Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16   

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OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 (https://dejure.org/2016,8965)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 (https://dejure.org/2016,8965)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. April 2016 - 4 Ss 212/16 (https://dejure.org/2016,8965)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Gilt das Handyverbot am Steuer nur noch eingeschränkt?

  • IWW
  • JurPC

    Bloßes Halten des Mobiltelefons

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzung eines Handys während der Autofahrt; Telefonieren über die Freisprechanlage während der Autofahrt aber Halten des Telefons in der Hand

  • rabüro.de

    Zur Frage der Strafbarkeit des Haltens eines Handys durch den Fahrzeugführer während der Fahrt

  • bussgeldsiegen.de

    Handyverstoß - neue Verteidigungsstrategie

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1a S 1 StVO, § 49 Abs 1 Nr 22 StVO
    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des Mobiltelefons bei gleichzeitiger Nutzung der Freisprechanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung eines Handys während der Autofahrt; Telefonieren über die Freisprechanlage während der Autofahrt aber Halten des Telefons in der Hand

  • rechtsportal.de

    Nutzung eines Handys während der Autofahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handyverbot: Einfaches Halten des Handys zum telefonieren über Freisprecheinrichtung ist erlaubt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation, Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Aufweichung beim Handyverbot, wirklich?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht weicht Handyverbot am Steuer auf

  • heise.de (Pressebericht, 28.10.2016)

    Straffrei freisprechen mit Telefon in der Hand

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer & Bluetooth - neue Verteidigungsstrategie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Halten des Mobiltelefons bei gleichzeitiger Nutzung der Freisprechanlage

  • welt.de (Pressemeldung, 09.05.2016)

    Handyverbot am Steuer: Schlupfloch nach Neuformulierung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann ist der Tatbestand der unerlaubten Handynutzung nicht erfüllt?

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Kein relevantes Gefährdungspotential beim Halten eines Mobiltelefons zum Telefonieren über die Freisprechanlage

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bluetooth und Handynutzung am Steuer - Handyverbot

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Beim Telefonieren mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung das Smartphone in der Hand halten ist erlaubt!

  • weka.de (Kurzinformation)

    Telefonieren über die Freisprechanlage und Handy in der Hand: erlaubt oder verboten?

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Handyverstoß mit Freisprecheinrichtung!

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht, 10.02.2017)

    Gericht weicht Handyverbot am Steuer auf - Urteil bringt Amtsgericht Stuttgart in Not

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Handyverstoß mit Freisprecheinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beim Telefonieren mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung das Smartphone in der Hand halten ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das bloße Halten eines Mobiltelefons während der Autofahrt ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handyverbot am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handy und Bluetooth - Handyverbot am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy in der Hand halten während der Fahrt erlaubt bei Nutzung der Bluetooth-Freisprecheinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Handyverbot bei vorhandener Freisprechanlage?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handy in der Hand und Freisprecheinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handys am Steuer grundsätzlich verboten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handybenutzung und Bluetooth-Freisprechanlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Halten eines Handys während Telefonats über Freisprechanlage begründet kein Verstoß gegen Verbot der Handynutzung während der Fahrt - Autofahrer darf keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Gerätes nutzen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation, Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Aufweichung beim Handyverbot, wirklich?

  • focus.de (Entscheidungsanmerkung)

    Handy-Verbot beim Autofahren: Pkw-Lenker freigesprochen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unschädlich ist das bloße Halten eines Mobiltelefons

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 255
  • NZV 2016, 6
  • MMR 2017, 195
  • K&R 2016, 530
  • JR 2016, 404
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    aa) Der strenge Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet es der Rechtsprechung, Tatbestände im Wege richterlicher Rechtsfortbildung etwa durch die Bildung von Analogien oder die Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen zu begründen oder zu verschärfen (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 ARs 12/14, juris unter Bezugnahme u. a. auf BVerfGE 71, 108 ff.).

    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung oder der Auferlegung eines Bußgeldes selbst zu entscheiden (BVerfGE 71, 108 ff.).

  • OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Im Übrigen entspricht dies auch dem Willen des Verordnungsgebers, wonach die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO offensichtlich verhindern will, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ss 187/08, NJW 2008, 3369, 3370).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2014 - 4 Ss 569/14

    Ordnungswidrigkeit im Naturschutz: Verbot des Abschneidens und auf den Stock

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Dieser Wortsinn ist aus der Sicht des Bürgers zu bestimmen (BVerfG, aaO; Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2014 - 4 Ss 569/14, juris Rn. 14).
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 5 RBs 4/12

    Benutzung eines Mobiltelefons; Lesen einer SMS

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.; vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.; vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Eine solche ist dann gegeben, wenn der Fahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon als Telefon, aber auch als Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet, da diese Tätigkeiten eine erhöhte Konzentration erfordern (Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 82/06, NJW 2006, 3734 f.).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    aa) Der strenge Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet es der Rechtsprechung, Tatbestände im Wege richterlicher Rechtsfortbildung etwa durch die Bildung von Analogien oder die Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen zu begründen oder zu verschärfen (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 ARs 12/14, juris unter Bezugnahme u. a. auf BVerfGE 71, 108 ff.).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109 ff.).
  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.; vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2018 - 4 Rv 25 Ss 982/17

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Straftatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 4 Ss 569/14, juris Rn. 14; vom 25. April 2016 - 4 Ss 212/16, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23

    Zulässigkeit der Umlagerung eines Smartphones während der Autofahrt

    Zwar wollte der Verordnungsgeber mit der Änderung der Vorschrift eine Regelungslücke in Fällen schließen, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies - weil das Gespräch über die Freisprecheinrichtung geführt wird - nicht erforderlich wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 Ss 212/16, NStZ-RR 2016, 255), weshalb es nunmehr ausreicht, dass Benutzung und Halten rein tatsächlich zusammentreffen, ohne dass das Halten des Geräts für die Benutzung erforderlich sein muss.
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Hiermit soll eine Regelungslücke geschlossen werden für Fälle, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.4.2016 - 4 Ss 212/16).".
  • OLG Stuttgart, 03.01.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verkehrswidrige Handy-Benutzung durch bloßes Halten

    Die vom Oberlandesgericht Oldenburg zitierte Passage der Verordnungsmaterialien betrifft, wie durch die dortige Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. April 2016 (Aktenzeichen: 4 Ss 212/16) belegt wird, lediglich den Sonderfall der Verwendung der Freisprecheinrichtung eines Mobiltelefons.
  • AG Landstuhl, 06.02.2017 - 2 OWi 4286 Js 12961/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Tatbestandlichkeit des Aufnehmens eines Handys

    Wenn er aber z.B. ein Headset verwendet, darf er telefonieren, ebenso bei Nutzung der Freisprechanlage, dann sogar mit dem Telefon in der Hand, so das OLG Stuttgart (Beschl. v. 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 - jurisPR-VerkR 15/2016 Anm. 3).
  • OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19

    Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen

    Aus der dort herangezogenen Begründung des Entwurfes der Verordnung (BR-Drs. 556/17) ergibt sich vielmehr, dass mit der Neufassung u.a. eine Regelungslücke geschlossen werden sollte, und zwar für Konstellationen, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss v. 25. April 2016 - 4 Ss 212/16 -).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    Im Gegensatz zur alten Rechtslage (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2016, 255; König: in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 23 StVO Rn. 32) ist insbesondere schon das bloße Inden-Händen-Halten des Geräts - wenn darüber hinaus ("und") eine Funktion des Geräts benutzt wird oder eine Blickzuwendung erfolgt - schon von der verbotenen Nutzung elektronischer Geräte erfasst (BR-Drs. 556/17, S. 26; Eggert in: Freymann/Wellner, a.a.O., § 23 StVO Rn. 28 f.; Burhoff in: Burhoff (Hrsg.), a.a.O., Rn. 2846; ders., ZAP 2018, 987; Fromm, a.a.O.; Rebler, a.a.O.; Krenberger, jurisPR-VerkR 18/2018 Anm. 6; vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2018 - 2 Ss (OWi) 201/18 -, juris).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 RBs 339/16

    Nutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer trotz eingebauter

    Welche Handlungen im Einzelnen die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen, so auch durch die benannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 - geklärt (vgl. SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09).

    Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschl. v. 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 - = NStZ-RR 2016, 255, 256) verweist, ergibt sich daraus schon deswegen kein Klärungsbedarf, weil jener Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 RBs 307/19

    Ordnungswidrige Handnutzung bei bloßem Wegdrücken

    Vor dem Hintergrund dieser Grundsätze ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls anerkannt, dass das reine Halten eines Mobiltelefons bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung dann nicht § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, wenn über das Telefonieren hinaus keine weitere Funktion des Gerätes genutzt wird (zu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 Ss 212/16-, MMR 2017, 195; OLG Bamberg, Beschluss vom 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07-, NZV 2008, 212; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 - NJW 2008, 3369 (für die Verwendung eines sog. "bluetooth-headsets"); zit. jeweils nach beck-online).
  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 4 RBs 392/18

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern?

    Aus der dort herangezogenen Begründung des Entwurfes der Verordnung (BR-Drs. 556/17) ergibt sich vielmehr, dass mit der Neufassung u.a. eine Regelungslücke geschlossen werden sollte, und zwar für Konstellationen, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss v. 25. April 2016 - 4 Ss 212/16 -).
  • KG, 13.02.2019 - 3 Ws (B) 50/19

    Voraussetzungen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO

  • AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

  • AG Tübingen, 14.07.2017 - 16 OWi 15 Js 4900/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Nutzung einer anderen als der Telefonfunktion eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5950
BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15 (https://dejure.org/2016,5950)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2016 - 3 C 10.15 (https://dejure.org/2016,5950)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2016 - 3 C 10.15 (https://dejure.org/2016,5950)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    VwVfG § 1 Abs. 4, § 41 Abs. 1 und 3, § 43 Abs. 1 Satz 1; StVO §§ 1, 39, 41, 45; Anlage 2 zu § 41 Abs. 1, lfd. Nr. 62 (Zeichen 283)
    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen; straßenverkehrsbehördliche Anordnung; Allgemeinverfügung; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; öffentliche Bekanntgabe; ruhender Verkehr; absolutes Haltverbot; Zeichen 283; Parkverbot; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 1 Abs. 4, § 41 Abs. 1 und 3, § 43 Abs. 1 Satz 1
    Allgemeinverfügung; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Gebührenbescheid; Parkverbot; Rundumblick; Sichtbarkeitsgrundsatz; Sorgfaltspflicht; Umschau; Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen; Zeichen 283; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 VwVfG, § 41 Abs 1 VwVfG, § 41 Abs 3 VwVfG, § 43 Abs 1 S 1 VwVfG, § 1 StVO
    Wirksamkeit von Verkehrszeichen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz

  • verkehrslexikon.de

    Aufstellung, Wahrnehmung und Geltung von Verkehrszeichen

  • IWW

    VwVfG § 1 Abs. 4, § 41 Abs. 1 und 3, § 43 Abs. 1 Satz 1; StVO §§ 1, 39, 41, 45; Anlage 2 zu § 41 Abs. 1, lfd. Nr. 62 (Zeichen 283)
    VwVfG, StVO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirkung von Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr unabhängig von ihrer tatsächlich Wahrnehmung durch den Verkehrsteilnehmer; Entfaltung von Rechtswirkung nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz; Gebührenrechtliche Inanspruchnahme für die Umsetzung eines ...

  • doev.de PDF

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz

  • rewis.io

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz

  • bussgeldsiegen.de

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen; straßenverkehrsbehördliche Anordnung; Allgemeinverfügung; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; öffentliche Bekanntgabe; ruhender Verkehr; absolutes Haltverbot; Zeichen 283; Parkverbot; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wie sichtbar muss ein Parkverbot sein, oder: Nachschaupflicht?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nach Abstellen des Fahrzeugs muss Fahrer nach Parkverboten Ausschau halten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haltverbotszeichen - und ihre Sichtbarkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobiles Verkehrsschild - Anforderungen an die Sichtbarkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sichtbarkeit von Haltverbotszeichen: Keine anlasslose Suche nach Halteverbotsschildern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sichtbarkeit von Halteverbotszeichen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sichtbarkeit von Haltverbotszeichen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit von Parkverbotsschildern nach dem "Sichtbarkeitsgrundsatz"

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 07.04.2016)

    ADAC lobt Urteil zu Halteverboten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Halteverbotsschild nicht gesehen: Muss man trotzdem zahlen?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wie sichtbar müssen Halteverbotszeichen aufgestellt sein?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Halteverbots-Schilder dürfen nicht leicht zu übersehen sein

  • weka.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aus Halteverbot abgeschleppt: Fahrer muss nicht für Abschleppkosten aufkommen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Verkehrsschild wirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sichtbarkeit von (auch mobilen) Haltverbotszeichen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Aus Halteverbot abgeschleppt: Autofahrer trägt keine Kosten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Erkennbarkeit von Verkehrszeichen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an die Sichtbarkeit von Halteverbotszeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 365
  • NJW 2016, 2353
  • NZV 2016, 539
  • NZV 2016, 6
  • NJ 2016, 519
  • DÖV 2016, 790
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (BGH, Urteil vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - NJW 1970, 1126 f.), äußern sie nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 , vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 11 und vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 15).

    Den Urteilen des erkennenden Senats zum Sichtbarkeitsgrundsatz und den dort formulierten Anforderungen an die Erfassbarkeit von Verkehrszeichen "mit einem raschen und beiläufigen Blick" lagen Fälle des fließenden Verkehrs zugrunde und zwar gerade solche des Schnellverkehrs (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383, Durchfahrverbote zur Unterbindung von Mautausweichverkehr; Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21, Lkw-Überholverbote auf Autobahnen).

    Das folgt daraus, dass Maßstab für die Erfüllung der Anforderungen des Sichtbarkeitsgrundsatzes - wie bereits dargelegt - grundsätzlich der durchschnittliche Kraftfahrer ist (so zur Erfassbarkeit von Verkehrszeichen mit mehreren Zusatzzeichen auch bereits BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Zu Unrecht stützt der Kläger seinen Einwand fehlender Wirksamkeit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1970 - 7 C 10.70 - (BVerwGE 35, 334).

    Den Unterschied zwischen einer "Zustimmung" und der Anordnung eines Verkehrsverbots sieht der 7. Senat darin, dass sich die Behörde bei der "Zustimmung" einer eigenen Entscheidung enthalte und lediglich die von einer anderen Stelle getroffene Entscheidung überprüfe (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 a.a.O. S. 342).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (BGH, Urteil vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - NJW 1970, 1126 f.), äußern sie nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 , vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 11 und vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 15).

    Bei dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - (BVerwGE 102, 316 ) entschiedenen Fall ging es dagegen - wie vorliegend - um ein Haltverbot im ruhenden Verkehr.

  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (BGH, Urteil vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - NJW 1970, 1126 f.), äußern sie nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 , vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 11 und vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 15).

    Gleiches gilt für das in diesen Entscheidungen jeweils in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - (NJW 1970, 1126).

  • OVG Hamburg, 30.06.2009 - 3 Bf 408/08

    Verkehrszeichen; Halteverbot; Sichtbarkeitsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Diese Auffassung entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung zahlreicher Instanzgerichte sowohl der Verwaltungs- (vgl. u.a. OVG Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2009 - 3 Bf 408/08 - NZV 2009, 524 ; OVG Münster, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 5 A 4278/95 - juris Rn. 6 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 - NJW 2010, 1898 als auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 1978 - 6 Ss OWi 2744/78 - VRS 57, 137 ).

    Es liegt auf der Hand und ist allgemein anerkannt, dass das Maß und die Ausprägung der von den Verkehrsteilnehmern zu fordernden Sorgfalt von der konkreten Verkehrssituation abhängen (vgl. statt vieler nur OVG Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2009 - 3 Bf 408/08 - NZV 2009, 524 ).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (BGH, Urteil vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - NJW 1970, 1126 f.), äußern sie nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 , vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 11 und vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 15).

    Den Urteilen des erkennenden Senats zum Sichtbarkeitsgrundsatz und den dort formulierten Anforderungen an die Erfassbarkeit von Verkehrszeichen "mit einem raschen und beiläufigen Blick" lagen Fälle des fließenden Verkehrs zugrunde und zwar gerade solche des Schnellverkehrs (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383, Durchfahrverbote zur Unterbindung von Mautausweichverkehr; Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21, Lkw-Überholverbote auf Autobahnen).

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Haltverbot nach Zeichen 283, wie andere Verkehrsverbote und -gebote, ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1967 - 7 C 18.66 - BVerwGE 27, 181 und vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 5 A 4278/95

    Wirksamkeit ; Parkverbotschilder; Halteverbotsschilder

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Diese Auffassung entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung zahlreicher Instanzgerichte sowohl der Verwaltungs- (vgl. u.a. OVG Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2009 - 3 Bf 408/08 - NZV 2009, 524 ; OVG Münster, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 5 A 4278/95 - juris Rn. 6 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 - NJW 2010, 1898 als auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 1978 - 6 Ss OWi 2744/78 - VRS 57, 137 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Diese Auffassung entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung zahlreicher Instanzgerichte sowohl der Verwaltungs- (vgl. u.a. OVG Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2009 - 3 Bf 408/08 - NZV 2009, 524 ; OVG Münster, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 5 A 4278/95 - juris Rn. 6 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 - NJW 2010, 1898 als auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 1978 - 6 Ss OWi 2744/78 - VRS 57, 137 ).
  • OLG Hamm, 13.11.1978 - 6 Ss OWi 2744/78

    Ausfahren aus einem Parkplatz auf eine Straße

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
    Diese Auffassung entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung zahlreicher Instanzgerichte sowohl der Verwaltungs- (vgl. u.a. OVG Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2009 - 3 Bf 408/08 - NZV 2009, 524 ; OVG Münster, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 5 A 4278/95 - juris Rn. 6 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 - NJW 2010, 1898 als auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 1978 - 6 Ss OWi 2744/78 - VRS 57, 137 ).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    a) Voraussetzung für das Abschleppen des Fahrzeugs aus einer Haltverbotszone und der daran anknüpfenden Gebührenerhebung und Kostenerstattung ist zunächst, dass das durch die Abschleppmaßnahme vollstreckte Haltverbot wirksam bekannt gemacht worden ist (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.15.0] - BVerwGE 154, 365 Rn. 10).

    Die Bekanntgabe erfolgt nach den bundesrechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung durch Aufstellung des Verkehrszeichens (vgl. § 39 Abs. 1, § 45 Abs. 4 StVO); dies ist eine besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 - BVerwGE 154, 365 Rn. 16).

    Bei Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr regeln, gehört zu der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt des Fahrers eine einfache Umschau nach dem Verlassen seines Fahrzeugs (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 - BVerwGE 154, 365 Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 470/14

    Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 -, NJW 2016, 2353 = juris, Rn. 16, und vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316 = DVBl. 1998, 93 = juris, Rn. 9, jeweils, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 -, NJW 2016, 2353 = juris, Rn. 17 ff., 21. Siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2004 - 5 A 850/13 -, NJW 2005, 1142 = juris, Rn. 38, und vom 11. Juni 1997 - 5 A 4278/95 -, juris, Rn. 6 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 -, NJW 2010, 1898 = juris, Rn. 17; Hamb. OVG, Urteil vom 30. Juni 2009 - 3 Bf 408/08 - NZV 2009, 524 = juris, Rn. 32 f., m. w. N.

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16

    Amtshaftung: Behördlich genehmigte Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes

    Wenn die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung einer Halteverbotsbeschilderung in derartigen Fällen lediglich genehmigt, aber nicht anordnet, belässt sie dem Unternehmer einen gewissen Entscheidungsspielraum, wenn nicht bei der Anordnung (zur ausschließlichen Anordnungsbefugnis der Behörde für Verkehrszeichen und der Ablehnung eines diesbezüglichen Entscheidungsspielraums des Unternehmers vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 3263/08, juris Rn. 15 f; VG Gießen, Urteil vom 2. September 2004 - 10 E 2589/04, juris Rn. 25 f; VG Köln, Urteil vom 5. Februar 2009 - 20 K 3610/07, juris Rn. 25), so doch bei der Bekanntgabe der Verkehrszeichen (vgl. zu Erfordernis der Bekanntgabe etwa BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15, juris Rn. 22; VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 17).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Das gilt auch für nur vorübergehend aufgestellte Verkehrszeichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. April 2016 - 3 C 10/15 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 14.06.2022 - VI ZR 110/21

    BGH verneint einen Unterlassungsanspruch von Anwohnern bei Verstößen gegen das

    Die Beklagte hat durch eine etwaige Missachtung des durch § 41 Abs. 1 StVO in Verbindung mit Verkehrszeichen 253 im Wege eines Verwaltungsakts in Gestalt einer Allgemeinverfügung (vgl. zur st. Rspr. des BVerwG zur Rechtsnatur von Verkehrszeichen etwa BVerwGE 154, 365 Rn. 16 mwN) angeordneten Lkw-Durchfahrtsverbots kein auf das Rechtsschutzbegehren der Kläger ausgerichtetes Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB verletzt.
  • BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17

    Sichtbarkeit eines nicht den Höhenvorgaben der VwV-StVO entsprechend

    Durch Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.15.0] - (BVerwGE 154, 365) hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, weil dessen Entscheidung ein unzutreffender Maßstab für das Bestehen einer Nachschaupflicht zugrunde lag.

    Die in der Beschwerde aufgeführten Anmerkungen zur Durchführung der erneuten Berufungsverhandlung im Senatsurteil vom 6. April 2016 (BVerwGE 154, 365 Rn. 30) unterliegen daher nicht der Bindungswirkung aus § 144 Abs. 6 VwGO.

    Die mit der Beschwerde aufgeworfenen Fragen zur Bestimmung der hinreichenden Sichtbarkeit eines nicht den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) entsprechend angebrachten Verkehrszeichens sind, soweit dies einer grundsätzlichen revisionsgerichtlichen Klärung zugänglich ist, durch das Senatsurteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 - (BVerwGE 154, 365 Rn. 23) beantwortet.

  • VG Hamburg, 20.10.2016 - 16 K 5900/15

    Halteverbot in Feuerwehrzufahrt - Abschleppvorgang

    Das nahe der vorderen Grundstücksgrenze aufgestellte Schild zum Hinweis auf die Feuerwehrzufahrt, die über die mit Rasengittersteinen befestigte Vorgartenfläche zu dem mehrgeschossigen Wohnhaus führt, ist nach den Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 6.4.2016, 3 C 10/15, juris) an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen stellt, zum Zeitpunkt des Parkvorganges ausreichend erkennbar gewesen.
  • VG Hamburg, 25.05.2018 - 2 K 7467/17

    Die Kombination aus einem Verkehrszeichen 314 (Parken), einem Zusatzzeichen für

    Die Bekanntgabe erfolgt nach den Spezialvorschriften der Straßenverkehrsordnung (insbes. § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 4 StVO) durch Aufstellen des Verkehrszeichen (St. Rspr., vgl. zuletzt etwa BVerwG, Urt. v. 6.4.2016, 3 C 10/15, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Dabei sind Verkehrszeichen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz bezogen auf den fließenden Verkehr so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen oder beiläufigen Blick" erfassen kann (BVerwG, Urt. v. 6.4.2016, 3 C 10/15, juris Rn. 17 ff.).

    (BVerwG, Urt. v. 6.4.2016, 3 C 10/15, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20

    Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?

    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und bei ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2016 - 3 C 10/15 -, LS juris; Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 [318]).

    Die Nichteinhaltung rechtfertigt aber nicht stets die Annahme, dass die Verkehrszeichen weder hinreichend sichtbar noch zumindest insoweit wahrnehmbar sind, dass Anlass zur Nachschau besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2016 - 3 C 10/15 -, juris Rn. 23).

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Das Verkehrszeichen als Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (insoweit auf Alt. 2 abstellend: BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15 -, NJW 2016, 2353, Rn. 16; vgl. für eine Bezugnahme auf Alt. 3 etwa: Pautsch, in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, 1. Auflage 2016, § 35 Begriff des Verwaltungsaktes, Rn. 43) ist ordnungsgemäß bekanntgegeben worden (a) und auch im Übrigen wirksam (b).

    Die Bekanntgabe erfolgt nach den bundesrechtlichen (Spezial-)Vorschriften der StVO durch Aufstellen des Verkehrszeichens, die sich insbesondere in §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 4 StVO finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15 -, NJW 2016, 2353, Rn. 16).

    Für die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen, gelten weniger strenge Anforderungen als an solche, die den fließenden Verkehr regeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15 -, NJW 2016, 2353, Rn. 17).

    Wenn die Behörde die Aufstellung nachweist, besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Verkehrsschilder durchgängig gestanden haben (vgl. etwa VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 26. Februar 2019 - 5 K 814/18.NW -, juris, Rn. 39; VG Bremen, Urteil vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, juris, Rn. 18; VG Leipzig, Urteil vom 14. November 2007 - 1 K 483/06 -, juris, Rn. 34; siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15 -, NJW 2016, 2353, Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2018 - 1 B 13.16

    Gebühr für Umsetzung eines in einer Halteverbotszone geparkten Fahrzeugs;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2019 - 10 S 1059/19

    Rechtmäßigkeit eines Dieselfahrverbots

  • VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 8 K 19.918

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme trotz rechtswidriger Beschilderung

  • OLG Bamberg, 27.01.2017 - 3 Ss OWi 50/17

    Voraussetzungen für Absehen vom bußgeldrechtlichen Fahrverbot bei vermeidbarem

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 2347/16

    Festsetzung von Vollstreckungskosten und Verwaltungsgebühren; Selbstverwaltung

  • VG Düsseldorf, 08.05.2023 - 6 L 1154/22

    Tempo 30 auf der Merowingerstraße in Düsseldorf bleibt bestehen

  • VG Saarlouis, 25.08.2017 - 6 K 947/16

    Erstattung von Abschleppkosten bei Sichtbarkeit des Verkehrszeichens

  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 14 K 8007/15

    Abschleppen aus dem Parkverbot und Wartezeit bei unbekanntem Aufenthaltsort des

  • VG Düsseldorf, 24.01.2022 - 6 M 164/21

    Vollstreckung gegen Behörde; Klausel; Vollstreckbare Ausfertigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2022 - 13 S 545/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen verkehrsrechtliche Anordnung einer

  • VG Berlin, 12.07.2016 - 33 K 326.14

    Gebührenbescheid wegen der Umsetzung seines Kraftfahrzeugs

  • VG Düsseldorf, 14.06.2021 - 6 K 8870/19

    Tempo 30 auf der Römerstraße in Meerbusch aufgehoben

  • VG Hamburg, 23.08.2021 - 9 K 1327/20

    Zur Rechtmäßigkeit der Gebühren und Auslagen, insbesondere des

  • VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 14 K 6187/19

    Abschleppen, mobiles absolutes Halteverbot, Anscheinsbeweis

  • VG München, 05.04.2017 - M 7 K 16.4233

    Verbotswidriges Parken eines Kraftfahrzeugs in einer Fußgängerzone

  • VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

  • VG Neustadt, 10.10.2017 - 5 K 1164/16

    Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes durch einen Privaten

  • VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.4758

    Abschleppmaßnahme, Leistungsbescheid, Feuerwehranfahrtszone

  • VG Köln, 14.12.2018 - 20 K 5645/18
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20

    Abschleppen eines Kraftfahrzeugs wegen Störung der öffentlichen Sicherheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - 8 A 2923/18

    Erhebung einer Anfechtungsklage gegen ein durch Verkehrszeichen angeordnetes

  • VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22

    Verkehrsberuhigung in der Bergmannstraße rechtmäßig

  • VG Köln, 11.05.2020 - 20 K 4066/19
  • VG Köln, 18.01.2024 - 18 L 1800/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2022 - 8 E 120/22

    Androhung eines Zwangsgeldes wegen Nichterfüllung der auferlegten Verpflichtung;

  • VG Düsseldorf, 30.05.2017 - 14 K 14736/16

    Haltestelle, Grenzmarkierung, Sichtbarkeit und Erkennbarkeit von Verkehrszeichen,

  • OLG Hamm, 06.04.2022 - 11 U 77/21

    Verkehrsschilder; Gehweg; Absicherung einer Baustelle; privater Unterrnehmer;

  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 1571/19

    Verlegung Bushaltestelle; Beginn Klagefrist; Anhörung; Ermessenserwägungen;

  • VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17

    Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg

  • VG München, 05.04.2017 - M 7 K 16.5855

    Abschleppmaßnahme wegen Parkens in mobiler Haltverbotzszone

  • VG Cottbus, 19.09.2017 - 1 K 2164/16

    Abschleppen seines Personenkraftwagens

  • VG München, 02.05.2023 - M 23 K 22.1665

    Abschleppkosten, Mobiles Halteverbot

  • VG Köln, 14.03.2019 - 20 K 15088/17
  • VG Hamburg, 25.05.2023 - 20 K 3081/21

    Erfolglose Klage gegen Abschleppkosten wegen unberechtigten Parkens auf einem

  • VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20

    Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Kosten für einen Abschleppvorgang wegen

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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33826
BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16 (https://dejure.org/2016,33826)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2016 - 4 StR 90/16 (https://dejure.org/2016,33826)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2016 - 4 StR 90/16 (https://dejure.org/2016,33826)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b) StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen (Begriff des Überholens: strafrechtsspezifische Auslegung)

  • lexetius.com

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs: Grob verkehrswidriges Überholen über den Bordstein auf den Gehweg

  • verkehrslexikon.de

    Grob verkehrswidriges Überholen über den Bordstein auf den Gehweg

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Gefährdung des Straßenverkehrs durch Überholen über Bürgersteig

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB, § 315c Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB, § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Zuhalten auf einen Passanten auf dem Bürgersteig

  • rewis.io

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Grob verkehrswidriges Überholen über den Bordstein auf den Gehweg

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)
    Überholen gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2b
    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Zuhalten auf einen Passanten auf dem Bürgersteig

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überholen über den Bordstein

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zum strafrechtlichen Begriff des Überholens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grob verkehrswidriges Überholen über den Bordstein auf den Gehweg

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grob verkehrswidriges Überholen bei Nutzung des Bordsteins

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Falsches Überholen im Straßenverkehr (Prof. Dr. Hans Theile; ZJS 2017, 122)

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falsches Überholen auch bei Vorbeifahrt auf dem Gehweg (erweiterter Überholbegriff)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB: Falsches Überholen

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 40 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zu den Voraussetzungen des "Überholens" iSd § 315c I Nr. 2 b) StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 249
  • NJW 2016, 3462
  • NZV 2016, 585
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
    a) Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung meint den tatsächlichen Vorgang des Vorbeifahrens von hinten an Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer, die sich auf derselben Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegen oder verkehrsbedingt halten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74, BGHSt 26, 73, 74; vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74, BGHSt 25, 293, 296; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 5 StVO Rn. 16 mwN; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 5 StVO Rn. 2 mwN).

    c) Ebenso wenig wie das Überholen nach der Straßenverkehrsordnung einen Spurwechsel nach Abschluss des Überholvorgangs voraussetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 aaO S. 297; vom 3. Mai 1968 - 4 StR 242/67, BGHSt 22, 137, 139), kommt es für den strafrechtlichen Begriff des Überholens nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB darauf an, dass die Fahrt nach dem Vorbeifahren an dem anderen Fahrzeug auf dessen Fahrbahn fortgesetzt wird.

