Weitere Entscheidung unten: LG Regensburg, 08.12.2009

Rechtsprechung
   KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08   

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KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08 (https://dejure.org/2009,14108)
KG, Entscheidung vom 28.07.2009 - 12 U 169/08 (https://dejure.org/2009,14108)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 12 U 169/08 (https://dejure.org/2009,14108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines rechtsabbiegenden Pkw mit einem einen Fußgängerüberweg einer ampelgeregelten Kreuzung querenden, alkoholisierten Radfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts einbiegenden Pkw mit einem erheblich alkoholisiert auf dem Fußgängerüberweg einer ampelgeregelten Kreuzung fahrenden Radfahrer; Kosten der Anschlussberufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts einbiegenden Pkw mit einem erheblich alkoholisiert auf dem Fußgängerüberweg einer ampelgeregelten Kreuzung fahrenden Radfahrer; Kosten der Anschlussberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kollision mit Radfahrer auf Fußgängerüberweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 254
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08
    Der Berufungskläger hat nicht nur im Falle der Rücknahme der Berufung nach Hinweis auf deren Erfolglosigkeit (so BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147), sondern gleichfalls im Falle der Zurückweisung seiner Berufung durch Beschluss nach § 522 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen, weil diese durch die Zurückweisung der Berufung ihre Wirkung verloren hat, ohne dass über deren Zulässigkeit oder Begründetheit entschieden worden wäre.

    Dies gilt sowohl im Falle der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147) als auch bei einer Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2006 - 19 U 98/06 - OLGR 2006, 1095, sowie OLG Dresden, Beschluss vom 14. November 2005 - 6 U 1406/04 - 6 U 1406/04 - OLGR-NL 2005, 93).

  • OLG Dresden, 14.11.2005 - 6 U 1406/04

    Tragung der Kosten der zulässig erhobenen Anschlussberufung bei Zurückweisung der

    Auszug aus KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08
    Dies gilt sowohl im Falle der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147) als auch bei einer Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2006 - 19 U 98/06 - OLGR 2006, 1095, sowie OLG Dresden, Beschluss vom 14. November 2005 - 6 U 1406/04 - 6 U 1406/04 - OLGR-NL 2005, 93).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2006 - 19 U 98/06

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung mangels

    Auszug aus KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08
    Dies gilt sowohl im Falle der Rücknahme der Berufung nach einem gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erteilten Hinweis (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147) als auch bei einer Zurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2006 - 19 U 98/06 - OLGR 2006, 1095, sowie OLG Dresden, Beschluss vom 14. November 2005 - 6 U 1406/04 - 6 U 1406/04 - OLGR-NL 2005, 93).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines

    Wegen der vorrangigen Bedeutung der Durchfahrregel gilt diese auch bei pflichtwidrigem Verhalten des Entgegenkommenden, etwa des (problemlos sichtbaren) entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers (KG NZV 2010, 254, 255; König in Hentschel/König/Dauer, aaO § 9 StVO Rn. 39).
  • LG Frankfurt/Oder, 20.03.2015 - 11 O 86/13

    Kollision eines Personenkraftwagens mit einem eine Fußgängerfurt durchfahrenden

    Bei seiner Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hat das Gericht nach §§ 9 StVG, 254 BGB nur solche Umstände heranzuziehen, die sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt haben (vgl. KG NZV 2010, 254).
  • KG, 20.12.2010 - 12 U 70/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen zwei nacheinander fahrenden

    Eine Abänderung der vom Erstgericht vertretbar gebildeten Haftungsquote scheidet jedoch aus (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 12 U 216/07 - MDR 2009, 680 = VRS 116, 191 = NZV 2009, 390 sowie vom 28. Juni 2009 - 12 U 169/08 - VRS 118, 91 = DAR 2010, 138 L = NZV 2010, 254), selbst wenn das Berufungsgericht dafür eine andere Begründung gibt; auch in diesem Fall kann die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 12. November 2008 - 12 U 49/08 - KGR 2009, 627, sowie Beschluss vom 29. November 2007 - 12 U 20/07 - VersR 2008, 658 = VRS 113, 428 = KGR 2008, 481; OLG Hamburg NJW 2006, 71; OLG Rostock MDR 2003, 1073).
  • AG Würzburg, 24.05.2022 - 30 C 1164/21

