Rechtsprechung
KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Leasingfahrzeug wegen Mängeln ["Montagsauto"]
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Leasingfahrzeug - Rücktritt wegen wiederholter Nachbesserungen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Autoleasingvertrag - Rücktritt bei zahlreichen Mängeln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323; BGB § 437; BGB § 440 S. 2
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Leasingfahrzeug wegen Mängeln ["Montagsauto"] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Leasingfahrzeug mit Qualitätsmängeln - Rücktritt vom Kaufvertrag?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Luxus-Cabrio entpuppt sich als "Montagsauto" - Nach neun Reparaturen in 20 Monaten sind weitere Nachbesserungen nicht mehr zumutbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gewährleistungsrecht: Wohin mit dem Montagsauto?
Besprechungen u.ä. (2)
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Leasingnehmer kann bei Montagsauto zurücktreten - Unüberwindliche Fehlergeneigtheit reicht aus
- anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)
Gewährleistungsrecht: Wohin mit dem Montagsauto?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.01.2008 - 37 O 430/06
- KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 706
- MDR 2009, 1274
- NZV 2009, 609 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf eines "Montagsautos"
Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
Die Klägerin hat durch die Angaben der Zeugen ... und ... und durch die von letzterem vorgelegten Werkstattunterlagen, gegen welche die Beklagte keine Einwände geltend machte, so dass die Frage, ob ein pauschales Bestreiten der Mängel durch die Beklagte mit Nichtwissen überhaupt zulässig wäre - (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I-22 U 149/05-; OLG Köln, Urteil vom 27.3.2008 - 15 U 175/07 - OLGR Köln 2008, 584) - letztlich dahinstehen kann, nachgewiesen, dass das Fahrzeug wegen der oben aufgezählten Mängel bereits nach kurzer Zeit mehrfach in die Werkstatt musste.34 Auch wenn grundsätzlich hinsichtlich jeden gerügten Mangels eine zweimalige erfolglose Nachbesserung erforderlich ist, bevor gemäß § 440 Satz 2 BGB vermutet wird, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, so ist in einem Fall, in welchem in einem kurzen Zeitraum immer wieder Mängel auftreten, davon auszugehen, dass das Fahrzeug auf Grund von Qualitätsmängeln als insgesamt mangelhaft einzustufen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I - 22 U 149/05 -).
- BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78
Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines …
Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
23 a. Nach dem Ergebnis der in der Berufungsinstanz durchgeführten Beweisaufnahme, die erforderlich wurde, weil das Landgericht den Beweisantrag der Klägerin nicht gemäß § 296 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen hatte, sondern den Zeugen lediglich nicht geladen hat, was einer Zurückweisung nicht gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1979 - VIII ZR 221/78 - NJW 1980, 343), steht fest, dass sich das Fahrzeug im Zeitraum zwischen Auslieferung Mitte Oktober 2004 und Mai 2006 insgesamt mindestens neun Mal wegen unterschiedlicher Mängel in der Werkstatt befand, wobei sich das Fahrzeug allein sechs Mal in der ... Vertragswerkstatt ... zur Ausführung von Garantiearbeiten befand. - OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07
Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen …
Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
Die Klägerin hat durch die Angaben der Zeugen ... und ... und durch die von letzterem vorgelegten Werkstattunterlagen, gegen welche die Beklagte keine Einwände geltend machte, so dass die Frage, ob ein pauschales Bestreiten der Mängel durch die Beklagte mit Nichtwissen überhaupt zulässig wäre - (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2006 - I-22 U 149/05-; OLG Köln, Urteil vom 27.3.2008 - 15 U 175/07 - OLGR Köln 2008, 584) - letztlich dahinstehen kann, nachgewiesen, dass das Fahrzeug wegen der oben aufgezählten Mängel bereits nach kurzer Zeit mehrfach in die Werkstatt musste. - BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91
Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im …
Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08
Auch wenn vorliegend nicht die Beklagte, sondern die Klägerin die zu erstattende Nutzungsentschädigung in den Rechtsstreit eingebracht hat, was für sie den Vorteil hat, dass die Beklagte auf Grund des Gegenanspruchs kein Zurückbehaltungsrecht im Rahmen der Zwangsvollstreckung geltend machen kann, so liegt dennoch ein erledigendes Ereignis vor, weil auch der Rechtsverzicht bzw. der freiwillig herbeigeführte Rechtsverlust ein erledigendes Ereignis darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1993 - I ZR 113/91 -, NJW-RR 93, 1319).