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 5 Ss 164/04

    Überholen - Begriff des Überholens i.S.d. StGB

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
    Nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift des § 315c Abs. 1 StGB, der auf den Schutz des Lebens, der Gesundheit und bedeutender Sachwerte vor im Gesetz näher bezeichneten, besonders gefährlichen Verhaltensweisen im Verkehr abzielt, ist die Reichweite des Tatbestands des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB indes nicht auf Überholvorgänge im Sinne der Straßenverkehrsordnung beschränkt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 315, 316; OLG Düsseldorf, VRS 107, 109; OLG Hamm, VRS 32, 449; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 77 ff.; Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 16; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 18; Renzikowski in Matt/Renzikowski, StGB, § 315c Rn. 8; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 6f, Zieschang in NK-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 41; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 315c StGB Rn. 22; Hagemeier in MüKo-Straßenverkehrsrecht, § 315c Rn. 50).
  • BGH, 03.05.1968 - 4 StR 242/67

    Grundsätze des erlaubten Rechtsüberholens bei Kolonnenverkehr auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
    c) Ebenso wenig wie das Überholen nach der Straßenverkehrsordnung einen Spurwechsel nach Abschluss des Überholvorgangs voraussetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 aaO S. 297; vom 3. Mai 1968 - 4 StR 242/67, BGHSt 22, 137, 139), kommt es für den strafrechtlichen Begriff des Überholens nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB darauf an, dass die Fahrt nach dem Vorbeifahren an dem anderen Fahrzeug auf dessen Fahrbahn fortgesetzt wird.
  • BGH, 12.11.1969 - 4 StR 430/69
    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
    Ähnlich wie bei dem Verständnis der Vorfahrt in § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB (vgl. zum sog. erweiterten Vorfahrtsbegriff: BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 1; Urteil vom 12. November 1969 - 4 StR 430/69, VRS 38, 100, 102; Beschluss vom 5. Februar 1958 - 4 StR 704/57, BGHSt 11, 219) ist der Begriff des Überholens in § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB vielmehr durch Auslegung des Regelungsgehalts der Strafrechtsnorm zu bestimmen.
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 1884/93

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Rechtsüberholen unter Benutzung des

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
    Nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift des § 315c Abs. 1 StGB, der auf den Schutz des Lebens, der Gesundheit und bedeutender Sachwerte vor im Gesetz näher bezeichneten, besonders gefährlichen Verhaltensweisen im Verkehr abzielt, ist die Reichweite des Tatbestands des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB indes nicht auf Überholvorgänge im Sinne der Straßenverkehrsordnung beschränkt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 315, 316; OLG Düsseldorf, VRS 107, 109; OLG Hamm, VRS 32, 449; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 77 ff.; Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 16; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 18; Renzikowski in Matt/Renzikowski, StGB, § 315c Rn. 8; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 6f, Zieschang in NK-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 41; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 315c StGB Rn. 22; Hagemeier in MüKo-Straßenverkehrsrecht, § 315c Rn. 50).
  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
    a) Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung meint den tatsächlichen Vorgang des Vorbeifahrens von hinten an Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer, die sich auf derselben Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegen oder verkehrsbedingt halten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74, BGHSt 26, 73, 74; vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74, BGHSt 25, 293, 296; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 5 StVO Rn. 16 mwN; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 5 StVO Rn. 2 mwN).
  • BGH, 20.01.2009 - 4 StR 396/08

    Straßenverkehrsgefährdung (Begriff der Vorfahrt)

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
    Ähnlich wie bei dem Verständnis der Vorfahrt in § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB (vgl. zum sog. erweiterten Vorfahrtsbegriff: BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 1; Urteil vom 12. November 1969 - 4 StR 430/69, VRS 38, 100, 102; Beschluss vom 5. Februar 1958 - 4 StR 704/57, BGHSt 11, 219) ist der Begriff des Überholens in § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB vielmehr durch Auslegung des Regelungsgehalts der Strafrechtsnorm zu bestimmen.
  • BGH, 05.02.1958 - 4 StR 704/57

    Öffentlicher Straßenverkehr - Zusammentreffen zweier Fahrlinien - Vorfahrtfall -

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16
    Ähnlich wie bei dem Verständnis der Vorfahrt in § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB (vgl. zum sog. erweiterten Vorfahrtsbegriff: BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 1; Urteil vom 12. November 1969 - 4 StR 430/69, VRS 38, 100, 102; Beschluss vom 5. Februar 1958 - 4 StR 704/57, BGHSt 11, 219) ist der Begriff des Überholens in § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB vielmehr durch Auslegung des Regelungsgehalts der Strafrechtsnorm zu bestimmen.
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

    aa) Überholen im Sinne der Strafvorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB meint das Vorbeifahren von hinten an sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen auf derselben Fahrbahn oder unter Benutzung von Flächen, die mit der Fahrbahn nach den örtlichen Gegebenheiten einen einheitlichen Straßenraum bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 90/16, BGHSt 61, 249).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20

    Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des

    Das Merkmal der unangepassten Geschwindigkeit ist daher ähnlich wie die Begriffe der Vorfahrt und des Überholens in § 315c Abs. 1 Nr. 2a und b StGB (vgl. zum Überholen BGH, Beschluss vom 15. September 2016 ? 4 StR 90/16, BGHSt 61, 249 Rn. 8; zum sogenannten erweiterten Vorfahrtsbegriff BGH, Beschluss vom 5. Februar 1958 ? 4 StR 704/57, BGHSt 11, 219; vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 5. Aufl., § 315c Rn. 15 f. mwN) maßgeblich durch Auslegung des Regelungsgehalts der Strafnorm zu bestimmen.
  • OLG Oldenburg, 22.10.2018 - 1 Ss 173/18

    Strafbarkeit des Überholens auf außerhalb der Fahrbahn gelegener Fläche

    Dagegen fehlt es an einem Überholvorgang etwa bei einem Vorbeifahren unter Benutzung einer von der Fahrbahn baulich getrennten Anliegerstraße oder mittels Durchfahren einer Parkplatz- oder Tank- und Rastanlage auf der Bundesautobahn (vgl. zu allem BGH, Beschluss v. 15.09.2016, 4 StR 90/16, BGHSt 61, 249 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 05.01.2023 - 8 U 901/22

    Pflichten des Geradeausverkehrs beim Einordnen eines vorausfahrenden Fahrzeugs

    Überholen ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Fahrtrichtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet (Hentschel/König/Dauer, StVR, 46. Aufl., § 5 StVO Rn. 16; vgl. BGH, NJW 2016, 3462).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22920
BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16 (https://dejure.org/2016,22920)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2016 - 4 StR 142/16 (https://dejure.org/2016,22920)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2016 - 4 StR 142/16 (https://dejure.org/2016,22920)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG; § 18 Abs. 2 JGG; § 46 StGB
    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des subjektiven Unrechts; Bemessung der Jugendstrafe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG
    Verhängung von Jugendstrafe: Besondere Schwere der Schuld; Strafzumessung unter Berücksichtigung von Erziehungsgedanke und Schuldausgleich bei schwerwiegenden Straftaten

  • verkehrslexikon.de

    Beantworten von WhatsApp-Nachrichten während der Fahrt als Mordversuch

  • webshoprecht.de

    Beantworten von WhatsApp-Nachrichten während der Fahrt als Mordversuch

  • IWW

    § 17 Abs. 2 JGG, § 337 Abs. 1 StPO, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die nach jugendspezifischen Kriterien zu bestimmende Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG

  • online-und-recht.de

    Bewährungsstrafe trotz tödlichem Verkehrs-Unfall wegen WhatsApp-Nutzung

  • rewis.io

    Verhängung von Jugendstrafe: Besondere Schwere der Schuld; Strafzumessung unter Berücksichtigung von Erziehungsgedanke und Schuldausgleich bei schwerwiegenden Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    JGG § 17 Abs. 2
    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die nach jugendspezifischen Kriterien zu bestimmende Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tödlicher Unfall durch WhatsApp - 2 Jahre Jugendstrafe mit Bewährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - und die Schwere der Schuld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftstrafe nach tödlichem Verkehrsunfall: Bewährung für Frau mit Handy am Steuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 648
  • NStZ-RR 2016, 325
  • NZV 2016, 531
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/95

    Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord - Strafzweck des

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Urteile vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290 f.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95, NStZ-RR 1996, 120; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598, 599).

    Dass die verhängte Jugendstrafe von zwei Jahren dem Gedanken eines gerechten Schuldausgleichs - auch unter Berücksichtigung der in grob fahrlässiger Weise herbeigeführten schweren Folgen - in unangemessener Weise nicht mehr gerecht wird und damit zugleich ihre erzieherischen Zwecke verfehlt (vgl. BGH, Urteile vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95 aaO; vom 7. September 1993 - 5 StR 455/93, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 3), vermag der Senat nicht festzustellen.

  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    a) Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die nach jugendspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15 NJW 2016, 2050, 2051; Radtke in MüKo, 2. Aufl., § 17 JGG Rn. 58, 70) zu bestimmende Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG ist die innere Tatseite.

    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15 aaO mwN; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290; Urteile vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/94

    Jugendstrafen - Gering bemessen - Maß der Schuld verniedlicht - Erzieherische

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Urteile vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290 f.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95, NStZ-RR 1996, 120; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598, 599).
  • BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen (kein bestimmter Typ

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15 aaO mwN; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290; Urteile vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).
  • BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08

    Zumessung von Jugendstrafe (Ausschluss der Strafaussetzung zur Bewährung)

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    cc) Die Ausführungen zur Bemessung der verhängten Jugendstrafe lassen schließlich nicht besorgen, dass das Landgericht gegen das auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht geltende Gebot, die Erwägungen zur Strafzumessung nicht mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung zu vermengen (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15 Rn. 20; vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12, NStZ 2013, 288; Beschluss vom 12. März 2008- 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693; Radtke aaO § 21 JGG Rn. 3 mwN), verstoßen hat.
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 556/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld);

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Urteile vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290 f.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95, NStZ-RR 1996, 120; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598, 599).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei allein fahrlässigen Straftaten im Straßenverkehr die Annahme der Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG in Betracht kommt (vgl. OLG Braunschweig, NZV 2002, 194 f.; OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 241 f.; BayObLG, …
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    cc) Die Ausführungen zur Bemessung der verhängten Jugendstrafe lassen schließlich nicht besorgen, dass das Landgericht gegen das auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht geltende Gebot, die Erwägungen zur Strafzumessung nicht mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung zu vermengen (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15 Rn. 20; vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12, NStZ 2013, 288; Beschluss vom 12. März 2008- 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693; Radtke aaO § 21 JGG Rn. 3 mwN), verstoßen hat.
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Urteile vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290 f.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95, NStZ-RR 1996, 120; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598, 599).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
    Dass die verhängte Jugendstrafe von zwei Jahren dem Gedanken eines gerechten Schuldausgleichs - auch unter Berücksichtigung der in grob fahrlässiger Weise herbeigeführten schweren Folgen - in unangemessener Weise nicht mehr gerecht wird und damit zugleich ihre erzieherischen Zwecke verfehlt (vgl. BGH, Urteile vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/95 aaO; vom 7. September 1993 - 5 StR 455/93, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 3), vermag der Senat nicht festzustellen.
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • OLG Braunschweig, 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01

    Fahrlässige Tötung; Jugendstrafe; Alkohol; Erzieherischer Grund; Verkehrsrisiko;

  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Anforderungen an die Begründung:

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Allerdings ist das für die Strafzumessung bedeutsame Ausmaß des vorwerfbar, also schuldhaft verwirklichten Unrechts bei jugendlichen und - ggf. (vgl. § 105 Abs. 1 JGG) - heranwachsenden Straftätern unter Berücksichtigung der entwicklungsbedingten Besonderheiten in jugendspezifischer Weise zu bestimmen (BGH, Urteile vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15, NJW 2016, 2050, 2051 und vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ-RR 2016, 325, 326 mwN).
  • OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17

    Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur

    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ-RR 2016, 325; Urt. v. 20. April 2016 - 2 StR 320/1, NJW 2016, 2050, 2051 m.w.N.; Beschl. v. 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290; ferner bereits BGH, Urt. v. 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; Urt. v. 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).

    Das gilt namentlich auch dann, wenn - wie hier - die Jugendstrafe in erster Linie wegen der Schwere der Schuld zu verhängen ist (vgl. BGH, Urt. v. 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ-RR 2016, 325, 326).

  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598; vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist.

    In seiner jüngeren Rechtsprechung hat er alsdann den Erziehungsgedanken überwiegend erst bei der Frage der Bemessung der Jugendstrafe (§ 18 Abs. 2 JGG) in den Blick genommen (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755; vgl. auch Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649; Beschluss vom 29. Januar 2020- 4 StR 564/19, NStZ-RR 2020, 141, 142).

  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Soweit sie darüber hinaus - insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines gerechten Schuldausgleichs (s. BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648; Beschluss vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13) bedeutsame - allgemeine Strafzumessungsumstände in den Blick genommen hat, gilt das für A. Ausgeführte für den Mitangeklagten D. entsprechend: Ungeachtet der Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal der List (§ 232a Abs. 3 StGB) prägt das perfide Vorgehen das dem Mitangeklagten D. vorwerfbare Tatbild.
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche

    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen in der Regel miteinander im Einklang; bei Kapitalverbrechen und anderen besonders schweren Taten darf der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs jedoch nicht völlig hinter den Erziehungsgedanken zurücktreten (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729; BGH, Urteile vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649; Beschluss vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358, 359; Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18

    Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)

    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen in der Regel miteinander in Einklang (vgl. BGH Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598 f.; Urteil vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98; Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649).
  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der

    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ-RR 2016, 325; Urt. v. 20. April 2016 - 2 StR 320/1, NJW 2016, 2050, 2051 m.w.N.; Beschl. v. 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290; ferner bereits BGH, Urt. v. 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; Urt. v. 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).

    Das gilt namentlich auch dann, wenn - wie hier - die Jugendstrafe in erster Linie wegen der Schwere der Schuld zu verhängen ist (vgl. BGH, Urt. v. 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ-RR 2016, 325, 326).

  • BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

    Beide Gesichtspunkte stehen dabei in der Regel miteinander im Einklang, da die charakterliche Haltung und das in der Tat zum Ausdruck kommende Persönlichkeitsbild nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649 mwN).
  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648 mwN).

    Die Strafkammer hat zwar gesehen, dass der im Jugendstrafrecht vorrangig zu berücksichtigende Erziehungsgedanke nicht bedeutet, dass die Erziehungswirksamkeit als einziger Gesichtspunkt bei der Strafzumessung heranzuziehen ist; vielmehr sind daneben auch andere Strafzwecke, bei Kapitaldelikten und qualifizierten Verbrechenstatbeständen namentlich der Sühnegedanke und das Erfordernis eines gerechten Schuldausgleichs, zu beachten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, Rn. 13, 14, NStZ 2017, 648, 649 mwN), die auch eine fünf Jahre übersteigende Jugendstrafe, die sich allein erzieherisch nicht begründen lässt, rechtfertigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 1995 - 1 StR 634/95, NStZ 1996, 232).

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

    Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen dabei in der Regel miteinander in Einklang, da die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (vgl. BGH , Beschl. v. 04.08.2016, 4 StR 142/16; BGH , Beschl. v. 31.10.1995, 5 StR 470/95; BGH , Beschl. v. 6.5.2013, 1 StR 178/13; BGH , Beschl. v. 23.3.2010, 5 StR 556/09).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

  • BGH, 29.08.2018 - 5 StR 214/18

    Zum Verhältnis von Erziehungsgedanke und Schuldausgleich bei der Verhängung der

  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17

    Besondere Begründungsanforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen

  • LG Hamburg, 13.07.2018 - 627 Ks 3/18
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26959
BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,26959)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2016 - 4 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,26959)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,26959)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 69 StGB; § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis (erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit); gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (verkehrsfremder Inneneingriff durch Bereiten eines Hindernisses: Voraussetzungen; konkrete Gefahr für Leib oder Leben)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 2 StGB, § 315b Abs 4 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

  • IWW

    § 357 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 StGB, § 315b StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 46a Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB, §§ 69, 69a StGB, § 69 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmäßige Voraussetzungen eines fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Ausbremsung des geschädigten Verkehrsteilnehmers ohne verkehrsbedingte Veranlassung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der von der Strafkammer angenommenen Konstellation des ...

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tatbestandsmäßige Voraussetzungen eines fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Ausbremsung des geschädigten Verkehrsteilnehmers ohne verkehrsbedingte Veranlassung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der von der Strafkammer angenommenen Konstellation des ...

  • rechtsportal.de

    Tatbestandsmäßige Voraussetzungen eines fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Ausbremsung des geschädigten Verkehrsteilnehmers ohne verkehrsbedingte Veranlassung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der von der Strafkammer angenommenen Konstellation des ...

  • datenbank.nwb.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausbremsen im Straßenverkehr

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 315b StGB durch Bremsung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausbremsen - und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 533
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    Darüber hinaus setzt die Strafbarkeit nach § 315b StGB voraus, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 -, NStZ 2010, 216f).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    b) Ferner werden unter dem Gesichtspunkt natürlicher Handlungseinheit sämtliche zum Nachteil des Nebenklägers verwirklichten Tatbestände auf Grund der ununterbrochen fortdauernden, nötigenden Einwirkung auf diesen vom Ausbremsen seines Fahrzeugs bis zur Flucht zur Tateinheit verbunden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 335).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    Schließlich muss das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht werden (Senatsurteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02 -, BGHSt 48, 233).
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    Sofern für die rechtswidrige Tat nicht die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt, erfordert die Prüfung der charakterlichen Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine dem Tatrichter vorbehaltene Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 97; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, BGHR StGB § 69 Abs. 1; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 69 Rn. 62 mwN).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    Sofern für die rechtswidrige Tat nicht die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt, erfordert die Prüfung der charakterlichen Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine dem Tatrichter vorbehaltene Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 97; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, BGHR StGB § 69 Abs. 1; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 69 Rn. 62 mwN).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    "Ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr wird dann von § 315b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu ?pervertieren', und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, BeckRS 2004, 00459 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Stützt das Tatgericht die Fahrerlaubnisentziehung auf eine Straftat, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, muss es eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00, NStZ 2001, 32, 33; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, NStZ-RR 2018, 60; vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 1/16, NZV 2016, 533, 535; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298).
  • VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21

    Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten

    Auch liegt kein Verhalten vor, das sich als "verkehrsfremder Inneneingriff" darstellt, vgl. zu dieser originär strafrechtlichen Figur nur BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16, NZV 2016, 533 Rn. 6; Pegel, in: Erb/Schäfer, Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2019, § 315b Rn. 14.
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Sollte dieses Verhalten lediglich der Verwirklichung der verabredeten körperlichen Misshandlung des Geschädigten und nicht auch schon der späteren Wegnahme des Mercedes-Benz, des Mobiltelefons und des Bargelds gedient haben, käme auch eine Strafbarkeit wegen Nötigung nach § 240 Abs. 1 und 2 StGB in 29 30 31 32 Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131, 3133; Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16, NZV 2016, 533).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Vielmehr kommt auch der Beifahrer als tauglicher Täter eines verkehrsfremden Inneneingriffs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16 zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; Beschluss vom 6. Juli 1989 - 4 StR 321/89 Rn. 2 [Eingriff des Beifahrers in den Lenkvorgang]; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68 Rn. 15 [wuchtiges Werfen nach vorne und Griff in das Lenkrad]).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.12.2015 - 2 Ss (OWi) 290/15, 2 Ss OWi 290/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41002
OLG Oldenburg, 07.12.2015 - 2 Ss (OWi) 290/15, 2 Ss OWi 290/15 (https://dejure.org/2015,41002)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.12.2015 - 2 Ss (OWi) 290/15, 2 Ss OWi 290/15 (https://dejure.org/2015,41002)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 2 Ss (OWi) 290/15, 2 Ss OWi 290/15 (https://dejure.org/2015,41002)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Anscbließen des Ladekabels als unbefugte Benutzung des Mobiltelefons

  • IWW

    § 23 Abs. 1a StVO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Tatbestandsmäßigkeit von § 23 Abs.1a Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Halten eines Mobiltelefons mit der Absicht des Anschlusses an das Ladekabel im Fahrzeug

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei-heskamp.de
  • RA Kotz

    Ladekabel eingesteckt - verbotswidrige Handynutzung

  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Halten eines Mobiltelefons zum Zweck des Einsteckens des Ladekabels stellt für den Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit dar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handyverbot: Verbinden des Handys mit Ladekabel im Auto ist ein Verkehrsverstoss

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Laden des Mobiltelefons beim Fahren, oder: Berührt, geführt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ladekabel ins Handy = OWi!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Ich wollte das Handy nur laden"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handyladen während der Autofahrt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufladen eines Mobiltelefons - während der Autofahrt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Anschließen eines Handys zum Laden während der Fahrt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handy nicht während der Fahrt zum Laden anschließen!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anschließen eines Handys zum Laden während der Fahrt begründet Bußgeld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anschließen eines Handys zum Laden während der Fahrt begründet Bußgeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Handy-Nutzung am Steuer hinsichtlich aller Funktionen verboten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobiltelefon im Auto - Auch Handgriffe, mit denen der Fahrer die Handy-Nutzung vorbereitet, sind beim Autofahren verboten

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Handynutzung am Steuer

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Handyaufladen während der Fahrt verboten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Aufladen des Handys während der Fahrt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auch Aufladen des Handys während der Fahrt ist rechtswidrig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auch wer ein Handy zum Laden während der Fahrt anschließt handelt ordnungswidrig nach § 23 Abs. 1a StVO

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auch Aufladen des Handys während der Fahrt ist rechtswidrig: Schweigen erhöht die Verteidigungschancen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aufladen des Handys im Auto während der Fahrt verboten.

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: Verbinden des Handys mit Ladekabel im Auto ist ein Verkehrsverstoss

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Handynutzung beim Autofahren: Fotos und Anschließen verboten

  • weka.de (Kurzinformation)

    Bußgeld für das Aufladen eines Handys während der Fahrt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anschließen des Handys ans Ladegerät im PKW während der Fahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anschließen eines Handys zum Aufladen während der Fahrt gilt als Benutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufladen des Handys während der Fahrt ist rechtswidrig: Schweigen erhöht die Verteidigungschancen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufladen des Mobiltelefons

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy-Aufladen im Auto verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy-Verbot am Steuer gilt auch für den Anschluss ans Ladekabel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handynutzung im PKW - Anschluss an ein Ladekabel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anschließen eines Handys zum Laden während der Fahrt begründet Bußgeld - Verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anschließen eines Handys zum Laden während der Fahrt begründet Bußgeld

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 186
  • NZV 2016, 294
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2015 - 2 Ss OWi 290/15
    Das OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2007, 92) hat ausgeführt, dass seinem Wortsinn nach der Begriff der Benutzung erfordere, dass die Handhabung des Mobiltelefons einen Bezug zu einer der Funktionen des Gerätes aufweisen müsse.

    Eine derartige Handhabung unterscheidet sich nämlich von einem bloßen Aufheben und Umlagern eines Handys, da dieses keinen Bezug zu einer der Funktionen des Gerätes aufweist (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2007, 92).

  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07

    Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2015 - 2 Ss OWi 290/15
    Unter das Verbot des § 23 Abs. 1 a StVO fallen nämlich auch Tätigkeiten, die (nur) die Vorbereitung der Nutzung gewährleisten sollen, da es sich auch dabei um bestimmungsmäßige Verwendung bzw. deren Vorbereitung handele (OLG Hamm NZV 2007, 483).
  • OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 25/07

    Autotelefon, Nutzung; Begriff, Freisprechanlage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2015 - 2 Ss OWi 290/15
    Das OLG Hamm (NJW 2007, 1078) hat ausgeführt, dass unter § 23 Abs. 1 a StVO auch falle, wenn während der Fahrt der Telefonhörer eines Autotelefons aufgenommen und die Telefonkarte hin- und hergeschoben werde, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen.
  • AG Landstuhl, 06.02.2017 - 2 OWi 4286 Js 12961/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Tatbestandlichkeit des Aufnehmens eines Handys

    Das Aufnehmen eines im Fahrzeug liegenden Mobiltelefons durch den Fahrer während der Fahrt, um es an einem anderen Ort im Fahrzeug in eine Ladeschale zu stecken, stellt kein tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar (entgegen OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 7. Dezember 2015, 2 Ss OWi 290/15, DAR 2016, 151).

    Das Gericht hält die anders lautende Entscheidung des OLG Oldenburg (OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.12.2015 - 2 Ss OWi 290/15 - juris) für nicht belastbar.

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der

    Das Aufladen eines Mobiltelefons dient der Kommunikation, da es dazu dient, das Gerät auch tatsächlich mobil zum Telefonieren einsetzen zu können (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.12.2015 - 2 Ss OWi 290/15).
  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RBs 214/17

    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

    Dass diese Auffassung auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird, zeigt sich an der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 07.12.2015 (2 Ss OWi 290/15 = BeckRS 2016, 02115).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31144
OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14 (https://dejure.org/2016,31144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2016 - 1 U 231/14 (https://dejure.org/2016,31144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 2016 - 1 U 231/14 (https://dejure.org/2016,31144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 251 BGB
    Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer

  • verkehrslexikon.de

    Ausfallschaden bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für ein unfallbeschädigtes Geschäftsführerfahrzeug

  • IWW

    § 249 BGB

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Einem geschädigten Unternehmen steht ein Nutzungsausfall - wenn überhaupt - nur bei fühlbarer... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; NA Nutzungsausfall; Kein Mittelwert Fraunhofer-Schwacke

  • rechtsportal.de

    BGB § 249; BGB § 251
    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nutzungsausfallentschädigung bei einem Geschäftsführerfahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingtem Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten: Rechte des Geschädigten gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Dass die Versicherer derartige Angebote nachweisen und dadurch einem späteren Streit über die Verfügbarkeit günstigerer Angebote die Grundlage entziehen können, ergibt sich aus dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.4.2016, Az. VI ZR 563/15, zugrunde liegt.
  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Schließlich hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug der Unternehmer, soweit Gewinn entgangen ist oder Kosten einer Ersatzbeschaffung angefallen sind, den Schaden vorrangig konkret abzurechnen hat und die Aufgabe, die reine Gebrauchsentbehrung nach allgemeinen Gesichtspunkten zu bewerten, sich erst stellt, wo eine konkret bezifferbare Schadensauswirkung fehlt, z.B. wenn für einen innerbetrieblichen Direktionswagen ein Mietfahrzeug als zeitweiliger Ersatz nicht beschafft wird (BGHZ 70, 199 ff.).
  • OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08

    Es besteht kein abstrakter Anspruch auf Nutzungsausfall bei kostenloser Nutzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Vergleichbar hat das Thüringische Oberlandesgericht angenommen, dass bei Verfügbarkeit eines Leihwagens ein fühlbarer Nachteil nicht bestehe (NZV 2009, 388 [OLG Jena 14.05.2009 - 1 U 761/08] ).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07

    Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 2010, 687 ff. [OLG Düsseldorf 02.07.2009 - I-5 U 147/07] ) angenommen, dass bei dem Verzicht auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs die vorrangige konkrete Schadensermittlung nicht möglich sei, deshalb ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Betracht komme und es daher auf das Bestehen eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils ankomme, der darin liege, dass das Fahrzeug ohne die Beschädigung für repräsentative und werbliche Zwecke des Betriebs eingesetzt worden wäre.
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 18.5.2010, Az. VI ZR 293/08; U. v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11) kommt, weil § 287 ZPO die Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt, jede dieser Schätzungsarten in Betracht, solange die Schadenshöhe nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt wird, wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben und das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichtet.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Der Senat verweist hier auf die einleuchtenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 29.2.2012, Az. 14 U 49/11 (zit. nach juris, Rdn. 26, 27), das unter Berücksichtigung zu dieser Frage erstellter Sachverständigengutachten die rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus für praktisch ausgeschlossen gehalten hat.
  • BGH, 10.05.1963 - VI ZR 235/62

    Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Ein solcher Abzug ist angebracht, wenn der Mietwagen nicht nur für kurze Zeit und eine unterdurchschnittliche Fahrstrecke in Anspruch genommen wird (BGH NJW 2010, 1945; OLG Hamm MDR 1999, 738), wobei der Bundesgerichtshof eine zu berücksichtigende Ersparnis bei einer Fahrstrecke von 1000 km angenommen hat (BGH NJW 1963, 1399 [BGH 10.05.1963 - VI ZR 235/62] ).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 18.5.2010, Az. VI ZR 293/08; U. v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11) kommt, weil § 287 ZPO die Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt, jede dieser Schätzungsarten in Betracht, solange die Schadenshöhe nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt wird, wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben und das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichtet.
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    In BGHZ 40, 345, 353 hat der Bundesgerichtshof dargelegt, dass ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung jedenfalls bestehe, wenn der Geschädigte bei Anmietung eines Ersatzwagens Anspruch auf Erstattung der dafür erforderlichen Kosten gehabt hätte.
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Desgleichen ist in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben, dass der Anspruch auf Nutzungsentschädigung abgesehen von Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit des Geschädigten auch voraussetzt, dass tatsächlich die Nutzung entbehrt wurde (BGHZ 66, 239: Nutzungsausfall nur bis zum tatsächlichen Erhalt eines ersatzweise angeschafften, anderen Fahrzeugs; BGH VersR 1985, 736: Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug muss sich als fühlbarer Nachteil auswirken).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 366/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

  • OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auch außerhalb des Landes haben sich eine Reihe von Oberlandesgerichten für diesen Kompromiss entschieden (OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017 - 14 U 61/16, juris Rdn.14; KG, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13, juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 , juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris Rn. 78), wenngleich andere auch heute noch auf Schwacke setzen (OLG Frankfurt, Urteil 22.09.2016- 1 U 231/14, juris Rdn. 12) oder in Ansehung der nach wie vor bundesweit uneinheitlichen Praxis von einer Leitentscheidung für ihren Bezirk absehen wollen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 2 U 1578/18, MDR 2019, 223).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20

    Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und

    An dieser ständigen Rechtsprechung des Landgerichts hält die Kammer fest (Urteil vom 10.08.2011 - 8 S 4302/11, juris; zur Anwendbarkeit der Schwacke-Liste etwa auch OLG Naumburg Urt. v. 15.6.2017 - 9 U 3/17, BeckRS 2017, 142735; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. September 2016 - 1 U 231/14, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 53/14

    Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten

    b) Der Senat hält es jedoch für sachgerecht, zur Ermittlung des Normaltarifs den Schwacke Mietpreisspiegel zugrunde zu legen, und hat seine Auffassung in dem Verfahren 1 U 231/14 wie folgt begründet:.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1660
BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15 (https://dejure.org/2016,1660)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - 4 StR 532/15 (https://dejure.org/2016,1660)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 (https://dejure.org/2016,1660)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 315c Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 64 StGB
    Betrug (vollendeter Betrug durch Tanken an Selbstbedienungstankstelle: tatsächliche Täuschung des Kassenpersonals); vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Vorsatzinhalt); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 263 StGB, § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB
    Strafverfahren wegen Betrugs und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs: Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle ohne Zahlungsbereitschaft als vollendeter Betrug; Feststellungen zum subjektiven Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung

  • verkehrslexikon.de

    Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle ohne Zahlungsbereitschaft als vollendeter Betrug

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a sowie Nr. 2 Buchst. b und d StGB, § 315c Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 64 StGB, § 35 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Vollendung eines Betrugs bei der Entfernung mit einem PKW von einer Tankstelle ohne Bezahlung der eingefüllten Treibstoffmenge; Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Streifen eines anderen PKWs im Rahmen einer Flucht vor der Polizei

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betrugs und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs: Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle ohne Zahlungsbereitschaft als vollendeter Betrug; Feststellungen zum subjektiven Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vollendung eines Betrugs bei der Entfernung mit einem PKW von einer Tankstelle ohne Bezahlung der eingefüllten Treibstoffmenge; Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Streifen eines anderen PKWs im Rahmen einer Flucht vor der Polizei

  • rechtsportal.de

    Vollendung eines Betrugs bei der Entfernung mit einem PKW von einer Tankstelle ohne Bezahlung der eingefüllten Treibstoffmenge; Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Streifen eines anderen PKWs im Rahmen einer Flucht vor der Polizei

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das betrügerische Selbstbedienungstanken…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tanken ohne zu bezahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tankbetrug - Personal muss den Betrug schon bemerken!

