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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20798
OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14 (https://dejure.org/2014,20798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14 (https://dejure.org/2014,20798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2014 - IV-2 RBs 37/14 (https://dejure.org/2014,20798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Fahrverbot bei wiederholter unbefugter Benutzung des Mobiltelefons

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des Zeugen (hier: Polizeibeamter) an das Tatgeschehen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 23 Abs. 1a; StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des Zeugen (hier: Polizeibeamter) an das Tatgeschehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn sich der Polizeibeamte als Zeuge nicht mehr erinnern kann

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Handyverstoß: Richtig erinnern muss sich der Polizist nicht!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Handyverstoß und die Beweiskraft der Anzeige durch Polizeibeamten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des Zeugen (hier: Polizeibeamter) an das Tatgeschehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wiederholte unerlaubte Handynutzung rechtfertigt Fahrverbot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeibeamter kann bei einer Zeugenaussage im Rahmen einer Verkehrsordnungswidrigkeit auf Anzeige Bezug nehmen - An Zeugenaussage eines Polizeibeamten sind keine hohen Anforderungen zu stellen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 56
  • NZV 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Rechtsmittelgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (BGH NStZ-RR 2008, 146).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (BGH NJW 1992, 1397, 1398 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08

    Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Zwar liegt das regelmäßig auf der Hand, weil eine fahrlässige Benutzung eines Mobiltelefons praktisch kaum vorstellbar ist (OLG Jena NZV 2005, 108; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Zwar liegt das regelmäßig auf der Hand, weil eine fahrlässige Benutzung eines Mobiltelefons praktisch kaum vorstellbar ist (OLG Jena NZV 2005, 108; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 2a Ss OWi 58/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
    Zutreffend weist die Verteidigung allerdings darauf hin, dass, wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr erinnern kann und auf die von ihm erstattete Anzeige Bezug nimmt, der Tatrichter klären muss, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf NZV 1999, 348).
  • OLG Hamm, 17.09.2015 - 1 RBs 138/15

    Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen

    Beharrliche Pflichtverletzungen liegen vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (vgl. nur: BGH NJW 1992, 1398; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2014 - IV - 2 RBs 37/14 = BeckRS 2014, 16347).Bei der Beurteilung, ob ein Verstoß beharrlich ist, kommt es auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2015, aber auch auf ihren Schweregrad an (vgl. insoweit: BayObLGSt 2003, 132, 133; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 59).
  • AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15

    Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: Beweiswürdigung der Aussage

    Wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr in allen Details erinnern kann und auf die von ihm erstattete Anzeige ergänzend Bezug nimmt, kann der Tatrichter den Verstoß wie angezeigt für erwiesen erachten, wenn der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, klar ist, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist, ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr vollständig in Erinnerung hat (Anschluss OLG Düsseldorf, 11. April 2014, IV-2 RBs 37/14, NZV 2015, 203).

    Wenn ein Polizeibeamter sich an einen Vorfall nicht mehr vollständig erinnern kann und ergänzend auf die von ihm erstattete Anzeige Bezug nimmt, muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.03.1999 - 2a Ss (OWi) 58/99 - (OWi) 15/99 II - juris), in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2014 - IV-2 RBs 37/14, 2 RBs 37/14 -, juris).

  • BayObLG, 22.03.2019 - 202 ObOWi 96/19

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtenverstoßes wegen verbotener Nutzung

