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   OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 2 Ss (OWi) 345/92 - (OWi) 122/92 II   

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https://dejure.org/1992,5713
OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 2 Ss (OWi) 345/92 - (OWi) 122/92 II (https://dejure.org/1992,5713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.1992 - 2 Ss (OWi) 345/92 - (OWi) 122/92 II (https://dejure.org/1992,5713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 1992 - 2 Ss (OWi) 345/92 - (OWi) 122/92 II (https://dejure.org/1992,5713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, OWiG § 46 Abs 1; StVO § 4 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1940 (Ls.)
  • NZV 1993, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.08.1979 - 1 Ss OWi 1398/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 2 Ss OWi 345/92
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beteiligten Fahrzeuge über eine genügend lange Fahrstrecke aus nicht allzu großer Distanz ungehindert beobachtet werden können und der notwendige Sicherheitsabstand »beträchtlich« unterschritten wird (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 56, 57; OLG Hamm, VRS 58, 276 ).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06

    Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender

    Ausführungen dazu, dass es sich bei den Zeugen M und I um geübte und erfahrene Polizeibeamte gehandelt hat (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NZV 1993, 242) und ihnen daher eine genaue Schätzung möglich gewesen sei, enthalten die Urteilsgründe nicht.

    Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Erfahrungssatz, dessen Nichtberücksichtigung der Nichtanwendung einer Rechtsnorm gleichkommt und deshalb zu einer Verletzung sachlichen Rechts führt (vgl. zu alledem auch OLG Düsseldorf NZV 1993, 242 = DAR 1993, 360 sowie Krumm in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 99, 112).

  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Bei Geschwindigkeiten von 90 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 10. April 2006 - 1 Ss 77/06 -, juris; OLG Düsseldorf NZV 1993, 242; NZV 1993, 80; NZV 1990, 318; OLG Hamm NJW 1975, 1848).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05

    Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte;

    Ausführungen dAzu, dass es sich bei den Zeugen L. und H. um geübte und erfahrene Polizeibeamte gehandelt hat (vgl. dAzu auch OLG Düsseldorf, NZV 1993, 242) und ihnen daher eine genaue Schätzung möglich gewesen sei, enthalten die Urteilsgründe nicht.

    Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Erfahrungssatz, dessen Nichtberücksichtigung der Nichtanwendung einer Rechtsnorm gleichkommt und deshalb zu einer Verletzung sachlichen Rechts führt (vgl. zu alledem auch OLG Düsseldorf NZV 1993, 242 = DAR 1993, 360 sowie Krumm in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 99, 112).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Das Amtsgericht hat zwar zutreffend die obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, nach der der Abstand hintereinander fahrender Kraftfahrzeuge aufgrund der Lebenserfahrung durch eine Schätzung darin geübter Personen hinreichend verlässlich festgestellt werden kann, wenn die beteiligten Fahrzeuge aus nicht zu großer Entfernung über eine genügend lange Fahrstrecke ungehindert beobachtet werden können und es sich nicht um einen Grenzfall, sondern eine beträchtliche Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstands handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.1999 = DAR 2000, 80 und 28.12.1992 = NZV 1993, 242; OLG Düsseldorf VRS 56, 57, 58; OLG Hamm VRS 58, 276, 278).
  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Bei Geschwindigkeiten von 90 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 10. April 2006 - 1 Ss 77/06 -, juris; OLG Düsseldorf NZV 1993, 242; NZV 1993, 80; NZV 1990, 318; OLG Hamm NJW 1975, 1848).
  • OLG Köln, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung durch nachfolgendes Messfahrzeug

    Das Amtsgericht hat zwar zutreffend die obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, nach der der Abstand hintereinander fahrender Kraftfahrzeuge aufgrund der Lebenserfahrung durch eine Schätzung darin geübter Personen hinreichend verlässlich festgestellt werden kann, wenn die beteiligten Fahrzeuge aus nicht zu großer Entfernung über eine genügend lange Fahrstrecke ungehindert beobachtet werden können und es sich nicht um einen Grenzfall, sondern eine beträchtliche Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstands handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.1999 = DAR 2000, 80 und 28.12.1992 = NZV 1993, 242; OLG Düsseldorf VRS 56, 57, 58; OLG Hamm VRS 58, 276, 278).
  • OLG Hamm, 30.07.2001 - 4 Ss OWi 511/01

    Aufhebung, Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, Ermittlung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung, an der der Senat festhält, ist zwar anerkannt, daß geübte und erfahrene Polizeibeamte durch Beobachtung der beteiligten Fahrzeuge über eine hinreichend lange Strecke den Abstand zwischen ihnen in gerichtsverwertbarter Weise einschätzen können, wenn sie in einer nicht zu großen Entfernung schräg versetzt hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug fahren (OLG Düsseldorf VRS 56, 57f; NZV 1993, 242; OLG Hamm VRS 58, 276, 258; Senatsbeschlüsse a.a.O.).
  • OLG Hamm, 04.02.1999 - 4 Ss OWi 49/99

    Abstand, Abstandsmessung, Aufhebung, Nachfahren mit Tachometervergleich,

    Rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß bei Abstandsschätzungs- "Grenzfällen" der Abstand nach dem Grundsatz "im Zweifel zugunsten des Betroffenen" festzustellen ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 242).
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