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Tankbetrug nur dann vollendet, wenn Betanken vom Kassenpersonal bemerkt wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollendeter Tankbetrug setzt Bemerken des Tankvorgangs durch Kassenpersonal voraus

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Die Selbstbedienungstankstelle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit wegen vollendeten Tankbetrugs setzt Bemerken des Tankvorgangs durch Kassenpersonal voraus - Fehlende Bemerkung führt zur Strafbarkeit wegen versuchten Tankbetrugs

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Tanken ohne zu bezahlen

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betrugsversuch durch Schwarztanken

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle - Keine Beobachtung durch Tankwart

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsanmerkung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1109
  • NStZ 2016, 216
  • NZV 2016, 288
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94

    Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Zwar hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte trotz seines Bestrebens, sich dem polizeilichen Zugriff zu entziehen, aufgrund des vorangegangenen Drogenkonsums (relativ) fahruntüchtig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 1994 - 4 StR 130/94, NStZ 1995, 88, und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15) und dies auch billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat die Gelegenheit, die erforderlichen Feststellungen zu der - durch das Fahrverhalten des Angeklagten verursachten - konkreten Gefährdung der Fußgänger im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB genauer als bisher geschehen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; OLG Hamm DAR 2015, 399, 400).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 365/14

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Gegenstand des Vorsatzes)

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Der Täter muss insoweit die Umstände kennen, die den Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als nahe liegende Möglichkeit erscheinen lassen und sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfinden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14, zfs 2014, 713; Hentschel/König/ Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 315c Rn. 48).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14

    Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat die Gelegenheit, die erforderlichen Feststellungen zu der - durch das Fahrverhalten des Angeklagten verursachten - konkreten Gefährdung der Fußgänger im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB genauer als bisher geschehen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; OLG Hamm DAR 2015, 399, 400).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat die Gelegenheit, die erforderlichen Feststellungen zu der - durch das Fahrverhalten des Angeklagten verursachten - konkreten Gefährdung der Fußgänger im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB genauer als bisher geschehen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; OLG Hamm DAR 2015, 399, 400).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals;

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    In einem solchen Fall ist vielmehr regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betrugs auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, StV 2013, 511 mwN).
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    In einem solchen Fall ist vielmehr regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betrugs auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, StV 2013, 511 mwN).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15
    Zwar hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte trotz seines Bestrebens, sich dem polizeilichen Zugriff zu entziehen, aufgrund des vorangegangenen Drogenkonsums (relativ) fahruntüchtig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 1994 - 4 StR 130/94, NStZ 1995, 88, und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15) und dies auch billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Fehlt - wie hier - eine entsprechende Feststellung, ist mangels Irrtumserregung nur ein versuchter Betrug gegeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109 Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2019 - 4 StR 593/18

    Urkundenfälschung (ausländische Kennzeichen an PKW)

    Unbeschadet des Umstands, dass sich das angefochtene Urteil nicht zu der Höhe des an dem zivilen Polizeifahrzeug entstandenen Sachschadens verhält (vgl. zu der insoweit maßgeblichen Wertgrenze von 750 Euro BGH, Beschlüsse vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, 703), ist - zumal vor dem Hintergrund, dass der genaue Unfallhergang unklar geblieben ist und die Strafkammer von einem "misslungenen Manöver' des Angeklagten ausgegangen ist (UA S. 5) - der von ihr angenommene Gefährdungsvorsatz des Angeklagten nicht hinreichend belegt (vgl. zu den Anforderungen an die Feststellung des Gefährdungsvorsatzes bei § 315c StGB BGH, Beschlüsse vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NStZ 2016, 216, 217; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 315c StGB Rn. 48).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dies bedeutet in subjektiver Hinsicht, dass der Täter nur dann mit dem erforderlichen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz handelt, wenn er über die allgemeine Gefährlichkeit des Alleinrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14 Rn. 3; Beschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150; Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 Rn. 9; Urteil vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 101 und § 315c Rn. 191 mwN).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    a) Ein bedingter Gefährdungsvorsatz im Sinne des § 315d Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter über die allgemeine Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2022 ? 4 StR 377/21 Rn. 10; Beschluss vom 13. Januar 2016 ? 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 365/14 Rn. 3; Urteil vom 24. Juli 1975 ? 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 ? 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.).
  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 560/19

    Belegen des bedingten Vorsatzes des Täters bzgl. der von ihm verursachten

    b) Das Landgericht hat rechtsfehlerhaft die Voraussetzungen der Vorsatz-Vorsatz-Kombination in der Variante des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB bejaht (zur Systematik des § 315c StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14, zfs 2014, 713; vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109; vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, DAR 2017, 381).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 74/21

    Betrug (Tankbetrug: Bemerken durch Tankstellenbeschäftigten; Irrtumserregung)

    Fehlt - wie hier - eine entsprechende Feststellung, ist mangels Irrtumserregung nur ein versuchter Betrug gegeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109 Rn. 4; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18 Rn. 18).
  • BGH, 29.06.2022 - 6 StR 238/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht:

    Das Scheitern des Angeklagten in den vormaligen Unterbringungen, mit dem sich die Urteilsgründe im Übrigen auseinandersetzen, vermag für sich betrachtet die Erfolgsaussicht eines neuerlichen Anlaufs nicht auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 13, vom 3. Juni 2020 - 2 StR 428/19, NStZ-RR 2020, 338).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11423
OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11423)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.04.2016 - 4 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11423)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 253 Abs 2 BGB, § 11 StVG, § 256 Abs 1 ZPO
    Schadensersatz aus Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung für Unterarmfraktur mit Dauerschaden; Feststellungsinteresse besonderer Feststellungsklage bezüglich Haushaltsführungsschaden

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    16.000 EUR Schmerzensgeld nach unfallbedingt versteiftem Handgelenk

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Schmerzensgeldes bei drohender schmerzfreier Versteifung eines Handgelenks in optimaler Position

  • RA Kotz

    Handgelenksversteifung - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1; StVG § 11; BGB § 253 Abs. 2
    Höhe des Schmerzensgeldes bei drohender schmerzfreier Versteifung eines Handgelenks in optimaler Position

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1 ; StVG § 11 ; BGB § 253 Abs. 2
    Höhe des Schmerzensgeldes bei drohender schmerzfreier Versteifung eines Handgelenks in optimaler Position

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellungsinteresse bei Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Spezielles Feststellungsinteresse beim Haushaltsführungsschaden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Verletzung am Handgelenk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1168
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    aa) Ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht verneint werden, wenn dem konkreten vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsausspruch geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen und unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu führen (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Der bei einem Unfallereignis Verletzte kann, auch wenn er einen allgemein auf die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des beklagten Schädigers gerichteten Klageantrag gestellt und zugesprochen erhalten hat, daneben ein rechtliches Interesse für einen auf Ersatz einer bestimmten Schadensposition gerichteten speziellen Feststellungsantrag haben (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Ein solches Interesse ist im Einzelfall zu bejahen, wenn außer einem allgemein auf die Verpflichtung zum Ersatz der zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus einem bestimmten Unfallereignis gerichteten Feststellungsantrag ein speziell auf die Verpflichtung, "bis zum Eintritt in das Rentenalter (65 Jahre) oder bis zur Betriebsaufgabe die monatlichen Kosten einer Ersatzkraft, nämlich eines Gärtnergehilfen auf der Basis der Lohngruppe IV des Lohntarifvertrags für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnerei und Forstpflanzenbetriebe in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen" gerichteter Feststellungsantrag gestellt wird (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Da diese Klärung durch den "allgemeinen" Feststellungsausspruch keineswegs erreicht werden kann, hat der Kläger an seinem zusätzlichen Antrag ein eigenes rechtliches Interesse (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Von einem beklagten großen Versicherungsunternehmen kann erwartet werden, dass es auf ein entsprechendes rechtskräftiges Feststellungsurteil hin seinen rechtlichen Schadensersatzverpflichtungen nachkommt, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Auch soweit es um Zeiträume geht, für die im Laufe des Rechtsstreits eine Bezifferung auf Grund der jeweiligen Fassung der Tarifverträge möglich geworden wäre, kommt ein Mangel des Feststellungsinteresses wegen Vorrangs einer Leistungsklage nicht in Betracht; denn ein Kläger braucht nicht nachträglich seinen Feststellungsantrag in einen Leistungsantrag umzuändern, wenn dies auf Grund der Schadensentwicklung im Laufe des Rechtsstreits möglich würde (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    (2) Darüber hinaus vermag die im vorliegenden Rechtsstreit begehrte Feststellung - anders als im vom BGH entschiedenen Fall (NJW 1999, 3774, 3775) - gerade keine Klarheit über Inhalt und Umfang der Verpflichtung der Beklagten im Hinblick auf einen ganz genau beschriebenen einzelnen Schadensposten zu schaffen.

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

    Bei Verkehrsunfällen - wie hier - tritt die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in der Regel zurück und steht die Ausgleichsfunktion im Hinblick auf die erlittenen Verletzungen und unfallbedingten Verletzungsfolgen im Vordergrund (Senat NJW-RR 2015, 1119, 1121 Rn. 45).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinander gesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41).

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Hierbei zählen das Entstehen von Dauerschäden, psychischen Beeinträchtigungen und seelisch bedingten Folgeschäden zu den maßgeblichen Faktoren (Senat NJW 2011, 933, 935; 2011, 3169, 3170).

    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Vielmehr soll der Bezug der begehrten Entscheidung zu einem konkreten Rechtsschutzbegehren sichergestellt werden(BGH NJW 1995, 1097).

    Die Erstattung von Rechtsgutachten entspricht nicht der von der ZPO vorausgesetzten Funktion der Gerichte (BGH NJW 1995, 1097).

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Hierzu können auch einzelne Rechte und Pflichten gehören, die sich aus einem Rechtsverhältnis ergeben (BGH NJW-RR 2015, 915 Rn. 7), z. B. einzelne Ansprüche oder einzelne in sich selbständige rechtliche Anspruchsgrundlagen, also alle Forderungsrechte und Ansprüche, die als Ausfluss eines umfassenderen Rechtsverhältnisses erwachsen (RGZ 126, 234, 237; BGH NJW 1984, 1556; Bacher in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 39 Rn. 14).

    Dagegen können nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGHZ 68, 331, 332; BGH NJW 2000, 2280, 2281; NJW-RR 2015, 915 f. Rn. 7).

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Unter Rechtsverhältnis ist die aus dem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder zu Sachen zu verstehen (BGHZ 22, 43, 47; BGH NJW 1984, 1556).

    Hierzu können auch einzelne Rechte und Pflichten gehören, die sich aus einem Rechtsverhältnis ergeben (BGH NJW-RR 2015, 915 Rn. 7), z. B. einzelne Ansprüche oder einzelne in sich selbständige rechtliche Anspruchsgrundlagen, also alle Forderungsrechte und Ansprüche, die als Ausfluss eines umfassenderen Rechtsverhältnisses erwachsen (RGZ 126, 234, 237; BGH NJW 1984, 1556; Bacher in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 39 Rn. 14).

  • LG Osnabrück, 07.03.2007 - 3 O 2050/06

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    (5) Die von der Berufung außerdem erwähnte Entscheidung des LG Osnabrück vom 07.03.2007 (3 O 2050/06, bei Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 16. Aufl. lfd. Nr. 34.83 = lfd. Nr. 88 in der 32. Aufl.) betraf eine Lehrerin, die eine distale Radiusfraktur rechts, Nasenbeinfraktur mit Risswunde, Schnittverletzungen an Nase, Lippe und im Bereich der Augen, leichte Wunden am rechten Bein und an der rechten Hand, Prellungen des Brustkorbs, der rechten Schulter und beider Knie und einen Schock erlitt.
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    In einem solchen Fall kann ausnahmsweise, insbesondere wenn der Schuldner flüchtig ist oder sonst keine Möglichkeiten bestehen, die Vollendung der Verjährung zu verhindern (BGHZ 93, 287, 291 f.; BGH NJW-RR 2003, 1076, 1077), auch eine neuerliche Feststellungsklage zulässig sein, was nach Hemmung des Anspruchs gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB und Urteilserlass eine weitere Dreijahresfrist nach §§ 195, 199 BGB zur Folge hat (MünchKomm-BGB/Grothe, 7. Aufl. § 197 Rn. 27).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Dagegen können nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGHZ 68, 331, 332; BGH NJW 2000, 2280, 2281; NJW-RR 2015, 915 f. Rn. 7).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Damit führt die vom Kläger begehrte Feststellung auch unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit nicht zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der Streitpunkte (vgl. BGH NJW 1996, 2725, 2726; Bacher in Geigel, aaO Rn. 24).
  • BGH, 07.05.2003 - IV ZR 121/02

    Zulässigkeit einer wiederholenden Feststellungsklage

  • OLG Köln, 25.05.2011 - 5 U 174/08

    Anforderungen an die Aufklärung über Behandlungsalternativen bei einer in

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • OLG Oldenburg, 20.06.2008 - 11 U 3/08

    Höhe des Haushaltsführungsschadens bei stationärem Aufenthalt einer

  • OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 1 U 47/11
  • RG, 19.11.1929 - II 72/29

    Ist Inzident-Feststellungswiderklage zulässig über einen bestimmten

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

  • OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10

    Schmerzensgeldprozess nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer offenen Teilklage;

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41; 2016, 1168, 1169 Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Dabei sind etwa das Alter des Geschädigten, die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, Dauerschäden, berufliche Folgen und Auswirkungen der Verletzung auf die Freizeitgestaltung des Geschädigten in die Gesamtbetrachtung einzustellen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 - juris, Rn. 24 - NJW-RR 2016, S. 1168-1173).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05 -, NJW 2006, S. 1589-1592, juris, Rn. 30; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 -, juris, Rn. 25).

    Diese bieten einen gewissen Anhalt, führen jedoch nicht zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 - juris, Rn. 24 a.E. - NJW-RR 2016, S. 1168-1173).

  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2016 - 4 U 76/15 -: 16.000.- Euro bei Haftung zu 100% und vergleichbaren Dauerfolgen.
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 6 U 137/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden Krad

    Außerdem ist das Verschulden des Unfallverursachers bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu beachten (ua. OLG Saarbrücken v. 21.04.2016 - 4 U 76/15 Rd. 24 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 2 O 51/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden

    Außerdem ist das Verschulden des Unfallverursachers bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu beachten (ua. OLG Saarbrücken v. 21.04.2016 - 4 U 76/15 Rd. 24 nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.02.2020 - 1 U 40/19

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem tätlichen Angriff Ausgleichs- und

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05 -, NJW 2006, S. 1589 -1592, juris, Rn. 30; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 -, juris, Rn. 25).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2015 - 4 ARs 29/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34735
BGH, 19.11.2015 - 4 ARs 29/14 (https://dejure.org/2015,34735)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2015 - 4 ARs 29/14 (https://dejure.org/2015,34735)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2015 - 4 ARs 29/14 (https://dejure.org/2015,34735)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Beantwortung der Anfrage des 2. Strafsenats zur Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Rahmen der Zumessung eines Schmerzensgeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 25
  • NZV 2016, 140
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 ARs 29/14
    Der 4. Strafsenat schließt sich der Rechtsauffassung des Großen Senats für Zivilsachen in den Beschlüssen vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55 und vom 12. Oktober 2015 - GSZ 1/14 an.
  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 ARs 29/14
    An seiner eigenen, weiter gehenden Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14) hält er nicht fest.
  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 217/14

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld)

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 ARs 29/14
    An seiner eigenen, weiter gehenden Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14) hält er nicht fest.
  • BGH, 12.10.2015 - GSZ 1/14

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - 4 ARs 29/14
    Der 4. Strafsenat schließt sich der Rechtsauffassung des Großen Senats für Zivilsachen in den Beschlüssen vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55 und vom 12. Oktober 2015 - GSZ 1/14 an.
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    b) Auch der 1., 4. und 5. Strafsenat haben der Rechtsauffassung des anfragenden Senats nicht zugestimmt und zur Begründung auf die vorgenannten Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen sowie zum Teil ergänzend auf den Beschluss des VI. Zivilsenats vom 28. Juli 2015 - GSZ 1/14 - Bezug genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - 4 ARs 29/14; vom 25. November 2015 - 5 ARs 94/14, vom 16. Dezember 2015 - 1 ARs 31/14).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    b) Auch der 1., 4. und 5. Strafsenat haben der Rechtsauffassung des anfragenden Senats nicht zugestimmt und zur Begründung auf die vorgenannten Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen sowie zum Teil ergänzend auf den Beschluss des VI. Zivilsenats vom 28. Juli 2015 - GSZ 1/14 - Bezug genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2015 - 4 ARs 29/14; vom 25. November 2015 - 5 ARs 94/14, vom 16. Dezember 2015 - 1 ARs 31/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13939
BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15 (https://dejure.org/2016,13939)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - 4 StR 487/15 (https://dejure.org/2016,13939)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15 (https://dejure.org/2016,13939)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 52 StGB; § 306 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 56 StGB
    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem vorbereitenden und dem in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachten: Anforderungen an die Revisionsbegründung) Konkurrenzen bei gleichzeitiger Verletzung mehrerer Tatobjekte (mehrfache Tatbegehung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 52 Abs 1 StGB, § 56 Abs 1 S 1 StGB, § 56 Abs 2 S 1 StGB
    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Konkurrenzverhältnis bei gleichzeitiger versuchter Brandstiftung; "Teilweises Zerstören" bei brandbedingten Deformierungen an Gebäudefenstern und -türen; Begründung der Bewährungsentscheidung bei zweijähriger Freiheitsstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung bzgl. der Verurteilung wegen einer (vollendeten) Brandstiftung; Handlungseinheitliche Beeinträchtigung mehrerer Tatobjekte; Inhaltlicher Vergleich zwischen einem vorbereitenden und dem in der Hauptverhandlung ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Konkurrenzverhältnis bei gleichzeitiger versuchter Brandstiftung; "Teilweises Zerstören" bei brandbedingten Deformierungen an Gebäudefenstern und -türen; Begründung der Bewährungsentscheidung bei zweijähriger Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung bzgl. der Verurteilung wegen einer (vollendeten) Brandstiftung; Handlungseinheitliche Beeinträchtigung mehrerer Tatobjekte; Inhaltlicher Vergleich zwischen einem vorbereitenden und dem in der Hauptverhandlung ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung bzgl. der Verurteilung wegen einer (vollendeten) Brandstiftung; Handlungseinheitliche Beeinträchtigung mehrerer Tatobjekte; Inhaltlicher Vergleich zwischen einem vorbereitenden und dem in der Hauptverhandlung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Konkurrenzen im Strafrecht: Zur Idealkonkurrenz bei mehreren tauglichen Tatobjekten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafaussetzung zur Bewährung - und seine Begründung im Urteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandstiftung - und die gleichartige Idealkonkurrenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die Urteilsgründe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verhältnis einer vollendeten zu einer versuchten Brandstiftung an verschiedenen Objekten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2349
  • NStZ 2016, 605
  • NStZ-RR 2018, 166
  • NStZ-RR 2018, 168
  • NZM 2016, 835
  • NZV 2016, 6
  • StV 2016, 776
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02

    Tateinheit (Mord; Brandstiftung; gleichartige Idealkonkurrenz; quantitative

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    Stellt dieser auf die Verletzung von Gesamtheiten ab und werden keine höchstpersönlichen Rechtsgüter geschützt, so führt eine handlungseinheitliche Beeinträchtigung mehrerer Tatobjekte selbst dann nicht zu einer mehrfachen Verwirklichung des Tatbestands, wenn verschiedene Rechtsgutsträger geschädigt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02; BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279 (nur ein Diebstahl bei Wegnahme mehrerer Sachen verschiedener Eigentümer im Zuge einer Tatausführung); Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351; Sternberg-Lieben/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 52 Rn. 24; von Heintschel-Heinegg in: MünchKomm-StGB, 2. Aufl., § 52 Rn. 105, Puppe in: NK-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 22; Rissing-van Saan in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., 2007, § 52 Rn. 37; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 32. Abschnitt, Rn. 16 ff.; Jescheck, ZStW 67 (1955), 541, 547).

    So verhält es sich auch bei der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02; BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1; Wolf in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 51), die als "qualifiziertes Sachbeschädigungsdelikt', dem auch ein Element der Gemeingefährlichkeit anhaftet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NStZ 2001, 196, 197 mwN; weiterführend: Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte, 1998, S. 382 f.) keine höchstpersönlichen Rechtsgüter schützt.

    Unter den hier gegebenen Umständen liegt jedenfalls kein Fall vor, in dem das Unrecht der Tat nur als mehrfache Gesetzesverletzung erschöpfend gekennzeichnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02; BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1).

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 3/09

    Diebstahl (tatbestandliche Handlungseinheit bei der Wegnahme von Sachen mehrerer

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    Stellt dieser auf die Verletzung von Gesamtheiten ab und werden keine höchstpersönlichen Rechtsgüter geschützt, so führt eine handlungseinheitliche Beeinträchtigung mehrerer Tatobjekte selbst dann nicht zu einer mehrfachen Verwirklichung des Tatbestands, wenn verschiedene Rechtsgutsträger geschädigt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02; BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279 (nur ein Diebstahl bei Wegnahme mehrerer Sachen verschiedener Eigentümer im Zuge einer Tatausführung); Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351; Sternberg-Lieben/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 52 Rn. 24; von Heintschel-Heinegg in: MünchKomm-StGB, 2. Aufl., § 52 Rn. 105, Puppe in: NK-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 22; Rissing-van Saan in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., 2007, § 52 Rn. 37; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 32. Abschnitt, Rn. 16 ff.; Jescheck, ZStW 67 (1955), 541, 547).

    Wird ein zum Schutzgut gehörendes Tatobjekt beschädigt und die Schädigung weiterer Objekte nur versucht, ist der Tatbestand ebenfalls nur einmal verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - 2 StR 272/11, zitiert nach juris; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279 (nur ein Diebstahl bei Wegnahme mehrerer Sachen und versuchter Wegnahme weiterer Sachen); siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 659/10, BGHR StGB § 306 Abs. 1 Konkurrenzen 3 (Tateinheit bei Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 StGB und versuchter schwerer Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB)).

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    Dabei hat es den zutreffenden Maßstab (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 46 Rn. 85 mwN) angelegt und mit dem geringen wirtschaftlichen Wert des zerstörten Fahrzeugs und dem Umstand, dass der Angeklagte selbst dessen alleiniger Nutzer war, gewichtige Milderungsgründe angeführt.
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14

    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    a) Die Strafbemessung (Strafrahmenwahl, konkrete Strafzumessung und Bestimmung der Gesamtstrafe) ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, so dass das Revisionsgericht nur bei Vorliegen eines Rechtsfehlers eingreifen darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 540; Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ 2008, 343, 344 mwN).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    Hierzu bestand umso mehr Anlass, als bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren diese besonderen Umstände gewichtig sein müssen (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56 Rn. 24).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    a) Die Strafbemessung (Strafrahmenwahl, konkrete Strafzumessung und Bestimmung der Gesamtstrafe) ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, so dass das Revisionsgericht nur bei Vorliegen eines Rechtsfehlers eingreifen darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 540; Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ 2008, 343, 344 mwN).
  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    Nicht anders als die Strafzumessung ist auch die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, grundsätzlich Sache des Tatrichters (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06, NStZ-RR 2007, 232, 233; Urteil vom 23. Februar 2001 - 1 StR 519/00, NStZ 2001, 366, 367).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    Nicht anders als die Strafzumessung ist auch die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, grundsätzlich Sache des Tatrichters (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06, NStZ-RR 2007, 232, 233; Urteil vom 23. Februar 2001 - 1 StR 519/00, NStZ 2001, 366, 367).
  • GStA Nürnberg, 15.01.2008 - 4 BerL 144/07
    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
    a) Die Strafbemessung (Strafrahmenwahl, konkrete Strafzumessung und Bestimmung der Gesamtstrafe) ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, so dass das Revisionsgericht nur bei Vorliegen eines Rechtsfehlers eingreifen darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 540; Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ 2008, 343, 344 mwN).
  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98

    Erschöpfende Würdigung des Sachverhaltes

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

    Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 272/11

    Konkurrenzen bei der Brandstiftung (natürliche Handlungseinheit)

  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
  • BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung -

  • BGH, 01.06.2011 - 2 StR 459/10

    Anklageschrift (Kriterien der Umgrenzungsfunktion)

  • BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69

    Diebstahlsvorsatz nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 564/09

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Erörterung naheliegender

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10

    Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Die besonderen Umstände müssen allerdings umso gewichtiger sein, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2351; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 56 Rn. 24).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    ee) Im Fall I.15 der Urteilsgründe hat der Angeklagte M. den Tatbestand der Sachbeschädigung nicht in zwei tateinheitlichen Fällen verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2350 mwN).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 233/20

    Brandstiftung (Konkurrenzen: Verhältnis zur Sachbeschädigung)

    § 306 Abs. 1 StGB ist im Verhältnis zu § 303 StGB das speziellere Delikt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 ? 4 StR 487/15, NStZ 2016, 605, 606; vgl. Heine/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 306 Rn. 24 mwN; Wolters in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 306 Rn. 22).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    So verhält es sich auch bei der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15 - Rn. 23 ff. m.w.N., juris = NJW 2016, 2349, 2350; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02 -, Rn. 3 ff., 6, juris).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18

    Brandstiftung (Begriffsdefinition: Warenvorräte, Warenlager; bedingter

    Der Katalog der Tatobjekte des § 306 Abs. 1 StGB zeichnet sich - ungeachtet aller Unterschiede im Einzelnen - insbesondere dadurch aus, dass das Inbrandsetzen der darin enumerativ aufgezählten Tatobjekte über die Sachbeschädigung durch Feuer hinaus eine abstrakte Gemeingefahr schafft (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NStZ 2001, 196; Senat, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2350; Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte, 1998, S. 382; Kreß, JR 2001, 315, 316; ders., ZStW 110 (1998), S. 848, 857; vgl. auch BTDrucks. 13/8587, S. 87).
  • LG Köln, 22.03.2018 - 103 KLs 13/17

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

    Die besonderen Umstände müssen allerdings umso gewichtiger sein, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2016 - 4 StR 487/15 m.w.N.; Fischer, StGB, 65. Auflage, 2018, § 56 Rn. 24).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bei der Entwendung von Geldbörse und Fahrzeugschlüssel handelt es sich um eine einheitliche Diebstahlstat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2350 mwN), die wegen des Fehlens des nach § 247 StGB erforderlichen Strafantrags nicht verfolgt werden kann.
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitteilung einer Voreingenommenheit

    Der Senat weist bezüglich der Konkurrenzen innerhalb des § 52 Abs. 1 StGB darauf hin, dass bei Übergreifen eines Feuers nach einer Brandlegung auf weitere Objekte nur von einer einzigen Tat der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) auszugehen ist (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 2 Rn. 23 mwN; Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02 Rn. 2-6, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1).

    Die vollendete Brandstiftung verdrängt als spezielleres Gesetz grundsätzlich die Sachbeschädigung (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15 Rn. 26).

  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte

    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336; und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NJW 2016, 2349, 2351).

    Durch die Wendung auf UA 15, "dass in der Tat und Persönlichkeit des Angeklagten besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen', hat das Landgericht insbesondere auf die vom Generalbundesanwalt aufgeführten Umstände Bezug genommen; dadurch unterscheidet sich der Fall von dem vom Senat mit Urteil vom 12. Mai 2016 (4 StR 487/15 aaO) entschiedenen.

  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23

    Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung; Änderung des Schuldspruchs sowie

    Dies gilt auch für den Fall, dass in Bezug auf den konkreten Tatbestand noch ein weiterer, vom selben Schutzgut erfasster Taterfolg erstrebt war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 2 Rn. 24; entsprechend zum Diebstahl BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 3; demgegenüber zum Angriff auf unterschiedliche Personen bei höchstpersönlichen Rechtsgütern etwa BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 6 Rn. 7).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 226/17

    Begrenzte Revisibilität der Strafzumessung

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Rechtsprechung
   OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29742
OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13 (https://dejure.org/2016,29742)
OLG München, Entscheidung vom 16.09.2016 - 10 U 750/13 (https://dejure.org/2016,29742)
OLG München, Entscheidung vom 16. September 2016 - 10 U 750/13 (https://dejure.org/2016,29742)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger an einem Zebrastreifen

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger an einem Fußgängerüberweg

  • rabüro.de

    Zur Mithaftung des unfallgeschädigten Fußgängers wegen versuchten Erzwingens seines Vorrangsrechts

  • rewis.io

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen Fußgängerüberweg überquerenden Fußgänger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger an einem Fußgängerüberweg

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger an einem Fußgängerüberweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen Fußgängerüberweg überquerenden Fußgänger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall am Zebrastreifen - Fußgänger besteht am Fußgängerüberweg auf seinem Vorrecht und wird von Auto angefahren: Mitverschulden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger an einem Fußgängerüberweg

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kann ein Fußgänger bei einem Unfall auf Zebrastreifen mithaften?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wie müssen Kraftfahrer sich verhalten, wenn Fußgänger ihre Fahrbahn queren (wollen)?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Kraftfahrer und Fußgänger im Fall einer Kollision auf einem Fußgängerüberweg wissen sollten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußgänger darf Vorrecht auf Zebrastreifen nicht erzwingen oder achtlos auf Zebrastreifen treten - Bei Unfall Mitverschulden von 25 % wegen Verstoßes des Rücksichtnahmegebots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

    RG, Urt. v. 17.11.1882 - RGZ 8, 117 [118] und BGH - GSZ - BGHZ 18, 149 ff. = NJW 1955, 1675 ff.; ferner BGH NJW 2006, 1068 [1069]; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

    Besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); OLG Brandenburg, Urt. v. 08.03.2007 - 12 U 154/06 [juris]; Senat in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

  • BGH, 03.05.1966 - VI ZR 178/65

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13
    In diesem Rahmen hat er den gesamten Verkehrsraum, auch bezüglich von links kommender Fußgänger, sorgfältig zu beobachten (BGH VersR 1966, 736 [für Sichtbehinderungen am eigenen Fahrzeug]; OLG Hamm NZV 2000, 371 ff. [372 unter 3 a]; KG VRS 100 [2001] 269; OLG Düsseldorf NZV 2002, 90), sowie rechtzeitig und richtig auf etwaige Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zu reagieren (OLG Hamm NZV 1993, 314 [unter I]; KG VRS 100 [2001] 269).

