Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 24.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09   

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https://dejure.org/2009,11957
OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.04.2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. April 2009 - 32 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,11957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Falsche Verdächtigung: Eignung eines Verhaltens zur Herbeiführung bzw. Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens bei Bezichtigung eines anderen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • Judicialis

    StGB § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 2
    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen eines behördlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 370
  • NZV 2009, 517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 89/07

    Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung bei Ungeeignetheit der aufgestellten

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09
    Vielmehr war für die Bußgeldbehörde nach wie vor ein Abgleich des Beweisfotos mit den Lichtbildern der als Fahrer in Betracht kommenden Personen so oder so geboten, zumal die Mutter der Angeklagten sich bereits in einem früheren Stadium des Bußgeldverfahrens selbst der Täterschaft bezichtigt hatte (vgl. zu dieser Argumentation allgemein MK-Zopfs a.a.O.; s.a. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2007, 32 Ss 89/07, für den Fall der Falschbezichtigung hinsichtlich einer verjährten Ordnungswidrigkeit).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1991 - 5 Ss 232/91

    Zur falschen Verdächtigung

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09
    Die getroffenen Feststellungen tragen eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB nicht, weil es der Behauptung der Angeklagten, ihre Mutter sei Fahrerin gewesen, jedenfalls unter den gegebenen konkreten Umständen an der Eignung mangelte, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen die Mutter herbeizuführen, sodass dahinstehen kann, ob nicht aus der Systematik des § 164 StGB im Hinblick auf die abweichenden Modalitäten der Absätze 1 und 2 herzuleiten ist, dass die bloße Bezichtigung einer Person ohne weiterer Angaben tatsächlicher Art generell für die Erfüllung des § 164 Abs. 2 StGB nicht genügt bzw. ob dies nicht jedenfalls dann gilt, wenn ein leugnender Beschuldigter den einzig neben ihm als Täter in Betracht kommenden Verdächtigen ohne weitere Ausführungen tatsächlicher Art der Täterschaft bezichtigt (so die wohl h.M. in der Lit.: etwa Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Aufl., Rn. 5 zu § 164; MK-Zopfs, StGB, Rn. 25 f. zu § 164; Bienko NZV 1993, 98; Mitsch JZ 1992, 979; ebenso OLG Düsseldorf JZ 1992, 978 f., und früher bereits OLG Celle VRS 26, 438, 439; tendenziell auch OLG Frankfurt DAR 1999, 225; offen gelassen: BayObLG …
  • AGH Bayern, 05.02.2013 - BayAGH II - 15/12

    Berufsrechte und -pflichten: Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot

    Vielmehr war für die Bußgeldbehörde nach wie vor ein Abgleich des Beweisfotos mit den Lichtbildern der als Fahrer in Betracht kommenden Person so oder so geboten (OLG Celle, Urteil vom 23.4.2009, NStZ-RR 2009, 370 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 24.03.2009 - 2 Ss OWi 127/2009, 2 Ss OWi 127/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4411
OLG Bamberg, 24.03.2009 - 2 Ss OWi 127/2009, 2 Ss OWi 127/09 (https://dejure.org/2009,4411)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.03.2009 - 2 Ss OWi 127/2009, 2 Ss OWi 127/09 (https://dejure.org/2009,4411)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. März 2009 - 2 Ss OWi 127/2009, 2 Ss OWi 127/09 (https://dejure.org/2009,4411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nutzung eines Mobiltelefons durch einen auf dem Beifahrersitz sitzenden Fahrlehrer während einer Fahrschulübungsfahrt; Begriff des Fahrzeugführers i.S.v. § 2 Abs. 15 S. 1 StVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Auszüge)

    Handy-Verstoß - Auch durch den Fahrlehrer auf Beifahrersitz möglich!

  • IWW (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff des Fahrzeugführers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Finger weg vom Handy - auch als Fahrlehrer!

  • archive.is (Leitsatz)
  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Mobiltelefon: Auch der Fahrlehrer darf auf dem Beifahrersitz nicht telefonieren

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Für Fahrlehrer sollte das Handy unterwegs tabu sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy-Benutzung durch beifahrenden Fahrlehrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyverbot: Auch der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz darf nicht Telefonieren - Fahrlehrer gilt als Fahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2393
  • NZV 2009, 517
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.1977 - VI ZR 80/75

    Begriff des Führers des Kraftfahrzeugs; Schieben eines nicht betriebsbereiten Kfz

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.03.2009 - 2 Ss OWi 127/09
    4 Unabhängig vom Begriff des Fahrzeugführers im Sinne von § 2 Abs. 15 Satz 1 StVG treffen auch die von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bereits entwickelten Kriterien einer Fahrzeugführerschaft eines nicht selbst hinter dem Steuer sitzenden Fahrtbeteiligten (vgl. BGH VRS 52, 408; OLG Hamm VRS 37, 281) auf einen eine Ausbildungsfahrt beaufsichtigenden Fahrlehrer zu.
  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe meint, über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht entscheiden zu können, ohne entweder von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2013 (DAR 2014, 40 mit zust. Anm. Weigel = NZV 2014, 328 mit abl. Anm. Ternig) oder von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. März 2009 (NJW 2009, 2393 = DAR 2009, 402 mit Anm. Heinrich und Scheidler; nachfolgend Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2009 - 2 BvR 901/09) abzuweichen.