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
Montagsauto
Regelmäßig erforderlich ist - wovon auch die Revision ausgeht -, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm…, Urteil vom 26. Februar 2008 28 U 135/07, juris Rn. 26; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Bamberg, DAR 2006, 456; LG Zweibrücken…, Urteil vom 2. August 2004 - 1 O 274/03, juris Rn. 33;… Reinking/Eggert, aaO Rn. 984). - OLG Celle, 19.12.2012 - 7 U 103/12
Rechtmäßigkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag (PKW) nach Wahl der Nachbesserung …
Eggert, a. a. O., Rdnr. 983ff.; ferner KG, NJW-RR 2010, 706; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276). - OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 15 U 42/13
Unwirksamer Gewährleistungsausschluss im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs sowie …
Der Anspruch des Verkäufers auf Erstattung einer Nutzungsvergütung ist nämlich nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern von dem Verkäufer geltend zu machen und so in den Rechtsstreit einzuführen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2009 - 28 U 42/09, NJW-RR 2009, 1718, 1720; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2009 - 4 U 148/07, im WWW abrufbar unter http://autokaufrecht.info/2009/05/wassereintritt-in-den-fahrzeuginnenraum-als-erheblicher-sachmangel/; KG, Urteil vom 27.07.2009 - 12 U 35/08, NJW-RR 2010, 706, 708;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl. 2012, Rdnr. 1181).
- OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11
Anforderungen an die Zurechnung von Nachbesserungsarbeiten an einem Wohnmobil im …
Der Kläger hat allerdings darin Recht, dass im Einzelfall ein weiteres Nacherfüllungsverlangen unzumutbar (§ 440 Satz 1 BGB) bzw. aufgrund der besonderen Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen entbehrlich (§§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB) sein kann, wenn das in Frage stehende Kraftfahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" bzw. "Zitronenauto" anzusehen ist (zuletzt OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276 m. w. N.; vgl. auch KG, NJW-RR 2010, 706; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1147;… Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 983 ff. m. w. N. ). - OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10
Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto
Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (…im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501;… OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006;… OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.;… OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147;… OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.;… teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm). - LG Saarbrücken, 14.02.2020 - 12 O 90/18
(Unzulässige Abschalteinrichtung: Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB …
Ob dies auch bei der leasingtypischen Vertragskonstruktion gilt oder ob insoweit auf den Leasingnehmer abzustellen ist (vgl. hierzu KG, MDR 2009, 1274; Saarl. - OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14
Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!
Regelmäßig erforderlich ist, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (…vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O.; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008 - 28 U 135/07; OLG Rostock, DAR 2009, 204 OLG Bamberg, DAR 2006, 456;… Reinking/Eggert, a. a. O. Rn. 984). - LG Berlin, 28.03.2012 - 3 O 220/09
Rücktritt von einem Neuwagenkaufvertrag - Montagsauto
Dabei kommt es zwar grundsätzlich nicht so sehr auf die Schwere der einzelnen Mängel an, sondern vor allen Dingen auf die Tatsache, dass der Käufer eines Neuwagens das Fahrzeug bereits nach kurzer Zeit häufig wegen immer wieder auftretender Mängel am Fahrzeug in die Werkstatt geben muss (KG, Urt . v. 27.07.2009 - 12 U 35/08, juris).
Rechtsprechung
AG Berlin-Köpenick, 18.06.2009 - 15 C 287/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nach zwei Tagen vom Privatparkplatz abgeschleppt
- graening-kollegen.de (Kurzinformation)
Privates Abschleppen von Falschparkern
- rechtsanwaltskanzlei-wolf.de (Kurzinformation)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Privates Abschleppen ist auch nach zweitägiger unberechtigter Nutzung eines Parkplatzes erlaubt - Abschleppkosten müssen im Rahmen des Vertretbaren liegen
Papierfundstellen
- NZV 2009, 609
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15
Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten
Unter Beachtung dessen müssen diese Abschlepp- und Nebenkosten zwar im Rahmen des Vertretbaren, Wirtschaftlichen und Ortsüblichen liegen ( BGH , Urteil vom 04.07.2014, Az.: V ZR 229/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 3727 f.; BGH , Urteil vom 02.12.2011, Az.: V ZR 30/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 528 f.; AG Berlin-Köpenick , NZV 2009, Seite 609; AG München , VRR 2010, Seite 323; Koehl , DAR 2015, Seite 224; Koch , NJW 2014, Seiten 3696 ff.; Goering , DAR 2009 Seite 603 ), jedoch bewegen sich die hier von der Beklagten/Widerklägerin insofern geltend gemachten "Abschleppkosten" in Höhe von 126, 05 Euro netto bzw. 150, 00 Euro brutto (incl. MwSt.) gemäß ihrer Rechnung vom 31.12.2014 (Blatt 21 der Akte) nach Überzeugung des Gerichts durchaus noch in diesem Rahmen.
Rechtsprechung
AG Darmstadt, 28.04.2008 - 301 C 169/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abschleppen eines verunfallten Kfz
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwendungsersatzpflicht des Auftragsgebers eines Frachtvertrags wegen der seinerseits auf Grund eines Vorschussverlangens des Abschleppunternehmers getätigten Kündigung des Vertrags noch vor Beginn des Abschleppvorgangs; Verlangen eines Vorschusses durch einen ...
Papierfundstellen
- NZV 2009, 609