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   OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 31/10   

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https://dejure.org/2010,25087
OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2010 - I-1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2010 - I-1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz gegen einen Fahrgast bei Verletzung auf Grund des Versuchs der Verhinderung eines Sturzes eines stehenden Fahrgastes beim Bremsen der Straßenbahn; Pflicht eines stehenden Fahrgastes zum Verschaffen von festen Halt während der Straßenbahnbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche unter anlässlich einer Notbremsung gestürzten Fahrgästen einer Straßenbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Duisburg, 29.03.2007 - 5 S 123/06

    Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund einer durch die Bremsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Zutreffend hat das Landgericht Duisburg in seinem zu dem Az: 5 S 123/06 am 29. März 2007 verkündeten Berufungsurteil ausgeführt, die Beklagte zu 1. hätte sich nach Einstieg in die Straßenbahn entweder mit ihrem Gepäck zum Selbstschutz hinsetzen oder ihr Gepäck verstauen und sich mit beiden Händen an der dafür vorgesehenen Vorrichtung halten müssen.

    In dieser Situation hätte die Klägerin bereits bei Wahrnehmung des akustischen Warnsignals ihre Taschen abstellen und sich sodann beidhändig festhalten können und müssen (Bl. 3 UA; Bl. 101 BeiA 5 S 123/06).

    Dieses Vorbringen erscheint schon im Hinblick darauf nicht erheblich, dass die Beklagte als seinerzeit klagende Partei anlässlich ihrer informatorischen Befragung durch das Landgericht im Termin vom 22. Februar 2007 in dem Verfahren 5 S 123/06 angegeben hatte, sie habe vor der Einleitung der Bremsung noch über längere Zeit ein akustisches Warnsignal vernommen.

  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 167/82

    Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Im Hinblick darauf, dass die Ansprüche aus § 683 BGB unter Umständen eine existenzbedrohende Höhe erreichen können, soll grundsätzlich die Aufbringung der für den Schutz der Unfallhelfer erforderlichen Mittel Sache der Allgemeinheit sein (BGHZ 92, 270, 272, 273).

    Deshalb sollen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag jedenfalls dann nicht gemäß § 1542 RVO (nunmehr § 116 SGB X) auf den Sozialversicherungsträger übergehen, wenn dessen Eintrittspflicht allein auf § 539 Abs. 1 Nr. 9 RVO (jetzt § 2 Abs. 1 Ziff. 13a SGB XII) beruht, es sich nicht um Leistungen gemäß § 765a Abs. 1 RVO handelt und wenn derjenige, dem Nothilfe geleistet wurde, sich nicht nachweislich schuldhaft in die Notlage gebracht hat (Leitsatz BGHZ 92, 270).

    Die Leistungen der Sozialversicherung sollen denjenigen nicht entlasten, der aufgrund seines eigenen rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens oder aufgrund einer ihn treffenden Gefährdungshaftung für die Folgen eines Schadens einzustehen hat (BGHZ 92, 270, 272 mit Hinweis auf BVerfGE 21, 362, 376; BGHZ 9, 179, 186 und weiteren Nachweisen).

  • BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04

    Rechtsfolgen des Versicherungsschutzes für eine Hilfeleistung; Ausschluss der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Der entscheidende Gesichtspunkt für die Nichteinschlägigkeit der Vorschrift des § 104 SGB VII ergibt sich letztlich daraus, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für den Geschädigten S. nicht aus den Vorschriften der § 2 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 2 Satz 1 SGB VII folgt, sondern aus der Hilfeleistungsbestimmung des § 2 Abs. 1 Ziffer 13 Buchstabe a SGB VII. Dieser Versicherungsschutz führt indes nach einhelliger Ansicht nicht zur Anwendung des Haftungsausschlusses gemäß § 104 SGB VII (BGH NJW 2006, 1592; Wellner a.a.O., S. 403; KSW/von Koppenfels/Spies, § 104 SGB VII Rdnr. 5; Jochem Schmitt a.a.O., § 104, Rdnr. 11).

