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Rechtsprechung
   BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,201
BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • autokaufrecht.info

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • openjur.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen; Angebotspreis; Listenpreis; Ermittlungspflicht des Gerichts

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Keine Jahreswagenbesteuerung auf der Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers

  • Betriebs-Berater

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 8 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 40; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • streifler.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung des lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen durch die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers; Begründung eines als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteils durch einen vom Arbeitgeber beim ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnversteuerung für verbilligt überlassene Jahreswagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Jahreswagenbesteuerung aufgrund der unverbindlichen Preisempfehlung

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Positives Urteil zu Rabatt bei NW-Verkauf an Mitarbeiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jahreswagenbesteuerung und unverbindliche Preisempfehlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung des lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen durch die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers; Begründung eines als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteils durch einen vom Arbeitgeber beim ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Jahreswagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung eines Jahreswagens für Werksangehörigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Besteuerung: Bundesfinanzhof macht Jahreswagen günstiger

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    "Rabatt" vom Arbeitgeber muss versteuert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unverbindliche Preisempfehlung des Automobilherstellers keine geeignete Grundlage zur Ermittlung des lohnsteuerrechtlichen Vorteils aus einem Jahreswagenrabatt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Weniger Steuer auf den Jahreswagen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Jahreswagenbesteuerung - UVP ist keine geeignete Grundlage für Steuerfestsetzung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Personalrabatt für Jahreswagen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Besteuerung des Personalrabatts bei Kauf eines Neuwagens

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    "Rabatt" vom Arbeitgeber muss versteuert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jahreswagenbesteuerung: Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Automobilherstellers - Nicht immer besteht erheblicher lohnsteuerrechtlicher Vorteil

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BFH mit überraschender Entscheidung - Geldwerter Vorteil ist nicht anhand der unverbindlichen Preisempfehlung zu ermitteln

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Personalrabatt - Geldwerter Vorteil bei Jahreswagen: Günstigere Vorteilsberechnung durch den BFH

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Sachbezüge
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    ABC der Sachbezüge
    Jahreswagen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, GG Art 3
    Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil; Jahreswagen; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 388
  • NJW 2009, 3327
  • NZA 2009, 1326
  • NZV 2009, 596 (Ls.)
  • NJ 2009, 483
  • BB 2009, 1891
  • BB 2009, 2744
  • DB 2009, 2020
  • BStBl II 2010, 67
  • NZA-RR 2009, 659
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Ausgangsgröße der Ermittlung des geldwerten, lohnsteuerrechtlich erheblichen, durch einen Personalrabatt veranlassten Vorteils ist nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Endpreis, zu dem das fragliche Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird, der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb 2006, S. 58, 64).

    Dieser angebotene Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich der unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis (BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309).

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02

    Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Ausgangsgröße der Ermittlung des geldwerten, lohnsteuerrechtlich erheblichen, durch einen Personalrabatt veranlassten Vorteils ist nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Endpreis, zu dem das fragliche Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird, der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb 2006, S. 58, 64).

    Dieser angebotene Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich der unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis (BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309).

  • BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Denn in diesem Fall fehlt es an einem aus dem Arbeitsverhältnis stammenden Vorteil als einer Grundvoraussetzung für Einkünfte i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Denn in diesem Fall fehlt es an einem aus dem Arbeitsverhältnis stammenden Vorteil als einer Grundvoraussetzung für Einkünfte i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781).
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 28/96

    Ermittlung des Endpreises i.S. von § 8 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Dies galt für "Jahreswagen" schon hinsichtlich der Gepflogenheiten in der Automobilindustrie im Veranlagungszeitraum 1990 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Juli 1996 VI R 28/96, BFH/NV 1996, 811) und gilt erst recht für das Streitjahr 2003.
  • FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 3 K 386/04

    Besteuerung von geldwerten Vorteilen nach Inkrafttreten des Rabattgesetzes

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Das Finanzgericht (FG) wies aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1866 veröffentlichten Gründen die dagegen erhobene Klage ab.
  • BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11

    1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise

    bb) Schließlich können sich die Kläger für ihre Auffassung auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats berufen, nach der die unverbindliche Preisempfehlung keine geeignete Grundlage zur Bemessung des lohnsteuerrechtlichen Vorteils eines Mitarbeiterrabatts im Rahmen von Jahreswagenkäufen darstellt (Senatsurteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für

    Der BFH habe im Urteil vom 17. Juni 2009 ( VI R 18/07 ) bereits darauf hingewiesen, dass spätestens seit der Abschaffung des Rabatt-Gesetzes und der Zugabeverordnung zum 25. Juli 2001 sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung im Kraftfahrzeughandel, die unverbindliche Preisempfehlung in aller Regel nicht der Preis sei, zu dem Fahrzeuge im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten würden.

