Rechtsprechung
   BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10   

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BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10 (https://dejure.org/2010,2661)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10 (https://dejure.org/2010,2661)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 1993/10 (https://dejure.org/2010,2661)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 2 Abs 2b KraftStG vom 21.12.2006, § 9 Abs 1 Nr 2a KraftStG vom 21.12.2006, § 18 Abs 5 KraftStG vom 21.12.2006
    Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen verfassungsrechtlich unbedenklich - Rückwirkungsverbot nur für belastende Regelungen - kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der bisherigen Besteuerung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen der Wohnmobilbesteuerung durch das 3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz (KraftStG); Beachtung des verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbots oder der allgemeinen Vertrauensschutzgesichtspunkte im Falle der Besteuerung von einem ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen verfassungsrechtlich unbedenklich - Rückwirkungsverbot nur für belastende Regelungen - kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der bisherigen Besteuerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen verfassungsrechtlich unbedenklich - Rückwirkungsverbot nur für belastende Regelungen - kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der bisherigen Besteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerneuregelung für Wohnmobile verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Wohnmobilen seit 2006 GG -konform

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kraftfahrzeugsteuer
    Bemessungsgrundlage und Steuersatz
    Steuersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 986
  • NZV 2011, 246 (Ls.)
  • NZV 2011, 6
  • DÖV 2011, 117
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Im Bereich des Steuerrechts liegt eine echte Rückwirkung dann vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 -, DStR 2010, S. 1733 ff., juris, Rn. 48).

    Die Verlässlichkeit der Rechtsordnung ist eine der Grundbedingungen freiheitlicher Verfassungen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 44).

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung verändert wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45).

    Das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot gilt allerdings nur für belastende Regelungen (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 105, 17 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 20 (Rechtsstaat) Rn. 152; Robbers, in: Dolzer/Vogel/Graßhof, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1 Rn. 2356 und Rn. 2372 ).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot gilt allerdings nur für belastende Regelungen (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 105, 17 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 20 (Rechtsstaat) Rn. 152; Robbers, in: Dolzer/Vogel/Graßhof, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1 Rn. 2356 und Rn. 2372 ).

    Der Steuerpflichtige kann nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände, insbesondere aus konjunkturpolitischen Erwägungen gewährt hat, immer uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfGE 18, 135 ; 105, 17 ).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot gilt allerdings nur für belastende Regelungen (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 105, 17 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 20 (Rechtsstaat) Rn. 152; Robbers, in: Dolzer/Vogel/Graßhof, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1 Rn. 2356 und Rn. 2372 ).

    Dies gilt auch dann, wenn die Betroffenen bei ihren Dispositionen von den bisherigen Steuersätzen ausgegangen sind (vgl. BVerfGE 38, 61 ).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07

    Aussetzung der Vollziehung - Kraftfahrzeugsteuerbescheidänderungen können im

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    a) Wie der Bundesfinanzhof nachvollziehbar und in Einklang mit der herrschenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung ausführt (vgl. Zens, NWB Fach 8, S. 1551 ; Strodthoff, KraftSt, § 8 Rn. 18l ; Johannes/Roth, UVR 2008, S. 278 ; Bruschke, UVR 2007, S. 51 ; Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 7. November 2007 - 2 V 1447/07 -, StE 2007, S. 776; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 3 V 119/07 -, EFG 2008, S. 728), stellt die Neuregelung für Wohnmobile eine begünstigende Regelung dar.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Darin liegt für den Zeitraum vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 eine echte Rückwirkung (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 101, 239 ).
  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Der Steuerpflichtige kann nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände, insbesondere aus konjunkturpolitischen Erwägungen gewährt hat, immer uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfGE 18, 135 ; 105, 17 ).
  • FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07

    Besteuerung von Wohnmobilen ab 1. Mai 2005

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    a) Wie der Bundesfinanzhof nachvollziehbar und in Einklang mit der herrschenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung ausführt (vgl. Zens, NWB Fach 8, S. 1551 ; Strodthoff, KraftSt, § 8 Rn. 18l ; Johannes/Roth, UVR 2008, S. 278 ; Bruschke, UVR 2007, S. 51 ; Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 7. November 2007 - 2 V 1447/07 -, StE 2007, S. 776; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 3 V 119/07 -, EFG 2008, S. 728), stellt die Neuregelung für Wohnmobile eine begünstigende Regelung dar.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Darin liegt für den Zeitraum vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 eine echte Rückwirkung (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 101, 239 ).
  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Ob Wohnmobile danach als Personenkraftwagen oder als Lastkraftwagen einzuordnen waren, beurteilte sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Analogie zu § 23 Abs. 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dahin gehend, dass als Personenkraftwagen auch ein Kraftfahrzeug zu beurteilen sei, dessen zulässiges Gesamtgewicht 2, 8 t nicht überschreite und das nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sei, bis zu fünf Personen zu befördern und ihnen das vorübergehende Wohnen im Fahrzeug zu ermöglichen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juni 1983 - II R 64/82 - BStBl II 1983, S. 747 unter 3. der Gründe; ebenso Urteil vom 28. Juli 1992 - VII R 118/91 - BStBl. II 1993, S. 250 mit einer Klarstellung hinsichtlich der Sitzplätze: bis zu neun einschließlich Fahrersitz).
  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2, 8 t stufte der Bundesfinanzhof dementsprechend als "anderes Fahrzeug" im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG ein (Bundesfinanzhof, Urteil vom 1. Februar 1984 - II R 144/81 - BStBl II 1984, S. 461).
  • BFH, 28.07.1992 - VII R 118/91

