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   OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10   

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OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10 (https://dejure.org/2011,5714)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.12.2011 - 12 U 1110/10 (https://dejure.org/2011,5714)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1110/10 (https://dejure.org/2011,5714)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kollision eines Autofahrers mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; BGB § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Querenden Fußgänger angefahren - Autofahrer hatte freie Sicht und hätte den Unfall unschwer verhindern können

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Haftung: Unfall mit Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 228
  • NZV 2012, 177
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    Ein Fahrzeugführer muss die Fahrbahn vor ihm beobachten; bei unachtsamem Verhalten eines Fußgängers besteht eine Brems- und Ausweichpflicht (König a.a.O. Rdn. 38 f.; s. auch BGH NJW 2000, S. 3069).

    Jedenfalls hätte für den Beklagten zu 1) bereits ein geringfügiges Abbremsen oder eine nicht umfangreiche Ausweichlenkung genügt , um eine Kollision zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2000, S. 3069, 3070).

    Eine Fahrbahn darf er dementsprechend nur dann überqueren, wenn er annehmen kann, er werde die andere Straßenseite vor Eintreffen eines Fahrzeuges erreichen und dieses nicht behindern (BGH NJW 2000, S. 3069; VersR 1983, S. 1037; VersR 1967; S. 457; KG MDR 2010, S. 1049; VersR 2003, S. 340).

  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    Eine Fahrbahn darf er dementsprechend nur dann überqueren, wenn er annehmen kann, er werde die andere Straßenseite vor Eintreffen eines Fahrzeuges erreichen und dieses nicht behindern (BGH NJW 2000, S. 3069; VersR 1983, S. 1037; VersR 1967; S. 457; KG MDR 2010, S. 1049; VersR 2003, S. 340).

    Dabei ist zwar nicht nachweisbar, dass das Fahrzeug für ihn bereits vor oder mit Erreichen der Straßenmitte in Sicht kam und er mit der Überquerung dort hätte einhalten müssen, um es passieren zu lassen (vgl.KG MDR 2010, S. 1049 zur sog. Etappenüberquerung).

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    Eine Fahrbahn darf er dementsprechend nur dann überqueren, wenn er annehmen kann, er werde die andere Straßenseite vor Eintreffen eines Fahrzeuges erreichen und dieses nicht behindern (BGH NJW 2000, S. 3069; VersR 1983, S. 1037; VersR 1967; S. 457; KG MDR 2010, S. 1049; VersR 2003, S. 340).
  • KG, 09.04.2001 - 12 U 10631/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall eines Kraftfahrers mit einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    In Ansehung der Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges bemisst der Senat die Haftungsquote der Beklagten auf 80 % (vgl. für ein gleich schweres Verschulden BGH VersR 1977, S. 86; OLG Karlsruhe VersR 1982, S. 1149; KG, Urteil vom 9. April 2001 - Az. 12 U 10631/99 [juris]).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    Aufgrund der den Geschädigten treffenden Schadensminderungspflicht bilden Anwaltskosten nur insoweit erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten, wie sie notwendig und zweckmäßig zur Rechtsverfolgung sind (vgl. BGHZ 127, 348, 350; BGH NJW 2005, S. 1112 m.w. Nachw.).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    Aufgrund der den Geschädigten treffenden Schadensminderungspflicht bilden Anwaltskosten nur insoweit erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten, wie sie notwendig und zweckmäßig zur Rechtsverfolgung sind (vgl. BGHZ 127, 348, 350; BGH NJW 2005, S. 1112 m.w. Nachw.).
  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    Eine Fahrbahn darf er dementsprechend nur dann überqueren, wenn er annehmen kann, er werde die andere Straßenseite vor Eintreffen eines Fahrzeuges erreichen und dieses nicht behindern (BGH NJW 2000, S. 3069; VersR 1983, S. 1037; VersR 1967; S. 457; KG MDR 2010, S. 1049; VersR 2003, S. 340).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 1 U 238/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    In Ansehung der Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges bemisst der Senat die Haftungsquote der Beklagten auf 80 % (vgl. für ein gleich schweres Verschulden BGH VersR 1977, S. 86; OLG Karlsruhe VersR 1982, S. 1149; KG, Urteil vom 9. April 2001 - Az. 12 U 10631/99 [juris]).
  • OLG Zweibrücken, 13.11.1970 - 1 U 98/70
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    Daher kann der Geschädigte - entsprechend den für den prozessualen Erstattungsanspruch nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltenden Grundsätzen - die Kosten nacheinander beauftragter Rechtsanwälte von dem Schädiger nur dann verlangen, wenn der Anwaltswechsel weder von ihm noch von seinem Anwalt verschuldet wurde; solches wäre von dem Geschädigten darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (vgl. OLG Celle Schaden-Praxis 2011, S. 215; OLG Zweibrücken VersR 1971, S. 1179).
  • BGH, 21.12.1976 - VI ZR 21/75