    Selbst wenn den Klägern konstatiert werden kann, dass nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung der Bruttoneuwagenlistenpreis für ein Neufahrzeug nicht dem Wert entspricht, der am Markt für das Kfz tatsächlich bezahlt wird (so auch BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 , BStBl. II 2010, 67) und Rabatte - abhängig vom Hersteller, Modell und Sonderfaktoren wie Verkäuflichkeit und Auslauf- oder Sondermodell - zwischen 10% und teilweise über 30% üblich sind, führt dies nach Auffassung des Senats noch nicht zu einer Anpassungsverpflichtung für den Gesetzgeber.

    Der BFH könnte im Rahmen eines Revisionsverfahrens klarstellen, inwieweit seine Entscheidung zur Bewertung eines durch die günstige Überlassung eines Neuwagens an einen Arbeitnehmer gewährten Vorteils ( Urteil vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 , BStBl. II 2010, 67) Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Anpassung der Bemessungsgrundlage "Bruttolistenpreis" hat.

  • BFH, 26.07.2012 - VI R 30/09

    Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gehören zu den nach § 8 EStG zu bewertenden und zu Einnahmen führenden Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG auch solche, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Personalrabatte gewähren, indem sie Waren --z.B. "Jahreswagen"-- aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen (zuletzt Senatsurteile vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).

    Wird der Vorteil der Verbilligung "für" eine Beschäftigung gewährt, ist er durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und insoweit Lohn (Senatsurteile in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; in BFH/NV 2007, 898).

    Das ist nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb --DB-- 2006, S. 58, 64).

    Angesichts dessen hatte der Senat schon früher entschieden, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers nicht der Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG sein müsse (Urteil in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687) und erst recht keine geeignete Grundlage darstelle, um den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für Jahreswagen zu bewerten (Urteil in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).

    Denn schon seit 1. Januar 1996 setzt sie nach dem BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 114 für "Jahreswagen" als Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG den Preis an, der sich ergibt, wenn 50 % des Preisnachlasses, der durchschnittlich beim Verkauf an fremde Letztverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich gewährt wird, von dem empfohlenen Preis abgezogen werden (Senatsurteil in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67); das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2009 (BStBl I 2010, 20) nimmt sogar angesichts der "Schwierigkeiten bei der Ermittlung des tatsächlichen Angebotspreises" 80 % des Preisnachlasses vom Lohn aus.

  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07) sei vielmehr auf die Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr abzustellen.

    Auch ist der Endpreis grundsätzlich unabhängig von den gewährten Rabatten; dies gilt allerdings nur dann, wenn der niedrigere Preis nicht auf allgemeinen Gepflogenheiten des Marktes beruht (vgl. Urteil des BFH vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).

    Anders als bei der dem Urteil des BFH vom 17. Juni 2009 (VI R 18/07 a.a.O.) zu Grunde liegenden Überlassung von Jahreswagen zu einem günstigen Preis wurden im Streitfall die Listenpreise von den Einzelkunden der KG tatsächlich gefordert, während bei den Jahreswagen schon die erste Anfrage zu einem Preisnachlass in Höhe von 8 % führte.

  • BFH, 26.07.2012 - VI R 27/11

    Arbeitnehmerrabatte als Lohnvorteil - Vorteilsbewertung

    In diesem Fall wird der Vorteil der Verbilligung "für" eine Beschäftigung gewährt, veranlasst durch das individuelle Dienstverhältnis (Senatsurteile vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).
  • BFH, 16.01.2020 - VI R 31/17

    Eine tatsächlich nicht erbrachte Überführungsleistung führt nicht zu einem nach §

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gehören zu den Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch solche, die einem Arbeitnehmer daraus entstehen, dass ihm sein Arbeitgeber selbst produzierte Fahrzeuge zu besonderen Mitarbeiterkonditionen aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlässt (Senatsurteile vom 26.07.2012 - VI R 30/09, BFHE 238, 371, BStBl II 2013, 400, und VI R 27/11, BFHE 238, 376, BStBl II 2013, 402; vom 17.06.2009 - VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 05.09.2006 - VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309, und vom 04.06.1993 - VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687).
  • FG Niedersachsen, 29.03.2011 - 12 K 345/10

    Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für jeden

    Es gebe eine Parallelrechtsprechung zur Bewertung des Fahrzeugs beim Verkauf an Werksangehörige (BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, DStR 2009, 1803).

    Das BFH- Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 sei auf den Streitfall nicht anwendbar.