    Wohnmobil bis 2,8t und Kapazität bis 8 Personen ist PKW

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten keine Beschränkungen bezogen auf begünstigende rückwirkende Änderungen ableiten lassen und dass das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot deshalb nur für den Bürger belastende Regelungen gilt (vgl BVerfG Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1, 20 f = juris RdNr 63; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10 - NJW 2011, 986, 987 RdNr 16, jeweils mwN; Huster/Ströttchen, SGb 2019, 527, 530) .
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Einen Kraftfahrer trifft deshalb die Pflicht, sich vor oder nach erfolgtem Cannabiskonsum Gewissheit von seiner Fahrtüchtigkeit und Kenntnis darüber zu verschaffen, wie lange die Wirkung der von ihm eingenommenen Droge dauern kann, um das Erreichen des Grenzwertes bei Fahrtantritt auszuschließen (vgl. OLG Hamm, aaO; Göhler/Gürtler, aaO, § 11 Rn. 26; vgl. auch Gehrmann, NZV 2011, 6, 8 f).
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung verändert wird (z.B. BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 1993/10, BFH/NV 2011, 182).

    Vereinzelt wurde ausgesprochen, dass verfahrensrechtliche Maßnahmen der Finanzverwaltung (im Beschlussfall des BVerfG ein Vorläufigkeitsvermerk oder ein Vorbehalt der Nachprüfung) geeignet sein sollen, das Entstehen eines schützenswerten Vertrauens auszuschließen (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2011, 182, unter III.3.b).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2023 - L 10 KR 173/22
    So ist anerkannt, dass die Verfassungsmäßigkeit eines rückwirkenden Gesetzes nur dann fraglich ist, wenn es sich um ein den Bürger belastendes Gesetz handelt (BVerfG, Beschluss vom 17.12.2013, aaO Rn 63; Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvR 446/77 ua, juris Rn 48; vgl auch Beschluss vom 07.02.1968 - 1 BvR 628/66, juris Rn 25; ähnlich auch Beschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10, amtl Rn 16; jeweils mwN; ebenso Grzeszick in Dürig/Herzog/Scholz, GG , Art. 20, dort unter VII - Rechtsstaat - Rn 75) .
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 10 K 201/17

    Vorliegen eines Steuerstundungsmodells bzw. einer modellhaften Gestaltung i.S.

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung verändert wird (z.B. BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 1993/10, BFH/NV 2011, 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2019 - 12 A 2440/16
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2015 - 2 BvR 459/15 -, juris Rn. 19, und vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 1993/10 -, juris Rn. 16, m. w. N.
  • BFH - II R 2/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 26.08.2010 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 1993/10.
  • BFH - II R 39/09 (anhängig)
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 26.08.2010 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 1993/10.
  • BFH - II R 53/09 (anhängig)
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 26.08.2010 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 1993/10.
  • BFH - II R 4/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 26.08.2010 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 1993/10.
  • BFH - II R 59/09 (anhängig)
  • VG Neustadt, 31.08.2020 - 3 K 60/20

    Zur erstmaligen rückwirkenden Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7220
OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11 (https://dejure.org/2011,7220)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2011 - 8 W 27/11 (https://dejure.org/2011,7220)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 8 W 27/11 (https://dejure.org/2011,7220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - selbständiges Beweisverfahren

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485
    Ein selbstständiges Beweisverfahren ist im Rahmen der privaten Unfallversicherung zulässig

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485; AUB § 1
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Voraussetzungen der Eintrittspflicht einer privaten Unfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Zum rechtlichen Interesse (IBR 2011, 1352)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1180
  • NZV 2011, 6
  • VersR 2011, 1418
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11
    Dabei kann es sich aber nur um eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH, NJW 2004, 3488).

    Den Beschwerdewert hat der Senat mit dem vollen Hauptsachewert bemessen (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3489).

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11
    Die Gefahr eines letztlich vergeblich durchgeführten selbständigen Beweisverfahrens kann deshalb nicht dazu führen, die vom Gesetzgeber bewusst weit gefassten Antragsvoraussetzungen des § 485 Abs. 2 ZPO mit Rücksicht auf angebliche Besonderheiten bestimmter Streitsachen wieder einzuschränken (vgl. BGH, VersR 2003, 794).

    Die Rechtsbeschwerde zuzulassen, besteht kein Anlass (s. a. BGH, VersR 2003, 794; OLG Köln, 5 W 92/05, Beschluss vom 1. August 2005, zit. nach juris).

  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05

    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11
    Die Rechtsbeschwerde zuzulassen, besteht kein Anlass (s. a. BGH, VersR 2003, 794; OLG Köln, 5 W 92/05, Beschluss vom 1. August 2005, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95

    Rechtliches Interesse am selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11
    Für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines solchen Verfahrens kommt es grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten des späteren Prozesses an (vgl. z. B. OLG Köln, NJW-RR 1996, 573).
  • OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11
    Der Senat führt damit seine bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von selbständigen Beweisverfahren im Rahmen der Personenversicherung fort (vgl. - für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - 8 W 32/10, Beschluss vom 18. Oktober 2010, NJW-RR 2011, 536).
  • OLG Oldenburg, 06.06.1994 - 5 W 57/94

    Selbständiges Beweisverfahren; Feststellung vergangener Zusände; Feststellung

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11
    Auf eine Gütebereitschaft auf Seiten der Antragsgegnerin kommt es von vornherein nicht an (vgl. nur OLG Oldenburg, MDR 1995, 746).
  • OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20

    Hohes Zeugenalter begründet Besorgnis des Beweismittelverlusts!

