Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 14.08.2009

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   LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09   

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https://dejure.org/2009,23693
LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09 (https://dejure.org/2009,23693)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 04.09.2009 - 7 S 107/09 (https://dejure.org/2009,23693)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 04. September 2009 - 7 S 107/09 (https://dejure.org/2009,23693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Beweiswürdigung Verkehrsunfall - Parteiaussage/Zeugenaussage

  • captain-huk.de

    Zur Erstattungspflicht der Kosten des Kostenvoranschlages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall-Abrechnung nach Kostenvoranschlag - Sind auch Kosten für den Kostenvoranschlag erstatten?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung eines Kostenvoranschlags

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenvoranschlag: Versicherung muss zahlen - Leistungspflicht im Kfz-Bereich ist umstritten

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 34
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • AG Weilheim, 07.03.2008 - 9 C 1/07

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Insofern komme der Geschädigte auch seiner Schadensminderungspflicht nach (AG Weilheim, Urteil vom 07.03.2008, 9 C 001/07, zitiert nach Juris, Rn. 22; AG Neuss, Urteil vom 09.01.2007, 79 C 1886/08, zitiert nach Juris, Rn. 8; AG Köln, Urteil vom 30.03.2006, 266 C 38/05, zitiert nach Juris, Rn. 10, 18; AG Neuss, Urteil vom 05.01.2006, 70 C 4249/05, BeckRS 2006 12877; AG Essen, Urteil vom 17.08.2005, 29 C 170/05, BeckRS 2008 07295; Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 07.12.2001, 133 C 11521/01, BeckRS 2008 08989).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Eine erneute Tatsachenfeststellung ist darüber hinaus geboten, wenn sich das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen mag, weil es die durchgeführte Beweisaufnahme anders wertet (vgl. BGHZ 158, 269 ff; 162, 313 ff.).
  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Dagegen fehlt es an einer unklaren Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO dann, wenn der Abbieger ohne Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger nicht einmal langsam fährt, sondern nur eine zögerliche Fahrweise vorliegt, oder aber wenn der Abbieger zuvor seine Geschwindigkeit verlangsamt, aber sich kaum zur Mitte hin eingeordnet hat (vgl. KG, NJW-RR 1987, 1251, 1252; König in Hentschel, a. a. O., § 5 Rn. 35).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Hierbei sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zugestanden, unstreitig oder mit dem Maßstab des § 286 ZPO bewiesen und die darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (BGH, NJW 2000, 3069).
  • AG Neuss, 05.01.2006 - 70 C 4249/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unabwendbarkeit eines

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Insofern komme der Geschädigte auch seiner Schadensminderungspflicht nach (AG Weilheim, Urteil vom 07.03.2008, 9 C 001/07, zitiert nach Juris, Rn. 22; AG Neuss, Urteil vom 09.01.2007, 79 C 1886/08, zitiert nach Juris, Rn. 8; AG Köln, Urteil vom 30.03.2006, 266 C 38/05, zitiert nach Juris, Rn. 10, 18; AG Neuss, Urteil vom 05.01.2006, 70 C 4249/05, BeckRS 2006 12877; AG Essen, Urteil vom 17.08.2005, 29 C 170/05, BeckRS 2008 07295; Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 07.12.2001, 133 C 11521/01, BeckRS 2008 08989).
  • AG Essen, 17.08.2005 - 29 C 170/05

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall auch hinsichtlich fiktiver Kosten

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Insofern komme der Geschädigte auch seiner Schadensminderungspflicht nach (AG Weilheim, Urteil vom 07.03.2008, 9 C 001/07, zitiert nach Juris, Rn. 22; AG Neuss, Urteil vom 09.01.2007, 79 C 1886/08, zitiert nach Juris, Rn. 8; AG Köln, Urteil vom 30.03.2006, 266 C 38/05, zitiert nach Juris, Rn. 10, 18; AG Neuss, Urteil vom 05.01.2006, 70 C 4249/05, BeckRS 2006 12877; AG Essen, Urteil vom 17.08.2005, 29 C 170/05, BeckRS 2008 07295; Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 07.12.2001, 133 C 11521/01, BeckRS 2008 08989).
  • AG Köln, 30.03.2006 - 266 C 38/05

