Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.03.1990

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.1990 - 3 U 212/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2760
OLG Köln, 11.05.1990 - 3 U 212/89 (https://dejure.org/1990,2760)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.1990 - 3 U 212/89 (https://dejure.org/1990,2760)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 1990 - 3 U 212/89 (https://dejure.org/1990,2760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Agenturvertrag; Zusicherung; Eigenschaft; Zugesicherte Eigenschaft; Gebrauchtwagenhändler; Fahrschulbetrieb; Fahrschule; Wandlung; Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1144
  • NZV 1990, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95

    Pflicht des Gebrauchtwagenkäufers zur Offenbarung einer atypischen Nutzung

    Bei einer mehrjährigen ununterbrochenen Nutzung als Taxi, einem langjährigen ununterbrochenen Einsatz als Fahrschulwagen oder auch als Mietwagen wird beim Verkauf regelmäßig eine Offenlegung der Vorbenutzung erfolgen müssen (vgl. BGH BB 1977, 61 ff.; OLG Nürnberg MDR 1985, 672; OLG Köln NJW-RR 1990, 1144; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1610, m.w.N.).
  • LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10

    Minderwert eines gebrauchten Reisemobils wegen Vornutzung als Mietfahrzeug

    Insoweit stellt allein die Tatsache der Eintragung einer Mietwagenfirma einen erheblichen, wertbestimmenden Faktor dar (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 1990, 1144 f.), wie der Sachverständige in seiner mündlichen Anhörung bestätigt hat.
  • LG Kassel, 27.04.2010 - 7 O 2091/08

    Gebrauchtwagenkauf: Mangel wegen Vorbenutzung als Firmenwagen

    Bei einer mehrjährigen ununterbrochenen Nutzung als Taxi, einem langjährigen ununterbrochenen Einsatz als Fahrschulwagen oder auch als Mietwagen wird beim Verkauf regelmäßig eine Offenlegung der Vorbenutzung erfolgen müssen (vgl. BGH, BB 1977, 61 ff.; OLG Nürnberg, MDR 1985, 672; OLG Köln, NJW-RR 1990, 1144).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 27/00

    Hinweispflicht auf Autovermietung als Erstbesitzer eines PKW

    Diese Abweichung führt dazu, daß regelmäßig eine Aufklärungspflicht des Verkäufers besteht (vergl. OLG Köln, NJW-RR 1990, S. 1144, 1145 bei entgegenstehender Zusicherung der Nutzung - auch - als Mietwagen).
  • LG Aachen, 15.05.2012 - 8 O 29/11

    Mangel eines Gebrauchtwagens bei mehrjährigem Einsatz als Fahrschulwagen

    Alleine die Nutzung als Fahrschulwagen führt dazu, dass das Fahrzeug nicht zum Marktpreis eines privat genutzten Fahrzeugs erworben worden wäre (vgl. OLG Köln, Urt. v. 11.05.1990, Az.: 3 U 212/89 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2016 - 22 U 232/16

    Fahrzeugkauf - Selbstfahrermietfahrzeug als Sachmangel

    Dieser Entscheidung lag insoweit ein erheblich abweichender Sachverhalt zugrunde, als dort eine andere Fahrzeugart (Wohnmobil) betroffen war und dort das Wohnmobil zunächst auf eine Autovermietung zugelassen worden war (vgl. auch zur Voreintragung auf eine Fahrschule: OLG Köln, Urteil vom 19.02.2013, I-14 U 15/12, DAR 2013, 208; OLG Köln, Urteil vom 11.05.1990, 3 U 212/89, NJW-RR 1990, 1144; vgl. auch Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 3181 ff./3201 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.03.1990 - 9 U 65/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4088
OLG Celle, 28.03.1990 - 9 U 65/89 (https://dejure.org/1990,4088)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.1990 - 9 U 65/89 (https://dejure.org/1990,4088)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 1990 - 9 U 65/89 (https://dejure.org/1990,4088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 34 GG; § 839 BGB; § 10 StrG,NI
    Veränderung der Verkehrssicherungspflicht durch moderne technische Entwicklungen; Veränderung der Verkehrssicherungspflicht durch geänderte Verkehrsgewohnheiten; Gestaltung des auslaufenden Endes einer Schutzplanke; Gestaltung des auslaufenden Endes einer Leitplanke; ...

  • Wolters Kluwer

    Veränderung der Verkehrssicherungspflicht durch moderne technische Entwicklungen; Veränderung der Verkehrssicherungspflicht durch geänderte Verkehrsgewohnheiten; Gestaltung des auslaufenden Endes einer Schutzplanke; Gestaltung des auslaufenden Endes einer Leitplanke; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1249
  • NZV 1990, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 04.06.1975 - 1 U 65/75

    Baum; Straßenrand; Entfernen

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.1990 - 9 U 65/89
    Dies gilt jedenfalls, wenn sich der Verkehrsteilnehmer nicht auf die Gefahr einstellen kann - wie es etwa bei zu dicht an der Straße stehenden Bäumen möglich ist (OLG Karlsruhe, VersR 1976, 596 f) -, sondern es sich um eine Einrichtung wie die Schutzplanken handelt, die gerade für den Fall vorgesehen sind, daß es zu einem Unfall kommt.
  • OLG Braunschweig, 10.12.2018 - 11 U 54/18

    Kollision mit Betonpoller - Gemeinde haftet

    Längere Unfallfreiheit ist nicht als Gefahrenlosigkeit zu werten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28.03.1990 - 9 U 65/89 -, juris Rn. 38; Hager, in: Staudinger, BGB, 2009, BGB, § 823 E, Rn. E 96).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbauarbeiten: Verweisungsprivileg bei Haftung

    In diesem Rahmen sind die Verkehrsflächen so auszugestalten, dass sie möglichst gefahrlos benutzt werden können, der Pflichtige muss also in geeigneter und zumutbarer Weise alle Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls so zeitig und erkennbar vor ihnen warnen, dass sich der Benutzer rechtzeitig darauf einstellen kann (BGH, Urt. v. 26.03.1981 - III ZR 106/80, NJW 1981, 2120, 2121; Urt. v. 19.12.1991 - III ZR 1/91, BGHR BGB § 839 Abs. 1 S 1 ; Urt. v. 01.07.1993 - III ZR 167/92, NJW 1993, 2612, 2613; OLG Celle, Urt. v. 28.03.1990 - 9 U 65/89, NJW-RR 1990, 1249; OLG Hamm, Urt. v. 05.05.1995 - 9 U 14/95, NZV 1995, 484).
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