    Dies bedeutet, dass § 485 Abs. 2 ZPO ein rechtliches Interesse an einer Feststellung der dort genannten drei Alternativen ausreichen lässt; demgegenüber setzt § 485 Abs. 1 ZPO ein besonderes Sicherungsinteresse voraus (OLG Celle NJW-RR 2011, 1180 Leitsatz 2).
  • OLG Dresden, 18.05.2022 - 4 W 279/22

    Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Rechtliches Interesse für ein

    Der Vermeidung eines Rechtsstreits dient ein selbstständiges Beweisverfahren deshalb auch dann, wenn ein Beweisergebnis den Antragsteller zu einer Abstandnahme von der ursprünglich vielleicht beabsichtigten Klage bewegen kann (OLG Celle, Beschluss vom 10.5. 2011 - 8 W 27/11 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.5. 2013 - 9 U 33/11 - juris; OLG Nürnberg VersR 2014, 1519, beck-online).

    Den praktischen Nutzen eines selbstständigen Beweisverfahrens zu prüfen, ist nicht Sache der Gerichte, sondern allein des Antragstellers (OLG Celle NJW-RR 2011, 1180).

  • OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2040/14

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines Versicherungsnehmers

    Der Vermeidung eines Rechtsstreits dient ein selbständiges Beweisverfahren deshalb auch dann, wenn ein Beweisergebnis den Antragsteller zu einer Abstandnahme von der ursprünglich vielleicht beabsichtigten Klage bewegen kann (OLG Celle, Beschluss v. 10.05.2011, 8 W 27/11, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 16.05.2013, juris).
  • OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22

    Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit

    Wie zur Klärung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung (vgl. OLG Celle, VersR 2011, 1418; OLG Karlsruhe, r+s 2018, 108; Kloth, r+s 2017, 561, 571; Graf, VersR 2018, 393, 396 mwN, 399; vorausgesetzt auch in OLG München, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 25 W 1336/19, nv) ist auch in der Krankheitskostenversicherung mit Blick auf die medizinische Notwendigkeit ein selbständiges Beweisverfahren zulässig.
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 2 U 3/13

    Fehlende Isolierverglasung als Mangel eines vermieteten Friseursalons

    Hinsichtlich der Streitwertfestsetzung folgt der Senat der Auffassung, dass auf die Feststellung von Mängeln der Mietsache die Vorschrift in § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG , wonach bei Ansprüchen des Mieters auf Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung für den Streitwert maßgebend ist, entsprechende Anwendung findet (vgl. KG, WuM 2009, 542 ; MDR 2010, 1493 mwN; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.6.2009 - 3 U 169/08, juris; 8. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 25.2.2011 - 8 W 27/11-3- mwN).
  • OLG Nürnberg, 09.10.2014 - 8 W 2010/14
    Der Vermeidung eines Rechtsstreits dient ein selbständiges Beweisverfahren deshalb auch dann, wenn ein Beweisergebnis den Antragsteller zu einer Abstandnahme von der ursprünglich vielleicht beabsichtigten Klage bewegen kann (OLG Celle, Beschluss v. 10.05.2011, 8 W 27/11, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 16.05.2013, juris).
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 24 W 6/15

    Beweisfragen sind nachvollziehbar zu beantworten!

    Das erforderliche rechtliche Interesse eines Antragstellers an der Zustands-, Ursachen- oder Aufwandsfeststellung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 ZPO) ist nach allgemeiner Meinung weit zu verstehen und auszulegen (vgl. nur: BGH, Beschluss v. 16.09.2004 -III ZB 33/04, BauR 2004, 1975 ff. = IBR 2004, 733; OLG Celle, Beschluss v. 10.05.2011 - 8 W 27/11, NJW-RR 2011, 1180 f. = IBR 2011, 1352 (nur online); OLG Stuttgart, Beschluss v. 29.11.2004 - 10 W 75/04, BauR 2005, 605).
  • LG Osnabrück, 06.02.2012 - 9 OH 136/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: selbstständiges Beweisverfahren wegen streitigem

    Das Oberlandesgericht Celle vertritt im Beschluss vom 18.10.2010 (Az. 8 W 32/10, NJW-RR 2010, 536), in dem es an seiner Entscheidung vom 10.05.2011 (Az. 8 W 27/11) festhält, die Auffassung, dem Verfahren stehe nicht entgegen, dass das vom Antragssteller (möglicherweise unvollständig) beschriebene Berufsbild von Antragsgegner bestritten werde.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8548
OLG Celle, 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10 (https://dejure.org/2011,8548)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10 (https://dejure.org/2011,8548)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 (https://dejure.org/2011,8548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO für Schwertransport

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 70 Abs. 1 StVZO; § 29 Abs. 3 StVO
    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unwirksamkeit einer Ausnahmegenehmigung hinsichtlich Länge und Gewicht beim Fehlen einer Erlaubnis zum Führen derartiger Fahrzeuge

