Weitere Entscheidung unten: AG Lüdinghausen, 04.02.2013

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   OLG Hamm, 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12   

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OLG Hamm, 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12 (https://dejure.org/2012,30018)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12 (https://dejure.org/2012,30018)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2012 - III-1 RBs 122/12 (https://dejure.org/2012,30018)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    StVO § 4
    Abstandsverstoß. Messtrecke, Fahrstrecke, Länge

  • Burhoff online

    Abstandsunterschreitung, Fahrstrecke, Länge, OLG Hamm

  • openjur.de

    Erforderliche Fahrstrecke, Messstrecke, Abstandsunterschreitung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur erforderlichen Fahrstrecke für die Feststellung einer Abstandsunterschreitung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abstandsverstoß: 150 m können auch reichen!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erforderliche Fahrstrecke für die Feststellung einer Abstandsunterschreitung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mindeststrecke für Feststellung einer Abstandsunterschreitung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Abstand auf 150 Metern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abstandsverstoß - Erforderliche Messstrecke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn bereits ab einer Fahrstrecke von 150 Metern ordnungswidrig

Verfahrensgang

  • AG Unna - 171 OWi 193/12
  • AG Unna - 243 Js 305/12
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - III-1 RBs 122/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 48
  • NZV 2013, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 04.09.1972 - 1 Ss (B) 328/71
    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Es werden zwar teilweise größere Abstände diskutiert, die aber zum Teil nicht als zwingend, sondern als ausreichend angesehen werden (so z.B. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519) oder es lagen andere (unsichere) Messverfahren vor (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof wird lediglich eine "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung verlangt (BGH NJW 1969, 939, 940 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12
    Es werden zwar teilweise größere Abstände diskutiert, die aber zum Teil nicht als zwingend, sondern als ausreichend angesehen werden (so z.B. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519) oder es lagen andere (unsichere) Messverfahren vor (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinen Beschlüssen vom 30.08.2012 (NZV 2013, 203) und vom 09.07.2013 (NStZ-RR 2013, 318) vielmehr betont, dass es auf das Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung nur dann ankomme, wenn Verkehrssituationen in Frage stünden, wie etwa das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder der abstandsverkürzende Spurwechsel eines dritten Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könne (OLG Hamm, NStZ-RR 2013, 318 m.w.N.; so auch OLG Rostock, Beschluss v. 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (juris)).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm NZV 2013, 203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22).
  • AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 4211 Js 1233/21

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliches Unterschreiten des

    Mal wurde bei einer Dauer von drei Sekunden eine Messstrecke von 150m für ausreichend erachtet (OLG Hamm NZV 2013, 203), mal von nur 140m (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 318).

    Der Tatrichter muss zwar den Betroffenen entlastende Umstände auch konkret ausschließen (OLG Hamm NZV 2013, 203; OLG Rostock NZV 2015, 405; OLG Karlsruhe ZfS 2016, 531).

  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Wenn die Rechtsprechung fordert, dass die gefährdende Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 bis 300 m vorgelegen haben muss, hat dies seinen Grund darin, dass es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Koblenz,  Beschluss vom 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 48).
  • AG Landstuhl, 20.04.2021 - 2 OWi 1233/21

    Abstandsverstoß, Länge der Messstrecke, Vorsatz

    Mal wurde bei einer Dauer von drei Sekunden eine Messstrecke von 150m für ausreichend erachtet (OLG Hamm NZV 2013, 203), mal von nur 140m (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 318).

    Der Tatrichter muss zwar den Betroffenen entlastende Umstände auch konkret ausschließen (OLG Hamm NZV 2013, 203; OLG Rostock NZV 2015, 405; OLG Karlsruhe ZfS 2016, 531).

  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    Das trifft etwa zu auf die Fälle des unterbliebenen Hinweises (vgl. nur SenE v. 16.08.2006 - 81 Ss OWi 66/06) oder der Verweigerung des letzten Worts bzw. des Schlussvortrags (SenE v. 28.03.2011 - III-1 RBs 66/11; SenE v. 25.05.2012 - III-1 RBs 122/12; SenE v. 19.03.2013 - III-1RBs 80/13).
  • AG Lüdinghausen, 28.01.2013 - 19 OWi 216/12

    Abstandsverstoß bei festgestellter Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von

    Das Gericht konnte jedoch keinen vorwerfbaren Abstandsverstoß feststellen, da die Dauer der Abstandsunterschreitung nur den besagten Streckenumfang von feststellbaren 110 bis 120 m hatte, nicht aber die üblicherweise vorgesehene Dauer von 250 bis 300 m. Soweit zuletzt in der Rechtsprechung des OLG Hamm durch den 1. Strafsenat (OLG Hamm, Beschluss v. 30.8.2012 - III-1 RBs 122/12) eine Unterschreitung für die Dauer von 150 m für ausreichend erachtet wurde, reicht auch die hier festgestellte Fahrstrecke bei weitem nicht aus, um diesen Bereich von 150 m Dauer zu erreichen.
  • OLG Köln, 11.12.2020 - 1 RBs 337/20

    Straßenverkehrsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - Strafverfahrensrecht

    Nur die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrages, also die Ablehnung eines Beweisantrags ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (st. Senatsrechtsprechung, s. aus jüngerer Zeit nur SenE v. 25.05.2012 - III-1 RBs 122/12 - SenE v. 15.04.2014 - III-1 RBs 89/14 - SenE v. 22.05.2014 - III-1 RBs 126/14 - SenE v. 24.09.2014 - III-1 RBs 257/14 - SenE v. 20.01.2015 - III-1 RVs 237/14 - SenE v. 19.06.2015 - III-1 RBs 168/15 - SenE v. 01.09.2015 - III-1 RBs 276/15 - SenE v. 08.03.2016 - III-1 RBs 86/16 - SenE v. 16.08.2016 - III-1 RBs 242/16 - SenE v. 04.04.2017 - III-1 RBs 88/17 -).
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 89 Js 1877/12   

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https://dejure.org/2013,74765
AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 89 Js 1877/12 (https://dejure.org/2013,74765)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 04.02.2013 - 19 OWi 89 Js 1877/12 (https://dejure.org/2013,74765)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 19 OWi 89 Js 1877/12 (https://dejure.org/2013,74765)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.10.2009 - 4 Ss OWi 800/09

    Zulässigkeit einer Abstandsermittlung mittels Videoaufzeichnung

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 89 Js 1877/12
    Soweit das Select-System mittels digitaler Videotechnik nur Fahreraufnahmen/Fahrzeugfrontkurzaufnahmen nach vorheriger Feststellung eines Unterschreitens des erforderlichen Sicherheitsabstands fertigt, ist zumindest § 100h StPO Ermächtigungsgrundlage hierfür (OLG Hamm NJW-Spezial 2010, 107).
  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 89 Js 1877/12
    Der vom System vorgenommene Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit, die Zugrundelegung des jeweils für den Betroffenen günstigsten Wertes der Messlinie und der so ermittelten Abstände sowie die Außerachtlassung der Fahrzeugüberhänge sind ausreichend, um alle möglichen Betriebsfehlerquellen auszugleichen (vgl. zu alledem: OLG Dresden, DAR 2005, 637 = VRR 2005, 315; Krumm, Verkehrsordnungswidrigkeiten, 2012, Rn. 584 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10

    Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 04.02.2013 - 19 OWi 89 Js 1877/12
    Die Heranziehung des § 100h StPO als Ermächtigungsgrundlage für derartige Messungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG, 2 BvR 1447/10 vom 12.8.2010.
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