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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2012 - III-1 RBs 39/12   

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https://dejure.org/2012,7152
OLG Köln, 09.02.2012 - III-1 RBs 39/12 (https://dejure.org/2012,7152)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2012 - III-1 RBs 39/12 (https://dejure.org/2012,7152)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - III-1 RBs 39/12 (https://dejure.org/2012,7152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der "Benutzung eines Mobiltelefons" beim Führen eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "Benutzung eines Mobiltelefons"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die endlose Geschichte des Handys am Steuer: Auch wer Anruf wegdrückt benutzt das Telefon

  • heise.de (Pressebericht, 28.06.2012)

    Handy am Steuer: Auch Wegdrücken von Anrufen ist verboten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer - Wegdrücken eines Anrufes

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch das Wegdrücken eines Handyanrufes ist eine verbotene Benutzung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unerlaubtes Telefonieren durch "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handy während der Fahrt lieber klingeln lassen

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fahreignungsregister (FAER) - Handy am Steuer - das wird teuer

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Handy, Parkschein, Stau - Rechtsirrtümer im Straßenverkehr

  • haerlein.de (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit - Mit einer Geldbuße muss auch rechnen, wer ankommenden Anruf auf Handy (lediglich) wegdrückt?

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Benutzung eines Mobiltelefons auch durch "Wegdrücken" eines Anrufs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bußgeld: Wegdrücken eines Handyanrufes während der Autofahrt gilt bereits als "Benutzung" - "Benutzung" erfordert eine Handhabung, die Bezug zu einer Funktion des Gerätes aufweist

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 219
  • NZV 2012, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08

    Elefantenrennen; Überholen; Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - (= zfs 2005, 569 = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695 = VM 2006, 4 [Nr. 4] = VRS 109, 287; vgl. a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) zu der Frage, womit die Benutzung eines Mobiltelefons - im Unterschied zum bloßen, nicht tatbestandsmäßigen In-die-Hand-Nehmen und Halten - beginnt, bereits ausgeführt, dass der Begriff der Benutzung eine Handhabung erfordert, die einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweist.

    Sie ist Benutzung ebenso wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten (vgl. dazu a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302; OLG Hamm DAR 2007, 402 L.).

    Es ist, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, auch unerheblich, ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung scheitert (SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302).

  • OLG Köln, 14.04.2009 - 83 Ss OWi 32/09

    Verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - (= zfs 2005, 569 = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695 = VM 2006, 4 [Nr. 4] = VRS 109, 287; vgl. a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) zu der Frage, womit die Benutzung eines Mobiltelefons - im Unterschied zum bloßen, nicht tatbestandsmäßigen In-die-Hand-Nehmen und Halten - beginnt, bereits ausgeführt, dass der Begriff der Benutzung eine Handhabung erfordert, die einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweist.

    Sie ist Benutzung ebenso wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten (vgl. dazu a. SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302; OLG Hamm DAR 2007, 402 L.).

    Es ist, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, auch unerheblich, ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung scheitert (SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302).

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12
    Benutzung eines Mobiltelefons liegt daher auch vor, wenn der Betroffene das Gerät aufnimmt und es nach Ablesen der Telefonnummer des Anrufers ausschaltet (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss-OWi 82/09 -), um, wie es in der Antragsbegründung heißt, "nicht weiter abgelenkt zu werden".
  • OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14

    Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer aufgehoben

    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Hamm, 29.12.2016 - 1 RBs 170/16

    Benutzung Mobiltelefon

    Es ist obergerichtlich hinreichend geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefones als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen ist (OLG Köln, Beschluss vom 09. Februar 2012 - III-1 RBs 39/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.2012 - III-2 SsRs 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25495
OLG Köln, 21.05.2012 - III-2 SsRs 2/12 (https://dejure.org/2012,25495)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.2012 - III-2 SsRs 2/12 (https://dejure.org/2012,25495)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - III-2 SsRs 2/12 (https://dejure.org/2012,25495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vollstreckbarerklärung einer niederländischen Geldsanktion gegen eine juristische Person auf der Grundlage der Halterhaftung

  • rechtsportal.de

    Vollstreckung ausländischer Geldbußen; Vollstreckbarerklärug einer niederländischen Geldsanktion gegen eine juristische Person auf der Grundlage der Halterhaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland und das Vollstreckungsverfahren

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Es gilt nicht nur für Straftaten, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit kann nur geahndet werden, wenn der Täter vorwerfbar gehandelt hat (BVerfGE 9, 167 Rdn. 14; Gürtler in: Göhler a.a.O. vor § 1 Rdn. 30).

