Rechtsprechung
OLG Rostock, 25.06.2010 - 5 U 195/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zur Erstattung des Zeitwerts für eine durch einen Verkehrsunfall zerstörte Brille
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Abzugs neu für alt für eine bei einem Unfallereignis abhanden gekommene Brille
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1
Zulässigkeit eines Abzugs neu für alt für eine bei einem Unfallereignis abhanden gekommene Brille - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 31.08.2009 - 1 O 421/08
- OLG Rostock, 25.06.2010 - 5 U 195/09
- OLG Rostock, 13.08.2010 - 5 U 195/09
Papierfundstellen
- NZV 2011, 503
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14
Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck
Teils wird ein solcher Abzug - teils begrenzt auf die Kosten des Brillengestells - vorgenommen und dabei argumentiert, auch Brillen hätten eine begrenzte Lebensdauer; neben der Abnutzung unterlägen insbesondere die Brillengestelle in Material, Form und Farbe modisch sich ständig ändernden Anschauungen (OLG Rostock NZV 2011, 503; OLG Celle OLGR 2007, 634; OLG Braunschweig OLGR 2003, 185; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1317; LG Augsburg ZfSch 2013, 24; LG Münster Schaden-Praxis 2011, 326).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.12.2010 - I-21 U 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzansprüche wegen eines Konstruktionsfehlers des Sicherheitsventils des Behälters einer Grillpaste
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 253; BGB § 823; ProdHaftG § 1; ProdHaftG § 3; ProdHaftG § 12
Mangelhafte Sicherung des Dosierventils einer Flasche mit Grillbrennpaste. Mit Anmerkung von Dr. Jan Luckey - rechtsportal.de
Schadensersatzansprüche wegen eines Konstruktionsfehlers des Sicherheitsventils des Behälters einer Grillpaste
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verjährungsbeginn bei Herstellerhaftung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kleinkind durch Grillpaste schwer verbrannt - Dosierventil löste sich von der Flasche: Hersteller haftet für Produktfehler
- kan.de , S. 96 (Kurzinformation)
Produkthaftungsrecht: Anspruch nach allgemeinen Schadensersatzrecht (§ 823 BGB) nach
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Grill-Brennpaste mit fehlerhaftem Verschluss: Hersteller muss Schmerzensgeld zahlen
- silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)
Produkthaftungsrecht: Anspruch nach allgemeinen Schadensersatzrecht (§ 823 BGB) nach Unfall durch Verwendung einer Grillbrennpaste
Verfahrensgang
- LG Bochum, 22.11.2007 - 3 O 530/06
- OLG Hamm, 21.12.2010 - I-21 U 14/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 893
- NZV 2011, 503 (Ls.)
- VersR 2011, 1195
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.02.1999 - VI ZR 392/97
Darlegungs- und Beweislast des Herstellers eines Produkts bei Schädigung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Das Verschulden der Beklagten bezüglich dieses Konstruktionsfehlers wird vermutet, wobei sich diese Vermutung auch auf das Organisationsverschulden erstreckt (BGH NJW 1969, 269; NJW 1999, 1028;… Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl. § 823 Rdn. 184). - BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03
Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
In diesen Fällen liege wegen des Haftungsmaßstabes des § 1664 Abs. 1 BGB schon keine Gesamtschuldnerschaft vor, so dass der haftungsbegründende Tatbestand nicht erfüllt sei (BGH, NJW 88, 2667; BGH NJW 04, 2892). - BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Ihre Einhaltung genügt aber nicht, wenn die technische Entwicklung oder die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Normen hinausgegangen sind oder wenn sich bei der Benutzung des Produkts Gefahren gezeigt haben (Produktbeobachtungspflicht), die in den Normen noch nicht berücksichtigt sind (BGH, NJW 1994, 3349 ff.;… Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl., § 3 ProdHaftG Rnd.4).
- BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66
Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Das Verschulden der Beklagten bezüglich dieses Konstruktionsfehlers wird vermutet, wobei sich diese Vermutung auch auf das Organisationsverschulden erstreckt (BGH NJW 1969, 269; NJW 1999, 1028;… Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl. § 823 Rdn. 184). - LG Duisburg, 31.08.1993 - 1 O 123/93
Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Es wird insoweit auf die Entscheidungen OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 670; OLG Frankfurt VersR 1978, 874, LG Duisburg, Az.: 1 O 123/93, Urt. v. 31.08.1993 und LG Bochum, Az.: 5 O 310/01, Urt. v. 09.07.2004 Bezug genommen. - OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 7 U 3/91
Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Ersatzpflichtiger Unfall; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Es wird insoweit auf die Entscheidungen OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 670; OLG Frankfurt VersR 1978, 874, LG Duisburg, Az.: 1 O 123/93, Urt. v. 31.08.1993 und LG Bochum, Az.: 5 O 310/01, Urt. v. 09.07.2004 Bezug genommen. - LG Bochum, 09.07.2004 - 5 O 310/01
Ansprüche aus einem Unfallereignis bei einer Grillparty; Kausalität zwischen dem …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Es wird insoweit auf die Entscheidungen OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 670; OLG Frankfurt VersR 1978, 874, LG Duisburg, Az.: 1 O 123/93, Urt. v. 31.08.1993 und LG Bochum, Az.: 5 O 310/01, Urt. v. 09.07.2004 Bezug genommen. - BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Maßgebend sind insoweit nur Erkenntnisse, die zu der Zeit bestanden, als eine Schadensabwendung noch in Betracht kam (BGHZ 80, 186 für eine "Warnpflicht";… Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl., § 823 Rdn.169). - OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77
Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Es wird insoweit auf die Entscheidungen OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 670; OLG Frankfurt VersR 1978, 874, LG Duisburg, Az.: 1 O 123/93, Urt. v. 31.08.1993 und LG Bochum, Az.: 5 O 310/01, Urt. v. 09.07.2004 Bezug genommen. - BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87
Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB, …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
In diesen Fällen liege wegen des Haftungsmaßstabes des § 1664 Abs. 1 BGB schon keine Gesamtschuldnerschaft vor, so dass der haftungsbegründende Tatbestand nicht erfüllt sei (BGH, NJW 88, 2667; BGH NJW 04, 2892).
- OLG Zweibrücken, 23.06.2021 - 1 U 20/20
Schmerzensgeldbemessung nach Kfz-Unfall: Schwere körperliche und psychische …
Der Verletzte soll durch das Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht worden sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010, Az. 21 U 14/08, Juris).Die Genugtuung, die der Schädiger dem Geschädigten schuldet, kann gleichfalls ein Faktor sein, der die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflusst (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010, Az. 21 U 14/08, Juris).
- OLG Naumburg, 21.11.2013 - 1 U 38/12
Produkthaftung: Mindestanforderungen an die Basissicherheit eines Billigprodukts; …
Für die erheblichen Brandverletzungen eines Kindes durch ein mangelhaftes Dosierventil einer Brennpasteflasche hat das OLG Hamm ein Schmerzensgeld von 50.000,00 EUR zugesprochen (Urteil vom 21.12.2010, 21 U 14/08 - BeckRS 2011, 01327). - OLG Zweibrücken, 26.01.2022 - 1 U 188/20
Schmerzensgeldanspruch bei Brüchen an Großzehen und Mittelfußknochen
Der Verletzte soll durch das Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht worden sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010, Az. 21 U 14/08, Juris).Aus Gründen der rechtlichen Gleichbehandlung soll die Größenordnung dem Betragsrahmen entsprechen, der in vergleichbaren Fällen zugrunde gelegt worden ist (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010, Az. 21 U 14/08, Juris Rn. 62).
- OLG Zweibrücken, 27.02.2019 - 1 U 122/17
Voraussetzungen eines Vorsatzes im Sinne eines Ausschlusses des …
Der Verletzte soll durch das Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, deren Genuss ihr durch die Verletzung unmöglich gemacht worden sind (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.12.2010 - 21 U 14/08, juris Rn 62). - OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10
Privathaftpflichtversicherung: Kein Ausschluss wegen "Gefahren eines Amtes" bei …
Hingegen erscheint vergleichbar die - zeitnahe - Entscheidung des OLG Hannover vom 21.12.2010 (NJW-RR 2011, 893), worin ebenfalls ein Schmerzensgeld von 50.000,-- EUR zuerkannt worden ist. - LG Bielefeld, 08.06.2018 - 3 O 353/15
Nichtanmeldung der Schmerzensgeldforderung im Falle der Restschuldbefreiung als …
Das Opfer musste 2 Jahre eine Gesichtsmaske tragen und behält entstellende Narben im Gesicht, die einer ständigen Pflege und Behandlung bedürfen (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010 - I-21 U 14/08). - OLG Zweibrücken, 27.06.2018 - 1 U 123/15
Schmerzensgeldbemessung nach einem Verkehrsunfall mit diversen Verletzungen
Die Verletzte soll durch das Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, deren Genuss ihr durch die Verletzung unmöglich gemacht worden sind (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.12.2010 - 21 U 14/08, juris Rn 62). - OLG Zweibrücken, 12.12.2018 - 1 U 117/16
Berufung im Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall mit Personenschaden: Verstoß …
Die Verletzte soll durch das Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, deren Genuss ihr durch die Verletzung unmöglich gemacht worden sind (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.12.2010 - 21 U 14/08, juris Rn 62). - LG Essen, 25.02.2020 - 4 O 108/19
Schmerzensgeld für Inverkehrbringung eines schadstoffbelasteten Möbelstücks
- LG Essen, 06.11.2020 - 11 O 70/17
Verkehrsunfall
Der Verletzte soll durch das Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht worden sind (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.12.2010 - 21 U 14/08, juris Rn 62).
