Rechtsprechung
KG, 30.11.2009 - 12 W 44/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei vorgerichtlicher Ablehnung der Untersuchung durch einen von der Absichtsversicherung des Unfallgegners beauftragten medizinischen Sachverständigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei vorgerichtlicher Ablehnung der Untersuchung durch einen von der Absichtsversicherung des Unfallgegners beauftragten medizinischen Sachverständigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.09.2009 - 43 O 102/09
- LG Berlin, 16.10.2009 - 43 O 102/09
- KG, 30.11.2009 - 12 W 44/09
Papierfundstellen
- NZV 2010, 202
- VersR 2010, 1102
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76
Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs
Auszug aus KG, 30.11.2009 - 12 W 44/09
Der Zugang zu den Gerichten soll demjenigen, der die Verfahrenskosten nicht aus eigenen Geldmitteln aufbringen kann, ebenso offenstehen wie demjenigen, der die Verfahrenskosten selbst finanzieren kann (vgl. BGHZ 70, 235 = VersR 78, 425 = NJW 78, 938). - OLG Düsseldorf, 16.01.1989 - 8 W 84/88
Auszug aus KG, 30.11.2009 - 12 W 44/09
Das OLG Düsseldorf (VersR 1989, 645) hat in einem Arzthaftungsfall entschieden, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass eine verständige ausreichend bemittelte Partei stets zunächst ein Verfahren bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler betreiben und erst danach die Entscheidung treffen würde, ob sie Klage erhebt oder nicht.
Rechtsprechung
KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht
- rechtsportal.de
ZPO § 139; ZPO § 286
Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 237/06
- KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 105
- NZV 2010, 202
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 07.09.2006 - 8 U 107/06
Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung gegen ein "Überraschungsurteil"
Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08
8 Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts muss er jedoch spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis vorgetragen hätte (vgl. KG, KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677;… Zöller, 27. Auf., § 139 ZPO, Rn. 20 ).
- KG, 18.02.2010 - 12 U 107/09
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei der Kollision zwischen …
Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis geltend gemacht hätte, damit die Ursächlichkeit des Verfahrensfehlers (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO) geprüft werden kann (vgl. Senat, KGR 2009, 938 = VRS 117, 282 = MDR 2010, 105 L; KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 139 Rn 20). - OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08
Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000
Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei einem erteilten Hinweis vorgebracht hätte (Senatsbeschluss vom 20.5.2010 - 9 U 22/10; KG, MDR 2007, 677 und Beschluss vom 27.7.2009 - 12 U 200/08 - juris, Rn. 8). - KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09
Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines …
Nach diesen in der Rechtsprechung der Verkehrssenate der Oberlandesgerichte seit langem anerkannten Grundsätzen (vgl. zum provozierten Unfall auch Senat, NZV 2008, 153; NZV 2010, 202; VRS 115, 285) hat das Landgericht in dem angegriffenen Urteil zutreffend festgestellt, dass hier eine erhebliche Häufung von werthaltigen Beweisanzeichen vorliegt, dass diese keinen Zufall mehr darstellen können, sondern auf ein vorsätzliches Geschehen hindeuten.