    22 3. Soweit sich die Kläger auf das BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 (VI R 18/07, BStBl II 2010, 67) berufen, ist der damals entschiedene Fall mit dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BFH, 16.05.2013 - X B 172/11

    1 %-Regelung

    Das Niedersächsische FG habe mit Urteil vom 14. September 2011  9 K 394/10 (EFG 2012, 396) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet, während dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 (BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67) der Rechtssatz zu entnehmen sei, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage sei, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabattes für Jahreswagen zu berechnen.

    c) Schließlich hat der VI. Senat in seiner Entscheidung auch dargelegt, dass die Anwendung der 1 %-Regelung nicht im Widerspruch zu der Entscheidung in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67 steht, was bedeutet, dass auch eine Divergenz nicht vorliegt.

  • FG München, 19.05.2017 - 8 K 2605/16

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheides

    Zu den nach § 8 EStG zu bewertenden und zu Einnahmen führenden Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören auch solche, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Personalrabatte gewähren, indem sie Waren - wie im Streitfall vom Arbeitgeber hergestellte Fahrzeuge - aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 30/09, BStBl II 2013, 400, vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 5 K 1084/08

    Berechnung des geldwerten Vorteils bei fabrikneuen Fahrzeugen

    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung aus den dort genannten Gründen (Urteile des Bundesfinanzhof -BFH- vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 67; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309 sowie vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl II 1993, 687).
  • FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08

    Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung

  • BFH, 13.10.2009 - V B 109/09

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG München, 04.12.2012 - 10 K 3854/09

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus nichtselbständiger Arbeit bei einem

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Rechtsprechung
   KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12317
KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09 (https://dejure.org/2009,12317)
KG, Entscheidung vom 07.05.2009 - 12 U 56/09 (https://dejure.org/2009,12317)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 12 U 56/09 (https://dejure.org/2009,12317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Unnötigkeit von Zeugenvernehmung bei vorliegendem Unfallrekonstruktionsgutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der Verursachung eines Kfz-Unfalls durch den Unfallgegner

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 529; ; StVG § 7; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der Verursachung eines Kfz-Unfalls durch den Unfallgegner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 596 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03

    Vollkaskoversicherung: Nachweis des Versicherungsschadens - Verdacht der

    Auszug aus KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09
    Der Beweis der Fahrzeugbeschädigung durch den Beklagten ist nicht geführt, wenn der gerichtliche Sachverständige feststellt, dass die Schäden nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (sog. So-nicht-Unfall, OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1998 - 13 U 101/98 - r + s 1999, 322; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 -).
  • OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98

    Anforderungen an den Nachweis einer Kraftfahrzeugbeschädigung durch

    Auszug aus KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09
    Der Beweis der Fahrzeugbeschädigung durch den Beklagten ist nicht geführt, wenn der gerichtliche Sachverständige feststellt, dass die Schäden nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (sog. So-nicht-Unfall, OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1998 - 13 U 101/98 - r + s 1999, 322; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 -).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat, Urt. v. 3.4.2014 - 4 U 60/13; NJW-RR 2013, 1498; 438; 2012, 356; OLGR 2009, 394; vgl. auch OLG Nürnberg, MDR 2012, 909; KG OLGR 2009, 775).
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2019 - 4 U 102/17

    Darlegungs- und Beweislast eines durch Steinschlag Unfallgeschädigten

    aa) Diese Darlegungs- und Beweislast umfasst nicht nur die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug, sondern auch das Ausmaß dieses Schadens (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2013 - 4 U 437/12; KG, Beschluss vom 07. Mai 2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775 (776)).
  • OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13

    Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"

    Nach dem Ergebnis der in erster und zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme steht der für alle genannten Anspruchsgrundlagen erforderliche äußere Tatbestand der vom Kläger behaupteten Rechtsgutverletzung zwar nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO zur Überzeugung des Senats fest (vgl. insoweit auch KG, NZV 2009, 596; OLG Hamm, r + s 2001, 455; OLG Hamm, r + s 1999, 322f; Kaufmann, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 25. Kapitel, Rdn. 249; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
  • OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

    Nach dieser in der veröffentlichten Judikatur eher selten thematisierten Rechtsfigur (soweit ersichtlich nur: OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013 - 9 U 53/13, NZV 2014, 225; LG Essen, Urt. v. 18.03.2013 - 20 O 140/12, juris; KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775; OLG Hamm, Urt. v. 21.01.2005 - 20 U 228/03, juris; OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998 - 13 U 101/98, RuS 1999, 322) ist der im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zu führende Schadensnachweis dann nicht erbracht, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) festgestellt werden kann, dass die von dem Geschädigten eingeklagten Schäden ganz oder teilweise bei dem streitgegenständlichen Unfall entstanden sind (OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.) oder aber das Schadensbild nicht zu dem von dem Geschädigten behaupteten Unfall passt (OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998, a.a.O.).

