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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07 - 76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2756
OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07 - 76 (https://dejure.org/2008,2756)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 - 76 (https://dejure.org/2008,2756)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. März 2008 - 4 U 228/07 - 76 (https://dejure.org/2008,2756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines falsch blinkenden vorfahrtberechtigten Fahrers mit einem Wartepflichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines falsch blinkenden vorfahrtsberechtigten Fahrers mit einem wartepflichtigen Unfallgegner; Gesteigerte Sorgfaltspflicht eines Wartepflichtigen für den Fall eines in deutlichem Abstand zu einer Einmündung wieder zurückgesetzten ...

  • Judicialis

    ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 11; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18; ; StVG § 18 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 2; ; StVG § 18 Abs. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 249 Satz 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Zusammenstoß mit Falsch-Blinker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem falsch blinkendem vorfahrtberechtigen Fahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 25 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    50 % Mithaftung oder mehr des Vorfahrtsberechtigten bei Blinken und Weiterfahren ohne Abbiegen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Irreführendes Blinken kann teuer werden

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    50 % Mithaftung oder mehr des Vorfahrtsberechtigten bei Blinken und Weiterfahren ohne Abbiegen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Irreführendes Blinken kann teuer werden

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    50 % Mithaftung oder mehr des Vorfahrtsberechtigten bei Blinken und Weiterfahren ohne Abbiegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1611
  • NZV 2009, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf, solange nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel, aaO., § 8 StVO Rdnr. 54; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdnr. 63), vertritt die Gegenmeinung die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken, Verkehrsmitteilung 1982, 40 - mit überwiegender Haftung des Vorfahrtsberechtigten; wohl auch LG Kiel, DAR 2000, 123; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128).

    Dies schließt das Gebot ein, notfalls zur Vermeidung einer Kollision anzuhalten (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975).

  • LG Kiel, 02.12.1999 - 7 S 139/99

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Richtungsänderung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf, solange nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel, aaO., § 8 StVO Rdnr. 54; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdnr. 63), vertritt die Gegenmeinung die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken, Verkehrsmitteilung 1982, 40 - mit überwiegender Haftung des Vorfahrtsberechtigten; wohl auch LG Kiel, DAR 2000, 123; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Dieser materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch stellt eine Nebenforderung i.S. von § 4 ZPO dar, solange der Hauptanspruch noch Gegenstand des laufenden Verfahrens ist (BGH, Beschl. v. 4.12.2007 - VI ZB 73/06, zit. nach juris).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5; BGH, Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 10 U 155/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
    Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf, solange nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel, aaO., § 8 StVO Rdnr. 54; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdnr. 63), vertritt die Gegenmeinung die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken, Verkehrsmitteilung 1982, 40 - mit überwiegender Haftung des Vorfahrtsberechtigten; wohl auch LG Kiel, DAR 2000, 123; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128).
  • OLG Dresden, 24.04.2014 - 7 U 1501/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße fahrenden und nach

    Regelmäßig überwiegt in solchen Fällen der Haftungsanteil des Wartepflichtigen (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975 und OLG Saarbrücken, Urt. v. 11.03.2008 - 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611), der allein auf das Blinken vertraut (hier 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen).

    Regelmäßig überwiegt in solchen Fällen der Haftungsanteil des Wartepflichtigen (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975 und OLG Saarbrücken, Urt. v. 11.03.2008 - 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611), der allein auf das Blinken vertraut (hier 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen).

    Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken in einer jüngeren Entscheidung (Urt. v. 11.03.2008 - 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611), auf die auch das angefochtene Urteil abstellt, ausgeführt hat, ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Wartepflichtige auf ein das Abbiegen anzeigendes Blinksignal des Vorfahrberechtigten verlassen kann, nicht einheitlich beantwortet worden.