    Darüber hinaus darf sich ein Kraftfahrer nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass Fußgänger in der Fahrbahnmitte oder vor seiner Fahrbahnbegrenzung noch warten werden, um ihn vorbeifahren zu lassen (BGH VersR 1956, 804; NJW 1958, 1630; VRS 31 [1966] 332 ff.; BGH VersR 1967, 608; VersR 1968, 848; OLG Celle VersR 1977, 1131; OLG Hamm NZV 2001, 41).

    Selbst wenn jedoch ein derartiger Vertrauensschutz angenommen werden kann, beseitigt dieser einerseits nicht die Verpflichtung, die gesamte Fahrbahn zu beobachten, um rechtzeitig auch wegen der in solchen Fällen gegebenen Abstandsverkürzung reagieren zu können (BGH VersR 1966, 736; BGH VersR 1968, 897; OLG Köln VersR 1987, 513; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249; KG VersR 1993, 201; OLG Hamm NZV 2000, 371), und zwar zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Fußgänger die Fahrbahn betritt (OLG Bremen VersR 1966, 962; OLG Düsseldorf VersR 1979, 649).

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3249/10

    Schmerzensgeld: Bemessung bei einer dem Alter des Geschädigten nicht

    Auszug aus OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

    RG, Urt. v. 17.11.1882 - RGZ 8, 117 [118] und BGH - GSZ - BGHZ 18, 149 ff. = NJW 1955, 1675 ff.; ferner BGH NJW 2006, 1068 [1069]; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]; Senat in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

    Besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); OLG Brandenburg, Urt. v. 08.03.2007 - 12 U 154/06 [juris]; Senat in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.10.2010 - 10 U 3249/10 [juris]).

  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Haftung und Haftungsverteilung richten sich bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger nach folgenden Grundsätzen (Senat, Urt. v. 17.02.2017 - 10 U 2007/16 [BeckRS 2017, 112607]; Urt. v. 16.9.2016 - 10 U 750/13 [BeckRS 2016, 16604]; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [BeckRS 2015, 19034]; Urteil v. 04.09.2015 - 10 U 3814/14 [BeckRS 2015, 15425]), die im Streitfall nach Überprüfung und eigenständiger Bewertung durch den Senat folgendes Ergebnis zeitigen:.
  • OLG Hamm, 06.04.2017 - 6 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden,

    Darüber hinaus darf sich ein Kraftfahrer nicht ohne weiteres darauf verlassen, dass Fußgänger in der Fahrbahnmitte oder vor seiner Fahrbahnbegrenzung noch warten werden, um ihn vorbeifahren zu lassen (OLG München, Urteil vom 16. September 2016 - 10 U 750/13 -, Rn. 7, juris).
  • OLG München, 30.06.2017 - 10 U 4244/16

    Kein Mitverschulden eines eine Straße überquerenden Fußgängers wegen dunkler

    cc) Schließlich konnte auch nicht nachgewiesen werden, dass für den Zeugen Dr. K. das herannahende Fahrzeug des Beklagten zu 1) ausreichend lange sichtbar gewesen wäre und er bei entsprechendem Verzicht auf die Überquerung der Fußgängerfurt den Unfall hätte vermeiden können, wie es den vom Senat mit Urteil vom 16.09.2016, Az.: 10 U 750/13, juris, entschiedenen Fall prägte.
  • LG Heidelberg, 25.11.2016 - 3 O 5/16

    Produkthaftung: Sicherheitserwartungen an eine Gesichtsenthaarungscreme

    (vgl. etwa OLG München Urt. v. 16.09.2016 - 10 U 750/13; OLG Bremen Urt. v. 11.07.2011 - 3 U 69/10; OLG Saarbrücken Urt. v. 10.12.1998 - 3 U 244/98).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22399
OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,22399)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.08.2015 - 4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,22399)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. August 2015 - 4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,22399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch die im Zuge einer Verkehrskontrolle durch einen Polizeibeamten verwendete Winkerkelle

  • RA Kotz

    Kollision mit Winkerkelle bei einer Polizeikontrolle - Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; StVO § 36 Abs. 5
    Amtshaftung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch die im Zuge einer Verkehrskontrolle durch einen Polizeibeamten verwendete Winkerkelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Anhaltezeichen der Polizei nicht beachtet und dann gegen Winkerkelle gefahren: Kein Schadensersatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Beschädigung durch Polizeikelle?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei ordnungsgemäßer Durchführung einer Verkehrskontrolle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei ordnungsgemäßer Durchführung einer Verkehrskontrolle

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beschädigung eines Pkw's im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch Winkerkelle der Polizei bei dem Versuch den Fahrer anzuhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch bei Autobeschädigung durch Polizeikelle anlässlich einer Verkehrskontrolle - Fehlender Beweis einer Amtspflichtverletzung durch Polizei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 143
  • NZV 2016, 365
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 16.07.1993 - 2 W 27/93

    Stützmauer; Störer; Nichtstörer; Straße; Straßenbaulast; Eigentümer; Grundstück;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14
    Die vom Landgericht zutreffend als nicht einschlägig angesehenen §§ 6, 68 SPolG betreffend die Inanspruchnahme einer nicht im Sinne von §§ 4,5 SPolG verantwortlichen Person sind von vorneherein nicht anzuwenden, da es sich bei dem Kläger ersichtlich nicht um eine nicht verantwortliche Person handelt und selbst bei rechtswidriger Inanspruchnahme eines Störers im Sinne der §§ 4, 5 SPolG eine Umdeutung der Inanspruchnahme als Störer in eine solche als Nichtstörer auf Grund der jeweils zu Grunde liegenden unterschiedlichen Regelungsintentionen und insbesondere unter den dabei in Erwägung zu ziehenden Ermessensgesichtspunkten nicht in Betracht kommt (OVG des Saarlandes SKZ 1994, 110 [Ls.]; Hans/Wohlfarth, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht 1. Aufl. (1997) Rn. 412; Mandelartz/Sauer/Strube, Saarländisches Polizeigesetz (2002) Anm. 2 zu § 6, S. 29).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14
    Erhebliche Beweisanträge muss das Gericht berücksichtigen, sofern das Prozessrecht dem nicht entgegensteht (BGH NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15, 2 Ss OWi 1059/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10344
OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15, 2 Ss OWi 1059/15 (https://dejure.org/2016,10344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15, 2 Ss OWi 1059/15 (https://dejure.org/2016,10344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2016 - 2 Ss-OWi 1059/15, 2 Ss OWi 1059/15 (https://dejure.org/2016,10344)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Geschwindigkeitsverstöße dürfen nicht nur von einer Privatfirma ausgewertet werden

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsüberwachung als Aufgabe der staatlichen Ordnungsbehörden

  • bussgeldsiegen.de

    Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister - Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Auswertung durch private Ordnungsbehörde als Herrin des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Messwerteüberprüfung durch Private zulässig? - Ja, aber..

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ordnungsbehörde muss Authentizität von Rohmessdaten bei Einschaltung privater Dienstleiser sicherstellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 185
  • NZV 2016, 591
  • NZV 2016, 6
  • NZV 2017, 40
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 2 Ss OWi 655/14

    Verkehrsüberwachung durch private Firmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 2 Ss OWi 1059/15
    Sie muss schließlich auch Herrin über die Entscheidung bleiben, ob und gegen wen sie ein Bußgeldverfahren einleitet (vgl. Senat, Beschluss vom 03.09.2014, 2 Ss-OWi 655/14 m. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17

    Einsatz privater Dienstleister bei kommunaler Verkehrsmessung

    Das schließt allerdings grds. nicht aus, dass die Verwaltungsbehörde sich technischer Hilfe durch Privatpersonen bedient, solange sie Herrin des Verfahrens bleibt (st. Rspr. der OLGs; vgl. nur für alle: OLG Frankfurt v. 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15; OLG Stuttgart v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16; OLG Hamm v. 18.04.2016 - III-2 RBs 40/16).

    Das vorliegende Verfahren gibt im Zusammenhang mit den Entscheidungen des Senats (OLG Frankfurt v. 03.03.2016 2 Ss-OWi 1059/15; B. v. 11.08.2016 - 2 Ss-OWi 562/16; B. v. 28.04.2016 - 2 Ss-OWi 190/16; B. v. 03.09.2014, 2 Ss-OWi 655/14 m.w.N.; jeweils nach juris) und dem Schadensersatzprozess, der dem Urteil des OLG Frankfurt vom 07.04.2017 (2 U 122/16) zu Grunde liegt Anlass, folgende Besorgnis zum Ausdruck zu bringen:.

    Ist das nicht sicher gewährleistet, kommt es zum Bruch der Beweismittelkette und die Ordnungsbehörde leitet ein Verfahren ein, bei der sie nicht die gesetzlich verlangte Verantwortlichkeit des Hoheitsträgers für die Rechtmäßigkeit der Beweismittelgewinnung, insbesondere Authentizität der Messdaten, übernehmen kann (vgl. OLG Frankfurt v. 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16

    "Lebensakte" eines Messgeräts

    Beweismittel für den Verkehrsverstoß ist ausschließlich das Messbild des Betroffenen mit den ihn betreffenden Messdaten in der ausgewerteten verbildlichten Form, wie es sich in der Gerichtsakte befindet (OLG Frankfurt B. v. 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15; B.v. 28.04.2016 - 2 Ss-OWi 190/16).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - Ss BS 8/17

    Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren: Unzulässige Einschaltung von

    a) Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist bereits auf die Sachrüge hin zu überprüfen, soweit sich die einer solchen Annahme zugrunde liegenden Feststellungen und Wertungen aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGHSt 51, 285 ff., juris Rn. 13, 15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07, juris Rn. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 ff., juris Rn. 5; NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 3; Senatsbeschluss vom 13. September 2016 - Ss RS 21/2016 (28/16 OWi) - Meyer-Goßner /Schmitt, 60. Aufl., § 261 Rn. 38; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 30).

    Die Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gehört als typische Hoheitsaufgabe zum Kernbereich originärer Staatsaufgaben (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 342 m. w. N.; NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 8; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 6; Brenner, NJW 2016, 3319).

    Eine eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Privatpersonen scheidet damit aus (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 8; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 6; Brenner, a. a. O.).

    Das schließt zwar nicht aus, dass die Verwaltungsbehörde sich technischer Hilfe durch Privatpersonen bedient (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2015, 261, juris Rn. 1; NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 8; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 16; OLG Rostock, Beschl. v. 17.11.2015 - 21 Ss OWi 158/15, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 6; Brenner, NJW 2016, 3319 f.).

    Auch in den Fällen der Hilfe durch Privatpersonen muss daher die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz technischer Hilfsmittel bei ihr verbleiben (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 8; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 17).

    Die Verwaltungsbehörde ist deshalb dafür verantwortlich, dass die bei der amtlichen Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwendeten Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte und die Auswertung von deren Daten den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 8; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.08.2016 - 4 Ss 577/16, juris Rn. 6).

    Schließlich muss sie die Kontrolle über die Ermittlungsdaten behalten (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2015, 261, juris Rn. 1; OLG Hamm DAR 2016, 397) und die Entscheidung, ob und gegen wen sie ein Bußgeldverfahren einleitet, muss allein bei ihr verbleiben (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2015, 261, juris Rn. 1; NStZ-RR 2016, 185 f., juris Rn. 8; NStZ-RR 2016, 322 f., juris Rn. 17; OLG Hamm DAR 2016, 397).

    In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt (NStZ-RR 2016, 185 f.) entschiedenen Fall führte die von der Staatanwaltschaft erhobene Sachrüge bereits mangels ausreichender Feststellungen zur behördlichen Überprüfung der von einem Privatunternehmen durchgeführten Messauswertungen zur Aufhebung des freisprechenden Urteils; am Ende der Entscheidung wies der dortige Senat den Tatrichter für die neue Hauptverhandlung lediglich darauf hin, dass mit den noch vorhandenen Falldateien die erforderliche Überprüfung durch die örtliche Ordnungsbehörde noch nachgeholt oder die Geschwindigkeitsüberschreitung mit Hilfe eines Sachverständigen geklärt werden könne.

  • OLG Frankfurt, 11.08.2016 - 2 Ss OWi 562/16

    Zur Frage der Verwertbarkeit von Falldatei und Messbild sowie der "fehlenden

    Das Beweismittel ist nach ständiger Rspr. des Senats (vgl. z.B. OLG Frankfurt B. v. 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15; B.v. 28.04.2016 - 2 Ss-OWi 190/16), die vom Messgerät erzeugte Falldatei in ihrer in der Akte befindlichen ausgedruckten Form.
  • BayObLG, 29.10.2019 - 202 ObOWi 1600/19

    Kommunale Verkehrsüberwachung unter Heranziehung eines privaten Dienstleisters

    a) Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung kann die Gemeinde bei der Verkehrsüberwachung aber einen privaten Dienstleister heranziehen, sofern sichergestellt ist, dass sie "Herrin" des Ermittlungsverfahrens bleibt und damit die Herrschaft über die Messung und das Verfahren nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 26 Abs. 1 StVG behält, wozu insbesondere die Vorgaben über Ort, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen, die Kontrolle des Messvorgangs, die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz technischer Hilfsmittel sowie die Kontrolle über die Ermittlungsdaten von deren Generierung bis zur Umwandlung der digitalen Messdaten in die lesbare Bildform und die anschließende Auswertung der Messung gehören und schließlich die Entscheidung, ob und gegen wen ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17 und 28.04.2016 - 2 Ss OWi 190/16, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. 03.03.2016 - 2 Ss OWi 1059/15 = NZV 2017, 40 = NStZ-RR 2016, 185; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 RBs 40/16 = DAR 2016, 397; BeckOK OWiG/Hettenbach OWiG [20. Ed., Stand: 01.10.2018] § 71 Rn. 76 ff.; König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 45. Aufl. § 26 StVG Rn. 2 m.w.N.).

    Denn nur so lassen sich Authentizität und Integrität des gerichtsverwertbaren Beweismittels mit der digitalen Falldatei gewährleisten und ist auszuschließen, dass Messfoto und Messdaten manipuliert sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2016 - 2 Ss OWi 1059/15 a.a.O.).

    Während eine eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Private damit ausgeschlossen ist (so auch Ziff. 2.5 d. Bek.), besteht auch hier die Möglichkeit, dass sich die Verwaltungsbehörde technischer Hilfe durch Private bedient (st.Rspr.; vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17 und 03.03.2016 - 2 Ss OWi 1059/15, jeweils a.a.O.; ferner OLG Stuttgart und OLG Hamm, jeweils a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 25.08.2016 - 4 Ss 577/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertbarkeit der

    Zum Kern der der Verwaltungsbehörde zugewiesenen Aufgabe bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gehört neben der Entscheidung, wann, wo und wie die Verkehrsüberwachung erfolgt, auch die Gewährleistung, dass das Messverfahren und die Auswertung der dadurch gewonnenen Daten den rechtlichen Vorgaben entsprechen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 Ss-OWi 1059/15, juris).

    c) Die Rechtsprechung des Senats steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. September 2014, 2 Ss-OWi 655/14; Beschluss vom 28. April 2016, 2 Ss-OWi 190/16; Beschluss vom 3. März 2016, 2 Ss-OWi 1059/15, jeweils juris; OLG Rostock, Beschluss vom 17. November 2015, 21 Ss-OWi 158/15, juris).

  • OLG Frankfurt, 28.04.2016 - 2 Ss OWi 190/16

    Hinzuziehung privater Dienstleister bei Verkehrsüberwachung

    Der Senat hat die Frage, wie die Ordnungsbehörde bei der Hinzuziehung privater Firmen zur Bildaufbereitung der bei der Verkehrsüberwachung erlangten Rohmessdaten ihre Verantwortung auszufüllen hat, um Herrin des Verfahrens zu bleiben, bereits in der Besetzung mit drei Richtern für die bis zum 31.12.2014 geltende Rechtslage durch Beschluss vom 03. März 2016 (2 Ss-OWi 1059/15) entschieden.
  • AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi 6 Js 7873/16

    Geschwindigkeitsmessung, Auswertung, Einschaltung Privater,

    Auch unter Einbeziehung der Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main vom 3.3.2016 (2 Ss-OWi 1059/15) und vom 28.4.2016 (2 Ss-OWi 190/16), die zu parallel gelagerten Fällen ergangen sind, kann vorliegend keine Verwertbarkeit der Messung mehr angenommen werden.

    Private Dienstleister dürfen daher auch nur insoweit in die Verkehrsüberwachung mit eingebunden werden, als die Behörde Herrin des Verfahrens bleibt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.3.2016, 2 Ss-OWi 1059/15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.4.2016, 2 Ss-OWi 190/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2003, 2 Ss-OWi 388/02).

    Zudem ist festzuhalten, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob - das Beweisverwertungsverbot hinweggedacht - die Ordnungsmäßigkeit der Messung nachträglich durch eine Neuauswertung durch die Messbeamtin im Termin oder durch ein Sachverständigengutachten (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2016, 2 Ss-OWi 1059/15) gerichtsfest belegt werden könnte.

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2016 - 2 RBs 145/16

    Zweifel an der Richtigkeit der Messung mit standardisiertem Messverfahren wegen

    Die Bedeutung des Messfotos reduziert sich nicht auf die Wiedergabe von Fahrzeug und Fahrer, sondern es zeigt auch die Verkehrssituation zum Zeitpunkt der Messung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 185) und erlaubt dadurch eine Kontrolle der Messsituation in Bezug auf ersichtliche Fehlerquellen, wie etwa eine auffällige Fotoposition des (vermeintlich) gemessenen Fahrzeug oder das Vorhandensein eines weiteren Fahrzeugs im Messbereich.
  • OLG Saarbrücken, 13.09.2016 - Ss RS 21/16

    Beweisverwertungsverbot, Messung durch Private, Zulassung der Rechtsbeschwerde

    bb) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft auch nicht daraus, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbots bereits auf die Sachrüge hin zu überprüfen ist, soweit sich die einer solchen Annahme zugrunde liegenden Feststellungen und Wertungen aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGHSt 51.285 ff. - juris Rn. 13, 15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07, juris Rn. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46 ff. - juris Rn. 5; NStZ-RR 2016, 185 f. - juris Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 261 Rn. 38; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 30).
  • LG Dortmund, 29.11.2019 - 53 Qs 72/19

    Akteneinsichtsrecht im Bußgeldverfahren umfasst Datensätze der kompletten

  • AG Leverkusen, 17.11.2020 - 60 OWi 431/20
  • OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 2 Ss OWi 462/16

    Geschwindigkeitsmessung, Auswertung durch Private, Beweisverwertungsverbot

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9400
OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. April 2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    ESO ES 3.0, Verwertbarkeit, antizipiertes Sachverständigengutachten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG; § 80a Abs. 3 OWiG; § 13 EichG; § 25 EichG; § 16 ff. EO-AV; §§ 36 EO-AV
    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren; Verbindliche Feststellung der generellen Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Messgeräts aufgrund der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische ...

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0 als standardisiertes Messverfahren

  • IWW
  • JurPC

    Antizipiertes Sachverständigengutachten bei Geschwindigkeitsmessgerät

  • Wolters Kluwer

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren; Verbindliche Feststellung der generellen Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Messgeräts aufgrund der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische ...

  • Wolters Kluwer

    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • kanzlei-heskamp.de
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 - Einholung eines technischen Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de

    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • rechtsportal.de

    StVG § 25 ; StVO § 3
    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die PTB, die PTB, die PTB hat immer Recht

  • beck-blog (Auszüge und Diskussion)

    "Das AG Meißen stellt nicht alles auf den Kopf..."

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ES 3.0: Beanstandungen des AG Meißen sind durch PTB-Stellungnahme widerlegt!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Sachverständigengutachten für Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Auszüge und Diskussion)

    "Das AG Meißen stellt nicht alles auf den Kopf..."

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 253
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Die Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) begründet für das Tatgericht keinen Anlass, das Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 sachverständig untersuchen zu lassen.

    Darüber hinaus bestünden aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Amtsgericht Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung.

    Die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens ergibt sich auch nicht aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (13 OWi 703 Js 21114/14, juris).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Standardisiert ist ein durch Regelungen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (grundlegend BGH, Beschl. v. 19.08.1992, 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291ff.).
  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Mit der amtlichen Zulassung des Messgerätes bestätigt die PTB nach umfangreichen messtechnischen, technischen und administrativen Prüfungen sowie Festlegung der Eichprozeduren, dass sie die Ermittlung des Messwertes auf Grundlage der in der Gebrauchsanweisung festgelegten Vorgehensweise einer Sachverständigenprüfung unterzogen und die Messergebnisse als innerhalb einer zulässigen Toleranz liegend eingestuft hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 22.10.2015, 2 Ss OWi 641/15, juris).
  • OLG Koblenz, 16.10.2009 - 1 SsRs 71/09

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ..........., wenn sie von geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für strukturell angelegte Fehler des Geschwindigkeitsmessgerätes kann das Tatgericht vielmehr durch Bestellung eines Sachverständigen überprüfen, ob trotz einer Messung innerhalb der PTB Zulassung eine Fehlmessung vorliegt, die ihre Ursache in einem strukturell angelegten Fehler in der Messtechnik, der Messsoftware oder der Auswertungssoftware findet (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.12.2014, 2 Ss OWi 1041/14, Rdn. 21, juris).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Ein solch ergänzendes Gutachten kann vom Rechtsbeschwerdegericht im Freibeweisverfahren in das Verfahren eingeführt und überprüft werden (für die Revisionsinstanz BGH, Urt. v. 01.02.1985, 2 StR 685, 84, BGHSt 33, 133, 136; Meyer-Goßner/Schmidt, Strafprozessordnung, 58. Aufl., § 337 Rdn. 31).
  • OLG Hamm, 02.08.2012 - 3 RBs 178/12

    Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ..........., wenn sie von geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist

    Über diese verfassungsrechtliche Begründung hinaus folgt dies beim Einsatz von Verkehrsüberwachungstechnik, wie sie regelmäßig bei der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Einsatz kommt, auch daraus, dass die aus dem Mess- und Eichgesetz folgende Zulassung von Verkehrsmesstechnik ein in sich geschlossenes System der Beweisführung verlangt, bei dem die Übertragung auch nur von Teilen auf Privatpersonen zu einem Beweismittelbruch führt, der von den Gerichten nicht mehr nachvollzogen werden kann und daher in aller Regel zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führt (Stichworte: standardisiertes Messverfahren, antizipiertes Sachverständigengutachten, verbindliche Anforderungen an die Verwendung von Verkehrsmesstechnik, Eichpflicht, Rückführbarkeit des Beweismittels; vgl. zu den Besonderheiten beim Einsatz des Messgeräts ESO 3.0: OLG Frankfurt Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17; OLG Oldenburg, Beschluss v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16; AG Meißen, Urteil v. 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 i.V.m. mit der Widerlegenden Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016).
  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen

    Ebenso wie das Messverfahren ES 3.0 (Senat, DAR 16, 404) ist deshalb auch dieses Messgerät als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen (so auch Krumm, a.a.O.).
  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

    bb) Nach alledem ist und bleibt es gerechtfertigt, eine von der PTB erteilte Zulassung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin als "antizipiertes Sachverständigengutachten" zu begreifen (vgl. neben OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss [OWi] 233/19 jeweils bei juris u.a. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15 = DAR 2016, 146 = OLGSt StPO § 261 Nr. 23; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 Ss [OWi] 57/16 = VRS 130 [2016], Nr. 16 = DAR 2016, 404 = NStZ-RR 2016, 253 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14 = DAR 2015, 149, jeweils m.w.N.) mit der Folge, dass technische Messsysteme, deren Bauart von der PTB zur innerstaatlichen Eichung zugelassen sind, als "standardisierte Messverfahren" anzuerkennen sind.
  • OLG Oldenburg, 13.03.2017 - 2 Ss OWi 40/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, standardisiertes Messverfahren

    Der Rechtsbeschwerde ist allerdings dahingehend recht zu geben, dass sich aus dem Beschluss des Senats vom 18.4.2016 (DAR 2016, 404) nicht ergibt, dass dem Betroffenen die Messdatei zwecks eigener Überprüfung nicht zur Verfügung gestellt werden muss.
  • OLG Hamm, 22.06.2016 - 1 RBs 131/15

    Nicht ausgelesener ESO ES 3.0-Schlüssel (Public Key) begründet keine Zweifel am

    Der Senat verweist insoweit auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 - (BeckRS 2016, 08389).
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16

    Geschwindigkeitsmessung; Eso ES 3.0; standardisiertes Messverfahren

    Denn in einer bereits in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 -, Rn. 22, juris, gewürdigten späteren dienstlichen Erklärung der PTB vom 12.01.2016 hat diese nachvollziehbar ausgeführt, dass sie deshalb von einer Überprüfung der Rohmessdaten durch die Herstellerfirma abgesehen hat, weil der Hersteller dieselbe Software-Bibliothek und damit denselben Auswertealgorithmus verwendet, der auch im Messgerät implementiert ist, und im Rahmen des Bauartzulassungsverfahrens in detaillierten Untersuchungen verifiziert worden ist, dass die Software des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes die Helligkeitssignale einer jeden Fahrzeugvorbeifahrt korrekt bewertet und die vom Messgerät ausgegebenen Geschwindigkeitsmesswerte die Verkehrsfehlergrenzen einhalten.
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beruhen

    Allein die nicht ausschließbare, jedoch nicht näher verifizierbare Möglichkeit des Vorliegens einer "atypischen Messsituation" kann mit Blick auf die Grundsätze des standardisierten Messverfahrens (hierzu: OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, juris Rn. 7 ff.) keinen Anlass bieten, die Verlässlichkeit der Messung in Zweifel zu ziehen.
  • VG Freiburg, 02.03.2020 - 6 K 3057/19

    Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung;

    Eine solches ist als sog. standardisiertes Messverfahren zu qualifizieren (vgl. hierzu: OLG Oldenburg, Beschl. v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 -, juris).
  • AG Kerpen, 21.06.2016 - 49 OWi 1748/15

    "Das Gericht geht von der Sachkunde des GFU-Gutachters aus"

    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem ESO ES 3.0 Messgerät ist ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2015, 2 Ss (OWi) 57/16).

    Ausführungen zur Beachtung der Verfahrensbestimmungen muss der Tatrichter im Urteil erst dann machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht eingehalten worden sind oder Messfehler von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3082, OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2015,2 Ss (OWi) 57/16).

  • AG Tübingen, 22.08.2017 - 16 OWi 14 Js 11536/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellung einer vorsätzlichen

    In diesem Fall hat die Bundesanstalt in einem antizipierten Sachverständigengutachten bereits vorweggenommen, dass sich das Gerät bei entsprechender Bedienung für die Feststellung von Abstandsverstößen eignet (vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 18. April 2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 - NStZ-RR 2016, 253).
  • AG Gotha, 04.01.2017 - 10 OWi 742/16

    Standardisiertes Messverfahren, Einsicht, Messunterlagen

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7555
OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15 (https://dejure.org/2016,7555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2016 - 16 U 139/15 (https://dejure.org/2016,7555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2016 - 16 U 139/15 (https://dejure.org/2016,7555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 426 BGB, § 17 Abs. 1 StVG, § 18 Abs. 3 StVO, § 115 VVG
    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei mehreren Unfallverursachern; Anscheinsbeweis bei einem streitigen Unfall im Bereich rechte Fahrspur/Beschleunigungsstreifen

  • Wolters Kluwer

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei mehreren Unfallverursachern; Anscheinsbeweis bei einem streitigen Unfall im Bereich rechte Fahrspur/Beschleunigungsstreifen.