    Bestimmung der jeweiligen Haftungsquote zweier Unfallparteien; Anforderungen an

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Insofern komme der Geschädigte auch seiner Schadensminderungspflicht nach (AG Weilheim, Urteil vom 07.03.2008, 9 C 001/07, zitiert nach Juris, Rn. 22; AG Neuss, Urteil vom 09.01.2007, 79 C 1886/08, zitiert nach Juris, Rn. 8; AG Köln, Urteil vom 30.03.2006, 266 C 38/05, zitiert nach Juris, Rn. 10, 18; AG Neuss, Urteil vom 05.01.2006, 70 C 4249/05, BeckRS 2006 12877; AG Essen, Urteil vom 17.08.2005, 29 C 170/05, BeckRS 2008 07295; Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 07.12.2001, 133 C 11521/01, BeckRS 2008 08989).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Eine erneute Tatsachenfeststellung ist darüber hinaus geboten, wenn sich das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen mag, weil es die durchgeführte Beweisaufnahme anders wertet (vgl. BGHZ 158, 269 ff; 162, 313 ff.).
  • LG Aachen, 08.01.1982 - 3 S 356/81
    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Eine fiktive Abrechnung dürfe aber nicht zu Mehrkosten für den Schädiger führen, was aber der Fall sei, wenn der Geschädigte die Reparatur nicht durchführen lasse (LG Aachen, ZfS 1983, 292; AG Euskirchen, ZfS 1983, 293; AG Augsburg ZfS 1990, 227; 371; AG Prüm ZfS 1993, 337).
  • AG Euskirchen, 03.08.1983 - 17 C 383/83

    Kfz-Schaden; Reparaturkosten; Kostenvoranschlag; Schutzgebühr Kostenvoranschlag;

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
    Eine fiktive Abrechnung dürfe aber nicht zu Mehrkosten für den Schädiger führen, was aber der Fall sei, wenn der Geschädigte die Reparatur nicht durchführen lasse (LG Aachen, ZfS 1983, 292; AG Euskirchen, ZfS 1983, 293; AG Augsburg ZfS 1990, 227; 371; AG Prüm ZfS 1993, 337).
  • AG Prüm, 13.01.1993 - 6 C 604/92
  • KG, 05.10.1981 - 12 U 1308/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten

  • AG Dortmund, 07.12.2001 - 133 C 11525/01

    Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen unterhalb der Bagatellgrenze

  • BVerwG, 09.07.2008 - 3 C 2.08
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

  • AG Böblingen, 28.01.2014 - 2 C 2391/13

    Kostenvoranschlag ist bei Schaden von 700 zu erstatten

    Dies entspricht aber nicht den Grundsätzen des Schadensersatzrechts im Bereich der Verkehrsunfallhaftung (vgl. LG Hildesheim vom 04.09.2009, Az 7 S 107/09 sowie Buhrmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, § 249 Rnr. 144-146).
  • AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11

    Parkhausunfall, Ersatz von Kosten eines Kostenvoranschlags bei der

    Da nach § 632 III BGBKostenvoranschläge im Zweifel nicht zu vergüten sind, etwaige Kosten dann bei einer Beauftragung der Werkstatt regelmäßig auf die Werklohnforderung angerechnet werden, ist streitig, ob die Kostens eines Voranschlages überhaupt erstattungsfähig sind (vgl. Baumann / Hess / Jahn § 249 Rn 244 für Erstattung: LG Hildesheim NZV 2010, 34 mwH, LG Paderborn v. 7.5.1998 - 1 S 30/98 - AG Ahlen v. 15.5.2007 - 3 C 26/07 -, AG Neuss SP 2006, 174, AG Weilheim SP 2008, 333; gegen Erstattung: LG Aachen zfs 1983, 292; AG Bielefeld v. 25.8.1999 - 15 C 518/99 -, AG Lünen v. 9.9.1999 - 7 C 460/99 -).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2018 - 5 U 74/16

    Mängel anerkannt und beseitigt: Verjährung der Mängelansprüche beginnt erneut!

