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   OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94   

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OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94 (https://dejure.org/1994,3217)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1994 - Ss 559/94 (https://dejure.org/1994,3217)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - Ss 559/94 (https://dejure.org/1994,3217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 454
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 07.03.1988 - RReg. 2 St 435/87
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Umgekehrt müssen die zusätzlichen Indizien umso gewichtiger sein, je geringer die festgestellte Blutalkoholkonzentration ist (vgl. Bay0bLG NZV 1988, 110; SenE v. 8. Juli 1991 a.a.O.).

    Es kommt also nicht darauf an, wie sich irgendein nüchterner Kraftfahrer oder der durchschnittliche Kraftfahrer ohne Alkoholeinfluß verhalten hätte, sondern festzustellen ist, daß der Angeklagte sich ohne Alkohol anders verhalten hätte (vgl. BGH, bei Martin, DAR 1968, 123; OLG Köln VRS 51, 31; SenE a.a.O.; Bay0bLG NZV 1988, 110) Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluß gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten im nüchternen Zustand nicht unterlaufen (vgl. Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol Rn. 116).

  • BGH, 29.11.1968 - 4 StR 399/68

    Alkoholtypisches Fahrverhalten - Verschätzen in der Entfernung - Häufigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Die tatrichterliche Würdigung der Umstände, aus denen relative Fahruntüchtigkeit gefolgert wird, ist zwar der Nachprüfung durch das Revisionsgericht weitestgehend entzogen (vgl. BGH DAR 1969, 105 ; SenE a.a.0.).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Absolute Fahruntüchtigkeit, die bei allen Kraftfahrern mit einer Blutalkoholkonzentration von mindesten 1, 1 o/oo gegeben ist (vgl. BGHSt 37, 89 = NJW 1990, 2393 = NZV 1990, 357; SenU v. 25.Sept.1990 -Ss 418/90-; st.SenRspr.; Jagusch/Hentschel, STVR 32.Aufl., § 316 StGB Rn. 12 m.w.N.), hat nach den Feststellungen der Strafkammer beim Angeklagten nicht vorgelegen.
  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Soweit dabei die eingehaltene Geschwindigkeit von Bedeutung ist, wird ferner mitzuteilen sein, wie sie gemessen worden ist (vgl. zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Dunkelheit: Senat NZV 1994, 77 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1973 - 2 Ss 849/72
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Weiter kann aus der - möglicherweise bewußt verkehrswidrigen (vgl. OLG Celle DAR 1984, 121)- Fahrweise auf Fahruntüchtigkeit geschlossen werden (vgl. BGH a.a.O.; Bay0bLG NJW 1973, 572; SenE a.a.O.).
  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Bei einer Tatzeit-Blutalkoholkonzentration, die zwischen 0, 3 O/oo (OLG Köln NZV 1989, 358) und dem absoluten Grenzwert von 1, 1 o/oo liegt, müssen erst weitere Umstände erweisen, daß der Alkoholgenuß zur Fahruntüchtigkeit geführt hat (vgl. BGHSt 31, 44; SenU v. 25. September 1990 a.a.O.; SenE v. 9. Juli 1991 -Ss 289/9l-; Dreher/Tröndle a.a.O., § 316 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 111/83

    Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Dementsprechend ist anerkannt, daß überhöhte Geschwindigkeit allein (vgl. BGH VRS 69, 368, 369), insbesondere wenn sie anders als nur durch Alkohol erklärlich ist (vgl. OLG Saarbrücken VRS 72, 377 = STVE § 316 StGB Rn. 78; OLG Koblenz VRS 78, 448; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 316 StGB Rn.26 a), in der Regel nicht zur Begründung eines alkoholtypischen Fahrfehlers ausreicht.
  • OLG Saarbrücken, 26.01.1987 - Ss 102/86
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Dementsprechend ist anerkannt, daß überhöhte Geschwindigkeit allein (vgl. BGH VRS 69, 368, 369), insbesondere wenn sie anders als nur durch Alkohol erklärlich ist (vgl. OLG Saarbrücken VRS 72, 377 = STVE § 316 StGB Rn. 78; OLG Koblenz VRS 78, 448; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 316 StGB Rn.26 a), in der Regel nicht zur Begründung eines alkoholtypischen Fahrfehlers ausreicht.
  • OLG Köln, 11.11.1983 - 1 Ss 73/83
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Jedoch sind die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen, um im Falle längerer Resorptionsdauer jede Benachteiligung des Täters auszuschließen (vgl. BGHSt 25, 250; OLG Köln StV 1984, 516 ; SenE a.a.O.; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 316 Rn. 8 d m.w.N.) .
  • OLG Koblenz, 16.11.1989 - 1 Ss 422/89
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Dementsprechend ist anerkannt, daß überhöhte Geschwindigkeit allein (vgl. BGH VRS 69, 368, 369), insbesondere wenn sie anders als nur durch Alkohol erklärlich ist (vgl. OLG Saarbrücken VRS 72, 377 = STVE § 316 StGB Rn. 78; OLG Koblenz VRS 78, 448; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 316 StGB Rn.26 a), in der Regel nicht zur Begründung eines alkoholtypischen Fahrfehlers ausreicht.
  • OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16

    Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten

    Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83 ; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446 ).

    Insbesondere ungewöhnliche Fahrfehler lassen den Schluss auf Fahruntüchtigkeit zu (KG NZV 1995, 454; vgl. Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 316 Rn. 12 m. w. N.).

    Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluss gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten in nüchternem Zustand nicht unterlaufen (KG NZV 1995, 454).

    Die Entscheidung darüber, ob bestimmte Beweisanzeichen den Schluss auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulassen, ist Sache des Tatrichters und unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur im Hinblick auf Rechtsfehler (KG NZV 1995, 454).

  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration müssen weitere Tatsachen festgestellt werden, die als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln (BGH a.a.0.; SenE v. 20.12.1994 -Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; SenE v. 09.05.1995 - Ss 259/95 - = VRS 89, 446; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 -).

    Insbesondere ungewöhnliche Fahrfehler lassen den Schluß auf Fahruntüchtigkeit zu (SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 - vgl. a. Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 316 Rdnr. 14 m. w. Nachw.).

    Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluss gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten in nüchternem Zustand nicht unterlaufen (SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 - Hentschel a.a.O. Rdnr. 196).

    Die Entscheidung darüber, ob bestimmte Beweisanzeichen den Schluss auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulassen, ist Sache des Tatrichters und unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur im Hinblick auf Rechtsfehler (SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; Hentschel a.a.O. Rdnr. 184).

    Zwar weist die Revision zu Recht darauf hin, dass das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit zu den häufigsten Unfallursachen auch bei nüchternen Fahrern gehört und daher, insbesondere wenn es im konkreten Fall anders als durch Alkohol erklärlich ist, allein in der Regel nicht zur Begründung eines alkoholtypischen Fahrfehlers ausreicht (vgl. nur SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454 [455] m. w. Nachw.).

    Umgekehrt sind um so geringere Anforderungen an die erforderlichen zusätzlichen Beweisanzeichen zu stellen, je näher die Blutalkoholkonzentration dem Grenzwert von 1, 1 %o kommt (BayObLG NZV 1988, 110; SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 316 Rdnr. 15 m. w. Nachw.; Hentschel a.a.O. Rdnr. 185).