    Insbesondere hat das Amtsgericht mit sorgfältiger und rechtsfehlerfreier Begründung die Notwendigkeit des Fahrverbots aufgrund der Vorahndungslage des Betroffenen mit einem beharrlichen [...] Pflichtenverstoß gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG außerhalb eines Regelfalls im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV begründet (zu den Anforderungen für die Wertung eines Pflichtenverstoßes als "beharrlich" sowie zum Begriff der "inneren Zusammenhangs" eingehend OLG Bamberg NJW 2007 3655 = ZfSch 2007, 707 sowie OLGSt StVG § 25 Nr. 36 = VRR 2007, 318 [Deutscher]; ferner u.a. OLG Bamberg DAR 2010, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 47; DAR 2011, 399; DAR 2012, 152 = OLGSt StVG § 25 Nr. 51; DAR 2013, 213 = VerkMitt 2013, Nr. 21 = ZfSch 2013, 350 = OLGSt StVG § 25 Nr. 54; NStZ-RR 2014, 58; NZV 2014, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 55; DAR 2014, 277 = ZfSch 2014, 411; OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2013 - 3 RBs 256/13 = ZfSch 2014, 111 = NStZ-RR 2014, 59 = DAR 2014, 152 und 17.09.2015 - 1 RBs 138/15 = NZV 2016, 348 = NStZ-RR 2016, 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2014 - 2 RBs 37/14 = NStZ-RR 2015, 56 = NZV 2015, 203; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 29.01.2015 - 3 Ss OWi 86/15 = VerkMitt 2015, Nr. 15 = ZfSch 2015, 231 = NStZ-RR 2015, 151 = DAR 2015, 394 = OLGSt StVG § 25 Nr. 58 = NZV 2016, 50 und 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15 = VerkMitt 2015, Nr. 35 = DAR 2015, 392 = OLGSt StVG § 25 Nr. 59).
  • AG Tübingen, 09.12.2020 - 16 OWi 14 Js 21187/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verlesung polizeilicher Beobachtungsbögen von

    Diese Erfahrung machen auch andere Gerichte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11. April 2014 - IV-2 Rbs 37/14 - NZV 2015, 203).

    Das Gericht ist aber aufgrund der Vernehmung des Zeugen davon überzeugt, daß diese die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernommen haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2014 - IV-2 Rbs 37/14 - NZV 2015, 203).

  • AG Castrop-Rauxel, 29.01.2019 - 6 OWi 313/18

    Ordnungswidrige Aufnahmen eines Verkehrsunfalls mit dem Smartphone

    Vielmehr muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist, und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2015, 56).
  • AG Castrop-Rauxel, 29.01.2019 - 6 OWi 267 JsOWi 1998/18

    Zur Bezugnahme auf den Anzeigentext im OWi-Urteil

    Vielmehr muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist, und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2015, 56).
  • AG Castrop-Rauxel, 02.06.2020 - 6 OWi 2/20

    Verbotswidrige Mobilfunktelefonnutzung bei Google-Maps-Nutzung?

    Vielmehr muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist, und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2015, 56).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14, 1 Ss Rs 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27091
OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14, 1 Ss Rs 1/14 (https://dejure.org/2014,27091)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14, 1 Ss Rs 1/14 (https://dejure.org/2014,27091)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 1 SsRs 1/14, 1 Ss Rs 1/14 (https://dejure.org/2014,27091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Mobiltelefon, Benutzung, Uhr ablesen

  • openjur.de

    § 23 Abs. 1a StVO; § 80 Abs. 2 OWiG
    Zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablesen der Uhrzeit von einem Mobiltelefon

Kurzfassungen/Presse (10)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur unbefugten Mobilfunkbenutzung durch Ablesen der Uhrzeit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon: Uhrablesen kostet 60 ….

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablesen der Uhrzeit vom Display fällt unter das Handyverbot

  • heise.de (Pressemeldung, 17.12.2014)

    Uhrzeit ablesen beim Autofahren ist verbotene Handynutzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablesen der Uhrzeit - Verstoß gegen Handy-Verbot!