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

  • rabüro.de

    Zur Unwirksamkeit einer Ausnahmegenehmigung beim Fehlen einer Erlaubnis zum Führen des einzusetzenden Fahrzeugs

  • bussgeldsiegen.de

    Ausnahmegenehmigung für Schwertransport - Wirksamkeit - Inhalt der Ausnahmegenehmigung

  • rechtsportal.de

    StVZO § 70 Abs. 1; StVO § 29 Abs. 3
    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 311
  • NZV 2011, 6
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit

    Hierauf käme es nur an, wenn die Ordnungswidrigkeit davon abhinge, ob das Fehlen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO zur Unwirksamkeit der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO führt, z.B. wenn es sich um eine echte Bedingung handelt (zum Ganzen ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 -, NZV 2011, 291; Dauer, in: Hentschel u.a., Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 70 StVZO Rn. 2).
  • OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Überschreitung der zulässigen Abmessungen

    DAR 2016, 93 ff. ; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 322 SsRs 390/10, in juris, abgedr.

    NZV 2011, S. 311 f).

  • OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Überschreitung des zulässigen

    Sie vernachlässigt, dass die Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO eine fahrzeugbezogene Ausnahme zur allgemeinen Verkehrszulassung eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen enthält (OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10, NZV 2011, S. 311, 312).
  • AG Tübingen, 09.10.2019 - 16 OWi 16 Js 17045/19

    Schwertransport - Überprüfung Ausnahmegenehmigung für gesamte Fahrtstrecke

    Das soll auch gelten, wenn die Erteilung einer streckenbezogenen Ausnahmegenehmigung zur Bedingung für die Erteilung der Genehmigung nach § 70 StVZO gemacht wurde (so OLG Celle, Beschluß vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 - NZV 2011, 311).
  • AG Tübingen, 22.01.2020 - 16 OWi 18 Js 26093/19

    Fahrlässige Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination: Anforderungen an die

    Das soll auch gelten, wenn die Erteilung einer streckenbezogenen Ausnahmegenehmigung zur Bedingung für die Erteilung der Genehmigung nach § 70 StVZO gemacht wurde (so OLG Celle, Beschluß vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 - NZV 2011, 311).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5072
OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08 (https://dejure.org/2011,5072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 (https://dejure.org/2011,5072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 12 LB 318/08 (https://dejure.org/2011,5072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuchauflage, Dauer, Begründung

  • openjur.de

    Neunmonatige Fahrtenbuchauflage bei einem mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoß

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO; § 39 Abs. 1 S. 3 VwVfG; § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG; § 114 S. 2 VwGO; Art. 3 Abs. 1 GG
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum von neun Monaten aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h; Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage insbesondere nach dem Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes; ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unzulässigkeit einer neunmonatigen Fahrtenbuchauflage bei einem mit nur einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoß

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage für 9 Monate bei geringem Verkehrsverstoß

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum von neun Monaten aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h; Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage insbesondere nach dem Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine schematische Fahrtenbuchauflage bei Bagatellen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage: Neun Monate bei einem "Einpunktdelikt” muss man begründen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum von neun Monaten aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h; Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage insbesondere nach dem Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes; ...

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine schematische Fahrtenbuchauflage bei Bagatellen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage: Lange Dauer kann unverhältnismäßig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 6
  • NZV 2012, 100
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08
    Auch das Verhalten des Fahrzeughalters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes sowie etwaige Maßnahmen, die für die Zukunft weitere Verstöße verhindern sollen, kann die Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr würdigen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, DAR 2003, 90; Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 -, VRS 119, 239).

    Bei Fahrtenbuchanordnungen für die Dauer von sechs Monaten wird daher in der Rechtsprechung ein "intendiertes Ermessen" angenommen, welches nicht oder jedenfalls nicht im Einzelnen begründet werden muss (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 -, VRS 119, 239; Hess. VGH, Urt. v. 25.6.1991 - 2 UE 2271/90 -, VRS 83, 236).

    Anders ist es jedoch, wenn - wie hier - über dieses Maß (deutlich) hinausgegangen wird (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.5.2010 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08
    Da sich die Entscheidungen hinsichtlich der Fragen, ob und ggf. für wie lange die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet wird, nach denselben Kriterien richten, können zwar u. U. auch die zu der Frage des "Ob" im Bescheid erfolgten Ausführungen für die Begründung des Ermessens hinsichtlich der Dauer der Auflage herangezogen werden (Beschl. d. Sen. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, VD 2010, 175 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist es bei einem Verkehrsregelverstoß, der gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG zur Eintragung des Kraftfahrers in das Verkehrszentralregister mit wenigstens einem Punkt führt, angesichts der vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung der Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt, den Verkehrsregelverstoß generell als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; ebenso st. Rspr. d. Sen., vgl. nur Beschl. v. 6.4.2010 a. a. O. m. w. N.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08
    N ach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, liegt dabei eine nur sechsmonatige Verpflichtung "noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" und "stellt daher keine übermäßige Belastung dar".