    Dass er sich dabei ein solches Eingreifen im Notfall vorbehält, qualifiziert ihn im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Tathandlung nicht als Fahrzeugführer (BGH, Urteil vom 9. Juli 1959 - 2 StR 240/59, BGHSt 13, 226, 227 f.; OLG Dresden, NJW 2006, 1013, 1014; OLG Düsseldorf, DAR 2014, 40, 41; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 316 StGB Rn. 5; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 41 f.; ders., DAR 2003, 448 und DAR 2014, 363, 370; Schönke/Schröder - Sternberg-Lieben/Hecker, StGB, 29. Aufl., § 316 Rn. 20; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 315c Rn. 3; MüKo-StGB/Pegel, 2. Aufl., § 315c Rn. 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker - Burmann, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 316 StGB Rn. 2, Mitsch, NZV 2011, 281, 282; Grupp/Kinzig, NStZ 2007, 132, 136; Renzikowski in Matt/Renzikowski, StGB, § 316 Rn. 41, Zieschang in NK-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 10; Weigel, DAR 2014, 41 f.; Scheidler, DAR 2009, 403, 404; Heinrich, DAR 2009, 402, 403; Joerden, BA 40 (2003), 104, 106; aA OLG Bamberg NJW 2009, 2393; AG Cottbus, DAR 2003, 476; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315c Rn. 4; SK-StGB/Wolters, § 316 Rn. 13 (Stand: März 2012); Tolksdorf, Festschrift für 12 Nehm, 2006, S. 437, 441; Blum/Weber, NZV 2007, 228, 229; vgl. OLG Karlsruhe, VRS 64, 153, 157; OLG Hamm, VRS 37, 281, 282; Geppert in LK-StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 29; vgl. auch BGH (Zivilsenat), Urteil vom 22. März 1977 - VI ZR 80/75, VRS 52, 408, 409).

    c) Soweit zum Teil die Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers aus seiner Verantwortung für die Fahrt und deren Folgen sowie aus der Pflicht, den Fahrschüler jederzeit im Auge zu behalten, hergeleitet wird (vgl. OLG Bamberg, NJW 2009, 2393; AG Cottbus, DAR 2003, 476, 477), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Wäre der Fahrlehrer nach der gesetzgeberischen Konzeption als Fahrzeugführer anzusehen, so hätte keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Fiktion ("gilt... als Führer") bestanden (Heinrich, DAR 2009, 402, 403).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13

    Vorlage zum BGH: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers

    Der Senat kann aber auch nicht der Rechtsbeschwerde stattgeben und den Betroffenen aus rechtlichen Gründen freisprechen, weil er dann von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.3.2009 (NJW 2009, 2393 = DAR 2009, 402 = NZV 2009, 517; nachfolgend Nichtannahmebeschluss des BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, B. v. 2.6.2009 - 2 BvR 901/09) abweichen müsste, in der die tragende Rechtsauffassung vertreten wird, dass der für die Verkehrsbeobachtung verantwortliche Fahrlehrer wegen seiner Pflicht, den Fahrschüler ständig zu beobachten, um notfalls sofort eingreifen zu können, Führer des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO sei.
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 1 RBs 80/13

    Keine ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung des Fahrlehrers durch die

    Soweit in Rechtsprechung und Lehre die Ansicht vertreten wird, dass die Norm eine ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung des die Fahrt nur begleitenden Fahrlehrers gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO begründe (so wohl OLG Bamberg, DAR 2009, 402 mit [abl.] Anm. Heinrich und [zust.] Anm. Scheidler; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Auflage [2012], § 23 StVO Rdnr. 22a; für eine volle straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung des Fahrlehrers aufgrund der gesetzlichen Fiktion OLG Karlsruhe VRS 64, 153, 157 [obiter dictum]; Xanke, in: Lütkes, Straßenverkehr [Stand Dezember 2012], § 2 StVG Rdnr. 148), folgt der Senat dem nicht (ablehnend auch OLG Dresden NJW 2006, 1013, 1014 zur Haftung des begleitenden Fahrlehrers nach § 24a StVG; ebenso Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage [2013], § 2 StVG Rdnr. 28, 91).

    Bei der in ihrem rechtlichen Ausgangspunkt von der hier vertretenen Ansicht abweichenden Entscheidung des OLG Bamberg DAR 2009, 402 handelt es sich um einen Einzelrichterbeschluss (§ 80a Abs. 1 OWiG), der als Grundlage für ein Verfahren nach § 121 Abs. 2 GVG nicht geeignet ist (vgl. BGHSt 44, 144).

  • BVerfG, 02.06.2009 - 2 BvR 901/09

    Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. März 2009 - 2 Ss OWi 127/2009 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Hof vom 1. Dezember 2008 - 8 OWi 261 Js 13140/08 -.
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