  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 34/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß eines vorkollisionär falsch

    aa) Im Einzelnen ist umstritten, ob der Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer aaO, § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 8 StVO Rdnr. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

    Da die Beweislast als Ausdruck gesetzlicher Risikoverteilung von vornherein abstrakt und generell festliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74, BVerfGE 52, 131, 147; BGH, Urteil vom 27. April 2004 - VI ZR 34/03, MDR 2004, 1055 f.), ist von dieser Beweislastverteilung auch keine Abweichung vorzunehmen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Erstbeklagte einmal geblinkt hat (so im Ergebnis auch Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611 ff.).

    a) Hat der Vorfahrtsberechtigte entgegen § 1 Abs. 2 StVO durch das Setzen eines falschen Blinksignals eine Gefahrenlage geschaffen, weil er damit rechnen muss, dass der Wartepflichtige auf die Richtigkeit des Blinksignals vertraut, und will er dann von seiner angekündigten Fahrtrichtung Abstand nehmen, so ist er nach obergerichtlicher Rechtsprechung zur Vermeidung einer Gefährdung grundsätzlich gehalten, unter genauer Beobachtung des wartepflichtigen Verkehrs besonders vorsichtig an die Einmündung heranzufahren und notfalls eine Verständigung mit dem wartepflichtigen Fahrer herbeizuführen oder ggf. ganz anzuhalten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611 ff.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975).

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem

    Der überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung folgt hingegen der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Vertrauensgrundlage schaffen, z.B. eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder ein zweifelsfreier Beginn des Abbiegemanövers (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2014 - 7 U 1876/13 = NJW-RR 2015, 409; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 = NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1996 - 5 U 71/95; KG Berlin, Urteil vom 13.01.1992 - 12 U 5054/90; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5.20.05.1992 - Ss 130/92 = NJW 1993, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.1991 - Ss OWi 230/91; KG Berlin, Urteil vom 29.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vertrauen des Wartepflichtigen auf ein Abbiegen des

    b) Nach anderer Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; wohl auch OLG Hamm NJW-RR 2003, 975 f.).

    aa) Allerdings ist im Einzelnen umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLG München DAR 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO Rdn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).

  • AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsverletzung; berechtigtes Vertrauen des

    Nach einer anderen Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, ähnlich OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975).

    3 Im Einzelnen ist umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLG München, DAR 1938, 474 KG NZV 1990, 155 Burmann/Heß/Jahnke/Janka, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 8 StVO Rn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchter des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selbst - zweifelsfrei manifestiert (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975, OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128 m.w.N.).

    Er darf zwar in der Regel auf das Unterbleiben atypischer grober Verkehrsverstöße des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, muss jedoch die Möglichkeit sonstiger Verkehrsverstöße des Vorfahrtsberechtigten in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611).

  • OLG München, 06.09.2013 - 10 U 2336/13

    Zur Haftung des Falschblinkenden bei hoher Geschwindigkeit

    Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1611 ).
  • OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13

    Kfz-Unfall: Haftungsverteilung und Schmerzensgeldanspruch für geringfügige

    Der Wartepflichtige darf trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611).
  • OLG München, 06.03.2009 - 10 U 4439/08

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Kreuzungsbereich bei

    Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1611, wo allerdings ausdrücklich angeführt ist, dass die Rechtsfrage im dort entschiedenen Fall ohne Entscheidungsrelevanz ist).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19

    Haftungsquote bei fehlerhaft gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger des

    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).
  • AG Schleswig, 26.06.2013 - 3 C 94/12

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Entgegen der Auffassung des Klägers rechtfertigen auch die Entscheidungen des saarländischen OLG Saarbrücken vom 11.03.2008 (Az.: 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611 - zitiert nach juris) und des LG Arnsberg vom 23.11.2011 (Az.: 5 S 104/11, ZfSch 2012, 77 - zitiert nach juris) keine andere Entscheidung, weil die darin behandelten Fallgestaltungen mit der vorliegenden nicht vergleichbar sind.
  • AG Flensburg, 22.05.2013 - 3 C 94/12