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist es bei einem Verkehrsregelverstoß, der gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG zur Eintragung des Kraftfahrers in das Verkehrszentralregister mit wenigstens einem Punkt führt, angesichts der vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung der Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt, den Verkehrsregelverstoß generell als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; ebenso st. Rspr. d. Sen., vgl. nur Beschl. v. 6.4.2010 a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08
    Auch das Verhalten des Fahrzeughalters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes sowie etwaige Maßnahmen, die für die Zukunft weitere Verstöße verhindern sollen, kann die Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr würdigen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, DAR 2003, 90; Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 -, VRS 119, 239).
  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90

    Fahrtenbuchauflage; "intendiertes Ermessen"; Beschränkung der Begründungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08
    Bei Fahrtenbuchanordnungen für die Dauer von sechs Monaten wird daher in der Rechtsprechung ein "intendiertes Ermessen" angenommen, welches nicht oder jedenfalls nicht im Einzelnen begründet werden muss (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 -, VRS 119, 239; Hess. VGH, Urt. v. 25.6.1991 - 2 UE 2271/90 -, VRS 83, 236).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08
    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist vielmehr grundsätzlich ein Dauerverwaltungsakt (vgl . BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 58/16

    Ausschluss von Zuwendungsbewerbern von einer Zuwendung nach der "Förderrichtlinie

    Entscheidet sich die Behörde aber für den intendierten Regelfall, bedarf es im Ablehnungsbescheid keiner Darstellung von Ermessenserwägungen und auch sonst keiner Begründung der Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55, 57; Urt. v. 25.9.1992 - BVerwG 8 C 68.90 u.a. -, BVerwGE 91, 82, 90; Beschl. v. 28.8.1980 - BVerwG 4 B 67.80 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 23.8.2007 - 5 LA 123/06 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Eine Fahrtenbuchauflage verfolgt das Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 568; BVerwG, Beschl. v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 20; Urt. d. Sen. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, DAR 2011, 339).

    Dabei darf sich die Behörde - wie hier der Beklagte - bei der Bemessung des Gewichtes einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Punktsystem nach der Anlage 13 zu § 40 FeV orientieren (vgl. Urt. d. Sen. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, a. a. O.) und bei einem 3-Punkt-Verstoß (nach bisheriger Systematik) im Regelfall eine Dauer von 12 Monaten vorsehen.

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Eine wirksame Überwachung der Fahrzeugbenutzung und das Ziel, den Fahrzeughalter künftig im Falle eines Verkehrsverstoßes zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers anhalten zu können, erfordern eine gewisse, nicht zu geringe Dauer der Fahrtenbuchauflage, wobei eine nur sechsmonatige Verpflichtung noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 24 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227).

    Bei einer solch schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit, die über einen für die Anordnung der Auflage als solcher notwendigen Verstoß von einigem Gewicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 27) deutlich hinausgeht, ist es rechtlich nicht zu beanstanden - vielmehr geradezu naheliegend -, wenn der Beklagte, wie er in seinem Bescheid ausführt, eine längere Fahrtenbuchauflage für die Erreichung der mit ihr verbundenen Zwecke als erforderlich ansieht.

    Da das Interesse der Allgemeinheit, der Gefahr, bei weiteren Zuwiderhandlungen vergleichbarer Schwere den Fahrer nicht ermitteln zu können, entgegenzuwirken wächst, je schwerer der Verstoß wiegt, ist es bei einem schweren Verstoß gerechtfertigt, dem Halter eine längere Überwachung der Nutzung seines Fahrzeuges zuzumuten (Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 27).

  • VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22

    Abschiebungsandrohung nach Stellung eines Asylfolgeantrags; Rückkehrentscheidung

    Denn immer dann, wenn eine Ermessensentscheidung unter Verstoß gegen § 39 Abs. 1 LVwVfG nicht begründet ist, leidet sie auch inhaltlich an einem Mangel, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2014 - 8 S 2146/13 - VBlBW 2015, 78 juris Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 - NZV 2012, 100 (101)).

    Daher gilt in diesem Zusammenhang wie auch bezüglich der unter Nr. 2 verfügten Abschiebungsandrohung, dass eine Ermessensentscheidung, die unter Verstoß gegen § 39 Abs. 1 LVwVfG nicht begründet ist, inhaltlich an einem Mangel leidet, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2014 - 8 S 2146/13 - VBlBW 2015, 78 juris Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 - NZV 2012, 100 (101)).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches

    Ist eine Ermessensentscheidung unter Verstoß gegen § 39 Abs. 1 LVwVfG nicht begründet, leidet sie auch inhaltlich an einem Mangel, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (im Anschluss an: OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 - NZV 2012, 100 (101)).

    19 bb) Ist eine Ermessensentscheidung unter Verstoß gegen § 39 Abs. 1 LVwVfG nicht begründet, leidet sie auch inhaltlich an einem Mangel, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 - NZV 2012, 100 (101); vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.10.2012 - 2 A 762/11 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2364

    Ermessensausfall und fehlende Heilungsmöglichkeit

    Es liegt weder ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null, noch ein Fall des intendierten Ermessens vor (vgl. dazu BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55/57 f. = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 20.1.2004 - 8 N 02.3211 - VGH n.F. 57, 27/38 = juris Rn. 51; Nds OVG, U.v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 - DAR 2011, 339 = juris Rn. 23 f. m.w.N.), noch fehlt es an der Schutzwürdigkeit des Adressaten aufgrund ausreichender Kenntnis der Sach- und Rechtslage (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG und BVerwG, U.v. 14.10.1965 - 2 C 3.63 - BVerwGE 22, 215/218 = juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

    Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einer noch zum alten Punktesystem ergangenen Entscheidung eine solche Begründung verlangt hat, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. Februar 2011 - 12 LB 318/08 -, DAR 2011, 339 = juris Rn. 20 ff., wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 -, NJW 2011, 326 = juris Rn. 25, sieht der Senat hierzu im vorliegenden Fall keinen Anlass.
  • VG Düsseldorf, 21.12.2023 - 6 K 939/23

