Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - IV-2 RBs 185/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- bussgeldsiegen.de
Sonn- und Feiertagsfahrverbot - Verurteilung Fahrzeughalter oder Fahrzeugdisponent
- rewis.io
- der-rechtsberater.de
Fahrzeughalter sind nicht Normadressat des Sonn- und Feiertagsverbotes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Disponent nur Beteiligter bei Kenntnis des Verstoßes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Fahrzeughalter und Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Halter ist nicht Normadressat
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fahrzeughalter als Normadressat des Sonn- und Feiertagsverbots
Papierfundstellen
- NZV 2020, 484
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02
Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Betroffenen Tatumstände zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NStZ-RR 2005, 147). - OLG Hamm, 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07
Werbeanhänger; Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Im zweiten Fall stellt der Irrtum, keiner Erlaubnis zu bedürfen, einen Verbotsirrtum dar (vgl. Senat BeckRS 2014, 8845; OLG Celle NJW 2004, 3790, 3791; OLG Hamm BeckRS 2008, 07693;… KK-Rengier a.a.O. § 11 Rdn. 117). - OLG Celle, 25.05.2004 - 222 Ss 71/04
Erfordernis einer Erlaubnis zur Rechtsberatung bei Schuldenregulierung und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Im zweiten Fall stellt der Irrtum, keiner Erlaubnis zu bedürfen, einen Verbotsirrtum dar (vgl. Senat BeckRS 2014, 8845; OLG Celle NJW 2004, 3790, 3791; OLG Hamm BeckRS 2008, 07693;… KK-Rengier a.a.O. § 11 Rdn. 117).
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen mehreren ordnungswidrigen Verhaltensweisen ein derartiger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv als einheitliches Tun erscheint, sofern die einzelnen Betätigungsakte jedenfalls durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 375; BeckRS 2019, 18187 Rdn. 31). - BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10
Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen mehreren ordnungswidrigen Verhaltensweisen ein derartiger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv als einheitliches Tun erscheint, sofern die einzelnen Betätigungsakte jedenfalls durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 375;… BeckRS 2019, 18187 Rdn. 31). - BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Nach ständiger Rechtsprechung kann Führer eines Fahrzeugs nur derjenige sein, der sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt (vgl. statt vieler: BGH NJW 1989, 723, 724; NStZ 1990, 232, 233; NJW 2015, 1124, 1125). - OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 2 RBs 2/14
OWi-Protokollurteil ist bei Rechtsbeschwerde immer in der gesetzlichen Frist …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Im zweiten Fall stellt der Irrtum, keiner Erlaubnis zu bedürfen, einen Verbotsirrtum dar (vgl. Senat BeckRS 2014, 8845; OLG Celle NJW 2004, 3790, 3791; OLG Hamm BeckRS 2008, 07693;… KK-Rengier a.a.O. § 11 Rdn. 117). - BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88
Begriff des Führens eines Fahrzeugs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Nach ständiger Rechtsprechung kann Führer eines Fahrzeugs nur derjenige sein, der sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt (vgl. statt vieler: BGH NJW 1989, 723, 724; NStZ 1990, 232, 233; NJW 2015, 1124, 1125). - OLG Köln, 05.07.2019 - 1 RBs 207/19
Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach Gesetzesänderung 2017
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Nach dem eindeutigen Wortlaut des neu gefassten § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO ist der Fahrzeughalter (oder ein von ihm beauftragter Fahrzeugdisponent) in dieser Eigenschaft indes nicht mehr Normadressat des § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO (vgl. OLG Köln BeckRS 2019, 15611). - BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16
Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur …
- OLG Hamm, 29.05.2013 - 3 RBs 336/12
Verurteilung des Fahrzeughalters wegen eines Verstoßes gegen das …
- BGH, 06.04.1983 - 2 StR 547/82
Verurteilung wegen Beteiligung an Ordnungswidrigkeiten - Durchführung von …
- BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14
Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des …
- OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
Sonntagsfahrverbot, Normadressat, Zulassung der Rechtsbeschwerde
Dies ändert aber nichts daran, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des neu gefassten § 30 Abs. 3 S. 1 StVO der vom Fahrzeughalter beauftragte Disponent in dieser Eigenschaft nicht mehr als Normadressat des § 30 Abs. 3 S. 1 StVO n.F. angesehen werden kann (siehe so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2020 - IV-2 RBs 185/19, juris Rn. 11, NZV 2020, 484; OLG Köln…, Beschluss vom 05.07.2019 - 1 RBs 207/19, juris Rn. 15, VerkMitt 2019, Nr. 69).