Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 30.04.2008

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 18.08.2008 - 8 S 6091/08   

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https://dejure.org/2008,35299
LG Nürnberg-Fürth, 18.08.2008 - 8 S 6091/08 (https://dejure.org/2008,35299)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18.08.2008 - 8 S 6091/08 (https://dejure.org/2008,35299)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18. August 2008 - 8 S 6091/08 (https://dejure.org/2008,35299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Einstimmige Zurückweisung der vom Erstgericht zugelassenen Berufung; Bagatellschadensgrenze für Ersatz der Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 244
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.08.2008 - 8 S 6091/08
    Eine in diesem Kontext in die Überlegungen einzubeziehende Bagatellschadensgrenze ist im Bereich von 700 Euro anzusiedeln (zu allem BGH VersR 2005, 380 m. w. N.).
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    aa) Ob in einem konkreten Fall von einem Bagatellschaden auszugehen ist, richtet sich nicht allein nach der Höhe der Reparaturkosten, sondern gerade auch nach dem vorliegenden Schadensbild (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2000 - 28 U 213/99, Rn. 7; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18. August 2008 - 8 S 6091/08, Rn. 6; LG Arnsberg, Urteil vom 07. Dezember 2016 - 3 S 54/16, Rn. 18; AG München, Urteil vom 04. April 2014 - 331 C 34366/13, Rn. 19; AG Dortmund, Urteil vom 17. Mai 2016 - 410 C 754/16, Rn. 12; AG Köln, Urteil vom 04. November 2016 - 264 C 214/15, Rn. 16; AG München, Urteil vom 26. März 2019 - 322 C 19773/18, Rn. 18; AG Chemnitz, Urteil vom 24. März 2020 - 15 C 1957/19, Rn. 10; AG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2021-6 C 273/20, Rn. 35; AG Gummersbach, Urteil vom 14. April 2023 - 11 C 175/22, Rn. 12, jew. zit. nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 8 S 2757/10
    a) Die Kammer verweist zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung im Beschluss vom 18.08.2006, Az. 8 S 6091/08 (NZV 2009, 244) und führt dabei aus: "Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.
  • AG München, 26.04.2013 - 345 C 1626/13
    Ob diese existiert kann hier offen bleiben (LG Nürnberg-Fürtn NZV 2009, S. 244).
  • AG München, 19.05.2010 - 345 C 8750/10
    Ob diese existiert kann hier offen bleiben (LG Nürnberg-Fürth NZV 2009, S. 244).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 30.04.2008 - 58 S 296/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33134
LG Berlin, 30.04.2008 - 58 S 296/07 (https://dejure.org/2008,33134)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.04.2008 - 58 S 296/07 (https://dejure.org/2008,33134)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. April 2008 - 58 S 296/07 (https://dejure.org/2008,33134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus LG Berlin, 30.04.2008 - 58 S 296/07
    Auf den Umstand, dass die Klägerin sich bei einem bestehenden Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB weder das Mitverschulden noch die Betriebsgefahr des von ihr nicht gehaltenen Fahrzeugs zurechnen lassen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06 (u.a. veröffentlicht in NJW 2007, 3120 [BGH 10.07.2007 - VI ZR 199/06] ; NZV 2007, 610 [BGH 10.07.2007 - VI ZR 199/06] )), kommt es somit nicht mehr an.

    Der Bundesgerichtshof hat dies vielmehr nur für Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB ausgesprochen und dies zum einen damit begründet, dass es an einer entsprechenden Zurechnungsnorm fehle, und zum anderen damit, dass das Fehlen einer solchen Zurechnungsnorm auch keine Regelungslücke darstelle, da § 823 BGB - anders als das StVG - keine Gefährdungshaftung statuiere (vgl. BGH, a.a.O., NZV 2007, 610, 611 [BGH 10.07.2007 - VI ZR 199/06] m.w.N.).

  • LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines

    Auch aus dem Spurenbild und insbesondere aus den aufgetretenen Beschädigungen vermag das Gericht (vgl. aber auch hierzu: LG Berlin, Urt. v. 30.04.2008, Az. 58 S 296/07, Schadenspraxis 2008, 279) aus eigener Sachkunde (Sachverständigenbeweis war nicht angeboten) nichts für die Beklagtenseite Günstiges herauszulesen: Die in Schwarz-Weiß vorliegende Lichtbildmappe der Polizei vom 20.11.2006 (Staatsanwaltschaftliche Akte, As 31-33, Foto Nr. 1 und Nr. 3) kann durchaus in Einklang gebracht werden mit der klägerischen - aber auch möglicherweise mit der beklagtischen - Darstellung: Die Beschädigung beim Lkw auf der linken Seite vorne und beim Pkw auf der rechten Seite hinten deuten auf eine Kollision hin, der unmittelbar vorausging, dass beide Fahrzeuge seitlich versetzt zueinander fuhren; theoretisch kann dies sowohl auf der mittleren als auch auf der rechten Spur stattgefunden haben.

    bb) Ob sich der nichthaltende Eigentümer ein Verschulden des Fahrzeugführers zurechnen lassen muss, ist umstritten, kann hier aber offen bleiben (dafür OLG Celle, 14 U 296/00; OLG Hamm, 6 U 16/96; LG Berlin, Urt. v. 30.04.2008, Az. 58 S 296/07, Schadenspraxis 2008, 279; J/B/H, 20. Aufl., § 9, Rdnr. 9; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, 2. Aufl., § 56, Rdnr. 13; Hentschel/König, 39. Aufl., § 9, Rdnr. 17; dagegen BGH NJW 1983, 1492, 1493).

  • AG Steinfurt, 10.06.2010 - 4 C 17/10

    Schadensersatzanspruch des an dem im Sicherungseigentum stehenden Fahrzeug

    Auf den Anspruch aus §§ 7, 18 StVG ist § 9 StVG hingegen sowohl nach seinem Wortlaut als auch nach seiner systematischen Stellung unmittelbar anwendbar (vgl. LG Berlin, NZV 2009, 244).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 25 O 35/20
    Des Weiteren stellt die Rechtsprechung klar, dass sich der Leasinggeber lediglich im Rahmen der Verschuldenshaftung nach § 823 BGB ein Mitverschulden des Fahrers nicht zurechnen lassen muss (BGH NJW 2007, 3120, beck-online), ihm im Rahmen der Gefährdungshaftung des § 1 HpflG das Verschulden nach § 4 Hs. 2 HPflG (bzw. § 9 StVG) jedoch durchaus zuzurechnen ist (LG Berlin NZV 2009, 244, beck-online).
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