    Fahrtenbuchanordnung, Firmenfahrzeug, Mitwirkungspflichten des Halters,

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Dezember 2017 - 8 B 1104/17 -, juris, Rn 32 f. und vom 13. Januar 2016 - 8 A 1030/15 -, juris, Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 12 LB 318/08 -, juris, Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 -, juris, Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 1 B 131/16 -, juris, Rn. 31 f.; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

    Auch das Verhalten des Fahrzeughalters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes sowie etwaige Maßnahmen, die für die Zukunft weitere Verstöße verhindern sollen, kann die Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr würdigen (Urt. d. Sen. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, DAR 2011, 339 = NZV 2012, 100 m. w. N.; Beschl. v. 8.11.2011 - 12 LA 308/10 -).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Eine wirksame Überwachung der Fahrzeugbenutzung und das Ziel, den Fahrzeughalter künftig im Falle eines Verkehrsverstoßes zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers anhalten zu können, erfordern eine gewisse, nicht zu geringe Dauer der Fahrtenbuchauflage, wobei eine sechsmonatige Verpflichtung noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegt und daher regelmäßig keine übermäßige Belastung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 24).

    Bei Fahrtenbuchanordnungen für die Dauer von sechs Monaten wird daher in der Rechtsprechung ein intendiertes Ermessen angenommen, welches nicht oder jedenfalls nicht im Einzelnen begründet werden muss (Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 24 m.w.N; vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 -, juris Rn. 15).

  • VG Trier, 21.02.2017 - 1 L 1165/17

    EU-Fahrerlaubnisinhaber; Wohnsitzprinzip; Scheinwohnsitz; Begründung einer

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 7 LB 59/18

    Eigensicherungspflichten; Luftsicherheitsbehörde; Luftsicherheitsprogramm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1217/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2024 - 7 LB 11/22

    Deichrecht; Ermessensausfall; öffentliche Belange; Deichrechtliche

  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

  • VG Stuttgart, 05.05.2022 - 4 K 3013/19

    Erfolgreiche Klage eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes gegen Maßnahmen

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

  • VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Tatmehrheit; Überholverbot

  • VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19

    Ermessen; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Haltereigenschaft; Nachfolgefahrzeug;

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 181/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Mitwirkungsverweigerung

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - PL 12 K 2943/19

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl an einer Hochschule; Prognose des

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

  • VG Oldenburg, 25.11.2013 - 7 B 6607/13

    Auswahl; Dauer; Dokumentationspflicht; Ermessen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 186/11

    Zur Ermessensausübung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage nach § 31 a Abs. 1 StVZO

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4339
OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11 (https://dejure.org/2011,4339)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11 (https://dejure.org/2011,4339)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. August 2011 - 2 SsBs 172/11 (https://dejure.org/2011,4339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen für das Absehen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot nach § 25 StVG bei zweijährigem Zeitablauf zwischen Verkehrsverstoß und letzter gerichtlicher Entscheidung

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrverbot - Absehen von einem Fahrverbot wegen der Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de

    StVG § 25 Abs. 2a; StVG § 25
    Absehen vom Regelfahrverbot infolge Zeitabstands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wegfall des Fahrverbotes: Wie berechnet sich der lange Zeitablauf - oder: OLG kneift bei Vorlage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Absehen von einem Fahrverbot wegen der Verfahrensdauer

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 385
  • NZV 2011, 564
  • NZV 2011, 6
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
    Auch der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm führt in einer Entscheidung vom 24.03.2011 (3 RBs 70/10, III - 3 RBs 70/10 juris) aus, dass grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung abzustellen sei.

    Nur der Tatrichter ist nämlich in der Lage zu überprüfen, ob der Betroffene sich nach dem ihm vorgeworfenen Vorfall verkehrsgerecht verhalten hat (vgl. zu diesem Erfordernis nur OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2011 a.a.O. und Kammergericht a.a.O.).

    Der Betroffene müsste deshalb die Verletzung des Beschleunigungsgebotes mit einer entsprechenden Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH Beschluss vom 09.05.2007 1 StR 32/07 juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2011 a.a.O.) und im Einzelnen darlegen, wie es zu der Verfahrensdauer gekommen ist.

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
    Der Betroffene müsste deshalb die Verletzung des Beschleunigungsgebotes mit einer entsprechenden Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH Beschluss vom 09.05.2007 1 StR 32/07 juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2011 a.a.O.) und im Einzelnen darlegen, wie es zu der Verfahrensdauer gekommen ist.
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss OWi 941/08

