Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.12.1994

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94   

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OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94 (https://dejure.org/1994,1575)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94 (https://dejure.org/1994,1575)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 1 Ss (B) 131/94 (https://dejure.org/1994,1575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Rechtsfolgenausspruch; Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots bei Verurteilung wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen zur Höhe der Überschreitung; Würdigung der konkreten Umstände des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters künftiges Wohlverhalten erwartet werden kann

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 161
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94
    Gründe für das Absehen von einem Fahrverbot können erhebliche Härten, die mit seiner Anordnung verbunden wären, oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände sein (BGHSt 38, 125 ff, 134); dazu könnte auch der Fall gerechnet werden, daß ein Täter nach seiner Persönlichkeit mit einer hinreichenden Sicherheit der "Denkzettelmaßnahme" des Fahrverbotes nicht bedarf, um zu einem künftigen ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr angehalten zu werden.
  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96

    Absehen von Fahrverbot aufgrund persönlicher Umstände,

    Im Unterschied zu dem Regelfahrverbot in den Anwendungsfällen des § 24 a StVG , in denen nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende, außergewöhnliche Umstände ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes rechtfertigen können, reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119, OLG Hamm, Beschluß vom 12.10.1995, JMB1 NW 1996, 77; Senat, Beschluß vom 7. März 1996, - 3 Ss OWi 1304/95 - vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161 ).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Das folgt für das Bußgeld aus § 1 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO, wonach etwaige Eintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister nicht berücksichtigt sind, und für das Fahrverbot aus § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO, in dem die Verwirklichung bestimmter Tatbestände als grobe Pflichtverletzungen i.S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG qualifiziert sind, die in der Regel zur Verhängung eines Fahrverbots führen, ohne daß eine Vorahndung oder eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer allgemein vorausgesetzt würde (BayObLG, a.a.O.; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ).

    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).

  • OLG Zweibrücken, 08.09.2005 - 1 Ss 106/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Begründungsanforderungen bei Nichtverhängung des

    In den Fällen des § 4 Abs. 1 BkatV können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine solche Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161 und 201; BayObLG NZV 1994, 327, 370 und 487; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37, 241 und 446; OLG Köln NZV 1994, 161; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 und 278; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).

    Im Hinblick auf dieses Regel-Ausnahmeverhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327).

    Gewinnt der Tatrichter auf diesem Weg die Überzeugung, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung des Fahrverbotes unangebracht wäre, hat er dafür eine eingehende und nachvollziehbare, auf Tatsachen gestützte Begründung zu geben (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2002 - 1 Ss 184/02

    Grob pflichtwidriges Verkehrsverstoß: Anforderungen an die Urteilsdarlegungen

    In den Fällen des § 4 Abs. 1 BKatV können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine solche Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161 und 201; BayObLG NZV 1994, 327, 370 und 487; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37, 241 und 446; OLG Köln NZV 1994, 161; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 und 278; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).

    Im Hinblick auf dieses Regel - Ausnahmeverhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327).

    Gewinnt der Tatrichter die Überzeugung, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung des Fahrverbotes unangebracht wäre, hat er dafür eine eingehende und nachvollziehbare, auf Tatsachen gestützt Begründung zu geben (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).

  • OLG Zweibrücken, 12.12.2000 - 1 Ss 280/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    In den Fällen des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 BkatV können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine solche Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161 und 201; BayObLG NZV 1994, 327, 370 und 487; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37, 241 und 446; OLG Köln NZV 1994, 161; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 und 278; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).

    Im Hinblick auf dieses Regel-Ausnahmeverhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327).

    Gewinnt der Tatrichter auf diesem Weg die Überzeugung, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung des Fahrverbotes unangebracht wäre, hat er dafür eine eingehende und nachvollziehbare, auf Tatsachen gestützte Begründung zu geben (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).

  • OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der

    Der Senat hat aber bereits in seinem Beschluß vom 7. Dezember 1994 - 1 Ss (B) 131/94 - darauf hingewiesen, daß im Hinblick auf dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis das Absehen von der Verhängung eines für den Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes einer eingehenden Begründung bedarf und diese Begründung der rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt.
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots

    In den Fällen des § 4 Abs. 1 BKatV können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine solche Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161 und 201; BayObLG NZV 1994, 327, 370 und 487; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37, 241 und 446; OLG Köln NZV 1994, 161; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 und 278; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).