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Fußgänger nicht weit von einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1110/10
    Denn es kann nicht außer Betracht bleiben, dass der Kläger bei seiner Fahrbahnüberquerung nicht unvermittelt in die Fahrspur des Beklagten zu 1) hineingelaufen ist, sondern zu dem Zeitpunkt, als er angefahren wurde, aus der Fahrspur hinausgelaufen ist und die Fahrbahn schon weitestgehend überschritten hatte (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BGH VersR 1977, S. 337).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Bei unachtsamem Verhalten eines Fußgängers bestehen Brems- und Ausweichpflichten (OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Koblenz NZV 2012, 177), sowie die Notwendigkeit, die Geschwindigkeit herabzusetzen, sobald der Fahrer sieht, dass ein Fußgänger die Straße betritt (OLG Düsseldorf VRS 56 [1979] 2).

    Wer als Fußgänger Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert - egal in welche Richtung - (§ 25 III 1 StVO), handelt aber in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf von rechts kommende Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen, VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).

  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    Bei unachtsamem Verhalten eines Fußgängers bestehen Brems- und Ausweichpflicht (OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Koblenz NZV 2012, 177), sowie die Notwendigkeit, die Geschwindigkeit herabsetzen, sobald der Fahrer sieht, dass ein Fußgänger die Straße betritt (OLG Düsseldorf VRS 56 [1979] 2).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Die Klägerin räumt eine gewichtige Missachtung wesentlicher Verkehrsvorschriften ein (BB 2 = Bl. 94 d. A.), wer als Fußgängerin (oder Tretrollerfahrerin) Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert (§ 25 III 1 StVO), handelt in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig und verantwortungslos (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf bevorrechtigte Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).

    Bei unachtsamem Verhalten eines Fußgängers bestehen Brems- und Ausweichpflicht (OLG Koblenz NZV 2012, 177; OLG Hamm r+s 1989, 396 = VRS 78, 5), sowie die Notwendigkeit, die Geschwindigkeit herabsetzen, sobald der Fahrer sieht, dass ein Fußgänger die Straße betritt (OLG Düsseldorf VRS 56, 2).

  • OLG Brandenburg, 14.10.2021 - 12 U 89/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Einrede der Verjährung

    Denn ein Wechsel des Anwalts stellt in der Regel einen Verstoß gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung dar, sofern der Anwaltswechsel nicht auf nachvollziehbaren vernünftigen Gründen beruht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2014 - 19 U 188/14 -, Rn. 95; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1110/10 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 17 U 151/16

    § 280 BGB, § 7 PartGG, § 124 HGB, § 153 AO, § 371 AO, ...

    Dies bedeutet, dass der Geschädigte - entsprechend den für den prozessualen Erstattungsanspruch nach § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO geltenden Grundsätzen - die Kosten nacheinander beauftragter Rechtsanwälte von dem Schädiger nur dann verlangen kann, wenn der Anwaltswechsel weder von ihm noch von seinem Anwalt verschuldet wurde, was vom Geschädigten darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen ist (OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1110/10 -, Rn. 21, juris, m.w.Nw.).
  • LG Hagen, 04.03.2022 - 7 S 74/21
    Dem ist durch entsprechende Anwendung des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO zu begegnen (OLG NJW-RR 2012, 228, 231).
  • LG Hagen, 25.02.2022 - 7 S 74/21

    Parkplatzunfall mit einem rückwärts ausparkenden KFZ

    Dem ist durch entsprechende Anwendung des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO zu begegnen (OLG NJW-RR 2012, 228, 231).
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