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   OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11   

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https://dejure.org/2012,44826
OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11 (https://dejure.org/2012,44826)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.2012 - 3 U 293/11 (https://dejure.org/2012,44826)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 3 U 293/11 (https://dejure.org/2012,44826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Haftung für Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Fahrgastes aufgrund eines Sturzes beim Einsteigen in einen Linienbus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Fahrgastes eines Linienbusses wegen eines Sturzes beim Einsteigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11
    20 b) Zudem ist in der Rechtsprechung (zum Problem von Sturzunfällen innerhalb eines Busses) anerkannt, dass der Pflichtenumfang eines Busfahrers regelmäßig nicht die Beobachtung der Fahrgäste umfasst, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn sich ihm aufdrängt, dass eine körperliche Behinderung des Fahrgastes besteht (OLG Frankfurt NZV 2011, 199; BGH VersR 1972, 152; BGH NJW 1993, 654; OLG Köln Schaden-Praxis 1999, 227 = VersR 2000, 1120).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11
    20 b) Zudem ist in der Rechtsprechung (zum Problem von Sturzunfällen innerhalb eines Busses) anerkannt, dass der Pflichtenumfang eines Busfahrers regelmäßig nicht die Beobachtung der Fahrgäste umfasst, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn sich ihm aufdrängt, dass eine körperliche Behinderung des Fahrgastes besteht (OLG Frankfurt NZV 2011, 199; BGH VersR 1972, 152; BGH NJW 1993, 654; OLG Köln Schaden-Praxis 1999, 227 = VersR 2000, 1120).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 264/93

    Linienbus; Bordsteinkante; Fahrgast; Einstiegstür; Omnibusfahrer;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11
    Abgesehen davon, dass unter den konkreten Umständen das Alter der Klägerin nicht erkennbar gewesen ist, bereitet es erfahrungsgemäß auch älteren Menschen gewöhnlich keine größeren Schwierigkeiten, in einen Omnibus einzusteigen, der etwa 40 cm von der Bordsteinkante entfernt steht (OLG Düsseldorf VersR 1996, 345).
  • OLG Bremen, 09.05.2011 - 3 U 19/10

    Haftung beim Sturz eines Fahrgastes im Linienbus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11
    Demnach spricht dann, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine sonstige Ursache des Sturzes eines Fahrgastes vorliegen, ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Sturz jedenfalls weit überwiegend auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O., m. w. N.; Hanseatisches OLG Bremen NZV 2011, 540 = NJW-RR 2011, 1245).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 14 U 209/09

    Kein Schadensersatz für Sturz im öffentlichen Bus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11
    20 b) Zudem ist in der Rechtsprechung (zum Problem von Sturzunfällen innerhalb eines Busses) anerkannt, dass der Pflichtenumfang eines Busfahrers regelmäßig nicht die Beobachtung der Fahrgäste umfasst, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn sich ihm aufdrängt, dass eine körperliche Behinderung des Fahrgastes besteht (OLG Frankfurt NZV 2011, 199; BGH VersR 1972, 152; BGH NJW 1993, 654; OLG Köln Schaden-Praxis 1999, 227 = VersR 2000, 1120).
  • OLG Köln, 19.03.1999 - 19 U 156/98

    Sorgfaltsanforderungen an einen Busfahrer beim Anfahren einer Haltestelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11
    20 b) Zudem ist in der Rechtsprechung (zum Problem von Sturzunfällen innerhalb eines Busses) anerkannt, dass der Pflichtenumfang eines Busfahrers regelmäßig nicht die Beobachtung der Fahrgäste umfasst, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn sich ihm aufdrängt, dass eine körperliche Behinderung des Fahrgastes besteht (OLG Frankfurt NZV 2011, 199; BGH VersR 1972, 152; BGH NJW 1993, 654; OLG Köln Schaden-Praxis 1999, 227 = VersR 2000, 1120).
  • OLG Schleswig, 25.04.2023 - 7 U 125/22

    Hälftige Schadensteilung bei einem Businsassenunfall infolge einer schuldhaften

    Denn ein solcher Anscheinsbeweis greift bei Stürzen in Bussen und Straßenbahnen nur dann ein, wenn keine außergewöhnlichen Fahrereignisse vorliegen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.05.2019 - 14 U 183/18, BeckRS 2019, 14377, Rn. 9+10; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.7.2012 - 3 U 293/11, NZV 2013, 77).
  • OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12

    Haftung bei Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen in einen Reisebus

    Der Anscheinsbeweis kann gerade auch in Bezug auf das Mitverschulden anzuwenden sein (OLG Frankfurt NZV 2013, 77; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 254 Rdn. 72; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., vor § 284 Rdn. 30c).

    Deshalb haftet der Fahrgast, der beim Einsteigen in einen Bus stürzt, allein (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 f.; OLG Frankfurt NZV 2013, 77 f.; Filthaut NZV 2013, 68, 71 m.w.N.).

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