    Es liegt bloßer Ungehorsam gegen Ordnungsrecht der staatlichen Verwaltung vor (BVerfGE 9, 167).

  • EGMR, 19.10.2004 - 66273/01

    Verhältnismäßiger Schutz der Unschuldsvermutung gegen strict liability-Delikte

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat allerdings angesichts der Geringfügigkeit des Verstoßes und der Sanktion einerseits und der Vielzahl der insgesamt begangenen Verstöße andererseits die niederländische Regelung über die Halterhaftung für mit Art. 6 Abs. 2 EMRK vereinbar gehalten (vgl. EGMR, Beschluss vom 19.10.2004, Az. 66273/01, Falk v. Netherlands, HRRS 2005, Nr. 209, Rn. 47 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 AR 6/11

    Haftung des Halters eines Fahrzeugs für Verkehrsverstöße ohne Nachweis des

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Der Senat hält daher in Übereinstimmung mit dem Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. C (Bl. 48 ff d.A.) die Vollstreckung einer Geldsanktion, die in einem Mitgliedstaat der EU aufgrund einer Halterhaftung gegen eine juristische Person verhängt worden ist, für verfassungsgemäß (im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf Beschluss vom 9.2.2012 Az. III - 3 AR 6/11; Trautmann a.a.O. § 87 b Rdn. 42 ff; Johnson a.a.O. § 87 b Rn. 18 ff).
  • OLG Koblenz, 20.01.2012 - 1 SsRs 4/12

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Für eine Abänderung etwa bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Anlehnung an den inländischen Bußgeldkatalog fehlt eine Rechtsgrundlage (so zutreffend OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2012 - 1 SsRs 4/12 - = Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2012, S.77 mit Anm. Johnson) .
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Auch gehört das Schuldprinzip zu den wegen Art. 79 Abs. 3 GG unverfügbaren Grundsätzen der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 22, 254; 123, 267 Rdn. 364).
  • BVerfG, 22.06.1992 - 2 BvR 1901/91

    Auslieferung bei politisch motivierten Straftaten - IRA

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Die Beweisregel gehört jedoch nicht zu dem nach Art. 25 GG zu beachtenden völkerrechtlichen Mindeststandard (BVerfG Beschluss vom 22.6.1992 2 BvR 1901/91).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Auch gehört das Schuldprinzip zu den wegen Art. 79 Abs. 3 GG unverfügbaren Grundsätzen der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 22, 254; 123, 267 Rdn. 364).
  • OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18

    Vollstreckung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat wegen eines dort begangenen

    Dem steht nicht entgegen, dass der Grundsatz der Halterhaftung in Deutschland nicht anerkannt ist (Anschluss an OLG Jena, NZV 2014, 421 [BGH 05.06.2014 - 4 StR 439/13] ; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] ).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist hierzu bereits mehrfach entschieden worden, dass diese Bestimmung sowohl mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht als auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Einklang steht (vgl. nur OLG Jena NZV 2014, 421; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichts).

  • KG, 16.01.2013 - 4 Ws 2/13

    Versagung rechtliches Gehör; Fortbildung des Rechts

    Es ist obergerichtlich geklärt und wird auch von dem Amtsgericht nicht anders gesehen, dass die Vollstreckung einer Geldsanktion aus einem anderen EU-Staat auch in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung ("Halterhaftung") zulässig ist (vgl. OLG Köln NZV 2012, 450, 451 f.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 346).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.12.2011 - 517 Qs 142/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28400
LG Berlin, 16.12.2011 - 517 Qs 142/11 (https://dejure.org/2011,28400)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2011 - 517 Qs 142/11 (https://dejure.org/2011,28400)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 517 Qs 142/11 (https://dejure.org/2011,28400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,28400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 219 (Ls.)
  • NZV 2012, 450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 3 Qs 8/23

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf

    So ist eine Abweichung von der erstinstanzlichen Beurteilung insbesondere dann veranlasst, wenn nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung neue Umstände entstanden sind, wenn die erstinstanzlichen Feststellungen offensichtlich fehlerhaft sind, oder wenn die erstinstanzliche Bewertung der Eignungsfrage rechtsfehlerhaft ist (LG Berlin Beschl. v. 16.12.2011 - 517 Qs 142/11, BeckRS 2012, 1174 m.w.N.).
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