  • rabüro.de

    Zum Anscheinsbeweis bei einem streitigen Unfall im Bereich rechte Fahrspur/Beschleunigungsstreifen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 18 Abs. 3; StVG § 17; BGB § 426 Abs. 1
    Kollision im Bereich einer Autobahnauffahrt

  • rechtsportal.de

    Gesamtschuldnerausgleich unter mehreren Schädigern; Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Auffahren eines Fahrzeugs auf die Autobahn

  • rechtsportal.de

    Gesamtschuldnerausgleich unter mehreren Schädigern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anscheinsbeweis beim Auffahren auf die Autobahn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall bei Einfädeln von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kollision im Bereich der Autobahnauffahrt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kollision beim Auffahren auf die Autobahn - schlechte Karten für den Auffahrenden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision auf Beschleunigungsstreifen oder rechter Fahrspur: Kein Anscheinsbeweis bei Streit über Ort eines Verkehrsunfalls - Wahrscheinlichkeit des Spurwechsels von Beschleunigungsstreifen auf rechte Fahrspur nicht ausreichend für Annahme eines Anscheinsbeweises

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1001
  • NZV 2016, 471
  • NZV 2016, 6
  • VersR 2016, 1006
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05

    Einfädeln auf die Autobahn bei zähfließendem Verkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Zwar mag dann, wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden sprechen; diese Situation lag bei der von dem Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005, 16 U 24/05, DAR 2006, 324) vor.
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZB 49/08

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Direkthaftung für Regressansprüche selbst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Er ist vielmehr auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (BGH, Urteil vom 1.7.2008, VI ZR 188/07 = BGHZ 177, 141; Beschluss vom 27.7.2010, VI ZB 49/08 = VersR 2010, 1360).
  • AG Köln, 15.12.2008 - 264 C 36/08

    Verkehrsunfall zwischen einem Einfahrenden auf der Beschleunigungsspur der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Ist jedoch wie hier streitig, ob sich der Unfall auf dem Beschleunigungsstreifen oder auf der Fahrbahn der Autobahn ereignet hat, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises dafür, dass der auf der Beschleunigungsspur befindliche PKW einen Fahrbahnwechsel vorgenommen und sich der Unfall demnach auf der Fahrspur der Autobahn vollzogen hat, nach Auffassung des Senats aus (vgl. insoweit auch AG Köln, Urteil vom 15.12.2008, 264 C 36/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Danach hat auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - zu der die Beschleunigungsstreifen nicht gehören - Vorfahrt (BGH, Urteil vom 26.11.1085, VI ZR 149/84 = VersR 1986, 169 [BGH 26.11.1985 - VI ZR 149/84] ), die von dem von der Beschleunigungsspur Einfädelnden zu beachten ist.
  • OLG Hamm, 24.11.2008 - 6 U 105/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier PKW aufgrund verbotswidrigen Betretens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Dessen ungeachtet erachtet der Senat mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Meinung die (zumindest analoge) Anwendbarkeit der Regeln über den Gesamtschuldnerausgleich zwischen den beiden Unfallhaftpflichtversicherern für angebracht, da auch die unmittelbaren Schädiger gesamtschuldnerisch haften und eine Gleichstufigkeit der Haftung erkennbar gegeben ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2008, 6 U 105/08, VersR 2009, 652; OLG München, Urteil vom 15.12.1999, 7 U 4486/99, VersR 2002, 1289; MünchKomm/Schneider, VVG § 115 Rn. 24; Bruch/Möller, VVG, 9. A., § 115 Rn. 48; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 29. A., § 115 VVG Rn. 19).
  • OLG München, 15.12.1999 - 7 U 4486/99

    Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Dessen ungeachtet erachtet der Senat mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Meinung die (zumindest analoge) Anwendbarkeit der Regeln über den Gesamtschuldnerausgleich zwischen den beiden Unfallhaftpflichtversicherern für angebracht, da auch die unmittelbaren Schädiger gesamtschuldnerisch haften und eine Gleichstufigkeit der Haftung erkennbar gegeben ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2008, 6 U 105/08, VersR 2009, 652; OLG München, Urteil vom 15.12.1999, 7 U 4486/99, VersR 2002, 1289; MünchKomm/Schneider, VVG § 115 Rn. 24; Bruch/Möller, VVG, 9. A., § 115 Rn. 48; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 29. A., § 115 VVG Rn. 19).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 188/07

    Ausgleichsansprüche ausländischer Versicherer gegen das Deutsche Büro Grüne Karte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Er ist vielmehr auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (BGH, Urteil vom 1.7.2008, VI ZR 188/07 = BGHZ 177, 141; Beschluss vom 27.7.2010, VI ZB 49/08 = VersR 2010, 1360).
  • LG Itzehoe, 26.01.2017 - 6 O 279/16

    Schadensersatz wegen eines Fahrzeugschadens in einer Autowaschanlage:

    Ein in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer kann einen Mitschädiger seines Versicherungsnehmers aus übergegangenem Recht nach § 86 Abs. 1 VVG in Anspruch nehmen, wenn und soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Mitschädiger eine gesamtschuldnerische Haftung besteht (OLG Frankfurt, Urteil v. 29.03.2016 - 16 U 139/15).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 22 U 279/19
    Wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden; ist jedoch wie hier streitig, ob sich der Unfall auf dem Beschleunigungsstreifen oder auf der Fahrbahn der Autobahn ereignet hat, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises dafür, dass der auf der Beschleunigungsspur befindliche PKW einen Fahrbahnwechsel vorgenommen und sich der Unfall demnach auf der Fahrspur der Autobahn vollzogen hat, nach Auffassung des Senats aus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2016 - 16 U 139/15 -, Rn. 29 , juris; AG Köln, Urteil vom 15.12.2008, 264 C 36/08, zitiert nach juris).
  • AG Sigmaringen, 06.11.2023 - 1 C 32/23
    Geschehensablauf begründen (OLG Frankfurt 29.03.16 - 16 U 139/15).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 22 U 279/19

    Verkehrsunfall - Haftung bei unklarem Unfallort

    Wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden; ist jedoch wie hier streitig, ob sich der Unfall auf dem Beschleunigungsstreifen oder auf der Fahrbahn der Autobahn ereignet hat, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises dafür, dass der auf der Beschleunigungsspur befindliche PKW einen Fahrbahnwechsel vorgenommen und sich der Unfall demnach auf der Fahrspur der Autobahn vollzogen hat, nach Auffassung des Senats aus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2016 - 16 U 139/15 -, Rn. 29, juris; AG Köln, Urteil vom 15.12.2008, 264 C 36/08, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41113
OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14 (https://dejure.org/2015,41113)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.11.2015 - 4 U 64/14 (https://dejure.org/2015,41113)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. November 2015 - 4 U 64/14 (https://dejure.org/2015,41113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht zum Schutz vor Gefahren durch Bäume

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht zum Schutz vor Gefahren durch Bäume

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Natürlicher Astabbruch gehört selbst bei dafür anfälligen Baumarten zum allgemeinen Lebensrisiko - Kein Schadensersatzanspruch eines Autobesitzers gegen Stadt wegen Autobeschädigung durch Astabbruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 221
  • NZM 2016, 656
  • NZV 2016, 281
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13

    Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, NJW 2014, 1588; Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, NJW 2004, 1381; Urteil vom 21.1.1965 - III ZR 217/63, VersR 1965, 475, 476; Urteil vom 21.12.1961 - III ZR 192/60, LM Nr. 3 zu RNatSchG), der der Senat folgt, erstreckt sich die Straßenverkehrssicherungspflicht auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume.

    Die Behörden genügen daher ihrer Sicherungs- und Überwachungspflicht, wenn sie - außer der stets gebotenen regelmäßigen Beobachtung auf trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder Frostrisse - eine eingehende Untersuchung dort vornehmen, wo besondere Umstände - wie das Alter des Baums, sein Erhaltungszustand, die Eigenart seiner Stellung oder sein statischer Aufbau oder ähnliches - sie dem Einsichtigen angezeigt erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, aaO Rn. 7).

    Gehören mithin die Folgen eines natürlichen Astbruchs grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko, bedarf es auch keiner niederschwelligerer Maßnahmen, wie der Absperrung des Luftraums unter solchen Bäumen oder der Aufstellung von Warnschildern (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, aaO Rn. 9 ff.).

    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, NJW 2014, 1588; Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, NJW 2004, 1381; Urteil vom 21.1.1965 - III ZR 217/63, VersR 1965, 475, 476; Urteil vom 21.12.1961 - III ZR 192/60, LM Nr. 3 zu RNatSchG), der der Senat folgt, erstreckt sich die Straßenverkehrssicherungspflicht auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume.

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine schadensursächliche Amtspflichtverletzung trägt der Kläger (vgl. Senat, Urteil vom 2.7.2015 - 4 U 89/14, bei Juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 8).

    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).

  • OLG Hamm, 31.10.2014 - 11 U 57/13

    Ast beschädigt Pkw - unzureichende Baumkontrolle - Stadt haftet

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 11 U 38/13

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93

    Verkehrssicherungspflicht bei Pappeln im Bereich eines Schiffsliegeplatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2015 - 4 U 89/14

    Amtshaftung einer Krankenkasse: Unvollständige Unterlagenüberlassung an den MDK

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine schadensursächliche Amtspflichtverletzung trägt der Kläger (vgl. Senat, Urteil vom 2.7.2015 - 4 U 89/14, bei Juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 8).
  • OLG Köln, 29.07.2010 - 7 U 31/10

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Hierzu sind regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, wobei die Länge des Kontrollintervalls unterschiedlich beurteilt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 4.11.2013 - 11 U 38/13, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, VersR 2010, 1328-1329; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 358; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; ferner Schneider, VersR 2007, 743, 747 ff. und BGH, Urteil vom 2.7.2004 - V ZR 33/04, bei Juris Rn. 13 sowie Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, bei Juris Rn. 6, 7).Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist nur dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, bei Juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 11 U 57/13, bei Juris Rn. 5).
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 192/60
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 64/14
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.2014 - III ZR 352/13, NJW 2014, 1588; Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, NJW 2004, 1381; Urteil vom 21.1.1965 - III ZR 217/63, VersR 1965, 475, 476; Urteil vom 21.12.1961 - III ZR 192/60, LM Nr. 3 zu RNatSchG), der der Senat folgt, erstreckt sich die Straßenverkehrssicherungspflicht auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume.
  • LG Berlin, 29.01.2010 - 4 O 62/09

    Bankenhaftung bei finanziertem Kauf einer Eigentumswohnung: Zurechenbare

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.2015 - 6 C 28.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24171
BVerwG, 09.09.2015 - 6 C 28.14 (https://dejure.org/2015,24171)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.2015 - 6 C 28.14 (https://dejure.org/2015,24171)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 2015 - 6 C 28.14 (https://dejure.org/2015,24171)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AEG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5a Abs. 2; Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 Art. 2 Abs. 4, Art. 18 Abs. 1; Richtlinie 2008/57/EG Art. 1, 5; Verordnung (EU) Nr. 454/2011
    Eisenbahnaufsicht; Fahrgastrechte; Information bei Verspätungen; Bahnhofsbetreiber; "aktive" Informationspflicht; Möglichkeitsvorbehalt; technische Einrichtungen; Dynamischer Schriftanzeiger; Ausstattungsverpflichtung; Technische Spezifikationen für die Interoperabilität ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5a Abs. 2
    "aktive" Informationspflicht; Ausstattungsverpflichtung; Bahnhofsbetreiber; Dynamischer Schriftanzeiger; Eisenbahnaufsicht; Ermessen; Fahrgastrechte; Information bei Verspätungen; Möglichkeitsvorbehalt; Störerauswahl; Technische Spezifikationen für die Interoperabilität ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 2 AEG 1994, § 5a Abs 2 AEG 1994, Art 2 Abs 4 EGV 1371/2007, Art 18 Abs 1 EGV 1371/2007, Art 1 EGRL 57/2008
    Informationspflicht des Bahnhofsbetreibers bei Verspätungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 2 AEG 1994, § 5a Abs 2 AEG 1994, Art 2 Abs 4 EGV 1371/2007, Art 18 Abs 1 EGV 1371/2007, Art 1 EGRL 57/2008
    Informationspflicht des Bahnhofsbetreibers bei Verspätungen

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Informationspflicht eines Bahnhofsbetreibers bei Verspätungen im Bahnverkehr

  • doev.de PDF

    Informationspflicht des Bahnhofsbetreibers bei Verspätungen

  • rewis.io

    Informationspflicht des Bahnhofsbetreibers bei Verspätungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eisenbahnaufsicht; Fahrgastrechte; Information bei Verspätungen; Bahnhofsbetreiber; "aktive" Informationspflicht; Möglichkeitsvorbehalt; technische Einrichtungen; Dynamischer Schriftanzeiger; Ausstattungsverpflichtung; Technische Spezifikationen für die Interoperabilität ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bahnhöfe und Haltepunkte sind mit Einrichtungen zur Information über Verspätungen auszustatten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bahnhöfe und Haltepunkte sind mit Einrichtungen zur Information über Verspätungen auszustatten

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Infos auch an kleinen Bahnhöfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bahnverspätung - und die Information auf dem Bahnhof

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bahnverspätung - und die Informationspflicht des Bahnhofsbetreibers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anzeigetafeln zu Verspätungen auch an kleinen Bahnhöfen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch an kleinen Bahnhöfen - Bahn muss über Verspätungen informieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Informationspflicht des Bahnhofsbetreibers bei Verspätungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bahnhöfe und Haltepunkte sind mit Einrichtungen zur Information über Verspätungen auszustatten

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Bahnhöfe und Haltepunkte sind mit Einrichtungen zur Information über Verspätungen auszustatten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zug zu spät? Deutsche Bahn hat Informationspflicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bahnreisende müssen über Verspätungen informiert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bahn muss auf jedem Bahnhof auf Verspätungen hinweisen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bahnhofsbetreiber muss Fahrgäste aktiv über Verspätungen informieren können

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 1
  • NJW 2016, 263
  • NZV 2016, 149
  • NZV 2016, 6
  • DÖV 2016, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.09.2013 - C-509/11

    Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf teilweise

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2015 - 6 C 28.14
    Wie sich insbesondere aus den Erwägungsgründen 1 bis 3 ergibt, ist wesentliches Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 der Schutz der Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr unter Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2013 - C-509/11 - juris Rn. 51, 65).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18

    Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

    Die Behörde kann sich bei der Auswahl unter mehreren in Betracht kommenden Adressaten von der Erwägung leiten lassen, dass ein rechtswidriger Zustand durch die Inanspruchnahme eines bestimmten Adressaten schneller oder wirksamer beseitigt werden kann (zum allgemeinen Polizeirecht Denninger, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, D. Polizeiaufgaben, Rn. 133; zur Adressatenwahl im Eisenbahnrecht: BVerwG, Urteil vom 9. September 2015 - 6 C 28.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090915U6C28.14.0] - BVerwGE 153, 1 Rn. 32; im Umweltrecht: Sparwasser/Heilshorn, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Stand Februar 2019, § 14 BImSchG Rn. 45).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54374
OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2015,54374)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.06.2015 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2015,54374)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2015,54374)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG, § 307 Abs 1 BGB, § 142 StGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit einer Klausel über den Wegfall der Haftungsfreistellung bei Nichthinzuziehung der Polizei nach einem Unfall

  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung des Wegfalls der gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährten Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kfz wegen unterbliebener Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

  • urteilsdatenbank.bav.de (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Grobe Fahrlässigkeit

  • RA Kotz

    Unfall: Haftungsfreistellung bei Autovermietung ohne Polizei

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung des Wegfalls der gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährten Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kfz wegen unterbliebener Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Entgegen Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen hat der Beklagte es nach dem Unfall am 26.6.2013 vorsätzlich unterlassen, die Polizei zu verständigen (zur Wirksamkeit einer sog. "Polizeiklausel" siehe BGH, Versäumnisurteil v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, VersR 2010, 260, m.w.N.), und damit vorsätzlich gegen die ihm obliegende Aufklärungsobliegenheit verstoßen.

    v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, aaO), eine Aufklärungsmöglichkeit in Bezug auf eine mögliche Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung, aber auch eine ggf. vorliegende Übermüdung des Beklagten bzw. sonstige, für den Unfall ursächliche Umstände im Unfallzeitpunkt unwiederbringlich verloren gegangen.

    Bei nicht vertragstreuem Verhalten ist zwecks Durchsetzung der berechtigten Interessen des Versicherers bzw. des Vermieters jedoch ein Wegfall der Haftungsreduzierung gerechtfertigt (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, aaO).

  • KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers nach unerlaubtem Entfernen vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Versicherer bzw. hier gegenüber dem Vermieter im Sinne von Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999, IV ZR 71/99, RuS 2000, 94; KG Berlin, Beschl. v. 20.4.2012, 6 U 14/12 - juris, m.w.N.; siehe auch OLG Brandenburg, RuS 2008, 187, zum alten Recht).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (Armbrüster, aaO, Rdnr. 200, m.w.N.), auch wenn viel dafür sprechen mag, dass das Verhalten des sich unerlaubt vom Unfallort entfernenden Versicherungsnehmers bedingt vorsätzlich auch darauf gerichtet ist, dem Versicherer einen Nachteil zuzufügen, weil hierfür u.U. genügen kann, dass der Versicherungsnehmer mit Regulierungsschwierigkeiten rechnet und durch sein Verhalten auf das Regulierungsverhalten des Versicherers Einfluss nehmen will, ohne dass eine Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht gegeben sein muss (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 20. April 2012, 6 U 14/12, juris; siehe auch Armbrüster, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Rechtsbedenkenfrei und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen für den Senat keine Veranlassung besteht, hat das Landgericht wegen der von ihm - unangefochten und zu Recht - festgestellten Unwirksamkeit der unter Ziffer 10. c. Absatz 1 der allgemeinen Vermietungsbedingungen getroffenen Regelungen als Prüfungsmaßstab § 28 Abs. 2 und 3 VVG herangezogen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2012, XII ZR 40/11, RuS 2013, 12; Urt. v. 14.3.2012, XII ZR 44/10, NJW 2012, 2501).Vereinbaren nämlich die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrages - wie hier - gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, so darf dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde.
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    So ist der Klägerin dadurch, dass die notwendigen Feststellungen nicht sofort am Unfallort ermöglicht und auch nicht unverzüglich im Sinne des § 142 Abs. 2 StGB bzw. zumindest im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Unfall nachgeholt worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012, VI ZR 97/11, MDR 2013, 214, m.w.N.; Versäumnisurt.
  • LG Krefeld, 09.08.2012 - 5 O 100/12

    Leistungsausschluss bei einer Kfz-Kaskoversicherung bei Verlassen des Unfallortes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Dass in Ansehung dessen ein wie von der Klägerin behaupteter Schaden an den Leitplanken nicht entstanden ist, hat der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (siehe hierzu auch LG Krefeld, NZV 2014, 40) nicht nachvollziehbar dargetan.
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 205/06

    Aufklärungsobliegenheit bzgl. eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Versicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Versicherer bzw. hier gegenüber dem Vermieter im Sinne von Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999, IV ZR 71/99, RuS 2000, 94; KG Berlin, Beschl. v. 20.4.2012, 6 U 14/12 - juris, m.w.N.; siehe auch OLG Brandenburg, RuS 2008, 187, zum alten Recht).
  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Bleibt dies unklar und in der Schwebe, ist der Versicherungsnehmer beweisfällig und bleibt der Versicherer nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 VVG leistungsfrei (siehe hierzu auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, VersR 2013, 178).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    - durch Polizeibeamte für die Klägerin relevante Feststellungen getroffen oder veranlasst worden wären und hierdurch auch eine mögliche Alkohol- oder Drogenbeeinflussung bzw. sonstige unfallursächliche Umstände objektiv überprüfbar gewesen wären (siehe auch KG, aaO; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, aaO; OLG Stuttgart, NJW-RR 2015, 286;Armbrüster, aaO, Rdnr. 260, m.w.N.; Rixecker, aaO, Rdnr. 96, m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Versicherer bzw. hier gegenüber dem Vermieter im Sinne von Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999, IV ZR 71/99, RuS 2000, 94; KG Berlin, Beschl. v. 20.4.2012, 6 U 14/12 - juris, m.w.N.; siehe auch OLG Brandenburg, RuS 2008, 187, zum alten Recht).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZR 40/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Rechtsbedenkenfrei und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen für den Senat keine Veranlassung besteht, hat das Landgericht wegen der von ihm - unangefochten und zu Recht - festgestellten Unwirksamkeit der unter Ziffer 10. c. Absatz 1 der allgemeinen Vermietungsbedingungen getroffenen Regelungen als Prüfungsmaßstab § 28 Abs. 2 und 3 VVG herangezogen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2012, XII ZR 40/11, RuS 2013, 12; Urt. v. 14.3.2012, XII ZR 44/10, NJW 2012, 2501).Vereinbaren nämlich die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrages - wie hier - gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, so darf dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde.
  • BGH, 06.04.1979 - I ARZ 403/78

    Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstandes einer ausländischen

  • OLG Saarbrücken, 19.11.1974 - 7 U 4/74
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13

    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger

  • OLG Köln, 09.01.2017 - 15 W 81/16
    Ungeachtet der Frage, ob und wie die Rücksprache mit einem Rechtsunkundigen überhaupt zur Entlastung führen kann (dazu für einen ähnlichen Fall OLG Saarbrücken Urt. v. 24.6.2015 - 2 U 73/14, BeckRS 2016, 9658), fehlt zumindest konkretes Vorbringen dazu, dass gerade die Frage der Hinzuziehung der Polizei überhaupt dabei bedacht und erörtert worden sein soll.

    Das geht zu Lasten der Klägerin, die wie ein Versicherer die Beweislast für das Vorliegen der Arglist trägt (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 24.06.2015 - 2 U 73/14, BeckRS 2016, 9658).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets (auch) einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es so - jedenfalls bei reinen Leitplankenstreifschäden - nicht (vgl. auch OLG Saarbrücken Urt. v. 24.06.2015 - 2 U 73/14, BeckRS 2016, 9658).

  • OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16

    Zur Einbeziehung von AGBs in einen Kraftfahrzeugmietvertrag

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 1. Dezember 1999, IV ZR 71/99 - juris) und des Saarländischen Oberlandesgerichtes (Saarl. OLG v. 24. Juni 2015, 2 U 73/14 - juris) ist nicht einschlägig.
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2021 - 13 O 333/20

    Eine sogenannte Polizeiklausel in den AGB eines Kfz-Vermieters, wonach "[d]er

    In den von Klägerseite zitierten Gerichtsentscheidungen handelte es sich jedoch um eindeutige Formulierungen (so etwa BGH, Urt. v. 02.12.2009, Az.: XII ZR 117/08; BGH, Versäumnisurteil vom 10.6. 2009 - XII ZR 19/08; OLG Saarbrücken (2. Senat), Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 73/14).
  • LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17

    Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines

    Es kann auch nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass im Falle der Benachrichtigung der Polizei die notwendigen Feststellungen unterblieben wären, weil die Polizei nicht am Unfallort erschienen wäre (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 73/14; BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.09.2015 - 2 Ss (OWi) 263/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50947
OLG Celle, 21.09.2015 - 2 Ss (OWi) 263/15 (https://dejure.org/2015,50947)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2015 - 2 Ss (OWi) 263/15 (https://dejure.org/2015,50947)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2015 - 2 Ss (OWi) 263/15 (https://dejure.org/2015,50947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Auffahren auf ein Stauende wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei "angekündigter Gefahrenstelle"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Warnblinker am Stauende übersehen: Unangepasste Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle!

  • Wolters Kluwer

    Angekündigte Gefahrenstelle durch plötzliches Stauende und vorausfahrende Fahrzeuge mit Warnblinkzeichen

  • rechtsportal.de

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Nicht angepasste Geschwindigkeit trotz "angekündigter Gefahrenstelle"

  • rechtsportal.de

    Angekündigte Gefahrenstelle durch plötzliches Stauende und vorausfahrende Fahrzeuge mit Warnblinkzeichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Gefahrenstelle, oder: Wenn man das Stauende übersieht…

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahren auf ein Stauende wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei "angekündigter ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begriff der "angekündigten Gefahrenstelle"

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Stauende: Wer Warnblinker missachtet, riskiert Geldbuße

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14

    Keine Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung einer

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2015 - 2 Ss OWi 263/15
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, dass erst bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro nicht mehr von einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen ist (OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2014, 321 SsBs 133/14; OLG Celle NJW 2008, 3079).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2015 - 2 Ss OWi 263/15
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, dass erst bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro nicht mehr von einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen ist (OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2014, 321 SsBs 133/14; OLG Celle NJW 2008, 3079).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Nach § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG könnten im Fall der Geringfügigkeit, die bis zu einer Grenze von EUR 250,- angenommen wird (siehe KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13, juris Rn. 10, VRS 126, 103; Beschluss vom 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2015 - 2 Ss (OWi) 263/15, juris Rn. 28, OLGSt StVO 3 § Nr. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.10.2003 - 2 Ss-OWi 288/03, juris Ls., ZfSch 2004, 283; OLG Jena, Beschluss vom 10.11.2004 - 1 Ss 264/04, juris Rn. 20, VRS 108, 220; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005 - 81 Ss-OWi 31/05, juris Rn. 15, DAR 2005, 699; KK-Mitsch, 5. Aufl., § 17 OWiG Rn. 92; so auch die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09, juris Rn. 15, NZV 2010, 42; Beschluss vom 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13, juris Rn. 42, NStZ-RR 2014, 257) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Regel unberücksichtigt bleiben und auch bei einer die Festsetzung einer die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Regelgeldbuße kann eine genaue Aufklärung der finanziellen Verhältnisse des Betroffenen entbehrlich sein, wenn sie erkennbar nicht vom "Durchschnitt" abweichen (siehe KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13, juris Rn. 10, VRS 126, 103; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.03.2019 - 2 Ss (OWi) 49/19, BeckRS 2019, 5111, DAR 2019, 403; so auch die die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11, juris Rn. 10, Blutalkohol 50, 89).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22088
VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15 (https://dejure.org/2015,22088)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 (https://dejure.org/2015,22088)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. August 2015 - 10 S 1176/15 (https://dejure.org/2015,22088)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Überschreitens von 8 Punkten; Einschränkung des Tattagprinzips bei Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 5 StVG vom 05.12.2014, § 4 Abs 6 StVG vom 05.12.2014
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt

  • rechtsportal.de

    StVG § 4 Abs. 5; StVG § 4 Abs. 6
    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Überschreitens von 8 Punkten; Einschränkung des Tattagprinzips bei Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuviele Punkte in Flensburg - und die späte Kenntnis der Behörde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 198
  • NZV 2016, 6
  • DÖV 2015, 935
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - 16 B 104/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    13 Es kann dahinstehen, ob das Tattagprinzip auch bei Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 6 StVG in der ab dem 01.05.2014 und bis zum 04.12.2014 anwendbaren Fassung vom 28.08.2013 (BGBI. 1 S. 3313) zugrunde zu legen ist (bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 02.03.2015 - 16 B 104/15 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 14.04.2015 - 16 B 247/15 - juris).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die in seinem Beschluss vom 02.03.2015 (a.a.O.) geäußerten Bedenken, dass die Regelung des § 4 Abs. 6 Satz 4 StVG n.F. möglicherweise einer berechenbaren Anwendung des Gesetzes und damit den rechtsstaatlichen Vorgaben des Art. 20 Abs. 3 GG zur Rechtssicherheit und zur Vorhersehbarkeit staatlichen Verwaltungsvollzugs widerspreche, in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 16 B 226/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Punktezahl hinsichtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Dies kann aber nicht zur Folge haben, dass die zur Auslegung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschrift ergangene Rechtsprechung zum Lauf einer Jahresfrist hier ohne weiteres zu übertragen ist (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015 - 16 B 226/15 - a.a.O.).
  • BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

    Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Dabei ist dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung verwehrt; Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11 - juris Rn. 38 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.814

    Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung nach neuem Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Eine Wiederholung der ersten Stufe aufgrund der Neuregelung ist nicht erforderlich ( 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 StVG n.F.; vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.06.2015 - 11 CS 15.814 - juris).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 11 CS 15.718

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde dürften hiergegen nach vorläufiger Einschätzung des Senats keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 08.06.2015 - 11 CS 15.718 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14

    Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Es handelt sich damit um eine gegenüber den allgemeinen Vorschriften über das Tattagprinzip spezielle und prioritäre Vorschrift (zu solchen Vorschriften bereits Senatsbeschluss vom 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - NJW 201 5, 186).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14

    Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also der Zeitpunkt des noch ausstehenden Widerspruchsbescheids (vgl. näher Senatsbeschluss vom 31.03.2015 - 10 S 2417/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13

    Anwendung der Bonusregelung; Tattagprinzip

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 14.02.2013 - (10 5 82/13 - NJW 2013, 1383 -" im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 25.9.20Ö8 - 3 C 3/07 - juris) ausgeführt hat, beanspruchte die Leitentscheidung des Gesetzgebers für das Tattagprinzip nicht nur bei der Auslegung von § 4 Abs. 3 und 4 StVG a.F. Geltung, sondern auch für das zutreffende Verständnis der in § 4 Abs. 5 StVG a.F. getroffenen Bonusregelung.
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839

    Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Vertrauensschutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - BvL 14/02 - juris; BayVGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 11 BV 14.2839 -juris).
  • VG Regensburg, 18.03.2015 - RO 8 K 15.249

    Auch nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem kommt den Maßnahmen der ersten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
    Es kann dahinstehen, ob die Gesetzesbegründung in jeder Hinsicht überzeugt (kritisch etwa VG Berlin, Beschluss vom 09.02.2015 - 11 L 590.1.4 - juris; VG Regensburg, Urteil vom 18.03.2015 - RO 8 K 15.249 - juris).
  • VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17

    Fahrerlaubnisbehörde; Punktereduzierung; Kenntnis von weiteren Verkehrsverstößen

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss vielmehr darüber hinaus - insoweit in Abkehr vom Tattagprinzip - bei Ergreifen der jeweiligen Maßnahme Kenntnis von dem weiteren Verkehrsverstoß haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017 - 3 C 21.15 -, Pressemitteilung; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016 - 11 CS 16.585 -, juris; Urteil vom 11.08.2015 - 11 BV 15.909 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Diese Einschränkung des Tattagprinzips begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.; ausführlich BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.; vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris).

    Für eine Anknüpfung der im Rahmen des § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG erforderlichen Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde an die formale Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts sprechen indes auch in Fällen der behördlichen oder gerichtlichen Informationsermittlung die Gesichtspunkte der Effektivität und Praktikabilität des Fahreignungs-Bewertungssystems, die der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neuregelung zugunsten der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Allgemeinheit vor Mehrfachtätern stärken wollte (vgl. BT-Drs. 18/2775, S. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; Urteil vom 11.08.2015, a.a.O.).

    Schließlich spricht gegen eine Berücksichtigung sonstiger Informationen, dass der betroffene Fahrerlaubnisinhaber nicht schutzwürdig ist, wenn er in relativ rascher Abfolge eine Mehrzahl von mit Punkten bewehrte Verkehrsverstöße begeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.08.2015, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 04.11.2015 - 2 EO 70/15

    Zur Anwendung der Übergangsbestimmung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und der

    Im Fahrerlaubnisrecht ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 B 144/00 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 - jeweils juris).

    Wiederholung der ersten Stufe aufgrund der Neuregelung ist nicht erforderlich (§ 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 StVG n. F.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.814 - jeweils juris).

    Mit der hier maßgebenden Neuregelung des § 4 Abs. 5 und Abs. 6 StVG in der ab dem 5. Dezember 2014 geltenden Fassung hat der Gesetzgeber aber zum Ausdruck gebracht, dass das Tattagprinzip im Rahmen der Bonusregelung keine Anwendung mehr findet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 - juris, dem sich der Senat anschließt; vgl. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 - juris).