    Fahrverbot; zwei Jahre

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
    Während teilweise das Wirksamwerden der Anordnung genannt wird (OLG Köln a.a.O.; Bayerisches ObLG DAR 97, 115), stellen andere Oberlandesgerichte auf das Datum ihrer eigenen Entscheidung ab (vgl. OLG Schleswig DAR 02, 326; OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 17.02.2009 3 Ss OWi 941/08 juris; KG VRS 113. Band, S. 69).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
    Demgegenüber hat das OLG Hamm (DAR 2000, 580) ausgeführt, dass von Bedeutung nur der Zeitraum zwischen Tatbegehung und der letzten tatrichterlichen Verhandlung sein könne, da der Tatrichter den sich anschließenden Zeitraum zwischen seiner Entscheidung und deren Rechtskraft nicht berücksichtigen könne und das Rechtsbeschwerdegericht lediglich zu prüfen habe, ob das Urteil des Tatrichters, auch was den Rechtsfolgenausspruch, insbesondere die Verhängung und Begründung eines Fahrverbotes betreffe, Rechtsfehler aufweise.
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
    Der Senat folgt der überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht dahingehend, dass bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren seit der Tat, das Fahrverbot seinen Sinn verloren haben kann (vgl. nur OLG Köln NZV 04, 422; KG VRS 113. Band, S. 69 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
    Dabei kann einem Betroffenen nicht zur Last gelegt werden, wenn er ihm in der StPO eingeräumte Rechte in Anspruch nimmt bzw. von Rechtsmitteln Gebrauch macht (vgl. OLG Hamm NZV 06, 50).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage, ob es der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts zwischenzeitlichen verkehrsgerechten Verhaltens des Betroffenen noch bedarf, insoweit regelmäßig dann einer kritischen Prüfung unterzogen, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind (siehe BayObLG, Beschluss vom 09.10.2003 -1 ObOWi 270/03, juris Rn. 9, NZV 2004, 100; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.07.2008 - 2 Ss OWi 835/08, juris Rn. 9, ZfSch 2008, 591; KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2007 - 2 Ss 15/06 - 3 Ws (B)41/07, juris Rn. 3, VRS 113, Nr. 26; Beschluss vom 05.09.2007 - 2 Ss 193/07 - 3 Ws (B)459/07, juris Rn. 2, StraFo 2007, 518; Beschluss vom 25.02.2008 - 3 Ws (B) 41/08, juris Rn. 3, VRS 114, Nr. 118; Beschluss vom 02.10.2015 - 3 Ws (B) 505/15 -, juris Rn. 11, VRS 129, 153; Beschluss vom 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17 -, juris Rn. 43, NZV 2017, 340; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2004 - 211 Ss 145/04 (OWi), juris Rn. 22, VRS 108, 118; OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2005 - Ss (OWi) 32/05, juris Rn. 17, DAR 2005, 226; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2002 - 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I, juris Ls., DAR 2003, 85; OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2012 - III-3 RBs 364/11, juris Rn. 9, DAR 2012, 340; Beschluss vom 29.03.2019 - 4 RBs 62/19, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.06.2007 - 1 Ss 44/07, juris Rn. 4, NStZ-RR 2007, 323; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17, juris Rn. 20; Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, juris Rn. 39; OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2004 - Ss 247/04 (B) - 132 B, juris Rn. 10, NZV 2004, 422; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.06.2017 - 2 Ws 132/17, juris Rn. 8, Blutalkohol 54, 314; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11, juris Rn. 10, NZV 2011, 564; OLG Rostock, Beschluss vom 12.06.2008 - 2 Ss (OWi) 271/06 I 169/06, juris Rn. 5, StV 2009, 363; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/2014 (15/14 OWi), juris Rn. 17, VRS 126, Nr. 59; OLG Schleswig, Beschluss vom 28.07.2004 - 1 SsOWi 132/04 (94/04), juris Rn. 7, SchlHA 2005, 334; Beschluss vom 30.09.2014 - 1 Ss OWi 171/14 (177/14), juris Rn. 3, ZfSch 2015, 235; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2017 - 2 Ss 762/16 -, juris Rn. 5, NZV 2017, 341; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.10.2015 - 1 OWi Ss Bs 47/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 13.11.2017 - 1 Owi 2 Ss Bs 48/17, juris Rn. 5, ZfSch 2018, 113; Beschluss vom 06.12.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 88/18, juris Rn. 6, ZfSch 2019, 173 (anders dagegen noch zuvor im Beschluss vom 25.08.2011 - 1 SsBs 24/11, juris Rn. 4, DAR 2011, 649; Beschluss vom 30.05.2014 - 1 SsBs 41/13, juris Rn. 8, NZV 2014, 479: 1 Jahr und 8 bzw. 9 Monate); so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 10.03.2014 - SsBs 41/13; Beschluss vom 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13, juris Rn. 43, NStZ-RR 2014, 257; Beschluss vom 25.09.2015 - 1 SsBs 38/15).

    (2) Nach der Gegenauffassung, der sich in jüngerer Zeit mehrere weitere Oberlandesgerichte angeschlossen haben, sollte es dagegen grundsätzlich nur auf den Zeitpunkt von der Begehung der Tat bis zur Entscheidung des Tatgerichts ankommen (siehe KG Berlin, Beschluss vom 14.07.2014 - 3 Ws (B) 320/14, juris Rn. 16, SVR 2015, 353; Beschluss vom 02.10.2015 - 3 Ws (B) 505/15, juris Rn. 11, VRS 129, 153; Beschluss vom 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17, juris Rn. 44, NZV 2017, 340; OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2000 - 5 Ss Owi 1106/99, juris Rn. 9, DAR 2000, 580; Beschluss vom 24.03.2011 - III-3 RBs 70/10, juris Rn. 13, DAR 2011, 409; Beschluss vom 24.01.2012 - III-3 RBs 364/11, juris Rn. 9, DAR 2012, 340; Beschluss vom 29.03.2019 - 4 RBs 62/19, juris Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17, juris Rn. 20; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11, juris Rn. 11, NZV 2011, 564; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/14 (15/14 Owi), juris Rn. 19, VRS 126, Nr. 59; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.11.2017 - 1 Owi 2 Ss Bs 48/17, juris Rn. 6, ZfSch 2018, 113; Beschluss vom 06.12.2018 - 1 Owi 2 Ss Bs 88/18, juris Rn. 6, ZfSch 2019, 173).

