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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09   

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OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09 (https://dejure.org/2010,21697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2010 - 10 U 60/09 (https://dejure.org/2010,21697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 10 U 60/09 (https://dejure.org/2010,21697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09
    4 Im Gegensatz zum Sachschaden, den der Geschädigte im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit auch fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen darf, kann er Ersatz für Nutzungsausfall nur verlangen, wenn und soweit ihm der Nutzungsausfall auch tatsächlich entstanden ist (BGH, NJW 1976, 1396, 1398).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten bei Reparatur in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger seiner Darlegungslast genügt hat, indem er später den behaupteten reparaturbedingten Nutzungsausfall von 14 Kalendertagen mit einer umfassend durchgeführten Reparatur und erforderlichen Lackierarbeiten begründet hat (s. Schriftsatz vom 20.1.2009, Bl. 103 d.A.; in einem ähnlich gelagerten Fall für den Ersatz von Mietwagenkosten verneinend Saarländisches OLG, Beschluss vom 24.7.2008, 5 W 154/08, OLGR Saarbrücken 2008, 913).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09
    Auf die Fragen, ob der Kläger das Fahrzeug teilweise privat nutzt oder ob ein Anspruch auf pauschal berechneten Nutzungsausfallersatz auch für den Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs zuzubilligen ist (vgl. dazu BGH, NJW 2008, 913), kommt es daher nicht mehr an.
  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 859/13

    Umfang der unfallbedingten Nutzungsausfallentschädigung; Verweisung auf die

    Allein der Nachweis, dass das Fahrzeug repariert worden ist, genügt nicht für die Zuerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfallersatz (OLG Frankfurt NZV 2010, 525; AG Frankfurt, Urt. v. 03.02.2011 - 29 C 2624/10 [[...]]).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 33/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei

    Allein der Nachweis, dass das Fahrzeug repariert worden ist, genügt nicht für die Zuerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfall (OLG Frankfurt a. M. NZV 2010, 525; OLG München DAR 2014, 30, 31; Knerr in Geigel, aaO Kap. 3 Rn. 97).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2016 - 1 U 195/15

    Schadenersatz: Darlegungen zum tatsächlichen Nutzungsausfall

    Allein der Nachweis, dass das Fahrzeug repariert worden ist, genügt nicht für die Zuerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfallersatz (OLG München, Urteil vom 13. September 2013 - 10 U 859/13 -, Rn. 5, 16, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 10 U 60/09 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallprozess

    Insgesamt war deshalb die Abweisung der Klage hinsichtlich der Nutzungsausfallentschädigung zu bestätigen (in ähnlichen Fällen ebenso entschieden von OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 279, dort Rn. 124 ff. bei juris, und OLG Frankfurt, NZV 2010, 525, dort Rn. 3 ff. bei juris).

    Im Übrigen ist die Bestätigung letztlich nichtssagend und namentlich bzgl. der Art und Weise sowie Qualität und Dauer der Reparatur nicht beweiskräftig, so dass sie weder zum Nachweis der reparaturbedingten Ausfalldauer noch zum Nachweis einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Reparatur gegenüber evtl. späteren Schädigern geeignet ist (vgl. allgemein zur Nichtersatzfähigkeit der Kosten einer Reparaturbestätigung in solchen Fällen OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 279, dort Rn. 123 bei juris; OLG Frankfurt, NZV 2010, 525, dort Rn. 7 bei juris; AG Ibbenbüren, NJW-RR 2015, 1439, dort Rn. 4 bei juris und Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249, Rn. 58; soweit das AG Fulda, NJW 2015, 2743, dort Rn. 11 ff. bei juris, eine Ersatzfähigkeit - allerdings ablehnend kommentiert etwa in der Anmerkung von Wenker in jurisPR-VerkR 24/2015 - bejaht hat, lag dem hinsichtlich der Aussagekraft der Bescheinigung eine andere Fallgestaltung zugrunde).

  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Freilich kann der objektiv ermittelte notwendige Nutzungsausfall nur insoweit ersetzt verlangt werden, wie es auch tatsächlich zu einem Entzug der Nutzungsmöglichkeit bei bestehendem Nutzungswillen gekommen ist (BGH, Urteil vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08 -, Rn. 8, juris; KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 25 U 155/17 -, Rn. 16, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 10 U 60/09 -, Rn. 4, juris).
  • OLG München, 06.12.2019 - 10 U 2554/19

    Umfang des Schadensersatzes nach einem Unfall

    Zwar genügt allein der Nachweis, dass das Fahrzeug repariert worden ist, nicht für die Zuerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfallersatz (Senat, Urteil vom 13. September 2013 - 10 U 859/13; OLG Frankfurt NZV 2010, 525; AG Frankfurt, Urt. v. 03.02.2011 - 29 C 2624/10).
  • LG Stuttgart, 26.01.2017 - 5 S 239/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit einer

    Nach der Gegenauffassung wird ein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Reparaturbestätigung jedoch verneint (vgl. u.a. Urteile OLG Hamm vom 06.09.2015 - 9 U 118/15, OLG Saarbrücken vom 16.04.2014 - 4 U 154/13, OLG München vom 13.09.2013 - 10 U 859/13, OLG Frankfurt vom 18.02.2010 - 10 U 60/09, LG Bielefeld vom 25.02.2003 - 20 S 165/02).
  • LG Stuttgart, 19.12.2012 - 4 S 266/12

    Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit bei nicht zeitnaher Ersatzbeschaffung

    Der Geschädigte trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2006 - 28 U 164/05; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.2. 2010 - 10 U 60/09).
  • OLG Hamm, 17.05.2022 - 7 U 68/21

    Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall auf einer Bundesautobahn im

    Die Abrechnung des Nutzungsausfallschadens erfolgt hier jedoch rein fiktiv, was nicht zulässig ist (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 18.2.2010 - 10 U 60/09, Rn. 4, juris).

