausgehende Sicherungspflicht der Beklagten habe nicht bestanden, lasse unberücksichtigt, dass die Systemanforderungen im neuzeitlichen Verkehrsgeschehen so hoch seien, dass mit ihrer relativ häufigen Nichteinhaltung gerechnet werden müsse (vgl. OLG München NJW 2002, 3113 ff. [OLG München 21.02.2002 - 24 U 570/01] ).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur

    Allerdings folgt aus einem derart groben Verschulden des Geschädigten nicht zwangsläufig, dass die Betriebsgefahr der Bahn bei Abwägung der Verantwortungsanteile gemäß § 4 HaftPflG i. V. m. § 254 Abs. 1 BGB unberücksichtigt zu lassen ist (vgl. BGH, VersR 1986, 707; BGH, NZV 1994, 146; OLG Schleswig, NZV 2008, 89; Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap., Rdn. 49).
  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07

    Sorgfaltsanforderungen beim Autofährbetrieb

    Auch wenn danach objektiv kein ausreichender Platz für den PKW des Klägers vorhanden war und das Verhalten des Klägers als unvernünftig zu bezeichnen ist, schließt dies nicht aus, dass auch solches Verhalten bei Bestimmung des im Interesse der Verkehrssicherung Gebotenen in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Schleswig, VersR 2008, 80).
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