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Daseinsberechtigung für eine Smartwatch neben dem Handy?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann wird ein Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO benutzt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Uhrzeit ablesen auf dem Smartphone stellt unerlaubte Handynutzung dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufnahme des Handys zum Ablesen der Uhrzeit ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit - Verbotswidrige Nutzung im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Ablesen der Uhrzeit auf dem Display des Mobiltelefons während der Fahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 385
  • NZV 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14
    Wird jedoch wie im vorliegenden Fall das Mobiltelefon aufgenommen, um die Uhrzeit abzulesen, liegt eindeutig ein Verstoß gegen § 23 Absatz 1a StVO vor (OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2005, 2 Ss OWi 177/05; Herrmann, NStZ 2011, 65f. mit umfangreichen Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14
    Aufgrund der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist von einer verbotswidrigen Benutzung gemäß § 23 Absatz 1a StVO auszugehen, wenn die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.08.2005, 83 Ss OWi 19/05; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007, 3 Ss OWi 452/2007 ).
  • OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14
    Aufgrund der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist von einer verbotswidrigen Benutzung gemäß § 23 Absatz 1a StVO auszugehen, wenn die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.08.2005, 83 Ss OWi 19/05; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007, 3 Ss OWi 452/2007 ).
  • AG Landstuhl, 06.02.2017 - 2 OWi 4286 Js 12961/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Tatbestandlichkeit des Aufnehmens eines Handys

    Es muss hier zuerst eine Abgrenzung von der Rechtsprechung erfolgen, die die bloße Ortsveränderung des Telefons nicht unter die Norm subsumiert (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Krenberger, jurisPR-VerkR 21/2014 Anm. 6).
  • OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14

    Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer aufgehoben

    Daher erfüllt den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (Senat NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = VRS 109, 287 = DAR 2005, 695; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62 sowie [nicht tragend] OLG Zweibrücken vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Juris).
  • OLG Hamburg, 28.12.2015 - 2-86/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während

    Ausreichend ist, dass die Handhabung Bezug zu einer der Funktionstasten hat (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Januar 2014, Az.: 1 SsRs 1/14; OLG Hamm NZV 2015, 310; OLG Köln NJW 2015, 361, 362; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.), wie etwa beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 51).
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 RBs 307/19

    Ordnungswidrige Handnutzung bei bloßem Wegdrücken

    Dabei reicht es aus, wenn die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer Funktion des Gerätes hat (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 -, BeckRS 2014, 18414, zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   KG, 14.03.2014 - 3 Ws (B) 124/14 - 122 Ss 42/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25848
KG, 14.03.2014 - 3 Ws (B) 124/14 - 122 Ss 42/14 (https://dejure.org/2014,25848)
KG, Entscheidung vom 14.03.2014 - 3 Ws (B) 124/14 - 122 Ss 42/14 (https://dejure.org/2014,25848)
KG, Entscheidung vom 14. März 2014 - 3 Ws (B) 124/14 - 122 Ss 42/14 (https://dejure.org/2014,25848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß und Überfahren der Haltelinie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 385
  • NZV 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Auszug aus KG, 14.03.2014 - 3 Ws (B) 124/14
    Für die Frage, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt, kommt es allein auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie an, sofern eine solche vorhanden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 512, 513; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts; vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 2011 - 3 Ws (B) 164/11 - und vom 5. März 2012 - 3 Ws (B) 131/12 -).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Daher bedarf es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß in den Urteilsgründen der Feststellung, ob vor der Lichtzeichenanlage eine Haltelinie vorhanden ist und ggf. wie lange das Rotlicht beim Überfahren der Haltelinie schon andauerte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2000 - Ss 51/00 B -, ; OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 - und vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 729/02 -, ; KG, Beschluss vom 14. März 2014 - 3 Ws (B) 124/14 -, ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2015 - Ss (Bs) 76/2015 (44/15 OWi) -, ).
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Ob eine solche Haltelinie vorhanden war, muss daher in einem tatrichterlichen Bußgeldurteil festgestellt werden (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 577 f. - Rn. 12; NZV 2008, 309 f. - Rn. 7 f. nach juris; KG NZV 2015, 203 f. - Rn. 4 nach juris).
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