    Querung eines Fußgängerweges mit Fahrrad

    Zu berücksichtigen war zulasten der Klägerin neben der Betriebsgefahr des Pkws, welche über der Betriebsgefahr des Fahrrades liegt (KG, NZV 2010, 254, 255), ein erheblicher Verstoß des Zeugen B. gegen § 1 Abs. 1; Abs. 2 StVO.

    Daher erscheint im vorliegenden Fall eine hälftige Schadensteilung angemessen (ebenso KG, NZV 2010, 254).

  • KG, 03.05.2010 - 12 U 119/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Minderung des Ersatzanspruchs eines

    Die Kosten einer zulässig eingelegten Anschlussberufung sind grundsätzlich dem Berufungskläger aufzuerlegen, und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme der Berufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147), sondern auch dann, wenn dessen Berufung nach einem Hinweis gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zurückgewiesen wird und die Anschlussberufung dadurch ihre Wirkung verliert (Senat, KGR 2009, 962 = VRS 118, 91 = DAR 2010, 138 L).
  • LG Frankfurt/Oder, 05.01.2018 - 11 O 286/15

    Verkehrsunfall bei Überquerung der Straße durch eine Radfahrerin

    Bei seiner Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hat das Gericht nach §§ 9 StVG, 254 BGB nur solche Umstände heranzuziehen, die sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt haben (vgl. KG NZV 2010, 254).
  • KG, 31.05.2010 - 12 U 105/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Die Kosten einer zulässig eingelegten Anschlussberufung sind grundsätzlich dem Berufungskläger aufzuerlegen, und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme der Berufung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - NJW-RR 2006, 1147), sondern auch dann, wenn dessen Berufung nach einem Hinweis gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zurückgewiesen wird und die Anschlussberufung dadurch ihre Wirkung verliert (Senat, KGR 2009, 962 = VRS 118, 91 = DAR 2010, 138 L).
  • KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09

    Rechtsmittelkosten bei einer nach einem Zurückweisungsbeschluss für eine

    Ein anderer Teil der Oberlandesgerichte legt dagegen im Falle der Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Anschlussberufung auf, wobei teilweise auf die Vergleichbarkeit mit dem Fall der Berufungsrücknahme (OLG Frankfurt - OLGR Frankfurt 2006, 1095 - 1096; OLG Köln - OLGR Köln 2009, 496; Kammergericht, Beschluss vom 28. Juli 2009 zu 12 U 169/08, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 399 - 400) und teilweise darauf abgestellt wird, dass die Anschlussberufung sich nicht als eigenständiges Rechtsmittel im Sinne des § 97 ZPO darstelle (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen MDR 2008, 1306 - 1307; Kammergericht, Beschluss vom 21.09.2009 zu 23 U 8/09, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Regensburg, 08.12.2009 - 2 S 244/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31578
LG Regensburg, 08.12.2009 - 2 S 244/09 (https://dejure.org/2009,31578)
LG Regensburg, Entscheidung vom 08.12.2009 - 2 S 244/09 (https://dejure.org/2009,31578)
LG Regensburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 2 S 244/09 (https://dejure.org/2009,31578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 10, 1 StVO
    Zur Sorgfaltspflicht bei der Fahrt aus einer Tiefgarage auf eine Parkplatzerschließungsstraße

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Gesteigerte Sorgfaltspflicht des aus einer Tiefgarage auf eine Parkplatzerschließungsstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage!

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Besondere Vorsicht bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall bei Ausfahrt aus einer Tiefgarage mit vorbeifahrenden Pkw - Ausfahrenden Autofahrer trifft überwiegende Schuld an dem Unfall

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision, bei dem ein Fahrzeug aus einer Tiefgaragenausfahrt auf eine Parkplatzerschließungsstraße auffährt und dabei mit einem dort fahrenden Pkw kollidiert

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 254
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