    Holt sie stattdessen einen im Vergleich dazu günstigeren Kostenanschlag ein, um sich in die Lage zu versetzen, angemessen auf das gerichtlich eingeholte Gutachten erwidern zu können und um nicht Gefahr zu laufen, die Differenz zwischen dem Ergebnis des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens und einer möglicherweise zu teuren tatsächlichen Sanierung ggf. selbst tragen zu müssen, ist ihr auch dieses kostengünstigere Minus zu erstatten (vgl. LG Hildesheim NZV 2010, 34 m. zust. Anm. Diehl, ZfSch 2009, 681 f.).
  • AG Gronau, 27.09.2012 - 1 C 148/11

    Schadenersatzanspruch des Unfallgeschädigten gegenüber dem Unfallverursacher

    Solche Kosten sind, wenn anstelle eines teuren Gutachtens ein Kostenanschlag eingeholt wird, als Aufwand zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als erforderlich und erstattungsfähig im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzen, da insofern der Geschädigte auch seine Schadensminderungspflicht nachkommt (vgl. Landgericht Hildesheim, Urteil vom 04.09.2009, Aktenzeichen 7 S 107/09).
  • AG Köln, 04.11.2016 - 264 C 214/15

    Zahlung von Gutachterkosten als Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

    Vorliegend handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, der grundsätzlich zwischen Schadenshöhen von 500, 00 EUR und 750, 00 EUR angenommen werden kann (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03; LG Hildesheim, Urt. v. 4.9.2009 - 7 S 107/09).
  • AG Köln, 20.02.2024 - 267 C 137/23
    Das würde auch dem Telos des § 249 BGB zuwiderlaufen, wonach bei dem Geschädigten aus dem schädigenden Ereignis kein wirtschaftlicher Nachteil verbleiben soll (LG Hildesheim, Urteil vom 04.09.2009 - 7 S 107/09 -, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • AG Heidelberg, 22.06.2012 - 21 C 357/11
    Würde man die Erstattung des Kostenvoranschlages ablehnen, so würde dies dazu führen, dass der Geschädigte bei einem Schaden unterhalb der Bagatellgrenze entweder nicht auf fiktiver Basis abrechnen könnte oder bei Abrechnung auf fiktiver Basis einen Teil seines Schadens, nämlich die für den Kostenvoranschlag verauslagten Kosten, nicht ersetzt bekäme (LG Hildesheim, U. v. 04.09.2012, Az. 7 S 107/09).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.08.2009 - 19 W 47/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3475
OLG Frankfurt, 14.08.2009 - 19 W 47/09 (https://dejure.org/2009,3475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.08.2009 - 19 W 47/09 (https://dejure.org/2009,3475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. August 2009 - 19 W 47/09 (https://dejure.org/2009,3475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - unverzügliche Schadensbearbeitung durch Versicherung

  • Judicialis

    PflVerG § 3 a

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3a
    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit des Versicherers zu unverzüglicher Bearbeitung eines Schadensersatzbegehrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit des Versicherers zur unverzüglichen Bearbeitung eines Schadensersatzbegehrens

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein einklagbarer Anspruch der Verpflichtung zur unverzüglichen Bearbeitung gegen den Versicherer gemäß § 3 a PflVersG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Klage auf Bearbeitung eines Schadensfalls

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung lässt sich mit Schadensregulierung Zeit

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Regulierungsfrist beim Auslandsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 543 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 98
  • NZV 2010, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    Die Pflicht des Versicherers oder Schadensregulierungsbeauftragten zur unverzüglichen Bearbeitung (§ 3a PflVG) gewährt dem Geschädigten keinen klagbaren Anspruch (OLG Frankfurt 14.8.09 - 19 W 47/09 -).
  • LG Berlin, 14.01.2014 - 44 O 141/13

    Zur Kostentragungspflicht der Haftpflichtversicherung bei übereinstimmender

    den Schadensfalls ohne schuldhaftes Zögern zu bearbeiten hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. August 2009 - 19 W 47/09 - juris-Rn. 3).
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