    Das Vertrauen eines Verkehrsteilnehmers, bis zum Ergehen einer Ermahnung oder Verwarnung weiterhin Verkehrszuwiderhandlungen begehen zu dürfen, ohne die Folgemaßnahmen befürchten zu müssen, ist von vornherein nicht schutzwürdig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 - juris, dem sich der Senat anschließt; vgl. ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. April 2015 - 16 B 226/15 - in Abkehr zum Beschluss vom 2. März 2015 - 16 B 104/15 - jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 16 A 980/16

    Berechnung des Punktestandes als Grundlage für die weiteren Entscheidungen der

    2015, 255 = juris, Rn. 13 f.; demgegenüber offen gelassen mit der Maßgabe, dass spätestens seit der zum 5. Dezember 2014 in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Abkehr vom Tattag im Rahmen der Punkteverringerung erfolgt ist: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, Blutalko-hol 54 (2017), 217 ff. = juris, Rn. 22; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, VRS 129 (2015), 106 = juris, Rn. 13 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2015 - 12 ME 91/15 -, juris, Rn. 7 ff.; ähnlich wohl OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris, Rn. 7 a. E.; VG Ansbach, Beschluss vom 19. Februar 2015 - AN 10 S 15.00161 -, juris, Rn. 25 ff.; a. A. Bay. VGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, VRS 129 (2015), 27 = juris, Rn. 24 f., der allerdings schon durch den Fortbestand einer "Ermahnung" und einer "Verwarnung", aber auch die Möglichkeit eines unter bestimmten Umständen zum Abzug eines Punkts führenden freiwilligen Fahreignungsseminars (§ 4 Abs. 7 StVG) sowie die soeben erwähnte Punktegutschrift nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG nicht vollständig aus dem Gesetz eliminiert worden ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, a. a. O., Rn. 24; ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 -, a. a. O., Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, a. a. O., Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2015 - 12 ME 91/15 -, a. a. O., Rn. 7 ff.; anders hingegen VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 11 L 590.14 -, juris, Rn. 10, und VG Regensburg, Urteil vom 18. März 2015 - RO 8 K 15.249 -, juris, Rn. 28 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2015 - 16 B 554/15

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahreignung; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    So im Ergebnis auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2015 - 11 CS 15.718 -, juris, Rn. 18 bis 21, und vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 -, juris, Rn. 18 bis 20, sowie 11 CS 15.814, juris, Rn. 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 -, juris, Rn. 10 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, juris, Rn. 9 bis 17; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2015 - 12 ME 91/15 -, juris, Rn. 7 ff.; anders hingegen VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 11 L 590.14 -, juris, Rn. 8 f., und VG Regensburg, Urteil vom 18. März 2015 - RO 8 K 15.249 -, juris, Rn. 28 bis 32.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, juris, Rn. 18 bis 23, m. w. N.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 12 ME 91/15

    Bewertungssystem; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Punktestand;

    Die mit Gesetz vom 28. November 2014 eingefügte Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 StVG, nach der bei der Berechnung des Punktestandes Zuwiderhandlungen unabhängig davon berücksichtigt werden, ob nach deren Begehung bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, begründet durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken nicht (wie VGH Bad. Württ., Beschl. v. 6.8.2015 - 10 S 1176/15 -).

    Es entspricht der - vom Verwaltungsgericht auch zutreffend zitierten - Rechtsprechung des Senats, anderer Obergerichte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.8.2015 - 10 S 1176/15 -, juris Rdn. 8; Sächs. OVG, Beschl. v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 -, juris Rdn. 6; und des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Beschl. v. 22.1.2001 - 3 B 144.00 -, juris Rdn. 2) anzunehmen, dass für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist.

    Zu diesen Einwänden hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 6. August 2015 (- 10 S 1176/15 -, juris Rdn. 13 ff.; vgl. im Ergebnis auch Sächs. OVG, Beschl. v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 -, juris; Bay.VGH, Beschl. v. 10.6.2015 - II CS 15.745 -, juris; OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 2.6.2015 - OVG IS 90.14 -, juris) überzeugend ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 16 B 382/16

    Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr durch die

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 -, VRS 129 (2015), 164 = juris, Rn. 23 ff.; vgl. zur - theoretischen - Gefahr einer willkürlichen oder willkürlich erscheinenden Verwaltungspraxis auch schon OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2015 - 16 B 226/15 -, a. a. O. (juris, Rn. 10 bis 13); Bay VGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 -, a. a. O., juris, Rn. 20 f., vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, a. a. O., juris, Rn. 26, vom 2. Dezember 2015 - 11 CS 15.2138 -, juris, Rn. 22, und vom 28. April 2016 - 11 CS 16.537 -, juris, Rn. 12 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, DAR 2015, 658 = VRS 129 (2015), 106 = juris, Rn. 23.
  • VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung

    Denn zu berücksichtigen sind weiter die sich aus dem materiellen Recht ergebene Modifikationen in Bezug auf einzelne Tatbestandsmerkmale, insbesondere das nunmehr in § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Sätze 5 bis 7 StVG geregelte Tattagprinzip sowie die Übergangsvorschrift des § 65 StVG (VG Stuttgart, B. v. 28.9.2015 - 10 K 3156/15 - juris; VGH BW, B. v. 6.8.2015 - 10 S 1176/15 - DAR 2015, 658; B. v. 31.3.2015 - 10 S 2417/14 - NJW 2015, 2134).

    Nach dem Tattagprinzip war die Tat vom 20. Februar 2014, die letztlich zum Erreichen von fünf Punkten geführt hat, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt zu werten, auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet, gespeichert und der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt worden war (vgl. VGH BW, B. v. 6.8.2015 - 10 S 1176/15 - VRS 129, Nr. 24; BayVGH, B. v. 8.6.2015 - 11 CS 15.718 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2016 - 10 S 1197/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Kenntnis der voraufgegangenen Verwarnung

    So kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG auch dann erfolgen, wenn die Tat, aufgrund deren sich acht oder mehr Punkte ergeben, bereits vor Zustellung der Verwarnung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 StVG begangen worden ist (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 StVG sowie Senatsbeschluss vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 - NZV 2016, 198).
  • VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 7 S 16.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Punktesystem

    Damit habe der Gesetzgeber die Berücksichtigung des Tattagprinzips im hier in Rede stehenden Zusammenhang ausgeschlossen, was vor allem die Gesetzesmaterialien bestätigten (zum Ganzen VGH BW, B. v. 6.8.2015 - 10 S 1176/15 - juris, Rn. 13, m. w. N.).

    Das Vertrauen eines Verkehrsteilnehmers, bis zum Ergehen einer Ermahnung oder Verwarnung weiterhin Verkehrszuwiderhandlungen begehen zu dürfen, ohne die Folgemaßnahmen befürchten zu müssen, sei von vorneherein nicht schutzwürdig (VGH BW, B. v. 6.8.2015 - a. a. O. - Rn. 19).

  • VG Freiburg, 08.01.2019 - 5 K 6324/18

    Fahrerlaubnismaßnahme bei erheblich über der höchsten im Bußgeldkatalog

    Der Antragsteller hatte eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L, T. Davon haben die Fahrerlaubnisklassen A, B, C1, C1E, L und T selbständige, bei der Streitwertbemessung zu berücksichtigende Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.10.2015 - 10 S 1689/15 -, juris, Rn. 22, und vom 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, juris, Rn. 26).
  • VG Braunschweig, 18.10.2018 - 6 A 270/17

    Bonusregelung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem;

  • VGH Bayern, 28.04.2016 - 11 CS 16.537

    Fahrerlaubnisentzug und Punktereduzierung - Zurechnung der Kenntnis von

  • OVG Sachsen, 14.09.2023 - 6 B 113/23

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Kraftfahrt-Bundesamt; Zuwiderhandlung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 4 MB 91/17

    Fahrerlaubnisentziehung; Eintragungen im Mehrfachtäter-Punktesystem

  • VG Düsseldorf, 11.03.2022 - 6 L 247/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Punktelöschung, maßgeblicher Zeitpunkt

  • VG Schleswig, 12.04.2017 - 3 B 36/17

    Kenntniserlangung der Fahrerlaubnisbehörde von Zuwiderhandlungen nach dem

  • VG Würzburg, 23.02.2016 - W 6 S 16.140

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktestand im Fahreignungsregister

  • VG Düsseldorf, 09.02.2021 - 6 L 118/21
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 11 CS 15.2138

    Entziehung ihrer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem wegen

  • VG Düsseldorf, 03.03.2022 - 6 L 2485/21
  • OVG Sachsen, 06.11.2020 - 6 B 269/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisbehörde; Kenntnis; Übermittlung

  • VG Düsseldorf, 24.08.2020 - 6 L 1458/20

    Zustellung, Ersatzzustellung, ähnliche Vorrichtung, Briefschlitz, Postkorb,

  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 11 CS 16.1646

    Sofortige Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Verzögerte

  • VG Düsseldorf, 28.01.2019 - 6 L 2892/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Punkte)

  • VG Stuttgart, 28.09.2015 - 10 K 3156/15

    Reduzierung des Punktestandes des Fahrerlaubnisinhabers durch Ermahnung

  • VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167

    Entzug der Fahrerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 12.05.2021 - 6 L 608/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Beschränkung der

  • VG Düsseldorf, 20.02.2020 - 6 L 3230/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis Fahreignungs-Bewertungssystem Punktestand

  • OVG Sachsen, 17.09.2015 - 3 B 255/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 20.09.2021 - 6 L 1783/21
  • VG Düsseldorf, 08.05.2020 - 6 L 656/20
  • VG München, 05.10.2015 - M 1 S 15.3311

    Anfechtungsklage, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentziehung,

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2016 - I-9 U 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32012
OLG Köln, 28.06.2016 - I-9 U 4/16 (https://dejure.org/2016,32012)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2016 - I-9 U 4/16 (https://dejure.org/2016,32012)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - I-9 U 4/16 (https://dejure.org/2016,32012)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für einen Wildschaden

  • ra.de
  • RA Kotz

    Wildschaden - Kraftfahrzeug - Kaskoversicherung - Beweislast

  • rechtsportal.de

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für einen Wildschaden

  • rechtsportal.de

    VVG § 1 ; AKB A.2.3.2
    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für einen Wildschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für einen Wildschaden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss Betrug konkret beweisen - Regulierungsprobleme bei ungewöhnlichem Sachverhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 02.03.2010 - 9 U 122/09

    Anforderungen an den Nachweis eines Unfalls; Indizien für eine Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2016 - 9 U 4/16
    Dabei hat der Versicherungsnehmer für den Nachweis eines Unfalls grundsätzlich den Vollbeweis zu erbringen, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zugute kämen, da er sich nicht in der für Diebstahlfälle typischen Beweisnot befindet (OLG Köln, Urteil v. 03.03.1998, 9 U 199/95; OLG Köln, Urteil v. 02.03.2010, 9 U 122/09).

    Steht aber fest, dass die Schäden an einem Fahrzeug nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Verkehrsunfall beruhen können, reicht dies zur Begründung der Leistungspflicht des Kaskoversicherers selbst dann aus, wenn sich der Versicherungsfall nicht so wie vom Versicherungsnehmer geschildert ereignet haben kann (OLG Karlsruhe, VersR 2006, 919; OLG Köln, Urteil v. 02.03.2010, 9 U 122/09; OLG Sachsen Anhalt, Urteil v. 07.02.2013, 4 U 16/12; OLG Koblenz, Urteil v. 06.12.2012, 10 U 255/13).

  • OLG Köln, 03.03.1998 - 9 U 199/95

    Versicherung Kaskoversicherung Unfall Unfreiwilligkeit Beweislast

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2016 - 9 U 4/16
    Dabei hat der Versicherungsnehmer für den Nachweis eines Unfalls grundsätzlich den Vollbeweis zu erbringen, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zugute kämen, da er sich nicht in der für Diebstahlfälle typischen Beweisnot befindet (OLG Köln, Urteil v. 03.03.1998, 9 U 199/95; OLG Köln, Urteil v. 02.03.2010, 9 U 122/09).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 12 U 292/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des Unfalls durch den Versicherungsnehmer;

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2016 - 9 U 4/16
    Steht aber fest, dass die Schäden an einem Fahrzeug nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Verkehrsunfall beruhen können, reicht dies zur Begründung der Leistungspflicht des Kaskoversicherers selbst dann aus, wenn sich der Versicherungsfall nicht so wie vom Versicherungsnehmer geschildert ereignet haben kann (OLG Karlsruhe, VersR 2006, 919; OLG Köln, Urteil v. 02.03.2010, 9 U 122/09; OLG Sachsen Anhalt, Urteil v. 07.02.2013, 4 U 16/12; OLG Koblenz, Urteil v. 06.12.2012, 10 U 255/13).
  • OLG Koblenz, 06.12.2013 - 10 U 255/13

    Zum Indizienbeweis bei Vermutung eines gestellten Unfalls

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2016 - 9 U 4/16
    Steht aber fest, dass die Schäden an einem Fahrzeug nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Verkehrsunfall beruhen können, reicht dies zur Begründung der Leistungspflicht des Kaskoversicherers selbst dann aus, wenn sich der Versicherungsfall nicht so wie vom Versicherungsnehmer geschildert ereignet haben kann (OLG Karlsruhe, VersR 2006, 919; OLG Köln, Urteil v. 02.03.2010, 9 U 122/09; OLG Sachsen Anhalt, Urteil v. 07.02.2013, 4 U 16/12; OLG Koblenz, Urteil v. 06.12.2012, 10 U 255/13).
  • OLG Naumburg, 07.02.2013 - 4 U 16/12

    Vollkaskoversicherung: Nachweis eines Unfalls

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2016 - 9 U 4/16
    Steht aber fest, dass die Schäden an einem Fahrzeug nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Verkehrsunfall beruhen können, reicht dies zur Begründung der Leistungspflicht des Kaskoversicherers selbst dann aus, wenn sich der Versicherungsfall nicht so wie vom Versicherungsnehmer geschildert ereignet haben kann (OLG Karlsruhe, VersR 2006, 919; OLG Köln, Urteil v. 02.03.2010, 9 U 122/09; OLG Sachsen Anhalt, Urteil v. 07.02.2013, 4 U 16/12; OLG Koblenz, Urteil v. 06.12.2012, 10 U 255/13).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2016 - 9 U 4/16
    Berichtigt aber der Versicherungsnehmer aus eigenem Antrieb vollständig und unmissverständlich unzutreffende Angaben ohne etwas zurückzuhalten, entfällt die Obliegenheitsverletzung (BGH Urteil v. 05.12.2001 IV ZR 225/00).
  • OLG Dresden, 16.02.2021 - 4 U 1909/20

    Beweislast des Versicherungsnehmers für eine Beseitigung von Vorschäden

    Für den Nachweis eines Unfalls hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich den Vollbeweis zu erbringen, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zu Gute kämen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.09.2016 - 9 U 4/16 - juris).

    Zum objektiven Tatbestand gehört die Kenntnis des Versicherungsnehmers von der aufklärungsbedürftigen Tatsache (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.06.2016 - 9 U 4/16 - juris).

  • OLG Braunschweig, 11.02.2019 - 11 U 74/17

    Leistung aus einer Vollkaskoversicherung; Hinweispflicht des Versicherers bei

    Er hat dabei grundsätzlich für den Nachweis eines Unfalls den Vollbeweis zu erbringen, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zugutekämen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.06.2016 - I-9 U 4/16 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2019 - 11 U 64/18

    Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen einer unzutreffenden FIN auf Zustandekommen

    Laut der inzwischen ganz überwiegenden Meinung, die insbesondere in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird (grundlegend BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05, LS 1 und Rdn. 13 ff., juris = BeckRS 2007, 1625; vgl. ferner OLG Köln, Urt. v. 28.06.2016 - 9 U 4/16, juris Rdn. 29 und 31 = BeckRS 2016, 17602 Rdn. 22 und 24) und der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. u.a. OLG Brandenburg a.d.H., Urt. v. 06.02.2019 - 11 U 77/18, juris Rdn. 14 = BeckRS 2019, 1640 Rdn. 12), gehört die positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von den zu offenbarenden Umständen bei Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nicht zum subjektiven, sondern zum objektiven Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung, wofür stets der Versicherer die Darlegungs- und Beweislast trägt (eingehend dazu BeckOK-VVG/Marlow, 4. Ed., § 28 Rdn. 44 ff.; HK-VVG/Felsch, 3. Aufl., § 28 Rdn. 44; jeweils m.w.N.).
  • KG, 27.07.2018 - 6 U 15/17

    Versicherungsnehmer für Eintritt und Umfang des Verkehrsunfallschadens

    Unfall im Sinne dieser Regelung ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis (OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2016 - 9 U 4/16 -, zitiert nach juris: Rdnr. 25 m. w. Nachw.).
  • LG Osnabrück, 08.05.2019 - 9 S 69/19

    Deckungsklage gegen Kfz-Vollkaskoversicherung

    Dieses gilt selbst in den Fällen, in denen der Versicherungsfall sich nicht so wie vom Versicherungsnehmer dargestellt ereignet haben kann, vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2016, Geschäftszeichen 9 U 4/16, zit. juris.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.06.2016 - 14 W 319/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17313
OLG Koblenz, 23.06.2016 - 14 W 319/16 (https://dejure.org/2016,17313)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2016 - 14 W 319/16 (https://dejure.org/2016,17313)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 14 W 319/16 (https://dejure.org/2016,17313)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 91 ZPO, § 102 Abs 2 S 1 ZPO, § 104 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens; Anforderungen an die Begründung der Notwendigkeit

  • RA Kotz

    Privatgutachten - Erstattungsfähigkeit in Gerichtsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO - Privatgutachten § 91; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens; Anforderungen an die Begründung der Notwendigkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO - Privatgutachten § 91 ; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • ibr-online

    Wie ist die Notwendigkeit eines Privatgutachtens zu begründen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung von Privatgutachterkosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosten eines privaten Gutachters müssen hinreichend glaubhaft gemacht werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privatgutachterkosten in der Kostenfestsetzung: Aufwändig! (IBR 2016, 562)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1273
  • NZV 2016, 6
  • Rpfleger 2016, 748
  • BauR 2016, 1813
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2016 - 14 W 319/16
    Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (BGH NJW 2013, 1823).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2016 - 14 W 319/16
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415; NJW 2012, 1370).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2016 - 14 W 319/16
    Nicht erstattungsfähig sind die Kosten einer Prozessbegleitung (OLG Köln NJW-RR 2010, 751).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2016 - 14 W 319/16
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415; NJW 2012, 1370).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2016 - 14 W 319/16
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (BGH NJW 2003, 1398; BGH NJW 2006, 2415; NJW 2012, 1370).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2016 - I-17 W 26/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31422
OLG Köln, 20.04.2016 - I-17 W 26/15 (https://dejure.org/2016,31422)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2016 - I-17 W 26/15 (https://dejure.org/2016,31422)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2016 - I-17 W 26/15 (https://dejure.org/2016,31422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatgutachtens einer Kfz-Versicherung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatgutachtens einer Kfz-Versicherung

  • ibr-online

    Betrugsverdacht: Versicherung bekommt Privatgutachterkosten erstattet!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1275
  • NZV 2016, 576
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    (vgl. BGH, MDR 2009, 231 - RdNr. 6 gem. Juris; BGH, NJW-RR 2009, 422 - RdNr. 10 gem. Juris; VersR 2008, 801 f - jew. m. w. Nachw.).

    Vielmehr ist es in einem solchen Fall zweckmäßig und prozessökonomisch, wenn die Partei sich sachkundig beraten lässt, ehe sie vorträgt (BGH, NJW-RR 2009, 422 - RdNr. 12 gem. Juris).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    Denn für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlichen Privatgutachtens ist darauf abzustellen, ob die Partei die Einholung des Gutachtens und damit die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH, NJW 2013, 1823 - RdNr. 8 f gem. Juris; BGHZ 192, 140 RdNr. 12 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.).

    Nach diesem Maßstab kann aber die Erstattungsfähigkeit weder von dem Ergebnis der Begutachtung noch von deren Überzeugungskraft abhängig gemacht werden (BGH, NJW 2013, 1823 - RdNr. 9 gem. Juris).

  • OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vom Beklagten

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    Denn sind ausreichende Anhaltspunkte für den Versuch eines Versicherungsbetrugs vorhanden, so ist von Anfang an damit zu rechnen, dass es zum Prozess kommen wird, weil der Täter bei Ablehnung der Einstandspflicht versuchen wird, sein Ziel einer nicht gerechtfertigten Schadensregulierung auch durch einen Rechtstreit zu erreichen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2003, 481, 482; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    Denn sind ausreichende Anhaltspunkte für den Versuch eines Versicherungsbetrugs vorhanden, so ist von Anfang an damit zu rechnen, dass es zum Prozess kommen wird, weil der Täter bei Ablehnung der Einstandspflicht versuchen wird, sein Ziel einer nicht gerechtfertigten Schadensregulierung auch durch einen Rechtstreit zu erreichen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2003, 481, 482; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803 - jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 13 W 15/04

    Erstattungsfähigkeit vorprozessual eingeholter Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    Denn sind ausreichende Anhaltspunkte für den Versuch eines Versicherungsbetrugs vorhanden, so ist von Anfang an damit zu rechnen, dass es zum Prozess kommen wird, weil der Täter bei Ablehnung der Einstandspflicht versuchen wird, sein Ziel einer nicht gerechtfertigten Schadensregulierung auch durch einen Rechtstreit zu erreichen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2003, 481, 482; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    Denn für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlichen Privatgutachtens ist darauf abzustellen, ob die Partei die Einholung des Gutachtens und damit die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH, NJW 2013, 1823 - RdNr. 8 f gem. Juris; BGHZ 192, 140 RdNr. 12 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    (vgl. BGH, MDR 2009, 231 - RdNr. 6 gem. Juris; BGH, NJW-RR 2009, 422 - RdNr. 10 gem. Juris; VersR 2008, 801 f - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    (vgl. BGH, MDR 2009, 231 - RdNr. 6 gem. Juris; BGH, NJW-RR 2009, 422 - RdNr. 10 gem. Juris; VersR 2008, 801 f - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15
    Dass die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Ermittlungen den Prozessausgang im Sinne des Auftraggebers beeinflussen, ist dabei allerdings keine Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit, sondern nur ein Indiz für die Notwendigkeit der Ermittlung für die Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung der beauftragenden Partei (vgl. BGH, NJW 2013, 2668 - RdNr. 10 f gem. Juris; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 RdNr. 13 - Stichwort: "Detektivkosten"; Lackmann in Musielak, ZPO, 12. Aufl., § 91 RdNr. 46 - jew. m. w. Nachw.).
  • AG Brandenburg, 11.05.2017 - 31 C 354/15

    Löcher in Holzständerwand gebohrt: Haftung für Schäden an dahinter liegenden

    Die Kosten bezüglich des vorprozessual von der Klägerin eingeholten Kostenangebots der Firma W... GmbH und die Kosten der Demontage und Montage der Wandpaneele sind hier im Übrigen als "notwendige" Kosten anzusehen ( BGH , Beschluss vom 25.10.2016, Az.: VI ZB 8/16, u.a. in: BeckRS 2016, Nr.: 20743 = "juris BGH , Beschluss vom 18.11.2008, Az.: VI ZB 24/08, u.a. in: MDR 2009, Seite 231; BGH , Beschluss vom 14.10.2008, Az.: VI ZB 16/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 422 f.; BGH , VersR 2008, Seite 801; BGH , NJW 2003, Seite 1398; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 13.05.2016, Az.: 18 W 74/16, u.a. in: BeckRS 2016, Nr.: 14510; OLG Köln , Beschluss vom 20.4.2016, Az.: 17 W 26/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 1275 f.; OLG Bremen , Beschluss vom 12.06.2015, Az.: 2 W 32/15, u.a. in: BeckRS 2016, Nr.: 1455, OLG Karlsruhe , VersR 2004, Seiten 931 f.; OLG Köln , VersR 2004, Seite 803 ).
  • OLG Köln, 02.08.2017 - 17 W 175/16

    Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Detektivkosten

    Der Senat hat sich dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen und dies in jüngster Zeit noch einmal ausführlich dargelegt (NJW-RR 2016, 1275 f. = juris Rn 5, 7) .
  • OLG Köln, 22.08.2016 - 17 W 24/16

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Beschwerdeentscheidung des

    Ein Rechtsstreit stand also keinesfalls ganz konkret im Raum (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2016 - 17 W 26/15 - mit Hinweis auf BGH, MDR 2009, 231 f. und 232 f.), sollte vielmehr eher sogar durch die Einschaltung der Haftpflichtversicherung vermieden werden.
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 17 W 216/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten privat eingeholter Sachverständigengutachten

    Ein Rechtsstreit stand also mitnichten ganz konkret im Raum (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2016 - 17 W 26/15 - mit Hinweis auf BGH, MDR 2009, 231 f. und 232 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2018 - 25 W 35/18

    Kosten für die Beauftragung eines Detektivs als Kosten des Rechtsstreits

    Des Weiteren wird verlangt, dass der Auftrag an die Detektei zur Bestätigung eines bestimmten festen Verdachts erteilt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2013 - XII ZB 107/08 - Tz. 10, juris, OLG Düsseldorf OLGR 2009, 410 f.; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 131; OLG Koblenz, VersR 2011, 1156; OLG Frankfurt, VersR 2014, 979; OLG Köln, NZV 2016, 576; s.a. Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rz. 13, Stichwort: "Detektivkosten").
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 12 U 421/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32801
OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 12 U 421/14 (https://dejure.org/2015,32801)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2015 - 12 U 421/14 (https://dejure.org/2015,32801)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 12 U 421/14 (https://dejure.org/2015,32801)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    VVG § 81; ZPO § 286; AKB 2008 A.2.3.1
    EVVG, ZPO, AKB 2008

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls "Unfall" in der Fahrzeugversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 81
    Mutwilligkeit ist kein Merkmal des Versicherungsfalls "Unfall"

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr A.2.3.1 AKB 2008, Nr A.2.3.3 AKB 2008, § 81 VVG, § 286 ZPO
    Kfz-Kaskoversicherung: Beweis des Versicherungsfalls bei auf Gewalteinwirkung von außen zurückgehender Fahrzeugbeschädigung

  • RA Kotz

    Kfz-Kaskoversicherung - Gewalteinwirkung von außen zurückgehender Fahrzeugbeschädigung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls "Unfall" in der Fahrzeugversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrzeugbeschädigungen - Unfall?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen des Versicherungsfalls "Unfall" in der Vollkaskoversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen des Versicherungsfalls "Unfall" in der Vollkaskoversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorliegen des Versicherungsfalls "Unfall" bei auf äußere Gewalteinwirkung zurückzuführenden Fahrzeugbeschädigungen - Versicherungsnehmer muss nicht mutwillige Beschädigung nachweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 149
  • NZV 2016, 6
  • VersR 2016, 590
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 12 U 421/14
    Daher bedarf es keines Nachweises, dass die Beschädigungen am Fahrzeug mutwillig herbeigeführt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96 -, Rn. 10, juris).

    Damit liegt der Versicherungsfall "Unfall" vor (BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 130/74

    Haftungsfreistellung und Beweislastumkehr bei Kfz.-Miete

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 12 U 421/14
    Den Versicherer trifft somit die Beweislast für sein Verteidigungsvorbringen, der Versicherungsnehmer oder - was hier nicht im Raum steht - einer seiner Repräsentanten habe den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt, weshalb Leistungsfreiheit bestehe (§ 81 VVG) und zwar in vollem Umfang (BGH, Urteil vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 58/80 - VersR 1981, 450; BGHZ 65, 118, 121 f.).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 12 U 421/14
    Den Versicherer trifft somit die Beweislast für sein Verteidigungsvorbringen, der Versicherungsnehmer oder - was hier nicht im Raum steht - einer seiner Repräsentanten habe den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt, weshalb Leistungsfreiheit bestehe (§ 81 VVG) und zwar in vollem Umfang (BGH, Urteil vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 58/80 - VersR 1981, 450; BGHZ 65, 118, 121 f.).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 12 U 421/14
    Bei der Tatsachenfeststellung sind die jeweiligen Fallbesonderheiten ausschlaggebend (BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92 -, BGHZ 123, 217-224).
  • BGH, 27.05.2015 - IV ZR 292/13

    Deckungsschutz aus einer Flusskaskopolice für ein Tankmotorschiff: Schiffsunfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 12 U 421/14
    Zum Zeitpunkt der Mandatierung fehlt es am Vortrag, so dass nicht klar ist, ob der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Zeitpunkt des verzugsbegründenden Mahnschreibens bereits mandatiert war (BGH IV ZR 292/13 - Urteil vom 27.05.2015 - juris Rn. 51).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2021 - 12 U 333/20

    Darlegungs- und Beweislast für den Versicherungsfall "Unfall" in der

    Gelingt dem Versicherungsnehmer dieser Nachweis, trifft den Versicherer die Beweislast in vollem Umfang, dass der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat, weil die Unfreiwilligkeit des Schadensereignisses nicht zum Begriff des Unfalls gehört (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 5 U 8/20, juris Rn. 22; Senat, Urteil vom 24. Juni 2015 - 12 U 421/14, juris Rn. 22 f.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 U 16/12, juris Rn. 34; Senat, Urteil vom 16. März 2006 - 12 U 292/05, juris Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 15. Juni 2004 - 9 U 164/03, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.).

    Hierbei handelt es sich jedoch um einen Einwand, den bei der Kaskoversicherung der Versicherer in vollem Umfang darzulegen und zu beweisen hat (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juni 2015 - 12 U 421/14, juris Rn. 23; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 U 16/12, juris Rn. 34; Senat, Urteil vom 16. März 2006 - 12 U 292/05, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.).

    Die Grauzone der ungeklärten Fälle liegt jedoch letztlich im Risikobereich des dafür bezahlten Versicherers (Senat, Urteil vom 24. Juni 2015 - 12 U 421/14, juris Rn. 23 m.w.N.), etwaige Zweifel an der Unfreiwilligkeit des Unfallgeschehens gehen zu Lasten des Versicherers (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 U 16/12, juris Rn. 34).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20

    Zum Nachweis der Vortäuschung des Versicherungsfalles bei behaupteter mutwilliger

    Bei Einwirkungen von außen, z.B. Zerkratzen von Lack, besteht schon Versicherungsschutz wegen eines Unfalls, ohne dass es auf die Motive des Einwirkenden oder seine Betriebszugehörigkeit ankommt (BGH, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095; OLG Karlsruhe, VersR 2016, 590; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 35).
  • OLG Hamm, 27.04.2020 - 20 U 42/20

    Versicherungsfall und Versicherungsleistung bei Zerkratzen Autos

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass ein solcher Unfallschaden - und nicht etwa nur eine mut- oder böswillige Handlung im Sinne von A.2.2.2.3 AKB - auch geltend gemacht wird, wenn der Versicherungsnehmer eine Zerkratzung des Fahrzeuglacks durch einen Dritten behauptet (BGH, Urteil vom 25.06.1997 - IV ZR 245/96, VersR 1997, 1095, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2015 - 12 U 421/14, r+s 2015, 599).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 187/17

    Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss dreier

    Das Berufungsgericht hat keine Feststellungen zu dem Zeitpunkt der Mandatierung des vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Kläger getroffen, so dass im Revisionsverfahren davon auszugehen ist, eine Beauftragung sei vor Eintritt des Verzugs der Beklagten erfolgt (vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 149 Rn. 32).
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 1106/20

    Unfall im Sinne der AKB auch bei freiwilliger Herbeiführung möglich

    Soweit früher gleichwohl vereinzelt die Auffassung vertreten wurde, ein freiwillig herbeigeführter Schaden könne niemals eine "Einwirkung von außen" darstellen, so entspricht dies nicht mehr der höchstrichterlichen Rechtsprechung und herrschenden Meinung (BGH, Urteil vom 05.02.1981 - IV a ZR 58/80 Rz. 13; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2015 - 12 U 421/14, Leitsatz 1, m.w.N.).
  • LG Dortmund, 01.09.2016 - 2 S 28/15

    Vorliegen des Versicherungsfalls "Unfall" bei einem rundum verbeulten Fahrzeug

    Da bereits der Versicherungsfall "Unfall" vorliegt, bedarf es keines Nachweises, dass die Beschädigungen am Fahrzeug mutwillig oder böswillig herbeigeführt worden sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2015, 12 U 421/14, NJW-RR 2016, 149).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35062
OLG Bamberg, 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 (https://dejure.org/2015,35062)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 (https://dejure.org/2015,35062)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. August 2015 - 3 Ss OWi 900/15 (https://dejure.org/2015,35062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    StVG §§ 24 I,25 I 1 [1. Alt.]; StVO §§ 37 II Nr. 1, 49 III Nr. 2; OWiG § 79 I 1 Nr. 3; BKatV § 4 I 1 Nr. 3; BKat lfd.Nr. 132.3.
    EStVG, StVO, OWiG, BKatV

  • rewis.io

    Keine Augenblicksversagen bei durch Fußgängerampel ausgelösten "Frühstart"

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 353
    Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 353
    Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Frühstarter an der Rotlichtampel - dennoch Fahrverbot

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rotlichtverstoß wegen grüner Fußgängerampel ist kein Augenblicksversagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Augenblicksversagen bei durch Fußgängerampel ausgelösten "Frühstart" ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel; Qualifizierter Rotlichtverstoß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Augenblickversagen bei Verwechslung der Ampel für fließenden Verkehr mit Fußgängerampel

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 57
  • NZV 2016, 243
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15
    Denn ein sog. Augenblicksversagen, welches ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigen würde, scheidet in Fällen grober Pflichtverletzung von vornherein aus (vgl. BGHSt 43, 241).
  • OLG Bamberg, 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15

    Voraussetzungen für das Absehen vom Fahrverbot wegen eines Augenblicksversagens

    Für den Wegfall eines nach § 25 I 1 1. Alt. StVG verwirkten Regelfahrverbots aufgrund eines sog. Augenblicksversagens anlässlich der Nichtbeachtung einer länger als eine Sekunde andauernden Rotphase ist regelmäßig kein Raum, wenn der qualifizierte Rotlichtverstoß mit einer Verwechslung der bereits Grünlicht anzeigenden und parallel zur beabsichtigen Fahrtrichtung den Fußgängerverkehr frei gebenden Fußgängerampel begründet wird (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschl. v. 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 [bei juris]).