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls

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Rechtsprechung
   KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4762
KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07 (https://dejure.org/2008,4762)
KG, Entscheidung vom 06.02.2008 - 12 U 115/07 (https://dejure.org/2008,4762)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 12 U 115/07 (https://dejure.org/2008,4762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beweislast eines Linksabbiegers im Falle einer Kollision mit einem Überholer im Straßenverkehr; Anforderungen an einen korrekten Linksabbiegervorgang im Zusammenhang mit einer wiederholten Rückschaupflicht und einer Mithaftung; Zulässigkeit einer individuellen ...

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.11.2008)

    Kollision mit überholendem Auto, haftet der Linksabbieger mit? // KG, Beschluss vom 06.02.2008, Az. 12 U 115/07

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 236/06
  • KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1032
  • NZV 2009, 38
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 10/04

    Beschädigung eines Oldtimers

    Auszug aus KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07
    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, das Landgericht habe versäumt, sie auf Bedenken hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz der vorprozessualen Anwaltskosten hinzuweisen, übersieht sie, dass ein entsprechender Hinweis nach § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht erforderlich war (vgl. hierzu auch Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 12. August 2004 - 7 U 10/04 - OLGR Schleswig, 2005, 99; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 3 U 200/05 -), weil die nicht anzurechnende hälftige Anwaltsgebühr unstreitig als Nebenforderung geltend gemacht wurde.
  • KG, 11.03.2004 - 12 U 285/02

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 UU 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 200/05

    Rückgabe von gewerblich genutzten Mieträumen

    Auszug aus KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07
    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, das Landgericht habe versäumt, sie auf Bedenken hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz der vorprozessualen Anwaltskosten hinzuweisen, übersieht sie, dass ein entsprechender Hinweis nach § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht erforderlich war (vgl. hierzu auch Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 12. August 2004 - 7 U 10/04 - OLGR Schleswig, 2005, 99; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 3 U 200/05 -), weil die nicht anzurechnende hälftige Anwaltsgebühr unstreitig als Nebenforderung geltend gemacht wurde.
  • KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen

    Auszug aus KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rn 3; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 UU 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 20.12.2010 - 12 U 70/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen zwei nacheinander fahrenden

    Überholt der Nachfolgende den blinkend ordnungsgemäß eingeordneten Linksabbieger, der die zweite Rückschau versäumt, dennoch links, kommt - je nach den Umständen des Einzelfalls - eine Haftung des Überholers nach einer Quote von ¾, von 2/3 oder auch nur zu ½ in Betracht (vgl. KG, Urteil vom 4. März 1993 - 12 U 1788/92 - NZV 1993, 272 ; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 12 U 216/07 - MDR 2009, 680 = NZV 2009, 390; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 12 U 115/07 - MDR 2008, 1032 = NZV 2009, 38).
  • OLG Köln, 04.01.2021 - 17 U 165/19

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn über Putzarbeiten; Vergütung für

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (KG, Beschluss vom 06.02.2008, 12 U 115/07, NZV 2009, 38 m. w. N.; vgl. auch BGH, NJW 2005, 1583).
  • OLG Köln, 10.01.2013 - 19 U 127/12
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (KG, Beschl. v. 06.02.2008, -12 U 115/07-; zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 01.06.2017 - 24 U 176/16

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Pflicht einer Bank

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (KG, BeckRS 2008, 16531; vgl. auch BGH, NJW 2005, 1583).
  • OLG Köln, 16.11.2020 - 17 U 165/19

    Vergütung für Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten an einem

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (KG, Beschluss vom 06.02.2008, 12 U 115/07, NZV 2009, 38 m. w. N.; vgl. auch BGH, NJW 2005, 1583).
  • LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16

