Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 145/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
OWiG § 74
Ausbleiben, Hauptverhandlung, genügende Entschuldigung - Burhoff online
Einspruchsvewerfung, Ausbleiben, Hauptverhandlung, Entschuldigung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Einspruchsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei Schleimbeutelentzündung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschuldigung des Ausbleibens eines Betroffenen durch nicht überprüfbare Behauptung einer Schleimbeutelentzündung im rechten Arm
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Mit Schleimbeutelentzündung zur Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- AG Hamm - 241 Js 567/11
- AG Hamm, 05.07.2011 - 14 OWi 316/11
- OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 145/11
Papierfundstellen
- NZV 2011, 562
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 1 RBs 145/11
Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch des Betroffenen durch Urteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn rechtzeitig vorgebrachte und hinreichende Entschuldigungsgründe von dem erkennenden Gericht nicht berücksichtigt worden sind (zu vgl. OLG Köln, NZV 1999, 264, 265). - OLG Bamberg, 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10
Erforderliche Auseinandersetzung mit vorgebrachten Entschuldigungsgründen bei …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 1 RBs 145/11
Dabei ist nicht entscheidend, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist (zu vgl. OLG Bamberg NZV 2011, 409 ff.).
- OLG Bamberg, 28.11.2011 - 3 Ss OWi 1514/11
Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung: …
Legt der Betroffene eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, besteht regelmäßig ein konkreter Hinweis auf die Existenz eines berechtigten Entschuldigungsgrunds, sofern nicht Gründe dafür vorliegen, dass das Attest als erwiesen falsch oder sonst als offensichtlich unrichtig oder unzureichend anzusehen ist (Anschluss u.a. an OLG Hamm NZV 2011, 562 f.).Gründe dafür, dass das Attest als erwiesen falsch oder sonst als offensichtlich unrichtig oder unzureichend, etwa aufgrund der Art der attestierten Erkrankung (hierzu zuletzt instruktiv OLG Hamm NZV 2011, 562 f.) anzusehen wäre, sind nicht ersichtlich.