Rechtsprechung
OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlichen Privatgutachtens des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Verdacht des Versicherungsbetruges
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 91 ZPO; § 103 ZPO; § 104 ZPO
Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines vorgetäuschten Unfalls eingeholten Privatgutachtens - Wolters Kluwer
Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines vorgetäuschten Unfalls eingeholten Privatgutachtens
- rechtsportal.de
ZPO § 91; ZPO § 103; ZPO § 104
Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines vorgetäuschten Unfalls eingeholten Privatgutachtens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstattungsfähige Kosten des Privatsachverständigen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 01.11.2010 - 2 O 380/09
- OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1057
- NZV 2011, 503
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Erstattung vorgerichtlicher Sachverständigkosten nur dann in Betracht, wenn die Tätigkeit des Privatsachverständigen in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit steht oder sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht bzw. mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist (vgl. BGH MDR 2009, 232; BGH, NJW 2008, 1597f.; BGH VersR 2006, 1236f.).In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
- BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06
Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Erstattung vorgerichtlicher Sachverständigkosten nur dann in Betracht, wenn die Tätigkeit des Privatsachverständigen in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit steht oder sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht bzw. mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist (vgl. BGH MDR 2009, 232; BGH, NJW 2008, 1597f.; BGH VersR 2006, 1236f.).Die Kosten hierfür sind daher im Rahmen der Bestimmungen auch dann erstattungsfähig, wenn ein Verlust von Beweismitteln nicht zu besorgen ist." Hingegen hat der Bundesgerichtshof die Erstattungsfähigkeit verneint, wenn das vorprozessual eingeholte Gutachten lediglich der allgemeinen und eher routinemäßigen Prüfung der Frage diene, ob es sich um ein vorgetäuschtes Unfallgeschehen und damit um eine Prüfung der Einstandspflicht der Versicherung handele (BGH NJW 2008, 1597f., zitiert nach JURIS Rdz. 10).
- BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Erstattung vorgerichtlicher Sachverständigkosten nur dann in Betracht, wenn die Tätigkeit des Privatsachverständigen in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit steht oder sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht bzw. mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist (vgl. BGH MDR 2009, 232; BGH, NJW 2008, 1597f.; BGH VersR 2006, 1236f.).Denn jede Partei habe grundsätzlich ihrer Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (vgl. BGH VersR 2006, 1236f.; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1076; OLG Celle, Beschluss vom 15.09.2009, Az.: 2 W 251/09; OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2009, Az.: 2 W 361/09).
- OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 13 W 15/04
Erstattungsfähigkeit vorprozessual eingeholter Sachverständigengutachten
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656). - OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03
Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vom Beklagten …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656). - OLG Koblenz, 09.12.2003 - 14 W 823/03
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ; Kostenentscheidung …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656). - OLG Brandenburg, 01.02.2005 - 6 W 19/05
Erstattung von Kosten für einen Privatgutachter als notwendige Kosten des …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656). - OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95
Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
und vom 25.05.2010 [Az.: 2 W 130/10]; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2.12.2009 [Az.: 12 OAG 1129/08]; noch strenger OLG München [NJW-RR 1995, 1470], wonach es der Vorlage des Gutachtens im Prozess bedarf; a.A. OLG Saarbrücken [JurBüro 1990, 623, 624], wonach es sich bei dem vorgenannten Erfordernis nur um eine widerlegliche Vermutung handele, die es nicht ausschließe, die Kosten eines Privatgutachtens auch ohne Einführung desselben in den Rechtsstreit als erstattungsfähig anzusehen). - OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04
Prozesskosten: Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit eines vorgerichtlichen …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656). - OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privates …
Auszug aus OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11
Denn jede Partei habe grundsätzlich ihrer Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (vgl. BGH VersR 2006, 1236f.; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1076; OLG Celle, Beschluss vom 15.09.2009, Az.: 2 W 251/09; OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2009, Az.: 2 W 361/09). - OLG Hamburg, 07.03.1991 - 8 W 57/91
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
- OLG Saarbrücken, 29.01.1990 - 5 W 221/89
- OLG Hamm, 17.06.2002 - 23 W 171/02
Erstattungsfähigkeit vorprozessual entstandener Privatgutachterkosten, die eine …
- OLG Frankfurt, 07.06.1994 - 12 W 112/94
Haftpflichtversicherung; Gutachterkosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten; …
- OLG Koblenz, 17.07.2006 - 14 W 418/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens bei …
- OLG Bremen, 08.09.2015 - 2 W 82/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Verkehrsunfallprozess
Prozessbezogenheit wird bejaht, wenn ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht eines versuchten Versicherungsbetruges vorhanden sind, weil dann von Anfang an damit zu rechnen ist, dass es zum Prozess kommt (BGH, MDR 2009, 231 f; OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011, Az. 2 W 8/11 - zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 26.07.2012 - 18 W 114/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Verkehrsunfallprozess
Die Erforderlichkeit einer Maßnahme ist aber aus der Sicht der Partei vor deren Ergreifung zu beurteilen - so dass eine Kostenerstattung auch dann stattzufinden hat, wenn der Kosten verursachende Schritt zwar letzten Endes erfolglos, ex ante aber erfolgversprechend gewesen ist (BGH, NJW 2012, 1370; OLG Celle, NJW-RR 2011, 1057). - AG Kiel, 18.10.2012 - 7 II 4225/12
Beratungshilfe: Öffentliche Rechtsberatung als zumutbare andere Hilfemöglichkeit
Diese Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerhG ("... nur Erinnerung ...") nicht anfechtbar (so auch: OLG Schleswig v. 05.01.2011 - 2 W 271/10; OLG Schleswig v. 18.01.2011 - 2 W 8/11; LG Kiel v. 16.12.2009 - 3 T 364/09; OLG Hamm NJOZ 2011, 649; OLG Celle NJOZ 2011, 410; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 409; OLG Naumburg NJOZ 2011, 1097). - LG Köln, 04.06.2012 - 11 T 11/12
Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit
(vgl. etwa OLG Köln…, Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 17 W 18/09 - allerdings betreffend ein während des Rechtsstreits eingeholtes Privatgutachten und basierend auf der (nachgehend vom 6. Senat des BGH, vgl. unten a.a.O., verworfenen) Rechtsansicht, dass das Privatgutachten das Prozessergebnis beeinflusst haben muss -, OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011, Az.: 2 W 8/11 und OLG München, Beschluss vom 09.02.1995, Az.: 11 W 689/95, (m.w.N. auf weitere ältere Entscheidungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.1994, Az.: 10 W 48/94 - maßgebliches - jedoch nicht überzeugendes - Argument ist, dass der Gegner keine Gelegenheit erhält, sich mit dem Gegengutachten auseinanderzusetzten; jedoch ist der Gegner nicht daran gehindert, substantiierten Vortrag anzugreifen - OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.1983, Az.: 6 W 126/83 - noch unter Beruf darauf, dass das Gutachten den Prozess nachweislich gefördert haben muss - und OLG Bamberg, Beschluss vom 29.09.1988, Az.: 3 W 87/88, auch unter dem Eindruck der Rechtsansicht, dass sich das Gutachten prozessförderlich ausgewirkt haben muss). - AG Kiel, 19.11.2012 - 7 II 4882/12
Beratungshilfe: Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz von …
Diese Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerHG ("... nur Erinnerung ...") nicht anfechtbar (so auch: OLG Schleswig v. 05.01.2011 - 2 W 271/10; OLG Schleswig v. 18.01.2011 - 2 W 8/11; LG Kiel v. 16.12.2009 - 3 T 364/09; OLG Hamm NJOZ 2011, 649; OLG Celle NJOZ 2011, 410; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 409; OLG Naumburg NJOZ 2011, 1097).