    Im Hinblick auf dieses Regel-Ausnahmeverhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob ein Fahrverbot zu verhängen ist oder nicht, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327), wobei sich der Bußgeldrichter dieses verbleibenden Ermessensbereichs allerdings bewusst sein und dies in der Begründung seiner Sanktionsentscheidung erkennen lassen muss (vgl. BGHSt 38, 125, 136).

  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

    Das folgt für das Fahrverbot aus § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO, in dem die Verwirklichung bestimmter Tatbestände als grobe Pflichtverletzungen i.S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG qualifiziert sind, die in der Regel zur Verhängung eines Fahrverbots führen, ohne daß eine Vorahndung oder eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer allgemein vorausgesetzt würde (BayObLG, a.a.0.; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ).

    Insoweit hat das Amtsgericht nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschlüsse des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95; vom 26. Juni 1995 in Ss 0Wi 703/95; vom 18. Juli 1995 in 2 Ss 386/95 und vom 20. Jul 1995 in 2 Ss 0Wi 830/95).

  • OLG Hamm, 19.10.1995 - 2 Ss OWi 1223/95

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, Feststellungen, Phasenplan,

    im Verkehrszentralregister nicht berücksichtigt sind, und für das Fahrverbot aus § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO, in dem die Verwirklichung bestimmter Tatbestände als grobe Pflichtverletzungen i.S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG qualifiziert sind, die in der Regel zur Verhängung eines Fahrverbots führen, ohne daß eine Vorahndung oder eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer allgemein vorausgesetzt würde (BayObLG, aaO, OLG Naumburg NZV 1995, 161).

    Der persönliche Eindruck kann auch kein Grund sein, von einem Fahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt, aaO; OLG Naumburg NZV 1995, 161; der bereits erwähnte Beschluß des Senats vom 09.06.1995 in 2 Ss OWi 623/95).

  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Das kann ein Grund sein, von einem Fahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt, a.a.O.; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10

    Schauspielerin muss Fahrverbot in Kauf nehmen

  • OLG Naumburg, 14.08.1996 - 1 Ss (B) 261/96

    Rechtsbeschwerde gegen Rechtsfolgenausspruch; Anordnung eines Fahrverbotes wegen

  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 194/03

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren;

  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

  • BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
  • KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16

    Rotlichtverstoß: Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot

  • KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16

    "Durchentscheidung" auf Fahrverbot

  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 3 Ss OWi 697/98

    Absehen vom Fahrverbot, Beharrlichkeit, Ausbauzustand der Straße, berufliche

  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 3 Ss OWi 1405/96

    Umstände für das Absehen vom Fahrverbot, wirtschaftlich gut gestellter

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 5 Ss (OWi) 423/94 - (OWi) 202/94 I   

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https://dejure.org/1994,4494
OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 5 Ss (OWi) 423/94 - (OWi) 202/94 I (https://dejure.org/1994,4494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1994 - 5 Ss (OWi) 423/94 - (OWi) 202/94 I (https://dejure.org/1994,4494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 5 Ss (OWi) 423/94 - (OWi) 202/94 I (https://dejure.org/1994,4494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 161
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 5 Ss OWi 423/94
    Die in § 2 BKatV erwähnten Regelbeispiele entheben das Gericht bei der Anwendung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG der sonst bestehenden Verpflichtung, die Angemessenheit und Notwendigkeit der verhängten Nebenstrafe jedenfalls dann besonders zu begründen, wenn keine greifbaren Anhaltspunkte für ein Abweichen ersichtlich sind (vgl. BGH VRS 83, 212, 215 f.).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden kann, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, DAR 1999, 227; KG, Beschluss vom 29.09.2000, 2 Ss 218/00; OLG Celle, NZV 2011, 618; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 249; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 161; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 56).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Begründung eines

    Mit Blick auf das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327 und NZV 1999, 51, 52).

    Gewinnt der Tatrichter auf diesem Weg die Überzeugung, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung des Fahrverbots unangebracht wäre, hat er dafür eine eingehende und nachvollziehbare, auf Tatsachen gestützte Begründung zu geben (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).