    Darüber hinaus soll sich diese Rechtsfigur aber auch auf jene Fälle erstrecken, in denen die geltend gemachten Schäden nicht zu dem von den Unfallbeteiligten behaupteten Geschehen passen (KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775), erfasst mithin also letztlich auch den vom Geschädigten voll (§ 286 ZPO) zu beweisenden Unfallhergang (so explizit: LG Essen, a.a.O.; anklingend auch in den Gründen von OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.).

  • OLG Köln, 23.10.2014 - 19 U 79/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls

    Deshalb ist der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht nach § 286 ZPO die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zugetragen hat (vgl. OLG Saarbrücken , NJW-RR 2012, 356; NZV 2013, 438; KG , BeckRS 2009, 23504).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 60/13

    Verkehrsunfall: Beweisanforderungen für den Nachweis eines manipulierten Unfalls

    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat, NJW-RR 2013, 1498; 438; 2012, 356; OLGR 2009, 394; vgl. auch OLG Nürnberg, MDR 2012, 909; KG OLGR 2009, 775).
  • LG Essen, 18.03.2013 - 20 O 140/12

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei nicht nachweisbarem Unfallverlauf

    Diese ihm obliegende Darlegungslast umfasst neben der Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß dieses Schadens (so explizit KG, Beschluss vom 7.5.2009, Az.: 12 U 56/09 KG; vgl. im Übrigen KG, Urt. v. 14.1.1994, 12 U 3157/93) auch den eigentlichen Hergang.
  • OLG Frankfurt, 24.09.2014 - 13 U 84/13

    Anforderungen an den Nachweis eines haftungsbegründeten Unfallereignisses im

    Der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis ist nach der herrschenden Rechtsprechung erst dann als erbracht anzusehen, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Art und Weise tatsächlich zugetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17.4.2014 - Az. 13 U 72/12; Saarländisches Oberlandesgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 30.10.2012, Az. 4 U 259/11, abgedruckt in NJW-RR 2013, 476 - 478 [OLG Saarbrücken 30.10.2012 - 4 U 259/11-82] ; OLG Nürnberg, MDR 2012, 909 [OLG Nürnberg 19.12.2011 - 4 U 2659/10] ; KG OLGR 2009, 775).
  • LG Essen, 22.12.2014 - 5 O 127/13

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. Widerlegung des

    Damit liegt ein "So-nicht-Unfall" vor (vgl. z.B. OLG Hamm, 20 U 228/03, juris; KG Berlin, 12 U 56/09, juris) mit der Konsequenz, dass die Klage abzuweisen ist, weil die Schadensverursachung nicht nachgewiesen ist.
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Rechtsprechung
   KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8083
KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09 (https://dejure.org/2009,8083)
KG, Entscheidung vom 27.04.2009 - 12 U 65/09 (https://dejure.org/2009,8083)
KG, Entscheidung vom 27. April 2009 - 12 U 65/09 (https://dejure.org/2009,8083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 596
  • VersR 2010, 1471
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06

    Beweisaufnahme in einem Schadensersatzverfahren: Geeignetheit eines angebotenen

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Daher entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass das Gericht in einem derartigen Fall das Einholen eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit ablehnen kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123; vom 13. Oktober 2008 - 12 U 211/07 - ).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05

    Beweisführung bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall; Fahrzeugschäden

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Daher entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass das Gericht in einem derartigen Fall das Einholen eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit ablehnen kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123; vom 13. Oktober 2008 - 12 U 211/07 - ).
  • OLG Schleswig, 23.09.2004 - 7 U 31/04

    Zulässigkeit neuen Vorbringens im Berufungsrechtszug

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts keine absolute Gewissheit und keinen Ausschluss jeder Möglichkeit des Gegenteils erfordert, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, also einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223; Thomas/Putzo, a.a.O., § 286 Rn 3, 5).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07

    Verkehrsunfall: Absehen von der Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens

  • OLG Zweibrücken, 07.05.2019 - 8 U 57/16

    VOB-Vertrag: Anforderungen an eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit

    auch KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: 12 U 65/09; jeweils abrufbar über "juris"), und es ist auch nicht durch den in der Sitzung vom 14. April 2016 gewährten "Schriftsatznachlass" gedeckt gewesen.
  • KG, 06.08.2009 - 12 U 187/08

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren

    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zum Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2009 - 12 U 65/09 - sowie vom 28. Mai 2009 - 12 U 43/09 - ; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
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