    Auswirkung von Flächenabweichungen auf die Betriebskostenabrechnung

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen, KG, Beschluss vom 06.02.2008, Az. 12 U 115/07 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az. VIII ZR 266/03.
  • LG Köln, 19.08.2020 - 13 S 209/18
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich ein Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2008 - 12 U 115/07 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03).
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Rechtsprechung
   AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11543
AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08 (https://dejure.org/2008,11543)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 07.08.2008 - 47 C 119/08 (https://dejure.org/2008,11543)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 07. August 2008 - 47 C 119/08 (https://dejure.org/2008,11543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Hartes Bremsen bei gelber Ampel ist erlaubt

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Abruptes Abbremsen vor "gelber" Ampel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall nach scharfem Abbremsen an gelber Ampel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall an einer Kreuzung: - Schaltet die Ampel auf "Gelb", ist abruptes Abbremsen erlaubt!

  • soldan.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug wegen einer umspringenden Verkehrsampel

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3365
  • NZV 2009, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 03.05.1982 - 12 U 123/82

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an einer auf Gelb umschaltenden Ampel

    Auszug aus AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08
    Gerade vor Lichtzeichenanlagen ist jederzeit wegen der Möglichkeit eines Umschaltens der Anlage mit einem plötzlichen Abbremsen von Vorausfahrenden zu rechnen (vgl. LG Landau, Urteil vom 31.08.2004, 1 S 109/04; OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; KG Berlin, VM 1983, 13; Hentschel- König , Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 4 StVO Rn. 7, 11; Geigel- Zieres , Der Haftpflichtprozess, 25. Auflage München 2008, 27. Kap. Rn. 146).

    Das Gebot des Gelblichts, sofort abzubremsen, gilt allerdings - nur - dann nicht, wenn sich der betreffende Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug bei Umschalten der Wechsellichtzeichenanlage von Grün auf Gelb bereits so nah an der Haltelinie befindet, dass er sein Fahrzeug bei einem - auch starken - Bremsen nicht mehr vor dem unmittelbaren Kreuzungsbereich zu Stillstand bringen könnte (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; KG Berlin, VM 1983, 13; Hentschel- König , Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 4 StVO Rn. 11, § 37 StVO Rn. 48; Geigel- Zieres , Der Haftpflichtprozess, 25. Auflage München 2008, 27. Kap. Rn. 737).

    c) Mithin haften bei Unfallsituationen wie der vorliegenden der Auffahrende und dessen Haftpflichtversicherung in vollem Umfang für die erstattungsfähigen Unfallschäden (vgl. KG Berlin, VM 1983, 13, Hentschel- König , Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 4 StVO Rn. 17; Grünenberg , Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Auflage München 2007, Rn. 118).

  • LG Landau/Pfalz, 31.08.2004 - 1 S 109/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Umspringen der Ampel von "grün" auf "gelb" und

    Auszug aus AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08
    Bereits der "Beweis des ersten Anscheins" spricht deshalb für ein Verschulden des Klägers (vgl. LG Landau, Urteil vom 31.08.2004, 1 S 109/04).

    Gerade vor Lichtzeichenanlagen ist jederzeit wegen der Möglichkeit eines Umschaltens der Anlage mit einem plötzlichen Abbremsen von Vorausfahrenden zu rechnen (vgl. LG Landau, Urteil vom 31.08.2004, 1 S 109/04; OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; KG Berlin, VM 1983, 13; Hentschel- König , Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 4 StVO Rn. 7, 11; Geigel- Zieres , Der Haftpflichtprozess, 25. Auflage München 2008, 27. Kap. Rn. 146).

  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 3 U 220/05

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines grundlos nach einem Ampelstart

    Auszug aus AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08
    Es liegt mithin kein atypischer Geschehensablauf vor, der den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Beklagten zu 1) entkräftet, zumal der Kläger - wie nachstehend näher dargelegt wird - nicht ohne zwingenden Grund stark abbremste (zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei grundlosem Abbremsen vgl. OLG Frankfurt, NJW 2007, 87).
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