Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.09.2009

Rechtsprechung
   KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23667
KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08 (https://dejure.org/2009,23667)
KG, Entscheidung vom 06.07.2009 - 12 U 122/08 (https://dejure.org/2009,23667)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 12 U 122/08 (https://dejure.org/2009,23667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung eines bei roter Fußgängerampel vor einem Bus die Fahrbahn Überquerenden jugendlichen Fußgängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Bus überholenden Pkws mit einem über die Straße laufenden jugendlichen Fußgänger; Rüge der unberechtigten Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung in der Berufungsinstanz; Persönliche Vernehmung von Zeugen in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 1; ZPO § 295; StVO § 20
    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen von einer Haltestelle angefahrenen Bus überholenden Pkw mit einem jugendlichen über die Straße laufenden Fußgänger; Rüge der unberechtigten Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung in der Berufungsinstanz; persönliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 58 O 319/07
  • KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Auszug aus KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08
    Zwar schützt die Norm auch Fußgänger, die einen Bus an einer Haltestelle auf der gegenüberliegenden Fahrbahn erreichen wollen (BGH, NJW 2006, 2110 [2111]).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus KG, 06.07.2009 - 12 U 122/08
    a) Die Ablehnung des Gerichts, einer Partei einen beweiswürdigenden Schriftsatz nachzulassen, verletzt grundsätzlich nicht ihr Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BGH, NJW 1991, 1547).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.2009 - I-9 U 63/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9195
OLG Köln, 03.09.2009 - I-9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,9195)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2009 - I-9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,9195)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2009 - I-9 U 63/09 (https://dejure.org/2009,9195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 61
    Das Nichtbeachten eines deutlich erkennbaren Stoppschildes ist regelmäßig grob fahrlässig

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung durch Nichtbeachten eines Stoppschildes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 200
  • VersR 2010, 623
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1997, 351 m.w.N.).

    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).

    Aber der äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes lassen den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu (vgl. BGH, VersR 2003, 364).

    Die bloße Berufung auf ein "Augenblicksversagen" ist kein ausreichender Grund, grobe Fahrlässigkeit zu verneinen (BGH, VersR 2003, 364).

  • KG, 12.12.2000 - 6 U 2803/99
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel mit ihrem besonderen optischen Effekt zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1997, 351 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/00

    Überfahren einer roten Ampel grob fahrlässig - Kein Anspruch gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01

    Überfahren eines Stoppschildes

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).
  • OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01

    Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit bei

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel mit ihrem besonderen optischen Effekt zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).
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