    überhaupt eine irrtumsbedingte, in der Sache überdies fernliegende und selbst für sich genommen eine Privilegierung regelmäßig allein nicht rechtfertigende Verwechslung mit einer Grün anzeigenden Fußgängerampel (vgl. hierzu zuletzt treffend OLG Bamberg, Beschl. v. 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 [bei juris]) unterstellt werden sollte.

  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist das AG zutreffend davon ausgegangen, dass ein Absehen von dem gemäß § 4 I 1 Nr. 3 BKatV i.V.m. Nr. 132.3 BKat verwirkten einmonatigen Regelfahrverbot wegen des festgestellten groben Pflichtenverstoßes i.S.v. § 25 I 1 1. Alt. StVG nicht schon aufgrund eines sog. "Augenblicksversagens" in Betracht zu ziehen war (vgl. dazu u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12 = DAR 2012, 528 = ZfS 2012, 648 = OLGSt StVG § 25 Nr. 52 = VM 2013, Nr. 3 = VA 2012, 156; 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 = ZfS 2016, 50; 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15 und 04.01.2016 - 3 Ss OWi 1490/15 = VA 2016, 47, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7220
OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15 (https://dejure.org/2016,7220)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.03.2016 - 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15 (https://dejure.org/2016,7220)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. März 2016 - 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15 (https://dejure.org/2016,7220)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Einspruchsbeschränkung, Hauptverhandlung, Bußgeldverfahren, Zulässigkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 66 Abs. 1 OWiG; § 66 Abs. 2 OWiG; § 67 Abs. 2 OWiG; § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 OWiG
    Möglichkeit der horizontalen Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid; Abänderung des amtsgerichtlichen Urteils auf der Rechtsfolgenseite; Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch

  • verkehrslexikon.de

    Zur Möglichkeit der horizontalen Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Beschränkung des Einspruchs auch nach Beweisaufnahme möglich

  • IWW

    § 67 Abs 2 OWiG

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der horizontalen Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid; Abänderung des amtsgerichtlichen Urteils auf der Rechtsfolgenseite

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de

    OWiG § 67 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de

    OWiG § 66 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16
    Sofern die in dem nachgehenden Verfahren vor dem Amtsgericht erfolgende Beschränkung des Einspruchs zu einem unauflösbaren Widerspruch mit den infolge der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts feststehenden Feststellungen führt, muss die Beschränkung des Einspruchs als unwirksam erachtet werden (vgl. Anmerkung Meyer-Goßner zu OLG Zweibrücken NStZ 2010, 459 (460f)).
  • OLG Bamberg, 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07

    Fahrverbot nur für Krafträder (Taxiunternehmer)

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16
    Insbesondere ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (allg. Meinung - vgl. statt vieler sowie m.w.N. OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 119; KG NZV 2002, 466; BayObLG NZV 2000, 50/51).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01

    Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16
    Auch das Amtsgericht hat daher in den Fällen der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (vgl. OLG Bamberg a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 16. August 2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01 -, juris Rn.22 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16
    Insbesondere ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (allg. Meinung - vgl. statt vieler sowie m.w.N. OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 119; KG NZV 2002, 466; BayObLG NZV 2000, 50/51).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16
    Auch das Amtsgericht hat daher in den Fällen der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (vgl. OLG Bamberg a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 16. August 2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01 -, juris Rn.22 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 14.04.2022 - 21 Ss OWi 24/22

    Zulässigkeit einer Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge

    Der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge (§ 67 Abs. 2 OWiG) steht im Verfahren über eine nach dem Bußgeldbescheid fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit nicht entgegen, dass das Tatgericht bereits den rechtlichen Hinweis erteilt hat (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO), dass eine Vorsatzverurteilung in Betracht kommt (Anschluss unter Aufgabe eigener Rechtsprechung und Fortführung: OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.03.2016, Az.: 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15; entgegen: OLG Frankfurt, Beschluss v. 23.03.2016, 2 Ss-OWi 52/16).

    Insbesondere ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (allg. Meinung - vgl. statt vieler sowie m.w.N. OLG Bamberg, NStZ-RR 2008, 119; KG Berlin, NZV 2002, 466; BayObLG, NZV 2000, 50/51; OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.03.2016, Az.: 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15, Rn. 7 (zitiert nach juris)).

  • BayObLG, 22.02.2023 - 201 ObOWi 66/23

    Auswirkungen der unterbliebenen Angaben zur Schuldform im Bußgeldbescheid

    Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit ist möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = NStZ-RR 2008, 119 = VRS 113 [2007], 357 = BeckRS 2007, 17500; KG NZV 2002, 466; BayObLG NZV 2000, 50, 51; OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.3.2016 - 2 Ss [OWi] 55/16, 2 Ss OWi 55/15 bei juris = DAR 2016, 472).
  • OLG Köln, 17.07.2018 - 1 RBs 197/18

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf die

    In Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass es einer ausdrücklichen Angabe der Schuldform nicht bedarf, vielmehr von fahrlässigem Handeln auszugehen ist, wenn die Bußgeldbehörde ihrer Sanktionsbemessung einen Regelsatz der BKatV zugrunde legt, da die Regelsätze von fahrlässigem Handeln ausgehen (Brandenburgisches OLG B. v. 20.02.2017 - (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) - bei Juris; OLG Oldenburg VRS 130, 65 = DAR 2016, 472; KG VRS 114, 47; OLG Naumburg NStZ-RR 2005, 243; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Rostock VRS 101, 380 = NZV 2002, 137; Göhler- Seitz/Bauer , OWiG, 17. Auflage 2017, § 67 Rz. 34e; KK- Ellbogen a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 2 Ss OWi 1149/22

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach richterlichem Hinweis

    Der Senat teilt jedoch diese Auffassung nicht, die soweit ersichtlich obergerichtlich vereinzelt geblieben (der Anschluss in OLG Bamberg, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 3 Ss OWi 1206/17 betraf nur den tragenden Teil der Entscheidung) und nie als tragende Begründung angewendet worden ist, sondern schließt sich den überzeugend begründeten Entscheidungen des OLG Rostock (Beschluss vom 14. April 2022 - 21 Ss OWi 24/22, Entscheidung in der Besetzung des Senats mit drei Richtern) und des OLG Oldenburg (Beschluss vom 7. März 2016 - 2 Ss (OWi) 55/16) an.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 1 Ss OWi 1149/22

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach richterlichem Hinweis

    Der Senat teilt jedoch diese Auffassung nicht, die soweit ersichtlich obergerichtlich vereinzelt geblieben (der Anschluss in OLG Bamberg, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 3 Ss OWi 1206/17 betraf nur den tragenden Teil der Entscheidung) und nie als tragende Begründung angewendet worden ist, sondern schließt sich den überzeugend begründeten Entscheidungen des OLG Rostock (Beschluss vom 14. April 2022 - 21 Ss OWi 24/22, Entscheidung in der Besetzung des Senats mit drei Richtern) und des OLG Oldenburg (Beschluss vom 7. März 2016 - 2 Ss (OWi) 55/16) an.
  • BayObLG, 22.02.2023 - 201 ObOWi 66/22

    Unzulässige Beschränkung des Einspruchs auf Rechtsfolge bei ungesetzlichem

    Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit ist möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = NStZ-RR 2008, 119 = VRS 113 [2007], 357 = BeckRS 2007, 17500; KG NZV 2002, 466 ; BayObLG NZV 2000, 50, 51; OLG Oldenburg, Beschl. v. 7.3.2016 - 2 Ss [OWi] 55/16, 2 Ss OWi 55/15 bei juris = DAR 2016, 472 ).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (Bs) 8/2016 (7/16 OWi), Ss (Bs) 8/16 (7/16 OWi)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13450
OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (Bs) 8/2016 (7/16 OWi), Ss (Bs) 8/16 (7/16 OWi) (https://dejure.org/2016,13450)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.06.2016 - Ss (Bs) 8/2016 (7/16 OWi), Ss (Bs) 8/16 (7/16 OWi) (https://dejure.org/2016,13450)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - Ss (Bs) 8/2016 (7/16 OWi), Ss (Bs) 8/16 (7/16 OWi) (https://dejure.org/2016,13450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Provida, Urteilsanforderungen, verschiedene Einsatzmöglichkeiten

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 267 StPO, § 71 Abs 1 OWiG, § 3 StVO
    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung mit dem System ProViDa

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Tatrichters zur Aufnahme der Betriebsart eines Messgerätes (hier: Messsystem ProViDa) in die Urteilsgründe bei verschiedenen Einsatzmöglichkeiten

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer mittels des ProViDa-Systems gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung einer mittels des ProViDa-Systems gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung einer mittels des ProViDa-Systems gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Änderung der Rechtsprechung bei Provida, oder: Einsatzmöglichkeiten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Im Hinblick auf diese eingeschränkte und nur an Hand der Urteilsgründe vorzunehmende (vgl. hierzu KK-StPO/Gericke, a.a.O., § 337 Rn. 27 m.w.N.) Überprüfung des Rechtsmittelgerichts hat der Tatrichter die Urteilsgründe in Bezug auf seine Überzeugungsbildung so zu fassen, dass sie eine auf Rechtsfehler beschränkte Richtigkeitskontrolle möglich machen (vgl. nur BGHSt 39, 291, 296; KK-StPO/Ott, a.a.O., § 261 Rn. 5).

    Beruht bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Nachweis des Verkehrsverstoßes auf dem Einsatz eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in der Regel die Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - Ss (B) 85/2009 [92/09] -, 5. Dezember 2011 - Ss (Z) 242/11 [147/11] - und 5. März 2013 - Ss (B) 135/2012 [6 /13 OWi] - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b m.w.N.), welcher allerdings nicht als solcher ausdrücklich bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann (vgl. Thüring. OLG VRS 114, 453, 454; Senatsbeschluss vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - Cierniak, Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen, ZfS 2012, 664, 667).

    Die Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung im Bußgeldurteil sind in dieser Weise eingeschränkt, so dass es - soweit aus dem Urteil selbst keine Besonderheiten wie z.B. konkrete Anhaltspunkte für Messfehler ersichtlich sind - keiner weitergehenden Mitteilung wie beispielsweise des verwendeten Gerätetyps und der Einhaltung der zugehörigen Betriebsvorschriften in den Urteilsgründen bedarf (BGHSt 39, 291, 301, 303; Senatsbeschlüsse vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - und 17. März 2014 - Ss (B) 52/2013 [54/13 OWi] - Cierniak, a.a.O., S. 666).

    Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es für sich allein genommen keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils darstellt, wenn sich die Verurteilung eines nicht geständigen Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277, 282), liegt die Überlegung zugrunde, dass die amtliche Zulassung technischer Messgeräte und -methoden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt - und mithin auch die Anerkennung eines Messsystems als standardisiertes Messverfahren - ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - die systemimmanenten Messfehler erfassenden - Toleranzwert gerade den Zweck verfolgt, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalls freizustellen (vgl. BGHSt 39, 291, 297).

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in den genannten Entscheidungen festgestellt, dass Zweifel an der Funktionstüchtigkeit und der sachgerechten Handhabung von Geschwindigkeitsmessgeräten, deren tatsächliche Grundlagen in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben, im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht aufgrund einer Sachrüge berücksichtigt werden können (BGHSt 39 291 LS 2; 43, 277, 282).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Beruht bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Nachweis des Verkehrsverstoßes auf dem Einsatz eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in der Regel die Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - Ss (B) 85/2009 [92/09] -, 5. Dezember 2011 - Ss (Z) 242/11 [147/11] - und 5. März 2013 - Ss (B) 135/2012 [6 /13 OWi] - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b m.w.N.), welcher allerdings nicht als solcher ausdrücklich bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann (vgl. Thüring. OLG VRS 114, 453, 454; Senatsbeschluss vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - Cierniak, Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen, ZfS 2012, 664, 667).

    Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es für sich allein genommen keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils darstellt, wenn sich die Verurteilung eines nicht geständigen Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277, 282), liegt die Überlegung zugrunde, dass die amtliche Zulassung technischer Messgeräte und -methoden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt - und mithin auch die Anerkennung eines Messsystems als standardisiertes Messverfahren - ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - die systemimmanenten Messfehler erfassenden - Toleranzwert gerade den Zweck verfolgt, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalls freizustellen (vgl. BGHSt 39, 291, 297).

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in den genannten Entscheidungen festgestellt, dass Zweifel an der Funktionstüchtigkeit und der sachgerechten Handhabung von Geschwindigkeitsmessgeräten, deren tatsächliche Grundlagen in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben, im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht aufgrund einer Sachrüge berücksichtigt werden können (BGHSt 39 291 LS 2; 43, 277, 282).

    Zu einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 G VG sieht sich der Senat nicht veranlasst, da er sich seiner Auffassung nach in Übereinstimmung mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet (vgl. BGHSt 43, 277, 282).

  • OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ss 60/06

    Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Bei diesem Messverfahren handelt es sich - jedenfalls soweit es um seine Verwendung zur Geschwindigkeitsmessung geht - um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (Z) 215/2010 [38/10] -, 25. März 2011 - Ss (B) 126/2010 [24/11] - m. w. N., 6. Februar 2014 - Ss (Z) 203/2014 [4/14 OWi] -, 18. Februar 2014 - Ss (Z) 206/2014 [12/14 OWi] -, 17. März 2014 - Ss (B) 52/2013 [54/13 OWi] - und 21. März 2016 - Ss (B) 12/2016 [8/16 OWi] - OLG Köln DAR 1999, 516; Thüringer OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 (214/10) -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss OWi 1003/12 -, juris; König, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 2374 m.w.N.).

    OLG VRS 111, 211 ff.; KG DAR 2009, 39; König, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a; Burhoff, a.a.O., Rn. 2379, jew. m.w.N. aus der Rechtsprechung), nicht zu beanstanden ist.

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass das Messsystem ProViDa verschiedene Einsatzmöglichkeiten - Messung aus einem stehenden Fahrzeug, Messung aus einem fahrenden Fahrzeug durch Nachfahren oder Vorwegfahren mit gleichbleibendem Abstand, Weg-Zeit-Messung (vgl. Thüring. OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 3 Ss OWi 948/09 -, juris; Löhle/Beck, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465, 475 ff.; Cierniak, a.a.O., S. 667) - zulässt, gefordert, dass der Tatrichter - zusätzlich zur Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes - in den Urteilsgründen auch mitteilen muss, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist (vgl. Thüring. OLG, a.a.O. sowie Beschluss vom 22. August 2011 - 1 Ss Rs 68/11 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, OLG Hamm, jew. a.a.O.; OLG Bamberg DAR 2012, 154 ff.; DAR 2014, 334 f.; Burhoff, a.a.O., Rn. 2377 m.w.N. aus der Rechtsprechung; a.A. OLG Frankfurt, a.a.O.).

  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Bei diesem Messverfahren handelt es sich - jedenfalls soweit es um seine Verwendung zur Geschwindigkeitsmessung geht - um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (Z) 215/2010 [38/10] -, 25. März 2011 - Ss (B) 126/2010 [24/11] - m. w. N., 6. Februar 2014 - Ss (Z) 203/2014 [4/14 OWi] -, 18. Februar 2014 - Ss (Z) 206/2014 [12/14 OWi] -, 17. März 2014 - Ss (B) 52/2013 [54/13 OWi] - und 21. März 2016 - Ss (B) 12/2016 [8/16 OWi] - OLG Köln DAR 1999, 516; Thüringer OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 (214/10) -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss OWi 1003/12 -, juris; König, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 2374 m.w.N.).

    Dies entspricht einem berücksichtigten Toleranzwert von 5, 14 Prozent, der im Hinblick darauf, dass nach ganz überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Toleranzabzug von 5 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h im Regelfall als ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Köln DAR 1999, 516; OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG des Landes Sachsen-Anhalt VRS 100, 201; Thüring.

  • BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01

    Beweiswürdigung (gesicherte Erfahrungssätze, wissenschaftliche Erkenntnisse,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    a) Insoweit weist die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zu Recht darauf hin, dass das Rechtsbeschwerdegericht bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden ist und auch dessen Beweiswürdigung hinzunehmen hat, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, insbesondere nicht in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 39; NStZ-RR 2015, 178 f.; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 26, 27; KK-StPO/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 06.01.2011 - 1 Ss OWi 209/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Bei diesem Messverfahren handelt es sich - jedenfalls soweit es um seine Verwendung zur Geschwindigkeitsmessung geht - um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (Z) 215/2010 [38/10] -, 25. März 2011 - Ss (B) 126/2010 [24/11] - m. w. N., 6. Februar 2014 - Ss (Z) 203/2014 [4/14 OWi] -, 18. Februar 2014 - Ss (Z) 206/2014 [12/14 OWi] -, 17. März 2014 - Ss (B) 52/2013 [54/13 OWi] - und 21. März 2016 - Ss (B) 12/2016 [8/16 OWi] - OLG Köln DAR 1999, 516; Thüringer OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 (214/10) -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss OWi 1003/12 -, juris; König, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 2374 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 21.06.2000 - 1 Ss (B) 196/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Dies entspricht einem berücksichtigten Toleranzwert von 5, 14 Prozent, der im Hinblick darauf, dass nach ganz überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Toleranzabzug von 5 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h im Regelfall als ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Köln DAR 1999, 516; OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG des Landes Sachsen-Anhalt VRS 100, 201; Thüring.
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    a) Insoweit weist die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zu Recht darauf hin, dass das Rechtsbeschwerdegericht bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden ist und auch dessen Beweiswürdigung hinzunehmen hat, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, insbesondere nicht in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 39; NStZ-RR 2015, 178 f.; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 26, 27; KK-StPO/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Beruht bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Nachweis des Verkehrsverstoßes auf dem Einsatz eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in der Regel die Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - Ss (B) 85/2009 [92/09] -, 5. Dezember 2011 - Ss (Z) 242/11 [147/11] - und 5. März 2013 - Ss (B) 135/2012 [6 /13 OWi] - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b m.w.N.), welcher allerdings nicht als solcher ausdrücklich bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann (vgl. Thüring. OLG VRS 114, 453, 454; Senatsbeschluss vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - Cierniak, Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen, ZfS 2012, 664, 667).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Bei der Würdigung der Beweise ist das Gericht weder an feste oder gesetzlich normierte Beweisregeln noch an sonstige Richtlinien gebunden, die ihm vorschreiben, unter welchen Voraussetzungen es eine Tatsache für bewiesen oder nicht bewiesen zu halten oder welchen Wert es einem förmlichen Beweismittel beizumessen hat (vgl. BGH NJW 1982, 2882; KK-StPO/Ott, a.a.O., § 261 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida

  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 2 Ss OWi 1003/12

    OWi-Recht: Durch Messverfahren "Provida 2000 Modular" festgestellter

  • OLG Bamberg, 03.02.2014 - 2 Ss OWi 5/14

    Darstellung der Messart bei Verwendung von ProVida 2000 in den Urteilsgründen

  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen

  • OLG Jena, 22.08.2011 - 1 SsRs 68/11

    Art und Weise des Einsatzes der Videoüberwachungsanlage ProViDa 2000 als

  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (Zweifelssatz; Feststellung eines

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00

    Feststellungen bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit

  • OLG Bamberg, 25.01.2017 - 3 Ss OWi 1582/16

    Angaben zu Messtoleranzen bei 'ProViDa'-Geschwindigkeitsmessung

    Bei der Geschwindigkeitsermittlung mittels des "ProViDa"-Systems ist den Darlegungsanforderungen regelmäßig genügt, wenn im Urteil Messverfahren und berücksichtigter Toleranzwert mitgeteilt werden (Anschluss an OLG Saarbrücken, Beschl. v. 02.06.2016 - Ss [Bs] 8/16 = DAR 2016, 534 = VRS 130 [2016], 118).

    Die Mitteilung der konkreten Messmethode ist demgegenüber entbehrlich (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 02.06.2016 - Ss [Bs] 8/16 = DAR 2016, 534 = VRS 130 [2016], 118 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16892
OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,16892)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.02.2016 - 1 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,16892)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 1 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,16892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Klageerzwingungsverfahren, Verletzter, Antragsbefugnis

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 172 Abs. 1 S. 1; StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 222
    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten; Ausweitung der Verletzungseigenschaft im Klageerzwingungsverfahren über die in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten Personen

  • Wolters Kluwer

    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten; Ausweitung der Verletzungseigenschaft im Klageerzwingungsverfahren über die in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten Personen

  • rechtsportal.de

    Verletzteneigenschaft des Stiefvaters im Klageerzwingungsverfahren bei fahrlässiger Tötung des Stiefkindes

  • rechtsportal.de

    Keine Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Lebensgefährte der Mutter ist nicht "Verletzter"

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 285
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1966 - 1 StR 477/66

    Großeltern - Nebenklageberechtigung - Getöteter durch strafbare Handlung

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Nach der Wertung des Gesetzgebers gehören nur diejenigen zum Kreis der Nebenklageberechtigten, die zum engsten Familienkreis zählen, wozu beispielsweise die Großeltern eines Opfers nicht mehr gehören (vgl. BGH NJW 1967, 454); der Gesetzgeber erkennt also bei ihnen im Falle der Tötung eines Enkelkindes ein spezielles Strafverfolgungsinteresse - unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit - nicht an, so dass sie auch nicht als Verletzte im Sinne des § 172 StPO anzusehen sind.
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Dann würde aber die Grenze zum unzulässigen Popularklageerzwingungsverfahren überschritten werden (KG JR 1967, 392; so auch BGH, Beschluss v. 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12 -, juris, zur fehlenden Nebenklageberechtigung des Stiefvaters eines Getöteten).
  • OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08

    Antragsbefugnis für ein Klageerzwingungsverfahren bei Abtretung der Ansprüche des

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Verletzter ist, wer durch die Straftat - bei Unterstellung ihrer tatsächlichen Begehung - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2008 - 1 Ws 32/08 - NJW 2008, 1463; ebenso KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl., § 172 Rndr.
  • OLG Hamm, 06.02.1986 - 6 Ws 9/86

    Verletzter ; Berechtigter zur Klageerzwingung; Verletzung von Privatgeheimnissen;

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Im hier betroffenen Bereich der Straftaten gegen das Leben (§§ 211 bis 222 StGB) hat der Gesetzgeber mit der Schaffung der Nebenklagebefugnis in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO zum Ausdruck gebracht, für welche Angehörigen des Opfers er ein spezielles Interesse an der Ahndung des Normverstoßes anerkennt; diese sind daher als Verletzte im Sinne des § 172 StPO anzusehen (vgl. OLG Celle MDR 1959, 60; OLG Hamm NStZ 1986, 327; LR-Graalmann-Scheerer, a. a. O., Rndr.
  • OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 1 Ws 189/96
    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Allerdings setzt § 172 StPO für die Antragsberechtigung die Verletzteneigenschaft voraus, so dass auch im Falle des § 172 Abs. 2 S. 3 StPO nur solche Delikte miteinander vergleichbar sind, bei denen sämtlich die Verletzteneigenschaft des Antragstellers gegeben ist (OLG Celle, Beschluss v. 12. August 1958 - 2 Ws 158/58 -, Nds. Rpflg. 1959, 95; i. E. so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 20. Dezember 1996 - 1 Ws 189/96 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1992 - 1 Ws 244/92
    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Entscheidend für die Verletzteneigenschaft ist, ob der von der behaupteten Straftat betroffene Antragsteller wegen einer Verletzung einer rechtlich anerkannten Position ein spezielles Interesse an der Ahndung des Normverstoßes hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 2370; LR-Graalmann-Scheerer, a. a. O., Rndr.
  • BVerwG, 06.10.1958 - V C 378.56
    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Im hier betroffenen Bereich der Straftaten gegen das Leben (§§ 211 bis 222 StGB) hat der Gesetzgeber mit der Schaffung der Nebenklagebefugnis in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO zum Ausdruck gebracht, für welche Angehörigen des Opfers er ein spezielles Interesse an der Ahndung des Normverstoßes anerkennt; diese sind daher als Verletzte im Sinne des § 172 StPO anzusehen (vgl. OLG Celle MDR 1959, 60; OLG Hamm NStZ 1986, 327; LR-Graalmann-Scheerer, a. a. O., Rndr.
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.2016 - 10 U 3161/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15907
OLG München, 24.06.2016 - 10 U 3161/15 (https://dejure.org/2016,15907)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.2016 - 10 U 3161/15 (https://dejure.org/2016,15907)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 10 U 3161/15 (https://dejure.org/2016,15907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision auf vorfahrtsberechtigter Straße

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19

    Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens; Voraussetzungen

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel in der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (BGH, Urteil vom 19.04.2005 - VI ZR 175/04, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG München, Urteil vom 24.06.2016 - 10 U 3161/15, zitiert nach juris, Rz.10).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 22 U 49/21

    Zur Haftungsverteilung nach §§ 426 BGB, 17 StVG bei Sicherungsübereignung

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel in der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (BGH, Urteil vom 19.04.2005, Az. VI ZR 175/14, Rdnr. 9, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 24.06.2016, Az. 10 U 3161/15, Rdnr. 10, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
    Dass eine andere Beweiswürdigung möglich gewesen wäre, genügt insofern nicht (vgl. Oberlandesgericht München, vom 24. Juni 2016, - 10 U 3161/15).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19

    Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs.

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel in der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (BGH, Urteil vom 19.04.2005 - VI ZR 175/04, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG München, Urteil vom 24.06.2016 - 10 U 3161/15, zitiert nach juris, Rz.10).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2019 - 22 U 182/18

    Nutzungsausfallentschädigung für ein Motorrad für 99 Tage

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel in der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (BGH, Urteil vom 19.04.2005 - VI ZR 175/04, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG München, Urteil vom 24.06.2016 - 10 U 3161/15, zitiert nach juris, Rz.10).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer Gartenfestivals;

    Dass eine andere Beweiswürdigung möglich gewesen wäre, genügt insofern nicht (vgl. OLG München, vom 24.06.2016, 10 U 3161/15, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.2016 - I-7 U 53/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35632
OLG Köln, 01.06.2016 - I-7 U 53/16 (https://dejure.org/2016,35632)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2016 - I-7 U 53/16 (https://dejure.org/2016,35632)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - I-7 U 53/16 (https://dejure.org/2016,35632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
  • NZV 2017, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16
    Einzelne Indizien können vielmehr ein Mosaik bilden, welches im Gesamtbild erkennen lässt, dass der Unfall fingiert ist (etwa OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; VersR 1996, 1292; Beschl. v. 28.1.2004 - 11 U 149/11, BeckRS 2010, 06359).

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; NJOZ 2015, 1721 = NJW-Spezial 2015, 394; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (etwa OLG Köln VersR 2014, 996; VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16
    Eine Unfallverabredung oder das sonstige bewusste Herbeiführen eines Unfalles durch den KFZ-Eigentümer schließt als Einwilligung in die Sachbeschädigung einen Ersatzanspruch sowohl aus § 823 BGB als auch aus § 7 StVG aus (BGHZ 71, 339, 340; VersR 1978, 865).

    Steht das äußere Unfallgeschehen fest, so müssen der Schädiger und sein Versicherer den Nachweis führen, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGHZ 71, 339, 343; VersR 1978, 865; 1979, 281 und 514).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16
    Eine Unfallverabredung oder das sonstige bewusste Herbeiführen eines Unfalles durch den KFZ-Eigentümer schließt als Einwilligung in die Sachbeschädigung einen Ersatzanspruch sowohl aus § 823 BGB als auch aus § 7 StVG aus (BGHZ 71, 339, 340; VersR 1978, 865).

    Steht das äußere Unfallgeschehen fest, so müssen der Schädiger und sein Versicherer den Nachweis führen, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGHZ 71, 339, 343; VersR 1978, 865; 1979, 281 und 514).

  • OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20

    Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten

    Diesen Prinzipien folgt im Grundsatz die Rechtsprechung sämtlicher Oberlandesgerichte (siehe OLG Bamberg, Urteil vom 07.06.2016 - 5 U 275/15, BeckRS 2016, 131165 Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2011 - 22 U 10/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 12.04.2018 - 25 U 148/17, juris Rn. 4 f., MDR 2018, 791; OLG Brandenburg, Urteil vom 18.10.2018 - 12 U 70/17, juris Rn. 5; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.09.2014 - 7 U 99/13, juris Rn. 2; OLG Celle, Urteil vom 08.10.2015 - 5 U 175/14, juris Rn. 18, NZV 2016, 275; Beschluss vom 30.03.2017 - 14 U 38/17, juris Rn. 1; Urteil vom 11.11.2020 - 14 U 119/19, juris Rn. 17; OLG Dresden, Urteil vom 15.08.2018 - 7 U 1421/13, juris Rn. 25, NJW-RR 2014, 1441; Urteil vom 23.10.2018 - 4 U 187/18, juris Rn. 21, NJW-RR 2019, 230; Urteil vom 11.06.2019 - 4 U 150/19, juris Rn. 7, NJ 2019, 444; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2015 - I-1 U 50/14, juris Rn. 15; Urteil vom 20.02.2018 - I-1 U 59/17, juris Rn. 52, NJW-RR 2018, 605; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2017 - 15 U 37/16, juris Rn. 23, NJW-RR 2018, 538; Urteil vom 08.04.2019 - 23 U 112/17, juris Rn. 34; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2001 - 14 U 78/00, juris Rn. 25, OLGR Hamburg 2001, 283; OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2016 - 9 U 28/16, juris Rn. 14; Urteil vom 01.08.2017 - 9 U 59/16, juris Rn. 20; Beschluss vom 21.12.2018 - 26 U 172/18, juris Rn. 4; Urteil vom 13.05.2019 - 6 U 144/17, juris Rn. 32, NJW 2019, 3085; Urteil vom 12.02.2020 - 11 U 44/19, juris Rn. 32; OLG Jena, Urteil vom 05.12.2001 - 4 U 231/00, juris Rn. 7, OLGR Jena 2002, 199; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007 - 19 U 54/06, juris Rn. 3, NJW-RR 2007, 1172; OLG Koblenz, Urteil vom 06.12.2013 - 10 U 255/13, juris Rn. 29; OLG Köln, Beschluss vom 01.06.2016 - I-7 U 53/16, juris Rn. 2, NZV 2017, 33; Urteil vom 22.06.2017 - 8 U 19/16, juris Rn. 57, NJW-RR 2017, 1370; OLG München, Urteil vom 18.11.2016 - 10 U 1447/16, juris Rn. 27 f., Schaden-Praxis 2017, 451; Urteil vom 08.09.2017 - 10 U 4665/16, juris Rn. 8; OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2015 - 4 U 59/13, juris Rn. 25, NJW-RR 2015, 22; Urteil vom 21.05.2015 - 4 U 29/14, juris Rn. 28, VerkMitt 2016 Nr. 27; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.12.2011 - 4 U 2659/10, juris Rn. 10, NJW-RR 2012, 720; OLG Rostock, Urteil vom 05.02.2010 - 5 U 83/09, juris Rn. 37, VRS 119, 57; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.04.2016 - 4 U 96/15, juris Rn. 25; Urteil vom 21.12.2017 - 4 U 124/16, juris Rn. 28 ff., NZV 2018, 218; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.01.2017 - 7 U 120/16, juris Rn. 3, SchlHA 2017, 351; Urteil vom 08.05.2018 - 7 U 52/17, juris Rn. 36, SchlHA 2019, 276; Beschluss vom 23.10.2018 - 7 U 18/18, juris Rn. 5 f., SchlHA 2019, 306; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.09.2018 - 10 U 137/18, juris Rn. 10; Urteil vom 24.10.2019 - 1 U 244/18, juris Rn. 6; OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.03.2014 - 1 U 142/12, juris Rn. 10; siehe auch Hanseatisches OLG in Bremen, Urteil vom 05.11.2002 - 3 U 106/01, juris Rn. 9, VersR 2003, 1553).

    Bei relativ hohen (Differenz-) Geschwindigkeiten mag die Aussicht auf die Verursachung höherer Schäden bestehen, die dann fiktiv abgerechnet werden könnten, wobei hier zu prüfen beurteilen bliebe, ob die Beteiligten gegebenenfalls auch ein gewisses Verletzungsrisiko in Kauf genommen haben könnten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2020 - 11 U 44/19, juris Rn. 43; OLG Köln, Beschluss vom 01.06.2016 - I-7 U 53/16, juris Rn. 5, NZV 2017, 33; siehe auch Hanseatisches OLG in Bremen, Urteil vom 05.11.2002 - 3 U 106/01, juris Rn. 17, VersR 2003, 1553).

    Vorliegen einer konkreten erheblichen Verletzungsgefahr beim Unfall: Ein weiteres typisches Indiz, das gegen die Annahme eines gestellten Unfallgeschehens spricht, ist schließlich auch der Umstand, dass bei dem Unfall eine konkrete erhebliche Verletzungsgefahr bestand (siehe OLG Koblenz, Urteil vom 06.12.2013 - 10 U 255/13, juris Rn. 35; OLG Köln, Beschluss vom 01.06.2016 - I-7 U 53/16, juris Rn. 5, NZV 2017, 33; OLG Schleswig, Urteil vom 24.08.2017 - 7 U 8/17, juris Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.09.2018 - 10 U 137/18, juris Rn. 15), da im Regelfall die Beteiligten einer Unfallmanipulation derartige Verletzungen zu vermeiden suchen werden.

  • OLG Köln, 06.12.2018 - 3 U 49/18

    Schadensersatz nach Unfall mit elektrischem Hubwagen beim Beladen eines LKW

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr ein im täglichen Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 1250; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1247; OLG Naumburg NJW-RR 2015, 22; OLG Köln NZV 2017, 33; Zöller-Greger, a.a.O., § 286 Rn. 19 m.w.N.; Palandt-Sprau, BGB 77. Auflage, § 823 Rn. 234).
  • OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21

    Befangenheit; Zuständigkeit; Verfahrensfehler; manipuliertes Unfallereignis;

    Gerade kleinere Verletzungen wie die vorliegende HWS-Distorsion können ungeplant erlitten oder in Kauf genommen worden sein (vgl. OLG Köln Beschl. v. 1.6.2016 - I-7 U 53/16, juris Rn. 5; KG Berlin Urt. v. 13.6.2005 - 12 U 65/04, juris Ls.; Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, § 103 VVG Rn. 35a) .
  • OLG Dresden, 23.10.2018 - 4 U 187/18

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

    An diesen Beweis sind keine überzogenen Ansprüche zu stellen; es genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der sich aus der Gesamtwürdigung von Indizien und aus der Häufung von ungeklärten, für einen fingierten Unfall typischen Umständen ergeben kann; ein mathematischer lückenloser Grad an Gewissheit ist nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1978, 862 1979, 514; 1981, 1158; OLG Köln, NZV 2017, 33 m.w.N.; OLG Köln MDR 2015, 826 OLG Braunschweig Beschluss vom 24.9.2014 - 7 U 99/13 OLG Frankfurt Beschluss vom 21.3.2014 - 13 U 100/12 jeweils - juris; ARGE VR-M 1997, 52 (anders, wenn Unfall nicht ausgeschlossen werden kann); OLG Karlsruhe VersR 1995, 953 OLG Köln zfs 1994, 284 = RuS 1994, 212 OLG Koblenz SP 1993, 68; Böhme/Biela/Tomson in: Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, 1.
  • OLG Stuttgart, 21.09.2018 - 10 U 137/18

    Verkehrsunfallhaftung: Aktivlegitimation zur Geltendmachung von

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (OLG Köln, Beschluss vom 1. Juni 2016 - I-7 U 53/16, juris Rn. 2 m.w.N.; s.a. Kaufmann in Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 25. Kapitel Rn. 9 ff.).
  • KG, 13.02.2020 - 22 U 32/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Absichtliche Unfallverursachung

    Die volle Überzeugung nach § 286 ZPO für ein unredliches Verhalten des vermeintlichen Opfers ergibt sich aber aus einer Gesamtschau aller der Entscheidung zu Grunde zu legenden Umstände, wenn eine besondere Häufung und/oder Qualität der für einen provozierten Unfall sprechenden Indizien gegeben ist (vgl. zum manipulierten Unfall BGHZ 71, 339 ff., 346; BGH VersR 1979, 514; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.10.2019 VI ZR 164/18 - Rn. 8 f.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239; OLG Schleswig Nzv 2011, 291; OLG Saarbrücken, Urteil vom 4.12.2014 - 4 U 36/14 - NJW-RR 2015, 593; OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 1.6.2016 - 7 U 53/16 - NZV 2017, 33; die Grundsätze gelten beim provozierten Unfall entsprechend, vgl. Kaufmann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 25 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13950
OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16 (https://dejure.org/2016,13950)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.03.2016 - 3 M 24/16 (https://dejure.org/2016,13950)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. März 2016 - 3 M 24/16 (https://dejure.org/2016,13950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung; Bußgeldentscheidung; Fahrerlaubnisentziehung; Feststellungen, fahreignungsrelevante; Sachverhaltsfeststellungen; Tilgung; Verwertbarkeit; Zuwiderhandlung, wiederholte; Reichweite der Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 Satz 2, 2. HS StVG

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der rechtlichen Bewertungen im Rechtsfolgenausspruch; Bindung der Sachverhaltsfeststellungen einer Bußgeldentscheidung; Bewertung von fahreignungsrelevanten Feststellungen; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kfz im Straßenverkehr unter ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindungswirkung der rechtlichen Bewertungen im Rechtsfolgenausspruch; Bindung der Sachverhaltsfeststellungen einer Bußgeldentscheidung; Bewertung von fahreignungsrelevanten Feststellungen; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kfz im Straßenverkehr unter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3320
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 1 S 71.14

    Aufbauseminar; Bindungswirkung an rechtskräftige Entscheidung; keine inhaltliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2015 in dem Verfahren 1 S 71.14.

    Die vom Antragsteller zur weiteren Begründung seiner Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2015 (Az.: 1 S 71.14, juris) ist schon nicht einschlägig.

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich festgestellt und bewertet wird; die Feststellungen und Beurteilung durch den Strafrichter bzw. der zuständigen Stelle in Ordnungswidrigkeitsverfahren soll in den gesetzlich angeordneten Fällen den Vorrang haben (vgl. zur Beurteilung durch den Strafrichter: BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2012 - 3 C 30.11 -, juris) .
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
    Voranzustellen ist, dass schon das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1994 ( vgl. - 11 B 116.93 -, juris ) ausgeführt hat:.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
    Mit der Verhängung eines Fahrverbots neben der Geldbuße wird lediglich eine erzieherische Nebenfolge (vgl. BVerfGE 27, 36 ) verfügt, nicht jedoch über die Fahreignung des Kraftfahrers befunden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2023 - 3 M 56/23

    Bindung an ein Bußgeldurteil bei der Entscheidung über die Entziehung der

    Auf dieser Grundlage hat der Senat in dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss entschieden, dass dem Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts in einer Bußgeldentscheidung, in dem zum Ausdruck kommen könnte, dass eine bußgeld- bzw. fahrverbotserhöhende Voreintragung nicht vorliege, keine bindende Sachverhaltsfeststellung in dem Sinne ausgeht, dass der Antragsteller erstmalig in Form des Führens eines Kraftfahrzeuges auffällig geworden sei (vgl. Beschluss des Senats vom 3. März 2016 - 3 M 24/16 - juris Rn. 3 ff.).

    Auch der Senat hat in dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss vom 3. März 2016 (a.a.O.) keineswegs die Auffassung vertreten, wegen der unterschiedlichen Zielrichtung der Verfahren könne ein vom Amtsgericht in einer Bußgeldentscheidung festgestellter Sachverhalt keine Bindungswirkung für das Verfahren über die Entziehung einer Fahrerlaubnis entfalten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2023 - 3 M 57/23

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums

    Anders gewendet: Ihrem Rechtsfolgenausspruch kann grundsätzlich nur eine repressive bzw. erzieherische Wirkung zukommen, nicht jedoch die Entscheidung, ob präventiv notwendige Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu ergreifen sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 M 24/16 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 17.08.2023 - 3 M 57/23

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums

    Anders gewendet: Ihrem Rechtsfolgenausspruch kann grundsätzlich nur eine repressive bzw. erzieherische Wirkung zukommen, nicht jedoch die Entscheidung, ob präventiv notwendige Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu ergreifen sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 M 24/16 - juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2016 - 4 StR 317/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27409
BGH, 17.08.2016 - 4 StR 317/16 (https://dejure.org/2016,27409)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2016 - 4 StR 317/16 (https://dejure.org/2016,27409)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2016 - 4 StR 317/16 (https://dejure.org/2016,27409)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung von Leib und Leben einen anderen Menschen und fremder Sachen durch Fahruntüchtigkeit bei Polizeiflucht)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Polizeiflucht eines Räubers und Trunkenheitsfahrers

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 520/13

    Trunkenheit im Verkehr; Straßenverkehrsgefährdung (spezifischer

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - 4 StR 317/16
    Die Trunkenheitsfahrt stellt sich - soweit es die Gefährdung der Polizeibeamten und des Polizeifahrzeugs betrifft - als Polizeiflucht dar, bei welcher nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die Gefährdungen und Schädigungen Folge der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit waren (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2014, 4 StR 520/13).
  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 560/19

    Belegen des bedingten Vorsatzes des Täters bzgl. der von ihm verursachten

    Darüber hinaus hat das Landgericht keine Feststellungen zu der im Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB geforderten Kausalität zwischen der Fahrunsicherheit und der konkreten Gefahr ("dadurch') getroffen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13, Blutalkohol 51 (2014), 113; vom 19. November 2013 - 4 StR 352/13, NZV 2014, 185; vom 17. August 2016 - 4 StR 317/16).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28230
VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15 (https://dejure.org/2015,28230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.09.2015 - 10 S 1540/15 (https://dejure.org/2015,28230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. September 2015 - 10 S 1540/15 (https://dejure.org/2015,28230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers

  • verkehrslexikon.de

    Nötiger Ermittlungsaufwand vor Verhängung einer Fahrtenbuchauflage

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Rotlichtverstoß; Beurteilung der Angemessenheit einer polizeilichen Aufklärungsmaßnahme

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bußgeldbehörde, Ermittlungspflicht, Unkenntnis der Betreuung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers

  • rechtsportal.de

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1; StVG § 26 Abs. 3
    Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Rotlichtverstoß; Beurteilung der Angemessenheit einer polizeilichen Aufklärungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtenbuchauflage für einen betreuten Fahrzeughalter - und die Ermittlungspflicht der Behörde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
  • DÖV 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
    Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).

    Gefährdet er die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (vgl. nur Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
    Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).

    Eine Halbierung des Streitwerts in der Hauptsache von 9.600,-- EUR kommt nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache hier nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - juris m.w.N.).

    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde grundsätzlich dann auch nicht mehr gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - a.a.O. m.w.N).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
    Für die Beurteilung der Angemessenheit der polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen kommt es dabei wesentlich darauf an, ob die Polizei bzw. die Bußgeldbehörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 10 S 129/08

    Fahrtenbuchauflage: Schluss auf fehlende Mitwirkungsbereitschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
    Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 10 S 2436/99

    Fahrtenbuchauflage - zumutbarer Ermittlungsaufwand der Behörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
    Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).
  • VG Freiburg, 07.12.2015 - 4 K 2707/15

    Fahrtenbuchauflage: Pflicht zur Vernehmung des Halters als Zeuge

    Dabei können sich Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters ausrichten ( BVerwG, Urteil vom 17.02.1982, Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 12, sowie Beschlüsse vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris, und vom 21.10.1987, NJW 1988, 1104; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.09.2015 - 10 S 1540/15 -, juris, und vom 04.08.2009, NJW 2009, 3802; VG Freiburg, Urteil vom 10.04.2014 - 4 K 2141/13 - ).
  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 697/15

    Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches - Angemessenheit der Maßnahmen nach

    Maßgeblich ist die damalige Sicht der Bußgeldbehörde (VGH BW, Beschluss vom 8. September 2015 - 10 S 1540/15 - m. w. Nachw., juris, Rn. 6).
  • VG Freiburg, 22.09.2017 - 5 K 3987/17

    Führung eines Fahrtenbuches

    Unmöglich im Sinne von § 31a Abs. 1 StVZO ist die Feststellung des Fahrzeugführers, wenn die Behörde nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat ( BVerwG, Urt. v. 17.02.1982 - 7 C 3.80 -, juris, und Beschl. v. 01.03.1994 - 11 B 130/93 -, juris, und v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2016 - 10 S 1922/16 - und v. 08.09.2015 - 10 S 1540/15 -, juris, jew. m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2013 - 8 B 1129/13 -, juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 24.06.2013 - 11 CS 13.1079 -, juris ).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 17.09.2015 - 3 Ss OWi 1048/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36923
OLG Bamberg, 17.09.2015 - 3 Ss OWi 1048/15 (https://dejure.org/2015,36923)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.09.2015 - 3 Ss OWi 1048/15 (https://dejure.org/2015,36923)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. September 2015 - 3 Ss OWi 1048/15 (https://dejure.org/2015,36923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Voraussetzungen, Absehen vom Fahrverbot, Abstandsverstoß

  • verkehrslexikon.de

    Anordnung eines Regelfahrverbotes wegen eines Abstandsverstoßes

  • IWW

    StVG §§ 24 I, 25 I 1 1. Alt.; StVO §§ 4 I 1, 49 I Nr. 4; BKatV § 4 I 1 Nr. 2; BKat Nr. 12.6.3 Tab. 2
    EStVG, StVO, BKatV

  • rewis.io

    Voraussetzungen eines Absehens von Fahrverbot bei Abstandsverstoß

  • bussgeldsiegen.de

    Absehen Fahrverbot bei Abstandsverstoß auf Autobahn

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Nichteinhaltung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Nichteinhaltung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot: Schwierig ist es beim Abstandsverstoß

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Absehens von Fahrverbot bei Abstandsverstoß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichteinhaltung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug; Unerwarteter Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs vor der Beobachtungsstrecke bei gleichzeitigem gefahrvollem Auffahren des nachfolgenden Fahrzeugs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbotes wegen eines Abstandsverstoßes

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1191
  • NStZ-RR 2016, 57
  • NZV 2016, 445
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 25.02.2015 - 3 Ss OWi 160/15

    Einwand notstandsähnlicher Situation bei Abstandsverstoß auf BAB

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.09.2015 - 3 Ss OWi 1048/15
    Von der Anordnung eines Regelfahrverbotes wegen eines Abstandsverstoßes kann nicht mit der Begründung abgesehen werden, das nachfolgende Fahrzeug sei auf der Beobachtungsstrecke gefahrvoll auf den Betroffenen aufgefahren, wenn dieser bereits zuvor den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in pflichtwidriger Weise unterschritten (Fortführung von OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2015 - 3 Ss OWi 160/15 = NJW 2015, 1320 = DAR 2015, 396).

    In diesem Fall hätte der Betroffene schon vor der Beobachtungsstrecke in vorwerfbarer und pflichtwidriger Weise den Mindestabstand zum vorausfahren Fahrzeug unterschritten (vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2015 - 3 Ss OWi 160/15 = NJW 2015, 1320 = DAR 2015, 396).

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8058
OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 (https://dejure.org/2016,8058)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 (https://dejure.org/2016,8058)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 2 Ss OWi 129/16 (https://dejure.org/2016,8058)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Mindestfeststellungen bei Sanktionserhöhung wegen Wiederholungstat iSv Nr. 242.1 BKat

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrlässige Alkoholfahrt - Wiederholungsfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Mindestfeststellungen bei Sanktionserhöhung wegen Wiederholungstat i.S.v. Nr. 242.1 BKat

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2
    Fahrlässiges Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrlässiges Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss; Annahme eines Wiederholungsfalles; Anforderungen an die Feststellungen des Amtsgerichts zur Vorahndungslage der Betroffenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungen zur Vorahndungssituation des Betroffenen zur Annahme eines Wiederholungsfalls

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15

    Maßgeblichkeit des Rechtskrafteintritts der Vorahndung für Beharrlichkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16
    habe sich über den vorausgegangenen Warnappell hinweggesetzt (zur Parallelproblematik bei der Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschl. v. 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15 = VerkMitt 2015, Nr. 35 = DAR 2015, 392= OLGSt StVG § 25 Nr. 59 unter Hinweis auf BayObLG NStZ-RR 1996; OLG Hamm NZV 2000, 53; Burhoff/Deutscher Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 4. Aufl. Rn. 1595; Hentschel/König/Dauer § 25 StVG Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 05.08.1999 - 4 Ss OWi 794/99

    Verhängung eines Fahrverbots)

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16
    habe sich über den vorausgegangenen Warnappell hinweggesetzt (zur Parallelproblematik bei der Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschl. v. 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15 = VerkMitt 2015, Nr. 35 = DAR 2015, 392= OLGSt StVG § 25 Nr. 59 unter Hinweis auf BayObLG NStZ-RR 1996; OLG Hamm NZV 2000, 53; Burhoff/Deutscher Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 4. Aufl. Rn. 1595; Hentschel/König/Dauer § 25 StVG Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 08.08.2017 - 3 Ss OWi 958/17

    Voraussetzungen für qualifizierte Ahndung bei Drogenfahrt

    Auch bei einer Fahrt unter der Wirkung eines berauschenden Mittels i.S.v. § 24a Abs. 2 StVG setzt eine qualifizierte Ahndung nach Nr. 242.1 BKat voraus, dass die Vorahndung nach § 24a StVG schon im Tatzeitpunkt und nicht erst im Zeitpunkt der späteren bußgeldrechtlichen Ahndung im Fahreignungsregister eingetragen war (u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 = ZfS 2016, 469 = VM 2016, Nr. 36 = BA 53 [2016], 323).

    Es ist deshalb nicht ausreichend, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides oder der tatrichterlichen Entscheidung eine gleichartige Vorahndung im FAER eingetragen ist; die Vorahndung muss vielmehr bereits im Tatzeitpunkt vorgelegen haben (vgl. mit Blick auf Nr. 241.1 BKat im gleichen Sinne schon OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 = ZfS 2016, 469 = VM 2016, Nr. 36 = BA 53 [2016], 323; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 24a StVG Rn. 27).

  • BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21

    Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Vollstreckung eines verfahrensfremden

    Dass dem Betroffenen das Unrecht seiner Tat vom 24.09.2019 bereits vor dem nunmehr verfahrensgegenständlichen Verstoß vom 09.06.2020 auf andere Weise als durch rechtskräftige Ahndung voll bewusst geworden war, weil er von deren Verfolgung Kenntnis hatte - etwa durch Zustellung des diesbezüglichen Bußgeldbescheids -, stellt die angefochtene Entscheidung jedenfalls nicht hinreichend fest (vgl. nur OLG Bamberg ZfS 2016, 469f.; OLG Düsseldorf NZV 1998, 292).
  • AG Landstuhl, 03.02.2023 - 2 OWi 4211 Js 475/21
    Zwar wurden beide Bußgelderkenntnisse erst am 01.12.2020 bzw. am 10.12.2020 rechtskräftig, zur bußgelderhöhenden Verwertung von Vorahndungen kommt es indes jedenfalls dann nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der Vorahndungen an, wenn den Vorahndungen zugrundeliegende Bußgeldbescheide im Zeitpunkt der neu zu ahndenden Tat bereits erlassen und dem Betroffenen zu diesem Zeitpunkt schon bekannt waren, ihn die von den aufgrund der früheren Taten eingeleiteten Verfahren ausgehende Warnung also bei Tatbegehung bereits erreicht hatte (OLG Bamberg, BeckRS 2016, 7463 (Rn. 5); BeckRS 2017, 135911 (Rn. 7); zur Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der aus der Zustellung einer Anklageschrift resultierenden Warnung bei der Aburteilung nachfolgender Straftaten vgl. BGH, BeckRS 1986, 5651 (Rn. 5 f.)).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13976
OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16 (https://dejure.org/2016,13976)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2016 - 3 L 27/16 (https://dejure.org/2016,13976)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2016 - 3 L 27/16 (https://dejure.org/2016,13976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Beibringungsanordnung, rechtswidrige; Bindungswirkung; Entziehung : Fahrerlaubnis; Gutachten, medizinisch-psychologisches; Tatsache, neue; Vorlage, freiwillige; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    Überlagerung der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei freiwilliger Vorlage des Gutachtens durch den Betroffenen; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überlagerung der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei freiwilliger Vorlage des Gutachtens durch den Betroffenen; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Entziehung der Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3322
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]) , denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    Das Vorbringen unter Ziffer I. 4. der Antragsbegründungsschrift zur Abweichung des erstinstanzlichen Urteiles von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes genügt bereits nicht den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge, wonach es unverzichtbar ist, die voneinander abweichenden abstrakten Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen des Divergenzgerichtes einerseits sowie des angefochtenen Urteils andererseits aufzuzeigen und gegenüberzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -, juris).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - sowie Parallelentscheidung - 3 C 20.09 -, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 -, Beschluss vom 18. November 1983 - 7 C 35.82 -, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, alle juris; OVG LSA, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2008 - 3 M 142/08 -, n. v.; OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3373/07 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, juris) .
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - sowie Parallelentscheidung - 3 C 20.09 -, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 -, Beschluss vom 18. November 1983 - 7 C 35.82 -, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, alle juris; OVG LSA, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2008 - 3 M 142/08 -, n. v.; OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3373/07 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, juris) .
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - sowie Parallelentscheidung - 3 C 20.09 -, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 -, Beschluss vom 18. November 1983 - 7 C 35.82 -, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, alle juris; OVG LSA, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2008 - 3 M 142/08 -, n. v.; OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3373/07 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, juris) .
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - sowie Parallelentscheidung - 3 C 20.09 -, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 -, Beschluss vom 18. November 1983 - 7 C 35.82 -, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, alle juris; OVG LSA, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2008 - 3 M 142/08 -, n. v.; OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3373/07 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, juris) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2010 - 3 M 358/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - sowie Parallelentscheidung - 3 C 20.09 -, Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 -, Beschluss vom 18. November 1983 - 7 C 35.82 -, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, alle juris; OVG LSA, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2008 - 3 M 142/08 -, n. v.; OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3373/07 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, juris) .
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund

    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 -, juris Rn. 17 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 14. April 2016 - 3 L 27/16 -, juris Rn. 6 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 11 CS 18.1027 -, juris Rn. 9 [m. w. N.]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 10 U 144/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28980
OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 10 U 144/15 (https://dejure.org/2016,28980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2016 - 10 U 144/15 (https://dejure.org/2016,28980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 10 U 144/15 (https://dejure.org/2016,28980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 17 StVG
    Verfügungsmöglichkeit eines Dritten beendet nicht per se Haltereigenschaft eines Mietwagenunternehmens

  • Wolters Kluwer

    Verfügungsmöglichkeit eines Dritten beendet nicht per se Haltereigenschaft eines Mietwagenunternehmens

  • rechtsportal.de

    StVG § 7; StVG § 17
    Halter; Mietwagenunternehmen; Überlassungsdauer; Reparatur; Werkstatt

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 ; StVG § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines gemieteten Lkw mit einem PKW auf der Autobahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haltereigenschaft einer Vermieters auch bei längerer Überlassung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 10 U 144/15
    Danach ist sie gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2007, Az.: VI ZR 199/06) die eigentlich Verantwortliche für den Einsatz aller ihrer sich im Mietpool befindlichen Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr.
  • OLG Hamm, 24.11.1989 - 20 W 71/88

    Vermieter eines Fahrzeuges; Unterhaltskosten eines Fahrzeuges; Vermietungskosten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 10 U 144/15
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber allgemein anerkennt, dass die Verfügungsmöglichkeit eines Dritten nicht per se die Haltereigenschaft des Überlassenden beendet (s. OLG Köln, Urteil vom 25.10.1968, Az.: 9 U 171/66, zur Vermietung eines Kraftwagens an ein Unternehmen "für längere Zeit"; OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.1989, Az.: 20 W 71/88, zu einer Urlaubsreise ins Ausland; vgl. auch König, aaO, Rn.16).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 10 U 144/15
    Entgegen der Meinung der Klägerin ist das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.03.1983 (Az.: VI ZR 108/81) im hiesigen Fall nicht einschlägig.
  • OLG Zweibrücken, 08.03.1979 - 1 Ss 69/79

    Reparaturkosten; Technische Abnahme; Mietdauer; Mieter; Halter; Mieter als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 10 U 144/15
    Wie dies das Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 08.03.1979 (Az.: 1 Ss 69/79) für den Fall entschieden hat, dass der dortige Mieter, der die laufenden Kosten u.a. für Reparaturen und TÜV-Abnahmen trug, zwischenzeitlich die Kraftfahrzeuganhänger seit über einem Jahr in seinem Besitz hatte, nachdem sich der zunächst auf die Dauer von drei Monaten abgeschlossene Mietvertrag mangels Kündigung immer wieder verlängert hatte.
  • OLG Köln, 25.10.1968 - 9 U 171/66
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 10 U 144/15
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber allgemein anerkennt, dass die Verfügungsmöglichkeit eines Dritten nicht per se die Haltereigenschaft des Überlassenden beendet (s. OLG Köln, Urteil vom 25.10.1968, Az.: 9 U 171/66, zur Vermietung eines Kraftwagens an ein Unternehmen "für längere Zeit"; OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.1989, Az.: 20 W 71/88, zu einer Urlaubsreise ins Ausland; vgl. auch König, aaO, Rn.16).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.05.2015 - 1 Ausl. 170/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33758
OLG Stuttgart, 27.05.2015 - 1 Ausl. 170/15 (https://dejure.org/2015,33758)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.05.2015 - 1 Ausl. 170/15 (https://dejure.org/2015,33758)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 1 Ausl. 170/15 (https://dejure.org/2015,33758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 59 IRG, § 61 Abs 1 S 2 IRG, § 66 Abs 1 IRG, Art 100 SchÜbk, Frankreich-EuRhÜbk-ErgVREO
    Voraussetzungen der internationalen Rechtshilfe zur Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten Fahrzeugs: Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates

  • rechtsportal.de

    IRG § 59
    Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Heilbronn - 32 Gs 200/15
  • OLG Stuttgart, 27.05.2015 - 1 Ausl. 170/15

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 59
  • NZV 2016, 394
  • NZV 2016, 6
  • StV 2016, 247
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.09.2015 - 1 Ausl. 289/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33752
OLG Stuttgart, 24.09.2015 - 1 Ausl. 289/15 (https://dejure.org/2015,33752)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.09.2015 - 1 Ausl. 289/15 (https://dejure.org/2015,33752)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. September 2015 - 1 Ausl. 289/15 (https://dejure.org/2015,33752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Leistung von Rechtshilfe in Form der Herausgabe eines in Deutschland sichergestellten Fahrzeugs; Unklare zivilrechtliche Eigentumslage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 Abs 1 S 2 IRG, § 66 IRG, Italien-EuRhÜbk-ErgVREO
    Internationale Rechtshilfe zur Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten Fahrzeugs: Klärung der Eigentumslage im rechtshilferechtlichen Herausgabeverfahren

  • rechtsportal.de

    IRG § 59
    Leistung von Rechtshilfe in Form der Herausgabe eines in Deutschland sichergestellten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de

    IRG § 59
    Leistung von Rechtshilfe in Form der Herausgabe eines in Deutschland sichergestellten Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 59
  • NZV 2016, 393
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 02.12.2022 - 1 AR 39/22

    Ein im Wege der Rechtshilfe herausverlangter Gegenstand kann gemäß § 66 Abs. 1

    Voraussetzung dafür ist aber, dass kein Zweifel daran besteht, wer Eigentümer der Gegenstände ist (s. Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29.05.2000, ABl. C 379 S. 7, 14; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.2015 - 1 Ausl 289/15, NStZ-RR 2016, 59 mwN).

    Denn das rechtshilferechtliche Herausgabeverfahren nach § 66 IRG ist nicht dazu geeignet, die zivilrechtliche Eigentumslage abschließend und verbindlich zu klären (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.2015 - 1 Ausl 289/15, NStZ-RR 2016, 59; Schierholt in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 66 Rn. 10).

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