    Dies genügt als Nachweis für die Zuerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfallersatz nicht (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschl. v. 18.2.2010 - 10 U 60/09, Rn. 7, juris).

  • LG Berlin, 04.12.2014 - 43 S 82/14
    Da in der Reparaturkostenbestätigung auch keine Angaben zum konkreten Reparaturzeitraum enthalten sind, führt sie auch bezüglich der Dauer des Ausfalls des Fahrzeugs nicht weiter (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18. Februar 2010 - 10 U 60/09 -).
  • AG Frankfurt/Main, 03.02.2011 - 29 C 2624/10

    Verkehrsunfall - Kostenerstattung einer durch Sachverständigen abgegebenen

  • LG Saarbrücken, 15.11.2013 - 13 S 123/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der

  • AG Lübeck, 09.09.2022 - 21 C 736/22
  • LG Essen, 05.04.2018 - 11 O 138/17

    Verkehrsunfall - Darlegungslast bei Vorschäden

  • AG München, 05.04.2017 - 336 C 20606/16
  • LG Aschaffenburg, 25.03.2021 - 22 S 2/19

    Ersatzfähige Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bei Anmietung eines

  • AG Iserlohn, 12.10.2017 - 43 C 112/17

    Umfang ersatzfähiger Reparaturkosten u. eines angemessenen

  • AG Köln, 31.05.2016 - 268 C 63/16

    Kostenersatz für die Erstellung einer Reparaturbestätigung

  • AG Wiesbaden, 03.03.2014 - 91 C 4841/13

    Verkehrsunfall - Geschädigter darf eine kostenpflichtige Reparaturbestätigung

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.11.2013 - 1 C 432/13

    Unfallschadenregulierung: Ersatz der Mietwagenkosten und

  • AG Brackenheim, 11.05.2016 - 1 C 16/15

    Verkehrsunfall - Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und

  • LG Berlin, 31.05.2023 - 46 O 15/23
  • AG Oberhausen, 04.01.2017 - 31 C 137/16

    Verkehrsunfall - Beweislast für Wiederbeschaffungsaufwand

  • AG Essen, 16.08.2022 - 14 C 76/22
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Rechtsprechung
   AG Marl, 25.03.2010 - 3 C 554/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35140
AG Marl, 25.03.2010 - 3 C 554/09 (https://dejure.org/2010,35140)
AG Marl, Entscheidung vom 25.03.2010 - 3 C 554/09 (https://dejure.org/2010,35140)
AG Marl, Entscheidung vom 25. März 2010 - 3 C 554/09 (https://dejure.org/2010,35140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall durch den Haftpflichtversicherer bzw. die Haftpflichtversicherung; Abzüge bzw. Abzugsposten im Rahmen der fiktiven Abrechnung bei einer Eigenreparatur; Anspruch auf den vollen objektiven Wiederherstellungsaufwand nach einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Voller Kostenersatz auch bei Eigenreparatur

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1996 - 1 U 45/96
    Auszug aus AG Marl, 25.03.2010 - 3 C 554/09
    Dem stimmt der BGH zumindest dann zu, wenn der Geschädigte eine eigene Werkstatt unterhält und in der für die Reparatur aufgewandten Zeit ein anderer Auftrag hätte erledigt werden können (so ebenfalls OLG Düsseldorf in SP 1997, S. 103 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96

    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der

    Auszug aus AG Marl, 25.03.2010 - 3 C 554/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urt. vom 30.06.1997, veröffentlicht in NJW 1997, S. 2879 [BGH 30.06.1997 - II ZR 186/96] m.w.N.) behält der Geschädigte in allen Fällen, selbst wenn er Kraft besonderer Fähigkeiten oder aus sonstigen individuellen Gründen zu einer kostengünstigen Eigenreparatur im Stande ist, grundsätzlich seinen vollen Anspruch auf die im Reparaturgewerbe objektiv entstehenden Kosten einschließlich des Unternehmergewinns (insoweit auch Staudinger/Medicus, BGB , zu § 249 RdNr. 367 ff mit einer Übersicht über die weiteren Rechtsauffassungen).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Marl, 25.03.2010 - 3 C 554/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind ausnahmsweise dann Abzüge zu machen, sofern es verkehrsüblich und zumutbar ist, dass der geschädigte Unternehmer selbst die Herstellungsarbeiten ausführt, weil sich der verkehrsübliche Herstellungspreis dann nach den Selbstkosten der Betriebswerkstätten richtet (BGH in BGHZ 54, S. 82 m.w.N.).
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