Rechtsprechung
| VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06 |
Volltextveröffentlichungen
- Justiz Hessen
Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt gegebenen verkehrsregelnden behördlichen Anordnung; Beschränkung des fließenden Verkehrs durch Verkehrszeichen nur bei konkreter Gefahr
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Beschränkungen des fließenden Verkehrs bedürfen immer des Vorliegens einer konkreten Gefahrenlage
Zeitschriftenfundstellen
- NZV 2008, 423
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (…Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, S. 1609 ) und Hamburg (…Urteil vom 4. November 2002 - 3 Bf 23/02 -, NZV 2003, S. 351 ) teilen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, wobei das Oberverwaltungsgericht Hamburg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 für sich in Anspruch nimmt; auch der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. Oktober 2007 (2 ZU 1864/06, NZV 2008, S. 423 ) vertritt die Gegenansicht, während dieses Gericht im Beschluss vom 5. März 1999 und im Urteil vom 31. März 1999 (2 TZ 4591/98 und 2 UE 2346/96;… NJW 1999, S. 1651 f. und S. 2057) noch die Position des angegriffenen Beschlusses eingenommen hatte. - VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08
Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle
Insofern ist der vom Kläger für seine gegenteilige Ansicht angeführte Beschluss desselben Gerichtshofs vom 29.10.2007 - 2 ZU 1864/06 - (NZV 2008, 423), der seine eigene neuere (und zutreffende) Rechtsprechung (…Urt. v. 05.03.1999 - 2 TZ 4591-98 …und Urt. v. 31.03.1999, a.a.O.) ignoriert, nicht verständlich. - VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07
Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der …
Diesem Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 - entsprochen. - VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08 Insofern ist der vom Kläger für seine gegenteilige Ansicht angeführte Beschluss desselben Gerichtshofs vom 29.10.2007-2 ZU 1864/06 -(NZV 2008, 423), der seine eigene neuere (und zutreffende) Rechtsprechung (…Urt. v. 05.03.1999 -2 TZ 4591-98, Urt. v. 31.03.1999, a.a.O.) ignoriert, nicht verständlich.
