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   OLG Hamburg, 03.01.1989 - 7 U 39/88   

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https://dejure.org/1989,3535
OLG Hamburg, 03.01.1989 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1989,3535)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.01.1989 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1989,3535)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Januar 1989 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1989,3535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrwidriges Überqueren der Straße; Unkontrollierter Nachlaufsog; Einrichten der Fahrweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7; StVO § 3 Abs. 2a
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Straße überquerenden Kindes

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1053 (Ls.)
  • NZV 1990, 71
  • VersR 1990, 985
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Die Klägerin ist somit wegen ihres erheblich unter dem 14. Lebensjahr liegenden Alters (OLG Hamburg NZV 1990, 71) ersichtlich in den Schutzbereich der Verkehrsvorschrift einbezogen, dagegen finden Erwägungen des Erstgerichts zur Unzumutbarkeit dieser besonderen Vorsicht (EU 8 = Bl. 78 d. A.) eine Stütze weder im Gesetz, noch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    Allein die Anwesenheit von Schulkindern auf dem rechten Bürgersteig und die Nähe einer als Überquerungshilfe gedachten Verkehrsinsel zwingen zu besonderer Aufmerksamkeit und Geschwindigkeitsverringerung (OLG Hamm r+s 2001, 60; NZV 1990, 473; NZV 1991, 69; NZV 2006, 151), zumal eine gegenseitige Beeinflussung der Klägerin und ihrer noch jüngeren Schwester (BGH NJW 1991, NJW Jahr 1990 Seite 292; KG NZV 1999, 329; OLG Hamburg NZV 1990, 71) nicht auszuschließen ist und sogar nahe liegt.

  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Als Zehnjährige war die Klägerin noch ein Kind im Sinne dieser Vorschrift (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 31. März 1992 - 5 U 48/91 - mit NA-Beschluß des Senats vom 26. Januar 1993 - VI ZR 130/92 - NZV 1993, 268 f.; OLG Hamburg, Urteil vom 3. Januar 1989 - 7 U 39/88 - mit NA-Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 41/88 - VersR 1990, 985 f.).
  • LG Bielefeld, 27.04.2010 - 20 S 3/10

    Mitverschulden eines Unfall mit einem 13jährigen Rad fahrenden Kind

    Denn als "Kind" im Sinne dieser Vorschrift sind nach allgemeiner Auffassung alle Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anzusehen (OLG Hamm NZV 2006, 151; OLG Hamburg NZV 1990, 71; Burmann, in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 3 StVO Rn 51).
  • OLG Hamm, 15.02.1990 - 27 U 261/89

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Kindes

    So hat sich der BGH nicht der Auffassung des OLG Hamburg (vgl. VersR 1990, 985 = r + s 89, 396 L) angeschlossen, die gesteigerte Sorgfalt des Fahrzeugführers nach § 3 Abs. 2 a StVO sei schon dann gefordert, wenn kein Grund für die Annahme bestehe, das Kind werde sich vernünftig und verkehrsgerecht verhalten.
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