Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 22.04.2009 - 9 Ds 54/09, 9 Ds - 81 Js 38/09 - 54/09 |
Zitiervorschläge
AG Lüdinghausen, 22.04.2009 - 9 Ds 54/09, 9 Ds - 81 Js 38/09 - 54/09 (https://dejure.org/2009,19730)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 22.04.2009 - 9 Ds 54/09, 9 Ds - 81 Js 38/09 - 54/09 (https://dejure.org/2009,19730)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 22. April 2009 - 9 Ds 54/09, 9 Ds - 81 Js 38/09 - 54/09 (https://dejure.org/2009,19730)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung eines Strafverfahrens gem. § 153 Strafprozessordnung (StPO) bei Verzicht des nicht vorbelasteten Angeklagten auf die Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht und einem Sachschaden von 302 Euro
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Strafverfahrens wegen Unfallflucht in Anbetracht des freiwilligen Verzichts auf die Fahrerlaubnis
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unfallflucht - Rückgabe Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Hohes Alter: Einstellung des Verfahrens möglich
- streifler.de (Kurzinformation)
Verkehrsstrafrecht: Hohes Alter: Einstellung des Verfahrens möglich
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Hohes Alter: Einstellung des Verfahrens möglich
Papierfundstellen
- NZV 2009, 305
Rechtsprechung
LG Lüneburg, 08.04.2009 - 26 Qs 72/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- verkehrslexikon.de
Wiedereinsetzungsfrist bei Verwerfungsurteil in Bußgeldsachen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soltau, 06.03.2009 - 11 OWi 172/08
- LG Lüneburg, 08.04.2009 - 26 Qs 72/09
Papierfundstellen
- NZV 2009, 305
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bückeburg, 12.03.1999 - Qs (OWi) 38/99
Beginn der Frist für die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags
Auszug aus LG Lüneburg, 08.04.2009 - 26 Qs 72/09
Der Standpunkt des Amtsgerichts, wonach der Betroffene innerhalb einer Woche nach dem versäumten Hauptverhandlungstermin vom 12. Februar 2009 seinen Wiedereinsetzungsantrag hätte anbringen müssen, wäre zwar mit dem Wortlaut des § 45 Abs. 1 S. 1 StPO in Einklang zu bringen, verkennt jedoch, dass in Gestalt des § 74 Abs. 4 S. 1 OWiG eine - dem § 329 Abs. 3 StPO im Strafverfahren entsprechende - bußgeldrechtliche Spezialregelung existiert, die eine Wochenfrist ab Zustellung des Verwerfungsurteils vorsieht (vgl. LG Bückeburg, NZV 2000, 476).