  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

    Danach kommt es für die Frage des Absehens von der Verhängung eines Fahrverbots infolge Zeitablaufs in der Regel nur auf den Zeitraum zwischen Tatbegehung und letzter tatrichterlicher Entscheidung an (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 31. März 2014 - Ss (B) 18/14 (15/14 OWi) -, Rn. 19, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 3. August 2011 - 2 Ss Bs 172/11 -, Rn. 11, juris; aA.
  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15

    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des

    Der in der Rechtsprechung zum Fahrverbot gemäß § 25 StVG teilweise vertretenen Auffassung, dass in jedem Fall auch der Zeitraum bis zur Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in die Beurteilung einzustellen sei (so OLG Zweibrücken, DAR 2011, 649; KG Berlin, VRS 113, 69; implizit auch OLG Köln, StraFo 2004, 287 und BayObLG, ZfSch 2004, 91; a.A. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 25 StVG Rn. 24; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 385; OLG Hamm, DAR 2011, 409; OLG Celle, VD 2013, 200), kann jedenfalls für die Nebenstrafe gemäß § 44 StGB nicht gefolgt werden.
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2014 - Ss (B) 18/14

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die

    Ihm ist es jedoch verwehrt, hierüber eigene Feststellungen zu treffen (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 385; s.a. OLG Rostock StV 2009, 363).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 201 ObOWi 621/23

    Grundsätzliche Bindung der Tatgerichte an die von der BKatV vorgesehene

    Auch kann das Rechtsbeschwerdegericht auf der Grundlage der bindenden Feststellungen im angefochtenen Urteil nur für den Zeitraum bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung prüfen, ob der Betroffene vor oder nach der abgeurteilten Tat noch in anderer Weise straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 24.09.2012 - 2 Ss OWi 1086/2012 bei juris; OLG Hamm DAR 2012, 340 f.; DAR 2011, 409; OLG Oldenburg NJW-Spezial 2011, 619).
  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Abweichung von Bedienungsanleitung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.07.2021 - 202 ObOWi 734/21 = BeckRS 2021, 46869; OLG Bamberg DAR 2008, 651; Hentschel/König/Dauer StVR 46. Aufl. § 25 StVG Rn. 23a m.w.N.), wobei grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung abzustellen ist (OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 385; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.09.2012 - 2 Ss OWi 1086/12 [unveröffentlicht]).
  • BayObLG, 06.07.2021 - 202 ObOWi 734/21

    Kein Fahrverbot bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.11.2007 DAR 2008, 651; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 25 StVG Rn. 23a m.w.N.), wobei grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung abzustellen ist (OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 385; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.09.2012 - 2 Ss OWi 1086/12).
  • OLG Celle, 18.07.2012 - 311 SsBs 82/12

    Notwendigkeit eines Zeitablaufs von über zwei Jahren zwischen Tat und letzter

    2005, 93; ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 SsBs 172/11, NZV 2011, 564).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 2 Ss Bs 175/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12133
OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 2 Ss Bs 175/10 (https://dejure.org/2011,12133)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.01.2011 - 2 Ss Bs 175/10 (https://dejure.org/2011,12133)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 2 Ss Bs 175/10 (https://dejure.org/2011,12133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 302 Abs. 2 StPO; § 73 Abs. 3 OWiG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 3 OWiG; § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG
    Wirksamer Verzicht eines unterbevollmächtigten Verteidigers auf Rechtsmittel in einer Bußgeldsache ohne tatsächliches Vorliegen in der Akte

  • verkehrslexikon.de

    Ein unterbevollmächtigter Verteidiger kann in einer Bußgeldsache auch dann wirksam auf Rechtsmittel verzichten, wenn sich eine Vertretungsvollmacht im Zeitpunkt des Rechtsmittelverzichtes nicht bei der Akte befindet, eine Ermächtigung zum Verzicht aber erteilt worden ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamer Verzicht eines unterbevollmächtigten Verteidigers auf Rechtsmittel in einer Bußgeldsache ohne tatsächliches Vorliegen in der Akte

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 3; StPO § 302 Abs. 2
    Rechtsmittelverzicht durch den Unterbevollmächtigten in Bußgeldsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Trick oder Fehler? Rechtsmittelverzicht durch unterbevollmächtigten RA ohne schriftliche Vollmacht

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Der Rechtsmittelverzicht des unterbevollmächtigten Verteidigers

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 407
  • NZV 2011, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 2 SsBs 175/10
    Andererseits hat der BGH entschieden, dass der Nachweis der Ermächtigung zu einer Rechtsmittelrücknahme auch noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden könne (NStZ-RR 10, 55).

    Da der Rechtsmittelverzicht wirksam war, ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. BGH, NStZ-RR 10, 55 f).

  • BayObLG, 22.02.1991 - 2 ObOWi 48/91

    Umfang einer nicht schriftlich vorgelegten Untervollmacht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 2 SsBs 175/10
    Dabei ist zwar unschädlich, wenn die Untervollmacht nicht schriftlich erteilt worden ist (vgl. BayObLG, NZV 91, 403).
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