    Damit fehlt es an den Strukturen, aus welchen sich der Haftungsausschluss gemäß § 104 SGB VII rechtfertigt - nämlich der Finanzierung der Unfallversicherung durch Unternehmer sowie Wahrung des Betriebsfriedens (BGH NJW 2006, 1592, 1593, 1594).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.1982 - 1 U 79/82

    Straßenbahn; Fahrgast; Fahrschein; Kurvenfahrt; Unfall; Verschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurücktritt (Urteil vom 13. Dezember 1982, Az.: 1 U 79/82, veröffentlicht in VRS 64, 361; Urteil vom 17. Februar 1997, Az.: 1 U 75/96; Urteil vom 10. Mai 1999, Az.: 1 U 157/98; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Filthaut a.a.O., § 4, Rdnr. 35 sowie bei Filthaut NZV 2008, 599, 603).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Die Gewichtung des Mitverschuldens gesamtschuldnerisch verbundener Nebentäter ist nicht durch eine Einzelabwägung im Verhältnis Geschädigter - einzelner Schädiger, sondern im Rahmen einer Gesamtschau mit dem Verhältnis des Geschädigten zu den Schädigern vorzunehmen (Greger a.a.O., Rdnr. 138 mit Hinweis auf BGHZ 30, 203; BGHZ 54, 284; BGHZ 61, 354; BGH NJW 2006, 896 und weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58

    Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Die Gewichtung des Mitverschuldens gesamtschuldnerisch verbundener Nebentäter ist nicht durch eine Einzelabwägung im Verhältnis Geschädigter - einzelner Schädiger, sondern im Rahmen einer Gesamtschau mit dem Verhältnis des Geschädigten zu den Schädigern vorzunehmen (Greger a.a.O., Rdnr. 138 mit Hinweis auf BGHZ 30, 203; BGHZ 54, 284; BGHZ 61, 354; BGH NJW 2006, 896 und weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Die Leistungen der Sozialversicherung sollen denjenigen nicht entlasten, der aufgrund seines eigenen rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens oder aufgrund einer ihn treffenden Gefährdungshaftung für die Folgen eines Schadens einzustehen hat (BGHZ 92, 270, 272 mit Hinweis auf BVerfGE 21, 362, 376; BGHZ 9, 179, 186 und weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02

    Rechtskraft der Abweisung einer Klage auf künftigen Unterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Nach Lage der Dinge bestehen auch keine Zweifel an dem adäquaten Kausalzusammenhang zwischen dem Versäumnis der Beklagten, sich den erforderlichen festen Halt zu verschaffen und dem Eintritt der Verletzung bei dem Nothelfer S. Der im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität erforderliche adäquate Ursachenzusammenhang ist dann gegeben, wenn ein Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 249, Rdnr. 59 mit Hinweis auf BGH NJW 2005, 142 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1972 - 1 U 251/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festzuhalten (Senat, Urteil vom 26. Juni 1972, Az.: 1 U 251/71, veröffentlicht in VersR 1972, 1171, KG MDR 2010, 1111; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Filthaut, Haftpflichtgesetz, 7. Aufl., § 4, Rdnr. 31).
  • KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09

    Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festzuhalten (Senat, Urteil vom 26. Juni 1972, Az.: 1 U 251/71, veröffentlicht in VersR 1972, 1171, KG MDR 2010, 1111; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Filthaut, Haftpflichtgesetz, 7. Aufl., § 4, Rdnr. 31).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14

    Haftung für Schäden beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen

    Zwar kann im Straßenverkehr ein sich einsetzender Pannenhelfer als "Wie Beschäftigter" des hilfebedürftigen Dritten Versicherter aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII sein (Senat, Urteil vom 30.11.2010 - I-1 U 31/10).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 71/14

    Deliktisches und vertragliches Schadensersatzbegehren eines Fahrgastes gegen den

    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festzuhalten (Senat, a.a.O. mit Hinweis auf Senat, VersR 1972, 171; Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, NZV 2011, 393, Rdnr. 24 - zitiert nach juris; KG MDR 2010, 1111; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Filthaut, Haftpflichtgesetz, 7. Aufl., § 4, Rdnr. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss ein Fahrgast im öffentlichen Personennahverkehr im Großstadtbereich jederzeit damit rechnen, dass plötzlich Gefahrensituationen auftreten, die einen abrupten Einsatz der Bremsen erforderlich machen (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12; so auch KG NZV 2010, 570, Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, Rdnr. 26 - zitiert nach juris; KG NZV 2010, 570).

    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Würdigung des Landgerichts seinem Verschulden ein so großes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurücktritt (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12; Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, dort mit Hinweis auf OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12

    Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen Sturzes infolge einer

    Kann er keinen Sitzplatz einnehmen, so muss sich ein Fahrgast grundsätzlich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festhalten (Senat, Urteil vom 31. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393).

    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).

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