  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    Nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie sie z.B. im (real) drohenden Verlust der beruflichen und damit wirtschaftlichen Existenz zu sehen wäre, könnte dies begründen (OLG Koblenz, 2 Ss 4/99 vom 11.02.1999 und 2 Ss 160/96 vom 02.07.1996; OLG Hamm NZV 91, 121 sowie 2 Ss OWi 623/95 vom 09.07.1995, 2 Ss OWi 703/95 vom 26.06.1995, 2 Ss 386/95, vom 18.07.1995, 1 Ss OWi 211/2000 und 2 Ss OWi 830/95 vom 20.07.1995, alle in: www.burhoff.de; vgl auch BVerfG NJW 95, 1541; OLG Düsseldorf NZV 95, 161; OLG Oldenburg NZV 95, 405 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 95, 21 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund wäre eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines - auch dreimonatigen - Fahrverbots arbeitsrechtlich nicht durchsetzbar (vgl. dazu Senat, 1 Ss 369/97 vom 22.01.1998 und BAG, AP Nr. 70 zu § 626 BGB [dort für den Fall eines siebenmonatigen Fahrerlaubnis-Entzuges sowie Senat, 1 Ss 103/98 vom 15.04.1998; s. auch OLG Koblenz NZV 96, 373 und NStZ-RR 97, jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 95, 161) und könnte deshalb eine unbillige Härte im Sinne der vorerwähnten Rechtsprechung nicht begründen.

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

    Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - wie vorliegend - um fünfundsechzig Prozent kann allerdings regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung ausgegangen werden, da deren Annahme sich bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 557/96, NStZ-RR 1997, 378, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 50 km/h; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1994 - 5 Ss (OWi) 423/94, NZV 1995, 161, außerorts um mindestens 52 km/h; OLG Celle, Beschluss vom 9. August 2011, a.a.O., außerorts um mehr als 45 Prozent; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2006 - 1 Ss 25/06, NStZ-RR 2006, 249, außerorts um annähernd 50 Prozent; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 2 Ss 4/99, DAR 1999, 227, außerorts um 51 km/h, und 17. Oktober 2012 - 2 SsBs 76/12, zfs 2013, 471, außerorts um mindestens 40 km/h; jeweils nach ).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2014 - Ss (B) 18/14

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die

    Besonderheiten solcher Art können neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (vgl. BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 Rn. 24 m.w.N ) auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden sein, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (vgl. BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (B) 29/2010 [51/10] -, 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] - und 28. August 2013 - Ss (B) 74/2013 [64/13 OWi] -).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2013 - Ss (B) 14/13

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Absehen vom Regelfahrverbot wegen

    Besonderheiten solcher Art können sein, neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, § 25 Rn. 24 m.w.N ), auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; Senat in ständiger Rechtsprechung z.B. Beschlüsse vom 19. November 2010 - Ss (B) 111/2010 - und zuletzt vom 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] -).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1998 - 1 Ss 208/98

    Besetzung der Bußgeldsenate bei der Überprüfung eines Fahrverbots ; Anordnung

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  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04

    Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung

    Nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie sie z.B. im (real) drohenden Verlust der beruflichen und damit wirtschaftlichen Existenz zu sehen wäre, könnte dies begründen (OLG Koblenz, 2 Ss 4/99 vom 11.02.1999 und 2 Ss 160/96 vom 02.07.1996; OLG Hamm NZV 91, 121 sowie 2 Ss OWi 623/95 vom 09.07.1995, 2 Ss OWi 703/95 vom 26.06.1995, 2 Ss 386/95, vom 18.07.1995, 1 Ss OWi 211/2000 und 2 Ss OWi 830/95 vom 20.07.1995, alle in: www.burhoff.de; vgl auch BVerfG NJW 95, 1541; OLG Düsseldorf NZV 95, 161; OLG Oldenburg NZV 95, 405 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 95, 21 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom

    Insoweit hat das Amtsgericht insbesondere nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 2 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschlüsse des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95 - ZAP EN-Nr. 618/95 = DAR 1995, 374 ; vom 26. Juni 1995 in 2 Ss 0Wi 703/95, - NZV 1995, 366 ; vom 18. Juli 1995 in 2 Ss 0Wi 386/95 und vom 20. Juli 1995 in 2 Ss 0Wi 830/95).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1998 - 1 Ss 201/98

    Fahrlässiges Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts;

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