  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22

    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen;

    Die Entscheidung darüber, ob bestimmte Beweisanzeichen den Schluss auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulassen, ist eine Frage der Beweiswürdigung, die durch das Revisionsgericht nur im Hinblick auf Rechtsfehler zu überprüfen ist, also insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.1994 - Ss 559/94 - beck online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2018 - 2 RVs 107/18 - beck online).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Beachtlich ist ein Fahrfehler dann, wenn das Gericht die Überzeugung gewinnt, der Fahrfehler wäre dem Angeklagten ohne alkoholische Beeinträchtigung nicht unterlaufen (BayObLG, NZV 1988, 110; OLG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - Ss 559/94-, juris).
  • OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95

    Verurteilung aufgrund der Einlassung des Angeklagte; Überzeugung von der

    Insbesondere ungewöhnliche Fahrfehler lassen den Schluß auf Fahruntüchtigkeit zu (Senatsentscheidungen vom 25.09.1990 Ss 418/90 -, vom 27.09.1991 - Ss 407/91 -, vom 20.12.1994 Ss 559/94).

    Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluß gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten in nüchternem Zustand nicht unterlaufen (Senatsentscheidungen vom 25.09.1990 - Ss 418/90 - und vom 20.12.1994 - Ss 559/94; Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol, 3. Aufl. Rdnr. 116).

    Die tatrichterliche Würdigung der Umstände, aus denen relative Fahruntauglichkeit gefolgert wird, ist zwar der Nachprüfung durch das Revisionsgericht weitestgehend entzogen; rechtsfehlerhaft ist es jedoch, wenn diese Beweiswürdigung augenfällige Lücken enthält und gewichtige Umstände, deren Erörterung sich aufdrängen mußte, völlig außer Betracht läßt (Senatsentscheidung vom 20.12.1994 - Ss 559/94).

  • OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00

    Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit anhand Atemalkoholmessung

    Sollten in der Hauptverhandlung - entgegen dem bisherigen Ermittlungsergebnis und der auf dem derzeitigen Verfahrensstand basierenden Prognose des Senats - Ausfallerscheinungen des Betroffenen festgestellt werden (vgl. hierzu BGHSt 31, 42 = NJW 1982, 2612 = NStZ 1983, 120; OLG Düsseldorf StV 1994, 376 ff.; OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 116 f.; OLG Köln NZV 1995, 454 f ), wäre der Bußgeldrichter an einer Überleitung in das Strafverfahren (§ 81 OWiG) nicht gehindert.
  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03

    relative Fahruntüchtigkeit; Alkoholisierung; Blutalkoholkonzentration

    Da Fahrfehler aber auch bei nüchternen Kraftfahrern zu beobachten sind, ist insoweit entscheidend, ob das konkrete Verhalten erfahrungsgemäß häufiger - typischerweise - bei alkoholisierten Fahrern vorkommt und deshalb der Schluss gerechtfertigt ist, dass der Angeklagte sich in nüchternem Zustand anders verhalten hätte, als er es tatsächlich getan hat (OLG Köln NZV 1995, 454).
  • OLG Köln, 03.08.2010 - 1 RVs 142/10

    Relativer Fahruntüchtigkeit; Ausfallerscheinung, Beweiswürdigung

    Rechtsfehlerhaft ist es jedoch, wenn diese Beweiswürdigung augenfällige Lücken enthält und gewichtige Umstände, deren Erörterung sich geradezu aufdrängen mußte, völlig außer Betracht lässt (SenE v. 20.12.1994 - Ss559/94 - = NZV 1995, 454 mit Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Im Bereich unter 0, 3 o/oo kommt jedoch regelmäßig die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht in Betracht, vielmehr setzt die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit in der Regel die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 3 o/oo voraus (BGH VRS 49, 429; 21, 54; OLG Saarbrücken ZfS 1999, 356; OLG Köln NZV 1995, 454, NZV 1989, 357; BayOBLG DAR 1989, 427; OLG Koblenz VRS 45, 118).
  • OLG Jena, 27.11.2002 - 4 U 621/02

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei einer festgestellten

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  • OLG Köln, 03.08.2010 - 1 RVs 12/10
  • OLG Hamm, 02.02.1999 - 4 Ss 4/99

    Zweite Aufhebung, keine Blutprobe, relative Fahruntüchtigkeit aus den Umständen,

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