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   KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92, 2 Ss 28/92   

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https://dejure.org/1992,8076
KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92, 2 Ss 28/92 (https://dejure.org/1992,8076)
KG, Entscheidung vom 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92, 2 Ss 28/92 (https://dejure.org/1992,8076)
KG, Entscheidung vom 26. März 1992 - 3 Ws (B) 65/92, 2 Ss 28/92 (https://dejure.org/1992,8076)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 329
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82

    Pflichtverletzung durch zu kurze Bemessung eines Fahrtauftrages; Verstoß gegen

    Auszug aus KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92
    Dazu gehört, daß die Fahrer bei der Einstellung und auch später in regelmäßigen Abständen eindringlich auf die entsprechenden Vorschriften hingewiesen und zu ihrer Beachtung angehalten werden und daß ferner im Bereich der EWG-VO die Schaublätter der EG-Kontrollgeräte und im Bereich der AETR das persönliche Kontrollbuch wöchentlich überprüft werden (vgl. BayObLG VRS 62, 390, 391, 392; VRS 63, 302, 304 ; OLG Hamm VRS 64, 67, 69 ; OLG Köln VRS 64, 313, 314 ).

    Die pflichtwidrige Unterlassung ausreichender Überwachungsmaßnahmen ist auch als ursächlich für Verstöße des Fahrpersonals anzusehen (vgl. OLG Köln VRS 64, 313, 314 ).

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92
    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, die für die früheren Verstöße verantwortlichen Fahrer seien "bis hin zur Kündigungsandrohung abgemahnt worden", ist dieses Vorbringen für das Rechtsbeschwerdegericht unbeachtlich, weil es in den allein maßgeblichen schriftlichen Urteilsgründen (BGHSt 7, 363, 370) keine Grundlage findet.
  • KG, 02.05.1991 - 3 Ws (B) 54/91
    Auszug aus KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92
    Denn in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Überwachungsmaßnahmen geeignet sein müssen, dem Fahrpersonal deutlich vor Augen zu führen, daß es dem Unternehmen ernsthaft um die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften geht und die Fahrer bei deren Mißachtung fühlbare Unannehmlichkeiten mit dem Arbeitgeber zu befürchten haben (vgl. u.a. KG-Beschluß vom 2. Mai 1991 - 3 Ws (B) 54/91 -).
  • BayObLG, 02.07.1982 - 3 ObOWi 83/82
    Auszug aus KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92
    Dazu gehört, daß die Fahrer bei der Einstellung und auch später in regelmäßigen Abständen eindringlich auf die entsprechenden Vorschriften hingewiesen und zu ihrer Beachtung angehalten werden und daß ferner im Bereich der EWG-VO die Schaublätter der EG-Kontrollgeräte und im Bereich der AETR das persönliche Kontrollbuch wöchentlich überprüft werden (vgl. BayObLG VRS 62, 390, 391, 392; VRS 63, 302, 304 ; OLG Hamm VRS 64, 67, 69 ; OLG Köln VRS 64, 313, 314 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1984 - 5 Ss OWi 78/84
    Auszug aus KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92
    Denn auch ausgedehnte Fahrten, die sich über mehrere Tage erstrecken, können bei entsprechenden Zeitvorgaben von einem einzelnen Fahrer ohne Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten bewältigt werden (vgl. OLG Düsseldorf VRS 67, 386, 387 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Bei den Belehrungen ist dem Fahrpersonal deutlich vor Augen zu führen, dass es dem Unternehmer ernsthaft um die Einhaltung der Sozialvorschriften geht und die Fahrer bei deren Missachtung fühlbare Unannehmlichkeiten mit dem Arbeitgeber zu befürchten haben (vgl. KG Berlin NZV 1991, 322, 323; NZV 1992, 329).
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