Rechtsprechung
OLG Dresden, 19.03.2008 - 7 U 1753/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kein Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII - versicherter Weg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII
- sozialrechtsiegen.de
Verkehrsunfall: Abgrenzung eines Unfalls auf einem Betriebsweg von einem sonstigen Wegeunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 27.09.2007 - 6 O 136/07
- OLG Dresden, 19.03.2008 - 7 U 1753/07
- OLG Dresden, 23.04.2008 - 7 U 1753/07
Papierfundstellen
- NZV 2009, 87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00
Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2008 - 7 U 1753/07
In dem Fall ist nach der ratio legis der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungseinschränkung geboten, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- oder Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, VersR 2004, 788; BGH, Urteil vom 02.12.2003, Az: VI ZR 348/02, zitiert nach juris; BGH, NJW 2001, 442, jeweils m.w.N.).Daraus folgt, dass die Haftung des Unternehmers bzw. Arbeitskollegen daher nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Versicherungsfall auf einem Weg eingetreten ist, der sich für den geschädigten Versicherten als Betriebsweg darstellt (vgl. nur BGH, NJW 2001, 442;… Lauterbach, Unfallversicherung (SGB-VII), § 104 Rz. 23 f. m.w.N.).
- BGH, 09.03.2004 - VI ZR 439/02
Begriff des Betriebsweges
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2008 - 7 U 1753/07
In dem Fall ist nach der ratio legis der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungseinschränkung geboten, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- oder Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, VersR 2004, 788; BGH, Urteil vom 02.12.2003, Az: VI ZR 348/02, zitiert nach juris; BGH, NJW 2001, 442, jeweils m.w.N.). - BGH, 02.12.2003 - VI ZR 348/02
Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2008 - 7 U 1753/07
In dem Fall ist nach der ratio legis der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungseinschränkung geboten, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- oder Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, VersR 2004, 788; BGH, Urteil vom 02.12.2003, Az: VI ZR 348/02, zitiert nach juris; BGH, NJW 2001, 442, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2008 - 7 U 1753/07
Der Feststellungsantrag ist zulässig und begründet, da die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts für den Kläger aufgrund des Unfalltodes seiner Ehefrau gegeben ist (vgl. nur BGH, VersR 2001, 874; OLG Frankfurt, SP 2005, 338).
- OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 12/09
Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert für ein Unternehmen als Voraussetzung für …
Vielmehr muss die Fahrt als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereiches erscheinen, insbesondere indem sie durch die Organisation (Werkverkehr, Einsatz eines betriebseigenen Fahrzeuges, Fahrt auf dem Werksgelände) als innerbetrieblicher Vorgang gekennzeichnet oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. BGH VersR 2004, 788; NJW 2001, 442; OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2008, Az. 7 U 1753/07).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 23.04.2008 - 7 U 1753/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsbeschränkung der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Wegeunfall auf einer Fahrt im Rahmen einer betrieblichen Weihnachtsfeier
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsbeschränkung bei einem Wegeunfall auf einer Fahrt im Rahmen einer betrieblichen Weihnachtsfeier
Verfahrensgang
- LG Dresden, 27.09.2007 - 6 O 136/07
- OLG Dresden, 19.03.2008 - 7 U 1753/07
- OLG Dresden, 23.04.2008 - 7 U 1753/07
Papierfundstellen
- NZV 2009, 87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00
Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg
Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2008 - 7 U 1753/07
In dem Fall ist nach der ratio legis der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungseinschränkung geboten, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- oder Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, VersR 2004, 788 ; BGH, Urteil vom 02.12.2003, Az: VI ZR 348/02, zitiert nach juris; BGH, NJW 2001, 442 , jeweils m.w.N.).Daraus folgt, dass die Haftung des Unternehmers bzw. Arbeitskollegen daher nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Versicherungsfall auf einem Weg eingetreten ist, der sich für den geschädigten Versicherten als Betriebsweg darstellt (vgl. nur BGH, NJW 2001, 442 ;… Lauterbach, Unfallversicherung (SGB-VII), § 104 Rz. 23 f. m.w.N.).
- BGH, 02.12.2003 - VI ZR 348/02
Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle
Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2008 - 7 U 1753/07
In dem Fall ist nach der ratio legis der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungseinschränkung geboten, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- oder Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, VersR 2004, 788 ; BGH, Urteil vom 02.12.2003, Az: VI ZR 348/02, zitiert nach juris; BGH, NJW 2001, 442 , jeweils m.w.N.). - BGH, 09.03.2004 - VI ZR 439/02
Begriff des Betriebsweges
Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2008 - 7 U 1753/07
In dem Fall ist nach der ratio legis der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungseinschränkung geboten, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- oder Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, VersR 2004, 788 ; BGH, Urteil vom 02.12.2003, Az: VI ZR 348/02, zitiert nach juris; BGH, NJW 2001, 442 , jeweils m.w.N.). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Dresden, 23.04.2008 - 7 U 1753/07
Der Feststellungsantrag ist zulässig und begründet, da die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts für den Kläger aufgrund des Unfalltodes seiner Ehefrau gegeben ist (vgl. nur BGH, VersR 2001, 874 ; OLG Frankfurt, SP 2005, 338).