Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.11.2014 - III-1 RBs 284/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37354
OLG Köln, 07.11.2014 - III-1 RBs 284/14 (https://dejure.org/2014,37354)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.2014 - III-1 RBs 284/14 (https://dejure.org/2014,37354)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 2014 - III-1 RBs 284/14 (https://dejure.org/2014,37354)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Keine verbotene Handybenutzung durch Weitergabe des klingelnden Mobiltelefons an den Beifahrer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Weiterreichen eines Handys am Steuer stellt keine verbotswidrige Nutzung dar

  • kanzlei-heskamp.de
  • RA Kotz

    Verbotene Handynutzung bei Entgegennahme des Gesprächs durch den Beifahrer nach Weitergabe des Handys durch den Fahrer

  • bussgeldsiegen.de

    Verbotswidrige Mobilfunktelefonbenutzung ? Weiterreichen des Telefons

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Ordnungswidrigkeit bei Aufnahme des Mobiltelefons und dessen Ortsveränderung durch den Führer eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Keine Ordnungswidrigkeit bei Aufnahme des Mobiltelefons und dessen Ortsveränderung durch den Führer eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon: Verteidigungsansatz - Nur Weglegen ist kein Benutzen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Weiterreichen des Mobiltelefons an Beifahrer ist keine Benutzung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gar nicht aufs Display geschaut

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Bloße Ortsveränderung des Mobiltelefons

  • lto.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer - Weitergabe an Beifahrer ist erlaubt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weitergabe des Mobiltelefons kann auch während der Fahrt zulässig sein!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe des Mobiltelefons stellt nicht zwangsläufig Handy-Nutzung am Steuer dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer aufgehoben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafloses Weiterreichen eines Handys während der Autofahrt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Autofahrer das Mobiltelefon während der Fahrt an den Beifahrer weitergibt und der den Anruf entgegennimmt

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wann wird ein Telefon "benutzt"? - Bußgeld von 40 Euro hinfällig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Handyverbot: In die Hand nehmen des Mobiltelefons beim Autofahren

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: In die Hand nehmen des Mobiltelefons beim Autofahren

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Was heißt Handynutzung im Auto? - "Reine Ortsveränderung" ist keine verbotene Nutzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Handy-Nutzung während der Autofahrt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Nur weitergeben ist erlaubt!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bloße Weiterreichung von Handy ist keine Handynutzung am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bloße Weiterreichung des Handys ist keine Handynutzung am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer darf nicht immer bestraft werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das bloße in der Hand halten oder Weglegen eines Handys ist nicht bußgeldbewährt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe des Handys während der Autofahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterreichen des Handys ist erlaubt! Kein Bußgeld und keine Punkte!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonieren am Steuer

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon am Steuer

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bloße Weitergabe eines Mobiltelefons während der Autofahrt stellt keine unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer dar - Weiterreichen des Telefons umfasst keine Nutzung von Funktionsmöglichkeiten eines Mobiltelefons

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Handy-Nutzung im Pkw

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Handyverbot: In die Hand nehmen des Mobiltelefons beim Autofahren

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 361
  • NZV 2015, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablesen der Uhrzeit von einem Mobiltelefon

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Daher erfüllt den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (Senat NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = VRS 109, 287 = DAR 2005, 695; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62 sowie [nicht tragend] OLG Zweibrücken vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Juris).
  • AG Lüdinghausen, 17.02.2014 - 19 OWi 14/14

    Mobiltelefon, Benutzung, Weglegen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12

    Handy während der Fahrt lieber klingeln lassen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Köln, 14.04.2009 - 83 Ss OWi 32/09

    Verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Ihre Handlung hat daher hier gerade keinen Bezug zu einer von ihr in Anspruch genommenen Funktionalitäten des Mobiltelefons, sie macht sich keine der von dem Gerät angebotenen Funktionen "zu Nutze" und bereitet dies - im Unterschied zu der der vom Amtsgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 20.04.2007 (VRS 113, 317 = NZV 2007, 483; vgl. a. Senat NZV 2009, 304) zugrundeliegenden Sachgestaltung - auch nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Daher erfüllt den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (Senat NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = VRS 109, 287 = DAR 2005, 695; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62 sowie [nicht tragend] OLG Zweibrücken vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Juris).
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07

    Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Ihre Handlung hat daher hier gerade keinen Bezug zu einer von ihr in Anspruch genommenen Funktionalitäten des Mobiltelefons, sie macht sich keine der von dem Gerät angebotenen Funktionen "zu Nutze" und bereitet dies - im Unterschied zu der der vom Amtsgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 20.04.2007 (VRS 113, 317 = NZV 2007, 483; vgl. a. Senat NZV 2009, 304) zugrundeliegenden Sachgestaltung - auch nicht vor.
  • OLG Hamm, 28.12.2006 - 2 Ss OWi 805/06

    Handyverbot; Straßenverkehr; Telefonieren; Benutzung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Daher erfüllt den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (Senat NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = VRS 109, 287 = DAR 2005, 695; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62 sowie [nicht tragend] OLG Zweibrücken vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05

    Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14
    Entsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - soweit die auch hier in Rede stehende Nutzung spezifisch als Mobiltelefon (s. zu anderen Funktionalitäten der in Frage kommenden Geräte Hermann NStZ-RR 2011, 65 [70 ff.]) angesprochen ist - etwa folgende Verhaltensweisen dem Benutzungsverbot unterfallen: das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts (SenE v. 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09 -); das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs (Senat DAR 2012, 220 = NZV 2012, 450 = NStZ-RR 2012, 219); das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt (OLG Hamm BeckRS 2006 01391); das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist (OLG Hamm NZV 2008, 49 = BeckRS 2008 08267; s. a. AG Lüdinghausen NZV 2014, 332 = VRS 126, 119; vgl. jüngst zusammenfassend Hufnagel NJW 2014, 3265).
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    c) In der Rechtsprechung zur alten Fassung der Vorschrift war anerkannt, dass den Tatbestand nicht erfüllt, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (OLG Köln NJW 2015, 361; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62; OLG Hamm NJW 2006, 2870).
  • OLG Hamburg, 28.12.2015 - 2-86/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während

    Ausreichend ist, dass die Handhabung Bezug zu einer der Funktionstasten hat (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Januar 2014, Az.: 1 SsRs 1/14; OLG Hamm NZV 2015, 310; OLG Köln NJW 2015, 361, 362; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.), wie etwa beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 51).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47823
BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14 (https://dejure.org/2014,47823)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 StGB, § 69a Abs 1 S 3 StGB, § 21 StVG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 69a Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 StGB, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 69 Abs. 2 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung der Ungeeignetheit eines Fahrers zum Führen eines Kfz bei Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; notwendige Begründung für Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Begründung einer isolierten Sperre bei Nicht-Katalogtat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 123
  • NZV 2015, 252
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14
    Soll gegen einen Angeklagten wegen einer Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet werden, so muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) zu belegen; der erforderliche Umfang der Darlegung hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN).
  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14
    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei Fehlen einer Katalogtat)

    Soll einem Täter wegen einer anderen Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden, muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN; zur Anordnung einer isolierten Sperrfrist vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, NStZ-RR 2015, 123 (Ls)).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Soll wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat ? wie dies bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz der Fall ist ? eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, so ist eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit erforderlich, die die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209; vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, NStZ 2015, 579).
  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Soll gegen den Täter wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat - wie es bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG der Fall ist - die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298); eine solche einzelfallbezogene Begründung der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr lässt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18

    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 mwN und vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3, NStZ-RR 2015, 123; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

    Der erforderliche Umfang der Darlegung ist hierbei einzelfallabhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3).

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, aaO; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).

  • OLG Koblenz, 18.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 142/16

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Notwendige Gesamtwürdigung der

    Eine auf den Einzelfall bezogene Begründung macht dies indes nicht entbehrlich (vgl. BGH, 3 StR 487/14 v. 17.12.2014 - NStZ-RR 2015, 123 ; a.A. OLG Koblenz, 1 Ss 105/12 v. 07.11.2012).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 497/15

    Tateinheit zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und bewaffnetem Handeltreiben mit

    Die Festsetzung einer sogenannten isolierten Sperrfrist ist vorliegend noch hinreichend begründet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, NZV 2015, 252 (L); Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 69 StGB Rn. 13, 13a).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 361/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

    Doch hätte gleichwohl - zumal kein Regelfall gemäß § 69 Abs. 2 StGB vorliegt -, eine ausdrückliche Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vorgenommen werden müssen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB) zu belegen (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14).
  • OLG Schleswig, 27.02.2020 - 2 OLG 4 Ss 12/20

    Zur Revisibilität des Rechtsfolgenausspruchs

    Bei Anordnung einer solchen Sperrfrist muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, um die fehlende Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen zu belegen; der erforderliche Umfang der Darlegung hängt dabei vom Einzelfall ab (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 ­ 3 StR 487/14 zitiert nach juris).
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